HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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We Didn't Start the Fire - Recht in der Krisenkommunikation

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Rechtsanwalt Jan Mönikes ist neu bei HÄRTING. Und er bringt viel Erfahrung und Expertise mit. Über seinen Schwerpunkt der Beratung von Unternehmen bei der Kommunikation in Krisensituationen sprechen wir in Episode 54.
Zunächst sprechen wir darüber, was Krisenkommunikation überhaupt ist und wie das Recht helfen kann. Wir gehen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten durch und sprechen über Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche und warum letztere den betroffenen Organisationen nicht wirklich helfen. Außerdem diskutieren wir die Rolle der DSGVO in äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dann geht es um vorbereitende Maßnahmen: Kommunikationsstrategien, Krisenpläne, Schulungen und Monitoring.
Jans eigentlich Spezialgebiet ist aber die rechtliche Unterstützung in Fällen, auf die man sich nicht wirklich vorbereiten kann: Wie kann er hier helfen und worauf kommt es dabei an. Wir sprechen über Reaktionsmöglichkeiten und typische Fehler in der Kommunikation in der Krise. Ist nichts sagen vielleicht bisweilen besser?
Außerdem schauen wir auf den Wandel der Rolle des Presserechts in Zeiten von Social Media: User Generated Content means User Generated Problems. Wir schließen mit ein paar Tipps für eine gute Vorbereitung - zum Beispiel bei der Auswahl der Berater für den Krisenfall...

Im Rahmen der Schreibtischfrage erzählt:
- Marlene von einer Marktplatzmandantin. Es geht nicht nur um den Digital Servces Act, sondern auch die Verwendung der Daten durch die verschiedenen an dem Marktlatz beteiligten Stakeholder.
- Jan von einem schwierigen Schriftsatz in einem Berufungsverfahren, in dem es um einen erbitterten Streit unter Journalisten geht.
- Martin über die datenschutzrechtlichen Themen, die sich stellen, wenn SaaS-Software über Reseller an (gewerbliche) Kunden vertrieben wird. Wer sollte hier die Auftragsverarbeitungsverträge schließen, wenn der Reseller keinen Zugriff auf die Daten bekommt? Es gibt verschiedenen Lösungsvarianten, die kurz erörtert werden.

Smooth Operator – Schneller zum Erfolg mit Schiedsverfahren?

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In Folge 53 sprechen Christof Elßner und Martin Schirmbacher mit dem Kollegen Dr. Joseph Schwartz über alternative Streitbeilegungsverfahren - insbesondere über Schiedsgerichte. Es geht um die Unterschiede zwischen Prozessen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsverfahren. Joseph ist als Schiedsrichter und Berater für deutsche und internationale Mandanten tätig und Partner bei Wagner Arbitration.
Nach einigen Basics sprechen wir über Vorteile und Nachteile alternativer Streitbeilegungsverfahren und über die Rolle des Schiedsgerichts. Joseph berichtet über die Auswahl von Schiedsrichtern und darüber, wie man selbst Schiedsrichter wird und ernannt wird. Wir blicken auch auf unsere Beratungspraxis bei internationalen Verträgen und typische Schiedsklauseln in internationalen Verträgen.
In den News geht es um Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Cyberangriffen. Christof erzählt, welche typischen Auseinandersetzung es (nicht nur) zwischen betroffenem Unternehmen und IT-Dienstleistern es gibt. Außerdem schauen wir auf IT-Verträge, die die heutzutage typischen Bedrohungsszenarien meist nicht ausreichend berücksichtigen.
Auf Martins Schreibtisch liegen vermehrt KI-Projekte. Wir sprechen über die Unterschiede zwischen AI-Governance-Projekten und DSGVO-Projekten und darüber, wie man ein KI-Projekt angehen sollte.

Tainted Love zwischen Fintechs und BaFin

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Aiga Senftleben ist Rechtsanwältin und Co-Gründerin und Managing Director des FinTech billie.io. Mit ihr sprechen wir in Episode 52 über die besonderen Herausforderungen, die die Finanzmarktregulierung mit sich bringt und insbesondere über die BaFin als Genehmigungsbehörde. Aiga erklärt das Geschäftsmodell von Billie und erläutert warum B2C und B2B im Bereich des Forderungskaufs völlig unterschiedlich sind.

