HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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00:00:00: [Musik]

00:00:20: In der vorerst letzten Folge von Litigation at Herting FM ist mal wieder Robert Goldstugast.

00:00:26: Herzlich willkommen lieber Robert.

00:00:28: Grüße dir.

00:00:29: Und damit auch an alle Zuhörenden herzlich willkommen zu Herting FM, der Podcast für

00:00:33: Recht Technologie und Medien.

00:00:35: Ich bin Martin Schlauermacher, Fachanwalt für IT-Richt und seit vielen, vielen Jahren

00:00:39: Teil unseres Team IT.

00:00:41: Robert dagegen ist Team IP und beschäftigt sich unter anderem mit dem Presserecht.

00:00:45: Ein Thema, bei dem das kann man glaube ich sagen, es teilweise ruppig zugeht, jedenfalls

00:00:50: aber häufig schnell gehen muss.

00:00:52: Mit Robert Golds spreche ich heute über seine drei besten, schönsten, leereisten Gerichtsverfahren

00:00:58: eben aus dem Presserecht.

00:01:00: Bevor wir damit anfangen, habe ich jetzt den anderen Kolleginnen und Kollegen auch schon

00:01:05: gefragt, wie viel Prozent deiner Tätigkeit ist tatsächlich gerichtliche Arbeit, also

00:01:13: nicht vor Gericht stehen, das kommt ja dann eher selten vor, aber Schriftsätze und so

00:01:18: weiter im Verhältnis zur Beratung?

00:01:20: Ich würde sagen, ohne das jetzt empirische Erholung zu haben, doch 70, 70, 30, also

00:01:28: 70 tatsächlich gerüchtliche Tätigkeit, einzw.

00:01:32: Rechtsschutzverfahren und ja 30, 40 Prozent sind dann tatsächlich vertragliche Beratung

00:01:38: und Republication Prüfung bei Kommentarfilm oder sonstigen Publikationen auf etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

00:01:46: Also das ist schon der Schwerpunkt, ist schon in der gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung

00:01:51: von Ansprüchen.

00:01:52: Genau und das wird jetzt die Zuhörende auch nicht überraschen, eben beides, so schön

00:01:56: wie du es gerade gesagt hast.

00:01:58: Entweder man ist, die man hat, sind verklagt, dann will man es möglichst abwehrt, aber es

00:02:01: gibt natürlich auch gute Gründe, dass man selber klagt und wenn ich das jetzt so richtig

00:02:06: sehe, die Fälle, die du mitgebracht hast, betreffen auch beide Seiten.

00:02:10: Ja und gemeinsam ein Nenner, ja ist einfach, von den drei Fällen.

00:02:17: Ist hier die bisschen größere Klammer, ist das Presse- und Äußerungsrecht.

00:02:21: Also ein klassischer presserechtlicher Fall ist wirklich, wo Verlags-Publikationen gegenübersteht,

00:02:27: einem Dritten und die anderen beiden sind eher unter dem Äußerungsrecht zu subzumierender

00:02:34: Fälle, wo es eben auch um öffentliche Äußerungen geht, aber sich dort vielleicht Wettbewerber

00:02:39: oder Privatpersonen oder sonstige gegenüberstehen, ohne dass dort jetzt zwingt immer die klassische

00:02:46: Medienpressarbeit im Fokus ist.

00:02:49: Prima und es macht eben neben dem Urerecht, ich hatte am Eingangs vergessen zu erwähnen,

00:02:55: das letzte Mal, dass wir hier war, haben wir über Fotos, Fotorecht gesprochen in verschiedener

00:02:59: Konstellationen, das ganze Äußerungsrecht ist schon ein Schwerpunkt der Anachterigkeiten,

00:03:04: das kann man ohne Übertreibung sagen.

00:03:08: Genau, seit Jahren und mit, wie gesagt, du hast es schon eingegangen, zu sagen, die besondere

00:03:15: Prisanz ist dort die Schnelligkeit und Schwierigkeit und auch die heulklinthenen Themen und das

00:03:21: macht es tatsächlich auch bei der Ausfälle der drei Fälle nicht ganz einfach, weil das

00:03:25: Presse- und Äußerungsrecht dort im Besonderen die Fähigkeit erfordert im Geheim ein bisschen

00:03:31: zu agieren, sprich Ziel der Übung ist, dass eben gerade etwas aus der Öffentlichkeit,

00:03:37: je nachdem auf welcher Seite man steht, verschwindet und eben gerade nicht den Weg in die Öffentlichkeit

00:03:41: oder vor die Gerichte findet, das Idealziel und das insofern macht es uns ein bisschen

00:03:44: schwer jetzt Fälle heraus zu picken und zu besprechen ohne dort Ross und Reiter nennen

00:03:50: zu müssen.

00:03:51: Du bist nicht der einzige, den ich dieses Problem verschafft habe in meiner Frage, sehr gut,

00:03:56: dass dir das auch so geht und stellen wir mal ein in den ersten Fall und das nicht Ross

00:03:59: und Reiter nennen ist auch ein Problem, was ich jetzt mit den Kollegen schon hatte.

00:04:03: Ja, vielleicht sagst du kurz, der erste Fall, den du ausgesucht hast, worum es da geht und

00:04:09: dann gucken wir mal, wo die Schwierigkeiten lagen.

00:04:12: Genau, bei dem ist sogar unsere Vertretung öffentlich bekannt geworden, trotzdem werde

00:04:17: ich jetzt wirklich vermeiden, den Mandantenabend zu nicken.

