HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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Bridge Over Troubled Water – AI-Act und KI-Governance

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Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht.

In (Sonder-) Folge 61 geht es um zunächst um den Status Quo der KI-Entwicklung und die Frage, ob KI wirklich alle Probleme löst. Danach ist der Schwerpunkt die neue KI-Verordnung und unterschiedliche Ansätze von KI-Governance. Wir sprechen mit Dr. Maria Börner (Westernacher Solutions), Vitorio Dimov (HÄRTING), Rebekka Weiß (Microsoft), Fabio Vigliar (Merantix Momentum) und - quasi ein Selbstgespräch - mit Marlene Schreiber (HÄRTING).

Den Anfang macht Dr. Maria Börner, die Leiterin des AI Competence Center bei Westernacher Solutions ist. Sie gab einen Überblick darüber, was alles mit KI geht und warf auch die kritische Frage auf, ob es wirklich immer KI sein muss, die alle Unternehmensprobleme löst. Häufig sind es auch kleinere Anwendungen, die mit deutlich weniger Ressourcen auskommen und effizientere Lösungen bieten.

Vitorio Dimov ist Associate bei HÄRTING und unser AI Officer. Er gab einen Einblick in den AI Act und die aktuellen rechtlichen Fragen, die sich in der Anwendung stellen. Gesprochen hat er über den Unterschied zwischen KI-Modell und KI-System und auch die Definition, die die KI-Verordnung für KI-Systeme vorsieht. Anschließend unterschied er verbotene und hochriskante KI-Systeme von allen anderen Systemen und stellte die Unterschiede und Rechtsfolgen dar. Schließlich sprach er über typische Hochrisikosysteme in Unternehmen.

Rebekka Weiß ist Senior Managerin Government Affairs bei Microsoft Deutschland und verantwortet dort unter anderen den Bereich künstliche Intelligenz. Sie sprach über KI-Governance in Unternehmen und zwar sowohl aus Sicht eines internationalen Großkonzerns (also KI-Governance-Strukturen bei Microsoft) und die Providersicht (also vor allem Transparenz gegenüber unternehmerischen Nutzern von Microsofts KI-Produkten). Rebekka hat konkret berichtet, welche Bausteine Microsoft zur Umsetzung der KI-Prinzipien einsetzt und was das Office of Responsible AI tut.

Merantix Momentum berät Unternehmen bei der Einführung und Integration von KI-Lösungen. Fabio Vigliar leitet deren AI Strategy Team und hat in seinem Talk über die Verbindung von KI-Integration und KI-Governance gesprochen. Konkret hat er sein schlankes Modell eines KI-Governance-Projekts gesprochen. Fabio hat auch hervorgehoben, dass bestehende Governance Strukturen genutzt werden können und das Rad nicht neu erfunden werden muss.

Schließlich berichtete Marlene Schreiber aus unserer Praxis größerer und kleinerer AI-Governance-Projekte und darüber wie wir diese gemeinsam mit den Mandanten normalerweise angehen. Dabei sprach sie auch über KI-Kompetenz und die Anforderungen aus Art. 4 KI-VO und die Frage, wo KI-Kompetenz in Unternehmen am sinnvollsten angedockt sein sollte.

Don't stop the music, please - Von Baugenehmigungen für Festivals und Lärmschutz in der Stadt

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Teil von Team IP bei HÄRTING ist das Team Event. Mit Philipp Schröder-Ringe spreche ich in Folge 60 über eines seiner wichtigsten Themen: das Eventrecht. Es geht um Festivals und Clubs, um Baugenehmigungen, Lärm und Naturschutz. Philipp berichtet aus der Praxis, wie wir Kulturschaffende unterstützen. Es geht um ein Urteil, dass er vor dem OVG Niedersachsen erstritten hat, wonach Festivals jedenfalls grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigen, was den Genehmigungsprozess insgesamt sehr beschleunigt. Es geht auch um eine neue TA Lärm und um das Zusammenleben von Anwohnenden und Clubbesuchenden und einen vernünftigen Ausgleich in der Stadt.

Lost in Copyright – Urheberschutz in der modernen Fotografie

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In Folge 59 ist unser Kollege Robert Golz zu Gast: Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei HÄRTING Rechtsanwälte. Robert ist Autor des Buchs: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“ und dementsprechend perfekter Gesprächspartner für das Thema von Folge 5 unser IP goes HÄRTING|fm-Staffel. Es geht um den Urheberschutz im Zusammenhang mit Fotografien. Robert hat drei aktuelle Fälle mitgebracht:
- BGH zu Fotos mit Drohnen und Panoramafreiheit: Darf man ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks mit einer Drohne aus der Luft aufnehmen, ohne den Berechtigten zu fragen?
- BGH zur Fototapete: Darf man Fotos eines Raumes veröffentlichen, an dessen Wand sich eine Fototapete findet oder muss man den Fotografen dafür gesondert fragen?
- BGH zur Nutzung des Fotos eines Sportwagens: Welchen Schadensersatz kann ein Fotograf verlangen, wenn sein Bild eher ein Schnappschuss ist und von einem Dritten kopiert und in der Werbung verwendet wird?