Wir sprechen zudem über die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung und Aigas Tätigkeit im Digital Finance Forum, einem Netzwerk von Expertinnen und Experten im Bundesfinanzministerium.

In den News berichtet Dorothea über eine Compliance Prüfung für einen Online-Marktplatz. Es geht darum, ob die Plattform eine Lizenz nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) braucht oder ob eine Ausnahme greift.

Bei Martin geht es um ein kleines DSA-Projekt und die Pflichten, die ein Online-Printer einhalten muss, wenn er Fotobücher, T-Shirts und Tassen mit von den Kunden hochgeladenen Fotos bedruckt. Dieser Shop wird dadurch nämlich zum Vermittlungsdienst nach dem DSA und es greifen einige neue Pflichten.

Californication no more - Wie der DMA Gatekeeper an die kurze Leine nimmt

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Es geht um den Digital Markets Act in Folge 51 von HÄRTING|fm. Zu Gast ist die Wissenschaftlerin Dr. Nada Pauer vom Max Planck Institut in München. Mit ihr sprechen Lars Thiess und Martin Schirmbacher über die Regulierung der großen digitalen Player durch den europäischen Gesetzgeber und insbesondere durch den Digital Markets Act.
Zunächst fragen wir, was die Plattformmärkte so besonders macht und warum diese eine besondere Regulierung benötigen. Wir schauen uns kurz die von der EU-Kommission benannten Torwächter und deren Dienste an. Schließlich schauen wir auf die unmittelbaren Folgen des DMA: Auf Google Maps können wir in den Suchergebnissen nicht mehr klicken, dafür womöglich bald WhatsApp-Nachrichten an Signal-User schicken. Außerdem strukturiert Apple die Monetarisierung seines Appstores um. zum Schluss sprechen wir über die Bedeutung des deutschen Kartellrechts und § 19a GWB.

In den News geht es um die Auslegung des AI-Act - bevor der überhaupt in Kraft getreten ist - in einem konkreten Fall. Lars erzählt über eine vertragliche Auseinandersetzung, wo der Knackpunkt ist, ob KI überhaupt zum Einsatz kommt. Und wir werfen einen Blick auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, einem etwas antiquierten Gesetz, das neuerdings auf Online-Coachings angewendet wird. Wir besprechen ein bisschen die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Praxis.

Außerdem berichtet Martin über ein konkretes Data Act Projekt: Welche Gedanken macht sich der Hersteller von Bluetooth- und WiFi-Lautsprecher zum Zugang des Nutzers zu Daten, die in den Geräten anfallen? Wie kann man Zugang zu bei der Nutzung des Produkts anfallenden Daten gewähren, wenn das Endgerät keine eigene Schnittstelle dafür hat? Und wie kann man den Nutzer identifizieren, wenn er seine Daten bei dem Hersteller abfragt? Fragen über Fragen und ein paar konkrete Antworten.

I'm Still Standing - Kundenzentrierter Datenschutz bei Zalando

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Der für Privacy und AI verantwortliche Director Legal bei Zalando Jan Wittrodt ist zu Gast in Jubiläumsfolge 50 von HÄRTING|fm. Mit ihm sprechen Leonore Hilchenbach und Martin Schirmbacher über einen kundenzentrierten Datenschutzansatz und die Schwierigkeiten, diesen mit den regulatorischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Es geht um Datenschutzinformationen von Juristen für Juristen und einen datenschutzrechtlichen OnePager sowie Jans Erfahrungen damit. Wir sprechen über die unterschiedlichen Ansätze der Umsetzung von DSGVO und AI Act bei Zalando. Außerdem fragen wir uns, ob der Datenschutz in einer Midlife Crisis steckt oder eher Pubertätsanzeichen zeigt. Jan Wittrodt gibt Tipps, wie Datenschutz in einem wachsenden Unternehmen gelebt werden kann und wie man verhindert, zum Neinsager zu werden.