00:04:21: Dort, in der, das ist der presserechtliche Fall, in dem Dreier Triompirat hier, da haben wir

00:04:30: einen schulästischen Verein vertreten, der hat auf seiner, betreibt eine Webseite mit

00:04:36: einem Online-Magazin und hatte dort über eine Pressemitteilung eines Landesverbandes

00:04:44: berichtet, der wiederum warnte vor einem Verein, der relativ streng ärzkonservative Ansichten

00:04:52: vertritt, unter anderem auf dem Schubetrieb tätig war und Programme wie Umholungsmaßnahmen

00:04:59: und ja, solche, also dem Ansatz vertreten, dass man irgendwie glauben könnte, man könne

00:05:07: schulästische Menschen irgendwie, ein Anzungszeichen umeziehen und das tatsächlich auch in Teilen

00:05:12: in Sachsen, in den Schulalltag einzuckerfunden hat.

00:05:17: Und vor diesem, also schon kritische Themen und allein unser Mandant hatte lediglich auf

00:05:22: diese Warnung im Internet hingewiesen auf dem Verband und was unser Mandant damals nicht

00:05:28: wusste, ist das der Verband zwischenzeitlich aus prozess-taktischen Gründen oder warum

00:05:33: immer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat in Bezug auf einzelne Aussagen in dieser,

00:05:39: in dieser Anfangszeichen Warnung gegenüber diesem ärzkonservativen Verein, sodass dieses

00:05:46: verschweigen Anfangszeichen der dann abgegebenen Unterlassungserklärung der Verein zum Andersen

00:05:53: nahm unser Mandanten eine unverständliche Berichterstattung vorzuwerfen, weil eben dort diese abgegebenen

00:05:59: Unterlassungserklärung nicht erwähnt wurde, die zum Zeitpunkt des Erscheins, des Artikels

00:06:04: bei unserem Mandanten noch gar nicht abgegeben war und von der zu dem Zeitpunkt noch gar keine

00:06:08: Kenntnis hatte.

00:06:09: Und dann war die rechtlich sehr spannende Frage, die im Einzweiligen Verfügungsverfahren

00:06:14: vom Landgericht Köln bis zum OLG Köln entschieden wurde und seinem Hauptsachverfahren die Frage

00:06:21: musste quasi das Medium, also hier unser Verlag als Publikation, diese nachträglich bekannt

00:06:29: werdende Informationen über die abgegebenen Unterlassungserklärung, die im Artikel in

00:06:33: der Form beifügen oder sich zur Unterlassung dieses Artikels ohne diesen Hinweis verpflichten.

00:06:39: Und da haben uns wie gesagt durch alle Einzweilige Rechtsschutzinstanzen gestritten, vom OLG

00:06:45: Köln haben wir verloren bis in den beiden Instanzen, als dann der ever Schluss, da habe

00:06:49: ich noch eine Gehörstrüge eingelegt, weil es da noch andere Prozesse oder Probleme gab,

00:06:55: also der versucht das noch, dieses Verfahren weiter am Lebensverhalten, eine Verfassungswürste

00:07:00: wäre das auch eingelegt worden.

00:07:02: Und dann ging es ins Hauptsachverfahren vom Landgericht Köln und dann ging es auch ganz

00:07:05: schnell.

00:07:06: Vielleicht einmal ganz kurz, Robert, stopp an der Stelle nochmal einzelne Verfügungsverfahren,

00:07:10: das ist ein bisschen aufgedröselt.

00:07:12: Jetzt diejenigen unter den Zuhörn, die ihr ausstattet haben, mögen es uns nachsehen,

00:07:18: aber vielleicht mal ganz kurz aufgedröselt, was ist der Unterschied und warum gibt es

00:07:21: sozusagen über die gleiche Sache zwei verschiedene Verfahren und warum kann es dann möglicherweise

00:07:27: wie hier sogar sein, dass du das eine gewinnst und das andere verlierst.

00:07:30: Ja, das ist eine Art Schnellverfahren, eine Wohnung, eine, sagen wir mal, somarische, leidenhaft

00:07:40: gesprochene Oberfläche, Prüfung, der der Ansprüche stattfindet, häufig ergehen und

00:07:45: im Ideal für sich das Antrag schneller ist die dorthigen Entscheidungen im Beschlusswege,

00:07:49: das heißt es findet keine mündliche Behandlung statt.

00:07:51: Man kriegt teilweise sehr schnell einen Titel, der dann auch versteckt werden kann und der

00:07:57: Gegner wird, wenn man die Antragsstift entsprechend gut vorbereitet und vorher abgemahnt hat,

00:08:04: auch gar nicht vorher unter Umständen abgemahnt.

00:08:07: Also sprich man kriegt auf diesen Wege teilweise weniger Tage, wenn je nach Gericht, dass

00:08:13: man anruft, nennt schnell einen Titel, den man dann verstreckt und der dann erst mal

00:08:18: Tatsachen schafft.

00:08:19: Der ist dann eben halt noch kein rechtskräftiger, gleichwertiger Titel wie in einem Hauptsache

00:08:25: Verfahren, in einem Klage Verfahren, kann dem aber relativ schnell so gleichgestellt

00:08:29: werden, je nachdem wie die Gegenseite darauf reagiert.