Killing me softly - Schlägt das Urheberrecht die KI oder die KI die menschliche Kreativität?

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Urheberrecht und KI-generierter Content: Über dieses Spannungsfeld sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher in Folge 58 von HÄRTING|fm. Einleitend geht es um unsere bisherige Beratung in Sachen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Praktisch jede Woche kommen neue Fragestellungen hinzu.
Danach gehen wir die verschiedenen Spannungsfelder durch:
- Kann Training von KI-Systemen mit geschützten Werken die Rechte der Urheber verletzen?
- Wann sind Urheberrechte durch das Prompting verletzt?
- Inwieweit kann der Output generativer KI Urheberrechte verletzen?
- Wie sieht es mit dem Schutz von KI-generiertem Content aus?
- Können Prompts urheberrechtlich geschützt sein?
- Was sagt der AI Act zum Urheberrecht?
- Gibt es schon Urteile?

Can’t Buy Me Green – Die Grenzen des Greenwashings durch Kompensation

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Zu Gast in Episode 3 unserer kleinen IP@HÄRTING.fm Staffel ist unser Kollege Svyatoslav Gladkov aus dem Team IP. Er ist Mode- und Markenrechtler und beschäftigt sich zudem mit dem UWG. Wir sprechen über einen aktuellen Dauerbrenner, nämlich die umweltbezogene Werbung. Ist es zulässig, mit "klimaneutral" zu werben? Darf man sagen, dass etwas "CO2-neutral hergestellt" sei? Wie ist es mit „umweltfreundlich“? Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt die Richtung vor. Slavek erklärt welche das ist.

Say My Name – Eine Einführung in das Markenrecht

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Endlich eine Folge mit einer Einführung in das Markenrecht. Mit Inga Sievers spricht Martin Schirmbacher in Episode 2 der Staffel IP@HÄRTING.fm über Entstehung, Eintragung und Nutzung von Marken. Es geht unter anderen um folgende Fragen:
- Was ist eine Marke?
- Wie entsteht Markenschutz?
- Was ist bei einer Markeintragung zu beachten?
- Welche Marken werden nicht eingetragen?
- Was hat es mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf sich?
- Warum kann man Apfel als Marke für Computer, nicht aber Obst eintragen?
- Warum ist es wichtig, eine Marke auch zu benutzen?

Price Tag - Die Geheimnisse der Werbung mit Streichpreisen

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Folge 55 ist zugleich Folge 1 von IP@HÄRTING.fm einer kleinen Fokus-Staffel mit besonderem Blick auf unseren Intellectual Property Schwerpunkt, also den Gewerblichen Rechtsschutz, Marken, Urheberrecht, Unlauteren Wettbewerb. Freut Euch auf einen Ausflug in aktuelle Entscheidungen und Themen, die unsere Kollegen aus dem Team IP so jeden Tag auf ihren Tischen haben. Es wird um Marken gehen, um Green Claims, um AI, um Fotos und um Events. Und heute wird es um Preise gehen.
Experte in dieser Episode ist unser Kollege Lars Thiess, Counsel bei HÄRTING Rechtsanwälte und wesentlicher Teil des Team IP. Mit ihm spreche ich über die Werbung mit Preisen. Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht Regelungen vor, unter welchen Umständen wie mit Preisen geworben werden darf. Besonders intensiv sprechen wir über eine Entscheidung des EuGH zu der Frage, auf welchen gestrichenen Preis sich die Werbung mit einem Rabatt beziehen darf. Der EuGH antwortet klar: den niedrigsten innerhalb der letzten 30 Tage verlangten Preis. Lars erklärt auch, warum das Auswirkungen auf den Black Friday und die Cyber Week hat.