In den News geht es um die Abgrenzung von Auftragsverarbeitung nud Joint Control und warum man die gemeinsame Verantwortlichkeit nicht grundsätzlich scheuen muss, aber doch auch Nachteile bestehen, die ein allzu schnelles Einschwenken auf Art. 26 DSGVO problematisch werden lassen.
Außerdem geht es um den Dauerbrenner Erhöhung von Preisen in Dauerschuldverhältnissen - hier für einen etablierten SaaS-Anbieter im B2B-Umfeld. Wir diskutieren, warum die Einholung einer Zustimmung der Kunden Fluch und Segen zugleich ist.

You'll never walk alone - Sonderfolge Sportrecht @HÄRTING

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Den Einstieg von Dr. Holger Jakob als Of-Counsel bei uns, bei HÄRTING Rechtsanwälte, nehmen wir zum Anlass, in Sonderfolge 49 über Holgers Spezialdisziplin, nämlich das Sportrecht, zu sprechen.
Holger ist promovierter Jurist und seit 2002 Rechtsanwalt. Er war zusätzlich Inhouse-Counsel bei verschiedenen sportnahen Unternehmen, u. a. G Esports und myBet. Derzeit ist er neben seiner Tätigkeit bei uns Senior Legal Counsel bei Oddset. Holger ist auch Fachanwalt für Sportrecht, bei der FIFA lizenzierter Spielerberater und Schiedsrichter sowohl beim Deutschen Sportschiedsgericht als auch beim Esport-Bund Deutschland e.V. Er berät Verbände und Athleten in allen Fragen des Verbands-, Vereins- und Sportrechts.
Gemeinsam mit Fabian Reinholz, Robert Golz und Dr. Christopher Wiencke betreibt er den Sportrechtspodcast "Liebling Bosman".
Um die Facetten des Sportrechts ein bisschen zu beleuchten, besprechen wir jeweils zwei aktuelle Fälle aus Holgers und Fabians Praxis. Es geht um Sponsoringverträge, das Recht an einer Datenbank mit frei verfügbaren Daten zu Sportlern und Teams und die Versetzung eines Fußballprofis in den B-Kader.

Nothing compares to data - Vom Aufbau datengetriebener Organisationen

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Über Daten im Allgemeinen und das Vorgehen beim Aufbau datengetriebener Organisationen sprechen wir mit Sebastian Wernicke, selbständiger Data Scientist und Autor des Buches "Data Inspired - Erfolgskonzepte für die datengetriebene Organisation".

Auf Basis seines Buches sprechen wir darüber was eigentlich alles falsch ist mit dem viel verwendeten Spruch "Daten sind das neue Öl" und darüber, was Datengetriebenheit eigentlich bedeutet.
Aller Anfang ist bekanntlich schwer: Sebastian erklärt, wo man als Unternehmen, das datengetrieben werden möchte, überhaupt anfangen soll. Spoiler: Es kommt gerade am Anfang nicht auf die Tools an.
Am Beispiel eines Forschungsgeräteherstellers erläutert Sebastian, wie wichtig die richtige Strategie ist. Der Wille zur Nutzung von von Daten genügt nicht, sondern muss unterfüttert werden. Man muss sich als Unternehmen am Anfang die richtigen Fragen stellen, um eine kostenintensive aber nutzlose Digitalisierung des "Status Quo" zu vermeiden. Sebastian zeigt hier wichtige Stolpersteine auf, die man als Unternehmen möglichst vermeiden sollte.
Neben Stolpersteinen geht Sebastian auch auf Missverständnisse in Bezug auf Daten ein. So sind Daten beispielsweise entgegen verbreiteter Auffassung gar nicht objektiv und eindeutig in ihrer Interpretation.
Weil es um Daten geht kommen wir natürlich auch nicht um das Thema künstliche Intelligenz rum. Wir sprechen mit Sebastian über Kernpunkte, auf die es beim Umgang mit KI und der Entwicklung von KI zu achten gilt und seine Erfahrungen im Umgang mit bestehenden Regulierungen im Rahmen seiner Beratungstätigkeiten.
Zum Abschluss gibt Sebastian noch drei Tipps für Unternehmen, die sich von ihren Daten und denen Dritter inspirieren lassen wollen.

In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir für einen SaaS-Anbieter geprüft haben, ob dieser unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt und was das eigentlich für Folgen hat.