00:08:31: Also wenn man eine einstfällige Verfügung kassiert auf, als Antragsgegner kann man dagegen

00:08:36: eben halt Widerspruch einlegen und dann gibt es eine mündliche Behandlung, gibt es einen

00:08:42: Urteil, dass das entweder bestätigt, die im beschlussfähigen Ergang eine einstfällige

00:08:47: Verfügung oder eben aufhebt und dagegen ist dann eben halt auch nochmal für beide Seiten

00:08:51: die Berufung je nach Ausgaben möglich und dann schließt sich daran, eben weil das kein

00:08:57: Abschließender, weil es eben nur ein schnell Verfahren war und die Gegenseite vielleicht

00:09:01: gar nicht gehört wurde, besteht eben die Möglichkeit, dass im Klage, im Hauptsache Verfahren dann

00:09:07: alles noch einmal vor der gleichen Kammer in der Regel prüfen und entscheiden zu lassen

00:09:13: mit den Instanzenzügen, die es dann dort im Hauptsache Verfahren gibt.

00:09:18: Genau, und dort dann eben nicht nur kursorisch geprüft wird, sondern dann ins Detail und

00:09:25: mit detaillierter Beweisaufnahme, wenn das Not tut und so weiter und in unserem Fall hier

00:09:28: hätte es also heißen können, je nachdem ob siebt oder verliert, dass sie dann eindertes

00:09:33: vorläufig wegen eines von Verfügung diese Aussagen, die ihnen da verboten werden sollten

00:09:40: oder diese unvollständige Berichterstattung unterlassen müssen, bis sie dann möglicherweise

00:09:46: eine Hauptsache dann noch gewinnen.

00:09:48: Also das ist sozusagen, ja die Vorläufigkeit ist dann in vielen Fällen ja dann schon relativ

00:09:54: lang anhaltend, aber man hat dann eben die Möglichkeit, das dann im Hauptsache Verfahren

00:09:58: noch anders ausgehen zu lassen.

00:10:00: Genau, und so war es bei uns auch, also wir hatten das alles durch beide Instanzen verloren

00:10:05: vom Instanzenzügen und Verfahren und das Landgericht Köln, die gleiche Kammer hatte

00:10:09: dann in dem Hauptsache Verfahren relativ schnell dann auf einmal seine Meinung geändert, weil

00:10:14: ja dann waren so Sachverhaltsfragen angeblich dann auf einmal unstreitig bzw. streitig

00:10:22: berührend für uns ausführlich gestritten haben und es am Ende war so stellt es zumindest

00:10:27: die Kamera eigentlich ein kleines Missverständnis über den anzunehmen und so rechtlich zu

00:10:32: bewertenen Sachverhalt komplett abwegig und lächerlich und deswegen auch die Gegenstand

00:10:39: zum Teil in meiner Gehörsurge, die dann aber so kann es halt laufen.

00:10:43: Manchmal kann es sogar auch gehen, dass das einzige Verfügungsverfahren, was eigentlich

00:10:48: das Schnellverfahren ist, noch in der Berufungsinstanz hängt und gleichzeitig aber schon das Hauptsache

00:10:52: Verfahren parallel betrieben wird und vielleicht sogar zu einer schnelleren Anzahlung kommt.

00:10:56: Also das ist gerade ein Schnellum.

00:10:57: Wenn du bei der gleichen Kammer bist, aber denkbar ist das.

00:11:02: Also wer zeigt, das muss man sicherlich sagen, ist schon die Ausnahme, dass das Hauptsache

00:11:10: Verfahren anders ausgeht als das EV-Verfahren, weil die Leute ja sich schon, also man darf

00:11:15: sie nicht vorstellen, dass die Gerichte jetzt irgendwie beim Kaffee trinken, sich ganz

00:11:18: kurz durchdenken ohne mal ins Gesetz zu gucken, wie jetzt der Fall wohl ausgeht, sondern die

00:11:22: Prüfende sehr schon.

00:11:23: Es gibt auch häufig in den Einspfer-Verfügungsverfahren eine mündliche Verhandlung.

00:11:27: Wenn es Widerspruch gibt, alle mal in der Berufung dann eben geben, falls hat man noch eine zweite

00:11:32: Instanz.

00:11:33: Insofern ist es jetzt schon nicht, dass das jetzt irgendwie kann, also ich kann ja angucken,

00:11:36: so richtig.

00:11:37: Aber zum Beispiel, ja klar gibt es auch da Beweiserhebung, wenn es nur tut, Prosentezeugen

00:11:43: und so weiter, aber das Level an Befassung kann dann schon intensiver sein in der Hauptsache

00:11:49: und dann kann es eben schon sein, dass man dann doch noch das Gericht umstimmt.

00:11:52: Genau, ja.

00:11:53: Sehr schön.

00:11:54: Und so ist es euch hier gelungen und ja, jetzt hattest du prozessual noch ein paar Sachen

00:12:03: gesagt, verfassst du Beschwerde, Gehörsrüge, sagt vielleicht Einsatz, was ist die Gehörsrüge

00:12:08: oder warum braucht man die überhaupt?

00:12:10: Ja, das ist, weil wie gesagt, nur einst wenn es ein Verfügungsverfahren ist beim olieglichen

00:12:15: Schluss, da gibt es keinen Rechtsweg, keine Instanz da drüber und auch keinen nicht zulassungsbeschwerde

00:12:20: zum BGH oder so was.