We Didn't Start the Fire - Recht in der Krisenkommunikation

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Rechtsanwalt Jan Mönikes ist neu bei HÄRTING. Und er bringt viel Erfahrung und Expertise mit. Über seinen Schwerpunkt der Beratung von Unternehmen bei der Kommunikation in Krisensituationen sprechen wir in Episode 54.
Zunächst sprechen wir darüber, was Krisenkommunikation überhaupt ist und wie das Recht helfen kann. Wir gehen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten durch und sprechen über Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche und warum letztere den betroffenen Organisationen nicht wirklich helfen. Außerdem diskutieren wir die Rolle der DSGVO in äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dann geht es um vorbereitende Maßnahmen: Kommunikationsstrategien, Krisenpläne, Schulungen und Monitoring.
Jans eigentlich Spezialgebiet ist aber die rechtliche Unterstützung in Fällen, auf die man sich nicht wirklich vorbereiten kann: Wie kann er hier helfen und worauf kommt es dabei an. Wir sprechen über Reaktionsmöglichkeiten und typische Fehler in der Kommunikation in der Krise. Ist nichts sagen vielleicht bisweilen besser?
Außerdem schauen wir auf den Wandel der Rolle des Presserechts in Zeiten von Social Media: User Generated Content means User Generated Problems. Wir schließen mit ein paar Tipps für eine gute Vorbereitung - zum Beispiel bei der Auswahl der Berater für den Krisenfall...

Im Rahmen der Schreibtischfrage erzählt:
- Marlene von einer Marktplatzmandantin. Es geht nicht nur um den Digital Servces Act, sondern auch die Verwendung der Daten durch die verschiedenen an dem Marktlatz beteiligten Stakeholder.
- Jan von einem schwierigen Schriftsatz in einem Berufungsverfahren, in dem es um einen erbitterten Streit unter Journalisten geht.
- Martin über die datenschutzrechtlichen Themen, die sich stellen, wenn SaaS-Software über Reseller an (gewerbliche) Kunden vertrieben wird. Wer sollte hier die Auftragsverarbeitungsverträge schließen, wenn der Reseller keinen Zugriff auf die Daten bekommt? Es gibt verschiedenen Lösungsvarianten, die kurz erörtert werden.

Smooth Operator – Schneller zum Erfolg mit Schiedsverfahren?

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In Folge 53 sprechen Christof Elßner und Martin Schirmbacher mit dem Kollegen Dr. Joseph Schwartz über alternative Streitbeilegungsverfahren - insbesondere über Schiedsgerichte. Es geht um die Unterschiede zwischen Prozessen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsverfahren. Joseph ist als Schiedsrichter und Berater für deutsche und internationale Mandanten tätig und Partner bei Wagner Arbitration.
Nach einigen Basics sprechen wir über Vorteile und Nachteile alternativer Streitbeilegungsverfahren und über die Rolle des Schiedsgerichts. Joseph berichtet über die Auswahl von Schiedsrichtern und darüber, wie man selbst Schiedsrichter wird und ernannt wird. Wir blicken auch auf unsere Beratungspraxis bei internationalen Verträgen und typische Schiedsklauseln in internationalen Verträgen.
In den News geht es um Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Cyberangriffen. Christof erzählt, welche typischen Auseinandersetzung es (nicht nur) zwischen betroffenem Unternehmen und IT-Dienstleistern es gibt. Außerdem schauen wir auf IT-Verträge, die die heutzutage typischen Bedrohungsszenarien meist nicht ausreichend berücksichtigen.
Auf Martins Schreibtisch liegen vermehrt KI-Projekte. Wir sprechen über die Unterschiede zwischen AI-Governance-Projekten und DSGVO-Projekten und darüber, wie man ein KI-Projekt angehen sollte.

Tainted Love zwischen Fintechs und BaFin

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Aiga Senftleben ist Rechtsanwältin und Co-Gründerin und Managing Director des FinTech billie.io. Mit ihr sprechen wir in Episode 52 über die besonderen Herausforderungen, die die Finanzmarktregulierung mit sich bringt und insbesondere über die BaFin als Genehmigungsbehörde. Aiga erklärt das Geschäftsmodell von Billie und erläutert warum B2C und B2B im Bereich des Forderungskaufs völlig unterschiedlich sind.

Wir sprechen zudem über die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung und Aigas Tätigkeit im Digital Finance Forum, einem Netzwerk von Expertinnen und Experten im Bundesfinanzministerium.

In den News berichtet Dorothea über eine Compliance Prüfung für einen Online-Marktplatz. Es geht darum, ob die Plattform eine Lizenz nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) braucht oder ob eine Ausnahme greift.

Bei Martin geht es um ein kleines DSA-Projekt und die Pflichten, die ein Online-Printer einhalten muss, wenn er Fotobücher, T-Shirts und Tassen mit von den Kunden hochgeladenen Fotos bedruckt. Dieser Shop wird dadurch nämlich zum Vermittlungsdienst nach dem DSA und es greifen einige neue Pflichten.

Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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