Martin erzählt von einem aktuellen Data Act-Projekt in dem das Team geprüft hat, ob der Data Act Anwendung findet auf eine Mandantin. Hierbei ging es ausnahmsweise nicht um die Vorschriften der ersten Kapitel und "vernetzten Produkten" oder "verbundenen Diensten", sondern um die Kategorisierung als "Datenbearbeitungsdienst" und wie dieser Begriff auf unserer Seite für eine kleine Überraschung gesorgt hat.

Sharing is Caring - Data Act in der Praxis

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Über den Data Act und die Vorteile vom Teilen von Daten sprechen wir mit Hubertus von Roenne, selbständiger Digitalisierungs- und Datenberater. Wir sprechen über die Europäische Datenstrategie im Allgemeinen und den Data Act im Besonderen. An konkreten Beispielen bereden wir, welche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen sind und was das für sie bedeutet.
Am Beispiel von BMW und den Mainzer Stadtwerken erläutert Hubertus, wie wichtig das Teilen und die Nutzung von Daten ist. Es macht einen großen Unterschied, ob der E-Flottenbetreiber die Batteriedaten unmittelbar vom Hersteller bekommt, oder mühsam selbst das Verhalten der Batterien in seinen Fahrzeugen messen und bewerten muss.
Wir arbeiten heraus, dass der Data Act zwar auch für den B2C-Bereich gilt, seine volle Wirkung aber wohl eher im B2B-Sektor und der öffentlichen Hand entfalten wird. Wir sprechen über die Abgrenzung zu personenbezogenen Daten und mögliche Ausflüchte von Unternehmen, Daten nicht zu teilen. Neben dem Datenschutz kommt hier vor allem der Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen in Betracht.
Auch die DSGVO enthält (in Art. 20) einen Anspruch der Betroffenen auf Datenübertragbarkeit. Hubertus erläutert, warum er glaubt, dass der Data Act hier deutlich stärker sein wird.
Schließlich schauen wir auf die Praxis in Unternehmen: Wie müssen Daten aufbereitet werden? Warum ist Data Governance wichtig? Was ist der Schlüssel zu einer sinnvollen Datenstrategie? Was sind die Haupthindernisse für eine Datenrevolution in den Unternehmen? Spoiler: "Dürfen wir nicht! Können wir nicht! Wollen wir nicht!"

In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir AGB und Datenschutzinformationen für den Hersteller einer Hörbuchbox - ganz ohne vernetzte Daten oder Software-as-a-Service.

Martin erzählt von einem aktuellen DSA-Projekt für eine größere Plattform, an dem das Digital-Team arbeitet. Wir besprechen die Hintergründe des Digital Services Act und einige Detailfragen, zum Beispiel KYC-Regeln und Informationspflichten für Plattformbetreiber. Außerdem geht es um Art. 25 DSA und das Verbot von Dark Patterns - whatever that is.

AI Want to Break Free - Rechtliche Grenzen für künstliche Intelligenz

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Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht.

In der (zweiten Sonder-) Folge 46 geht es um die vier wesentlichen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz in der Praxis: Mit Prof. Dr. Tobias Keber (Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg) sprechen wir über Datenschutz. Dr. Daniel Halft (idealo) berichtet über Haftung und KI-Richtlinien in Unternehmen. Fabian Reinholz und Constantin Berlage beleuchten die urheberrechtliche Seite von KI und Martin Schirmbacher und Marlene Schreiber blicken auf den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung.

Den Anfang macht Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er beleuchtete die verschiedenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim KI-Einsatz: Wer ist verantwortlich? Wo liegt der Personenbezug? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Datenverarbeitung? Wo bleibt die Transparenz? Wann braucht man eine Datenschutzfolgenabschätzung?

Dr. Daniel Halft ist Inhouse-Rechtsanwalt bei idealo und freier Berater für den Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Unternehmen. Die Essenz seines Vortrags ist: Verständnis der Technik und ihres konkreten Einsatzes im Unternehmen, betroffene Rechtsgebiete identifizieren, gemeinsam klare Regeln erstellen aber auch gegenseitiges Vertrauen zwischen Rechtsabteilung & Fachabteilung etablieren. Wir sprechen über die Bedeutung von KI-Richtlinien und auch darüber, wie man diese im Unternehmen zur Geltung bringt.