00:12:22: Und da war der Vorwurf eben, dass wenn man eine Gehörsverletzung, also ein rechtliches

00:12:29: Gehör, weil man mit dem entsprechenden Vortrag, der vielleicht übergangen wurde in dem Hotel

00:12:33: oder so was, nicht entsprechend durchdrehen konnte bei der Kammer in der Entscheidung,

00:12:37: dass man dann dort oder bei dem Szenar, dass man dort dann unter Umständen doch diesen

00:12:42: Instanzenzug nochmal aufbrechen kann und eine Fortsetzung und der medizinwarnelung vielleicht

00:12:48: erwirkt.

00:12:49: Ja, minus.

00:12:50: Das so wie ...

00:12:51: Keine Erfolgen.

00:12:52: Wie immer oder?

00:12:53: Wie oft hast du mit Gehörsrügen schon Erfolg gehabt?

00:12:56: Es ist extrem, extrem schwer, weil die Gerichte sich dann zu Recht, rechtlicherweise darauf

00:13:03: zurückziehen können, wo ist denn tatsächlich der nachgewiesen Gehörsverstoß und es geht

00:13:07: halt eben nicht darum, nochmal das materielle Recht neu aufzubohren und zu sagen, ich sehe

00:13:11: es aber ganz anders als das entscheidende Gericht, sondern da geht es halt wirklich um

00:13:15: die grundrelevante Gehörsrechtsverletzung und übergangene Vortrag und das ist nicht

00:13:21: ganz einfach zu berühren.

00:13:22: Und die Verfassungsbeschwerde, die habe ich dann letztlich auch für erledigt erklärt,

00:13:25: weil mit dem gewonnenen landgerichtlichen Verfahren und die Gegenseite hat keine

00:13:30: Prüfung mehr eingelegt, war die Sache dann durch und dann fehlt auch jegliche Beschwerde

00:13:34: und keine Auffordung des Da, das Bundesverfassungsrecht weiter entscheiden zu lassen.

00:13:39: Was ohnehin jetzt nicht das schnellste Organ bei der Entscheidungsfindung ist, wenn Sie überhaupt

00:13:43: die Entscheidung annehmen.

00:13:44: Gut, und Ihr habt ja jetzt eine endgültige Regelung für das Hauptsacheverfahren, dann

00:13:49: ja, musst du möglicherweise sogar völlig erklären.

00:13:51: Okay, sehr schön.

00:13:53: Also ein Verleihens, warum Sie den rausgesucht haben, scheint mir offensichtlich, alleine

00:13:58: wegen der Prozesse allen Besonderheiten auch um zu zeigen, wie das dann eben, dass das

00:14:01: eben auch mal auseinanderfallen kann, dort EV-Verfahren und Hauptsacheverfahren und ja, die ganzen anderen

00:14:09: zusätzlichen Rechtsmittel sind es ja eigentlich nicht im engeren Sinne, die es denn so noch

00:14:13: gibt.

00:14:14: Ja, also die Besonderheit lag die rechtlichen Fragen, die wir halt wirklich in den EV-Verfahren

00:14:18: lange und breit diskutiert hatten, muss und die Folgen, die sich daraus ergeben würden

00:14:23: für die Medien ist, wie weit ist die Nachschubpflicht einer Kulturpflicht seit eines Verlagers, wenn

00:14:31: sie auf irgendeine Art und Weise weitere Informationen zu einem Vorgang erhalten.

00:14:35: Also früher war es halt so, dass wenn etwas zum Zeitpunkt der Veröffentlichung so stimmte,

00:14:39: dann darf es doch erst mal im Internet schmoren, im Archiv oder wo auch immer.

00:14:43: Also es ist immer weiter aufgebrochen worden von der Rechtsprechung, dass man gesagt hat,

00:14:46: nee, ganz so ist es nicht, man muss schon sich dann mal angucken.

00:14:48: Im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenentscheidung hat sich da vielleicht irgendwas verändert

00:14:53: und gibt es vielleicht auch einen Anspruch, die Tatsachen neu zu bewerten und abzuwägen.

00:14:57: Und das war hier so, die Gegensäte wollte das quasi noch eine Spur weiterdrehen und

00:15:02: dem konnten wir dann am Ende entgegentreten.

00:15:05: Ja, weil offensichtlich der Sachverhalt, den das Gericht und die Gegensäte angenommen

00:15:10: hatte, da ist ein Missverständnis vorlag.

00:15:12: Also, nicht oder so.

00:15:14: Gut, Fall zwei.

00:15:17: Genau, Fall zwei ist Fall des Äußerungsrecht, also weg, weg ein bisschen vom klassisch warten

00:15:24: Presserecht, sondern dort dritten sich zwei Ärzte auf Linkt in und zwar hat er, unser

00:15:31: Mandant hatte ein bisschen, so wie Sand und kettrisch und ein bisschen emotional aufgeladen,

00:15:39: und wir haben mal so einen Post einer Kollegin, einer Ärztin in einem Krankenhaus kommentiert.

00:15:46: Das ging dort um, die hatte ein Foto von einem Patienten gepostet und der Mandant ließ sich

00:15:53: zu dem Kommentar hinreisen das DOS.

00:15:56: irgendwie Covid-Vorsorge-Maßnahmen nicht eingehalten wurden,

00:16:01: Persönlichkeitsrechte des Patienten da vielleicht verletzt würden, weil der da

00:16:04: offensichtlich intubiert und nicht ansprechbar präsentiert wurde.

