Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht.
In der zweiten Sonderfolge geht es um Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis.
Stefan Brink, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen.
Gleiches Thema unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen können.
Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor- und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen.
Den Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht. Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob "die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen nicht nur BGH und Till Prömmel).