Fabian Reinholz und Constantin Berlage sind Kollegen aus HÄRTINGs IP-Team. Sie sprachen über die urheberrechtlichen Fragen künstlicher Intelligenz. Sie unterscheiden zwischen potenziellen Rechtsverletzung beim KI-Training (mit § 44b UrhG), beim Prompting und beim Output. Außerdem geht es darum, ob jeweils eigene Rechte entstehen können, am Prompt einerseits (klar) und am Ergebnis andererseits (nein, weil es an der schöpferischen Leistung eines Menschen fehlt).

Schließlich sprechen Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher (beide Partner bei HÄRTING) über den Entwurf der KI-Verordnung. Es geht um den Stand der Verhandlungen in Brüssel und Wahrscheinlichkeiten, ob der AI Act tatsächlich kommen wird. Dann sprechen wir über Regulierung der Haftung für KI: durch den AI Act (ohne eigene Haftungsregeln), die wohl kommende KI-Haftungs-Richtlinie (verschuldensabhängige Haftung) und die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie (verschuldensunabhängige Herstellerhaftung). Zudem geht es um die unterschiedlichen Risikoklasse von KI-Systemen und die Folgen daraus für die tätigen Akteure.

This is How We Do It - KI in der Praxis

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Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht.

In (Sonder-) Folge 45 geht es um zunächst um den Status Quo der KI-Entwicklung und den praktischen Einsatz in Unternehmen. Wir sprechen mit Dominik Wojcik (evnxt), Viktor von Essen (Merantix, Libra), Dr. Ralph Hünermann (Odooscope) und Michael Neuber (Google) über konkrete Anwendungsfälle künstlicher Intelligenz in Unternehmen.

Den Anfang macht Dominik Wojcik, der Strategieberater für KI und Online-Marketing ist. Er hielt eine fulminante Keynote und berichtet im Podcast über die Funktionsweise von GPT-Modellen und Large Language Modells. Wir sprechen über die Unterschiede von Bildgeneratoren und welches Tool sich besonders für welchen Zweck eignet. Schließlich gibt Dominik noch ein paar konkrete Beispiele für den Einsatz von KI-Tools im Marketing von E-Commerce-Unternehmen.

Viktor von Essen war Prozessanwalt mit Stationen bei Freshfields und an internationalen Schiedsgerichten. Dann wurde er Startup-Unternehmer unter anderem bei dem AI Inkubator Merantix. Ganz frisch hat er sein Startup Libra gegründet, das sich mit der Automatisierung der Lösung rechtlicher Probleme befasst - auf Basis von KI und nicht mit regelbasierten Textbausteinen. Mit Viktor sprechen wir über seinen Ansatz vom Zugang zum Recht durch vertikaler Rechtslösungen auf Basis von speziell trainierten Large Language Models.

Dr. Ralph Hünermann ist Gründer und CEO von Odoscope. In seinem Vortrag stellte er vor, wie die von ihm und seinen Kollegen entwickelte Plattform so in Online-Shops integriert werden kann, das mit Hilfe von mit KI-gestütztem „Category Merchandising“ ein personalisiertes Online-Shopping im E-Commerce entsteht. Und ein deutlicher Anstieg von Sales zu verzeichnen ist. Wir sprechen auch über die datenschutzrechtlichen Themen und insbesondere TTDSG und DSGVO und die Frage der Notwendigkeit einer Einwilligung.

"Google is an AI first company" sagt Michael Neuber, Senior Manager Government Affairs and Public Policy und Head of Data, Privacy and Security bei Google. Er stellt die weltweite AI Policy von Google vor und berichtet dann über drei konkrete KI-gestützte Anwendungen bei Google: (1) Duet AI und die Unterstützung bei der Nutzung von GMail und im gesamten Google Workspace, (2) ein von Google entwickeltes Tool zur Erkennung von Geldwäsche, das z.B. bei der HSBC-Bank im Einsatz ist und (3) das Project Green Light, das u.a. in Hamburg auf Basis von Google Maps Daten KI unterstützt für grüne Welle sorgen soll.

Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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