00:16:09: Und da gab es einige etwas schärfere Äußerungen vom Seiten des Mandandens

00:16:15: zu diesem Bild und diesem Posting und das gefiel der Ärztin überhaupt nicht.

00:16:18: Und die verklagte unseren Mandanten dann auf Unterlassung dieser einzelnen

00:16:24: Äußerung und 130.000 Euro Schadensersatz, wobei sie nicht genau die

00:16:31: Kollegen auf der Gegensatz nicht genau beziffert haben, woraus und wie sich

00:16:35: dieser jetzt für das Persönlichkeitsrecht sehr ungewöhnliche

00:16:38: hohe Schadensersatz berechnen sollte.

00:16:41: Und auch die einzelnen Äußerungen, da spielt eben halt eine Rolle, wie es

00:16:46: häufig im Äußerungsrecht unter Presserecht die Abkanzlung zwischen

00:16:49: Meinungsäußerung Tatsachenbehauptung und hier Detailfragen ist das jetzt

00:16:54: eben eine subjektive Einschätzung dessen, was man dort auf dem Foto sieht

00:16:59: und eine Bewertung, die eben dann halt der zulässigen Meinungsäußerung

00:17:03: unterliegt oder sind dort auch Tatsachen in den Raum gestellt, die vielleicht

00:17:07: unwahr sind und die angreifbar sind und dann unter Mandanten zur

00:17:10: Unterlassung verpflichten.

00:17:11: Vielleicht ganz kurz da eingehakt, das haben wir glaube ich auch im Podcast

00:17:15: hier irgendwann schon mal gehabt, diese Abgrenzung.

00:17:17: Ja, wenn es eine Meinungsäußerung ist, dann darf man bis zur Grenze der

00:17:20: Schmähkritik alle sagen, ja, in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.

00:17:24: Das ist auch gut so.

00:17:25: Man kann also da relativ viel äußern.

00:17:29: Ja, wenn es die Tatsachenbehauptung ist, dann ist die schon unzulässig, wenn

00:17:34: sie falsch ist, mehr oder weniger, egal wie gravieren die jetzt dann in

00:17:38: irgendwelche Rechte eingreift und die Abgrenzung kann man sich vorstellen, ist

00:17:41: dann nicht immer einfache, wahrscheinlich auch in dem Fall nicht.

00:17:44: Ob das jetzt sozusagen, ja, wenn ihr ihr vorwerfen würde, es wäre ein

00:17:49: Verstoß gegen irgendwelche Berufspflichten, ja, dann könnte das

00:17:52: die Behauptung sein, dass sie eine Rechtsverletzung begangen hat, eine

00:17:57: Tatsachenbehauptung, die man beweisen kann, können aber auch seine

00:18:00: Meinung sein.

00:18:00: Also das ist so ein bisschen, da sieht man schon wie es verschwürmt,

00:18:03: wahrscheinlich.

00:18:04: Ja, also da ist tatsächlich die Einordnung, also rechtliche

00:18:09: Einordnung ist eigentlich fast immer Meinungsäußerung.

00:18:13: Es wird dann immer komplizierter, weil auch jeder, jeder Meinungsäußerung

00:18:17: braucht einen gewissen Grundsatz an Tatsachengrundlage, um überhaupt

00:18:21: als zulässige Meinungsäußerung zu gehen.

00:18:24: Das kennt man aus den Bewertungsfällen, also dass das Sternebewertung und so

00:18:29: was gerade ohne Kommentare halt immer zulässige Meinungsäußerungen sind,

00:18:33: aber voraussetzen, dass eben auch eine Bewertungsgrundlage, sprich, ein

00:18:37: geschäftlicher oder medizinischer Kontaktbeobvorgelegen hat.

00:18:40: Das ist so ein bisschen so das Equivalent.

00:18:42: Und das gibt es halt bei der klassischen Meinungsäußerung auch ein bisschen

00:18:45: Anknüpfungstatsachen heißt es dann immer braucht man halt für zur

00:18:49: Meinung.

00:18:49: Ja, und hier hier war das bei einzelnen zwar drei oder vier Äußerungen, die

00:18:53: angegriffen wurden.

00:18:55: Und wir haben uns dann länger, es war ein Hauptsacheverfahren, also nicht

00:19:00: ein, zwei, der Rechtsschutz war eben auch Scharnsersatz durchgesetzt werden

00:19:04: sollte und Anwaltskosten, was man im Einzweiligen verfügungsfahren eben

00:19:07: nicht kann.

00:19:07: Das ist auch noch eine Besonderheit.

00:19:08: Dort gibt es halt immer regel nur um Unterlassungsansprüche, weil eben

00:19:13: keine Vorwegnahme der Hauptsache geschehen darf, sprich, es ist ein

00:19:16: einzweilig zu regelnah Zustand, der aber überprüfbar bleiben muss und

00:19:20: nicht zu nachzählen führend kann, die eben da nicht mehr zu revidieren

00:19:24: sind in einem Hauptsacheverfahren.

00:19:25: Ja, mein Ergebnis war das war das, wie gesagt, eine sehr, ohne jetzt

00:19:32: Kollegen Schelte zu betreiben.

00:19:33: Aber es war eine handwerklich, handwerklich sehr schlecht vorgebrachte

00:19:38: Klage, die dann auch damit darin mündete, die Höchststrafe aus

00:19:42: anwendlicher Sicht, dass das Gericht der Gegenseite der Kligen im

00:19:45: Dort empfohlen hat, die Klage zurückzunehmen.

