As It Was - Rückforderung von Corona-Hilfen
Shownotes
In dieser Folge
- Jermaine Taylor, Associate im Team Litigation bei HÄRTING
- Martin Schirmbacher, Partner im Team IT
- Carl Nowak, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team Litigation
Themen
- Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe: wie die Programme funktionierten und wer gefördert wurde
- Kein Anspruch auf Entschädigung: warum die Hilfen eine freiwillige Billigkeitsleistung des Staates waren
- Rückforderungen in Wellen: warum gerade Clubs, Bars und Theater Post von der IBB bekommen
- Rücknahme oder Widerruf: Fehlende Antragsberechtigung, zweckwidrige Verwendung und Auflagenverstöße
- Spielregeln ohne Regelwerk: FAQs, wechselnde Förderbedingungen und eine Verwaltungspraxis, die nur die Förderbank kennt
- Fallbeispiel Haupterwerb: wenn Arbeitslosengeld die Antragsberechtigung kippt
- Aus der Rechtsprechung: das VG Düsseldorf und der angeblich unleserliche Scan
- Blick in die Länder: Härtefallregelungen in Bayern, Ausgleichsgesetz in Baden-Württemberg, Funkstille in Berlin
- Was tun bei Anhörung oder Rückforderungsbescheid? Früh reagieren, Widerspruchsverfahren nutzen, nicht nur auf die Zahlen schauen
Aus dieser Folge
- HÄRTING Corona-Helpline (bis April 2022, über 10.000 beantwortete Anfragen)
- HÄRTING.fm Folge 1 „Corona Spezial“ von 2020, in der Julius Mayer die Helpline vorgestellt hat.
- Beitrag von Jermaine: VG Düsseldorf stoppt „Schikane“ bei der Rückforderung von Coronahilfen
- VGH Baden-Württemberg und BW-Ausgleichsgesetz: Der VGH Baden-Württemberg hat am 8. Oktober 2025 Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie des Landes für rechtswidrig erklärt; der Landtag hat am 25.2.2026 daraufhin das Corona-Soforthilfen-Ausgleichsgesetz beschlossen. Gute Übersicht: IHK Stuttgart ihknwb-experten-blog
- RBB-Bericht zur Kritik an den IBB-Bescheiden („Massenverfahren“)
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