00:19:47: Also da gar keine Aussichten auf Verfolgssache, wir haben lange

00:19:51: da diskutiert in der mündlichen Verhandlung, aber auch die Scharnsersatzberechnung

00:19:55: ist im Persönlichkeitsrecht in der Höhe gänzlich fernliegend gewesen.

00:20:00: Also sie hat auch nicht in Job verloren gehabt oder so was, das hätte

00:20:02: das vielleicht noch ansatzweise irgendwie rechtfertigen können.

00:20:04: Aber die Äußerungen hatten nicht einen Schmähcharakter, einen Grad erreicht,

00:20:09: dass man hier auch von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen

00:20:11: sprechen kann und nur dann gibt es auch einen Geldentschädigungsanspruch.

00:20:16: Das ist eigentlich fast nur so bei Veröhnlich von Nacktaufnahmen oder

00:20:21: wirklich massiv die Persönlichkeitsrechtsverletzungen, bleibt die Persönlichkeit

00:20:24: das einzelnen Verletzenden Äußerungen oder Bildnissen der Fall.

00:20:28: Also das hat mir hier nicht ansatzfrei.

00:20:30: Hier mit. Da schließt sich in gewisser Weise der Kreis zu dem Beginn unserer

00:20:35: kleinen Litigation at Herting-FM-Reihe, wo der Urs Lücke berichtet hat über ein

00:20:39: Fall, wo er den, wo auch ein horrender Scharnsersatz gelten gemacht

00:20:46: worden war, ohne dass man irgendeine Bezifferung zugrunde lag,

00:20:49: geschweige denn die Kausalität nachgewiesen war.

00:20:52: Und man und er meinte, das sei so ein typischer Fall gewesen, wo die Leute,

00:20:57: wo die Kläge einfach mal geklagt haben, um irgendwas rauszuholen.

00:21:00: Hier scheint es ja so ein bisschen verletzte Ehre gewesen zu sein und mal ganz

00:21:04: hochrandes zu gehen. Aber gut, wenn sie daraufhin die Klage ganz zurücknimmt,

00:21:07: das hat sie nicht so viel gekonnt.

00:21:08: Ja, schlecht verletzte Ehre und schlechte Kombination aus, er verletzt

00:21:15: einen Mandant und vielleicht nicht in dem Rechtsgebiet so bewanderte

00:21:18: Kollegin, die dann dem Mandanten auf so einer Klageschütze und sagt,

00:21:21: also realistisch macht man erst mal vielleicht nur das geltend und

00:21:25: treibt den Scharnsersatz und damit den Streitwett nicht nötig in die

00:21:29: Höhe und Verursacht kosten, hätte man alles und auch vorgerichtig

00:21:33: anders regeln können.

00:21:34: Uns hat es, der Mandant war glücklich, weil natürlich die Sorge, dass man

00:21:40: weiß nie, wie ein Gericht entscheidet, dann doch mal mitschwingt.

00:21:42: Und da ging es natürlich um eine erhebliche Summe.

00:21:45: Und da wäre auch eine Runde dann vor dem nächsten Gericht teuer und

00:21:50: aufwendig geworden, insofern fühlen auskam.

00:21:53: Sehr gut. Gut. Damit Fall drei.

00:21:57: Und da sind wir, wenn ich es richtig sehe, mal Kleger.

00:21:59: Da sind wir mal Kleger genau.

00:22:03: Auch dort spielt der Fall beim bei LinkedIn Mandant, rechts

00:22:09: öffentlich bekannter Arzt.

00:22:14: Er sah sich dort konfrontiert mit einer mit seinem Bildnis, mit seinem

00:22:20: mit seinem Aus- und Erscheinungsbild in Form eines LinkedIn-Posts und

00:22:25: einer Agentur mitsitzender Schweiz, die dort quasi ihn als

00:22:29: halbwegs bekannte Person irgendwie vor Beratungsleistung vorgespannt

00:22:33: hatte und ein bisschen so den Anschein erweckte.

00:22:36: Er sei so eine Art Testimonial für diese, für die Leistung, die dort

00:22:41: angebieten wurden.

00:22:42: Also beklagte die Agentur nicht, die nicht LinkedIn und dann nur

00:22:47: das Ummisverständnis vorzubeugen.

00:22:49: Nein, der dort der entsprechende LinkedIn-Nutzer.

00:22:54: Ja, wie gesagt, hier ein bisschen die Besonderheit.

00:22:58: Beklagte in der Schweiz nicht immer ganz trivial, dann auch

00:23:02: anwendbar aus Recht und Zuständigkeit zu begründen.

00:23:04: Und die Besonderheit, die ist hier jetzt auch gerade zuletzt

00:23:09: öffentlich auch debattiert mit dem Böhmermann Fall.

00:23:12: Da gab es den B-Wushing-Fall.

00:23:14: Da hatte ja ein Imker, war Sport und Hohn ein bisschen und einer

00:23:19: kritischen Auseinandersetzung in der Böhmermann-Fernte-Sendung

00:23:23: ausgesetzt und hatte dann den Spieß umgedreht und hatte Böhmermanns

00:23:26: Kontafeil genutzt und auf seinen Honig gedruckt und dann damit

00:23:30: ein bisschen die Werbetrommel berührt und das Gefühl Böhmermann war

00:23:33: dann wieder um mich zu klagen und dass eine ähnliche Konstellation

00:23:36: bei uns auch nur mit dem Unterschied, als wir gewonnen haben und

00:23:40: dann Böhmermann verloren.

00:23:41: Und mit dem kleinen Unterschied, dass unser Arzt nicht vorher

00:23:45: den die Agentur durch den Kakao gezogen hatte.

00:23:48: Aber gut. Das ist das Entscheidende, weil wie gesagt, hier,

00:23:52: wir gingen um Bildnis. Bildnisschutz ist Bedarf, wenn jemand in die

00:23:55: Öffentlichkeit gezogen wird mit seinem Bildnis, dann muss da

00:23:59: man nach dem KOG die Einwähnung erforderlich oder man kann sich

00:24:02: eben auf eine der vier Außenamt stützen.

00:24:04: Und hier spielte ein bisschen die Frage, die Rolle ist es ein Bildnis

00:24:09: der Zeitgeschichte, weil eben ein vielleicht dieser Arzt als

00:24:14: Medienperson in irgendeiner Form öffentlich aufgefehlt ist und quasi

00:24:17: dann zum Gegenstand auch einer werblichen Verwendung werden

00:24:22: durfte und bei uns war das sicherlich auch ein kleiner

00:24:26: Grenzfall. Aber da sprach eben doch im Ergebnis mehr dafür, dass man

00:24:31: sagt, es wurde der vorgespannt und quasi mehr oder weniger als

00:24:37: Testimonie eingefangen, ohne dass er dem zugestimmt hatte und es

00:24:41: gab in den nicht das zeitgeschichtliche Ereignis als

00:24:44: Aufhänger um hier eine Diskussion, analog auch der Sixth Werbung

00:24:48: oder sowas, jemand, eine prominente Person, einzuspannen und

00:24:50: sich an einem aktuellen Thema abzuarbeiten, eben das

00:24:53: Tagesgeschichtliche Ereignis, Zeitgeschichtliche Ereignis,

00:24:56: das gab es bei uns in dem Fall nicht. Eben erst als bei

00:24:59: Böhmermann, der diese Retourkutsche dort, ja, sich dem

00:25:03: dann auch verloren hat, weil er sich das gefallen lassen musste und

00:25:07: es dort eben dieses Zeitgeschichtliche Ereignis gab.

00:25:09: Okay.

00:25:10: War das hier E-Verfahren oder Hauptsache?

00:25:13: Das war Hauptsache, weil wir auch noch einen nicht ganz

00:25:18: unbeträchtlichen, tatsächlich Lizenz, Scharnsersatz verlangt

00:25:22: und auch erhalten haben.

00:25:23: Okay.

00:25:23: Aber nicht 130.000 Euro in dem anderen Fall.

00:25:27: Nee, leider etwas realistisch war.

00:25:31: Sinnvoller Rangegang. Okay. Vielleicht mehr zu kurz, weil du ja

00:25:34: auch gesagt hast, E-Verfahren hat so seine Vorteile, geht schnell

00:25:37: und so weiter und du kriegst Scharnsersatz nicht, dann bist

00:25:40: du zu den Separatklagen.

00:25:41: Aber sag nochmal, E-Verfahren hat ja eine zusätzliche Hürde,

00:25:46: über die wir noch gar nicht gesprochen haben. Du brauchst

00:25:48: den verfügungsanspruch, den brauchst du sowieso, aber eben

00:25:55: auch den verfügungsgrund. Vielleicht sagst du dazu nochmal

00:25:57: kurz, was quasi eine zusätzliche Voraussetzung ist beim

00:26:00: E-Verfahren.

00:26:01: Ja, du brauchst im Halt eine besondere Dringlichkeit.

00:26:06: Das muss belegt sein, dass das eben quasi es nicht

00:26:10: abgewartet werden kann, die anfolge jetzt in einem etwas

00:26:13: langwierigen Hauptsauerfahren klären zu lassen, sondern es droht

00:26:15: eben halt eine Rechtsverletzung, die nicht mehr umgekehrt

00:26:19: waren und im Rahmen derer die verletzten Rechte des Antragstellers,

00:26:23: die des Antragsgegenders überwiegen, sodass eben halt die

00:26:27: Entscheidung jetzt dort ergehen muss und gleichzeitig eben die

00:26:30: Gefährdung der Rechte des Antragsgegenders nicht so stark

00:26:33: sind, dass das jetzt nicht im Verfahren stattfinden kann.

00:26:38: Also das ist da, dann ist man im Presserecht in der Regel, es

00:26:41: gibt keine Stahl am Fristen, aber in der Regel ist es ein

00:26:44: Monat, in Hamburg sind es fünf Wochen, aber so ein Monat

00:26:48: Abkenntnis erlangende Rechtsverletzung muss man eben

00:26:51: halt eine Abmahnung ausgesprochen haben, die auch im

00:26:55: Umfang im Prinzip dem Antrag dann später entspricht, weil sonst

00:26:58: nach entsprechendes Bundesverfassungsgerichts die

00:27:00: das rechtliche Gehör der Gegenseite nicht eingehalten

00:27:04: wurde, weil die Gegenseite wissen muss, was wird

00:27:07: Gegenstand des Verfügungsantrags sein und es

00:27:09: hier entsprechend momentan sehr, sehr streng, was man da

00:27:11: einhalten muss, noch nicht einheitlich, aber das bläht

00:27:15: diesen gesamten Vorgang immer mehr auf und da muss es dann

00:27:19: wirklich schnell, man muss schnell eilischstattliche

00:27:21: Versicherung einholen, das ist eben das Beweismittel im

00:27:24: einzelnen Verführungsverfahren, was so im Hauptschauprozess

00:27:27: da nicht mehr zur Verfügung steht und da kann dann eben

00:27:29: halt auf der Antragsteller selber die eilischstattliche

00:27:32: Versicherung abgeben und etwas bezeugen und zum Beispiel

00:27:37: als Geschäftsführer einer GmbH kann er das später im

00:27:39: Prozess dann nicht mehr als Zeuge auftreten, weil dort ist

00:27:42: der dann Partei, also da gibt es ein paar...

00:27:44: Es ist schon ein bisschen Wissenschaft für sich,

00:27:47: eine Impresserecht nochmal mit ein paar Besonderheiten

00:27:49: gegenüber dem Webwerbsrecht, wo wir viel eines für

00:27:52: Verführungsverfahren haben, wo es aber eben auch

00:27:54: Umbringlichkeit geht, wo es dann eben je nach Gericht

00:27:57: unterschiedliche Urterien gibt von irgendwie strengen

00:27:59: vier Wochen bis zwei Monate, sei alles in Ordnung, aber

00:28:02: eben immer die Grundidee, naja, wenn ich das schon so lange

00:28:06: erkenne und mich das jetzt nicht für nötig befunden habe,

00:28:09: da mal wenigstens abzumahnen oder eben dann zu Gericht zu

00:28:11: gehen, dann scheint es ja nicht so dringend zu sein, ja,

00:28:14: dann muss ich eben abwarten bis...

00:28:18: Da muss ich im Hauptsache Klage erheben und muss dann

00:28:21: eben damit leben, dass der beantragende Zustand bis zu

00:28:24: einer Entscheidung in der Hauptsache bestehen bleibt.

00:28:26: Was eben jetzt hier, wenn wir nochmal zurück zu dem ersten

00:28:29: Fall gehen, ja, mit dieser angeblich un...

00:28:33: Nicht ausreichenden Berichterstattung, das wären die

00:28:35: Mandanten, die ja dann korrigiert haben für die Dauer des

00:28:38: Verfahrens oder für die Dauer des Hauptsache Verfahrens,

00:28:42: ja, und, ja, da gibt es dann eben noch, das ist dann noch

00:28:47: die zusätzliche Besonderheit, dann eben den

00:28:50: Schanzersatzanspruch für den Fall, dass sich die

00:28:53: TV im Nachhinein als unzulehrt als falscher

00:28:56: rausstellt, ja, und du hast deswegen einen Schaden,

00:28:58: das ist jetzt die Impresse recht wahrscheinlich eher selten,

00:29:00: aber ein Wettbewerbsrecht, wenn mir eine bestimmte

00:29:04: Werbeausage verboten wird und ich die dann eine Weile

00:29:06: nicht mehr machen kann, dann ist es vielleicht schon eher der Fall.

00:29:10: Sehr gut, Robert. Hast du noch Allgänzungen zu deinen

00:29:16: drei Fällen? Eigentlich ist, glaube ich, ganz gut rübergekommen.

00:29:21: Ja, genau, die nächsten sieben schönen Fälle, aber ich habe

00:29:25: euch ja alle extra auf drei Fälle beschränkt und ich

00:29:29: glaube, das ist auch ganz gut rausgekommen, welche

00:29:31: Besonderheiten es in den verschiedenen Bereichen vom

00:29:34: IT-Recht, übers Arbeitsrecht und das Veranstaltungsrecht

00:29:38: jetzt ein bisschen zu Presserecht so gibt und unsere

00:29:41: kleine Staffel zu Litigation at Harding FM ist damit

00:29:44: zu Ende, ich hoffe ihr habt einiges mitnehmen können und

00:29:46: einen Einblick in unsere ja durchaus vielfältige

00:29:48: richtige Praxis bekommen. Einen kleinen Sneakpeak

00:29:52: möchte ich schon einmal geben, dass wir Mandanten in

00:29:54: IT und IP-Rechtlichen Streitigkeiten eben auch

00:29:56: vor Gericht vertreten. Wißt ihr, spätestens jetzt

00:29:59: wusstet ihr vielleicht vorher schon ein bisschen weniger

00:30:00: bekannt ist, dass wir auch sehr viel Verwaltungsrecht

00:30:03: machen, es wird deshalb demnächst noch eine kleine

00:30:05: Ministaffel zum ja, wenn man so will, Verwaltungsrecht

00:30:07: at Harding geben. Dabei geht es um Datenschutz, aber

00:30:10: auch um Veranstaltungen nochmal, um das IFG, also

00:30:13: das Informationsfreiheitsgesetz und auch um

00:30:15: Mietwagenflotten seit Bespannt. Wenn ihr nichts

00:30:18: verpassen wollt, dann abonniert diesen Podcast und

00:30:20: wenn ihr bis hierher gehört habt und das nicht

00:30:22: völlig schlecht fandet, dann dürft ihr auch gerne

00:30:24: fünf Sterne-Bewertungen im Podcast Player Eurer

00:30:26: Wahl dalassen. Ich bedanke mich bei dir Robert, dass

00:30:29: du jetzt nicht mit mir den grünen Abschluss gemacht

00:30:31: hast. Ja, mal Grüße, mal Grüße gehen raus,

00:30:34: nach Portugal, so viel seid es closed und ja, bis

00:30:39: zum nächsten Mal. Danke dir. Ciao, ciao. Tschüss.

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Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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