00:00:00: [Musik]
00:00:20: In der vorerst letzten Folge von Litigation at Herting FM ist mal wieder Robert Goldstugast.
00:00:26: Herzlich willkommen lieber Robert.
00:00:28: Grüße dir.
00:00:29: Und damit auch an alle Zuhörenden herzlich willkommen zu Herting FM, der Podcast für
00:00:33: Recht Technologie und Medien.
00:00:35: Ich bin Martin Schlauermacher, Fachanwalt für IT-Richt und seit vielen, vielen Jahren
00:00:39: Teil unseres Team IT.
00:00:41: Robert dagegen ist Team IP und beschäftigt sich unter anderem mit dem Presserecht.
00:00:45: Ein Thema, bei dem das kann man glaube ich sagen, es teilweise ruppig zugeht, jedenfalls
00:00:50: aber häufig schnell gehen muss.
00:00:52: Mit Robert Golds spreche ich heute über seine drei besten, schönsten, leereisten Gerichtsverfahren
00:00:58: eben aus dem Presserecht.
00:01:00: Bevor wir damit anfangen, habe ich jetzt den anderen Kolleginnen und Kollegen auch schon
00:01:05: gefragt, wie viel Prozent deiner Tätigkeit ist tatsächlich gerichtliche Arbeit, also
00:01:13: nicht vor Gericht stehen, das kommt ja dann eher selten vor, aber Schriftsätze und so
00:01:18: weiter im Verhältnis zur Beratung?
00:01:20: Ich würde sagen, ohne das jetzt empirische Erholung zu haben, doch 70, 70, 30, also
00:01:28: 70 tatsächlich gerüchtliche Tätigkeit, einzw.
00:01:32: Rechtsschutzverfahren und ja 30, 40 Prozent sind dann tatsächlich vertragliche Beratung
00:01:38: und Republication Prüfung bei Kommentarfilm oder sonstigen Publikationen auf etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
00:01:46: Also das ist schon der Schwerpunkt, ist schon in der gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung
00:01:51: von Ansprüchen.
00:01:52: Genau und das wird jetzt die Zuhörende auch nicht überraschen, eben beides, so schön
00:01:56: wie du es gerade gesagt hast.
00:01:58: Entweder man ist, die man hat, sind verklagt, dann will man es möglichst abwehrt, aber es
00:02:01: gibt natürlich auch gute Gründe, dass man selber klagt und wenn ich das jetzt so richtig
00:02:06: sehe, die Fälle, die du mitgebracht hast, betreffen auch beide Seiten.
00:02:10: Ja und gemeinsam ein Nenner, ja ist einfach, von den drei Fällen.
00:02:17: Ist hier die bisschen größere Klammer, ist das Presse- und Äußerungsrecht.
00:02:21: Also ein klassischer presserechtlicher Fall ist wirklich, wo Verlags-Publikationen gegenübersteht,
00:02:27: einem Dritten und die anderen beiden sind eher unter dem Äußerungsrecht zu subzumierender
00:02:34: Fälle, wo es eben auch um öffentliche Äußerungen geht, aber sich dort vielleicht Wettbewerber
00:02:39: oder Privatpersonen oder sonstige gegenüberstehen, ohne dass dort jetzt zwingt immer die klassische
00:02:46: Medienpressarbeit im Fokus ist.
00:02:49: Prima und es macht eben neben dem Urerecht, ich hatte am Eingangs vergessen zu erwähnen,
00:02:55: das letzte Mal, dass wir hier war, haben wir über Fotos, Fotorecht gesprochen in verschiedener
00:02:59: Konstellationen, das ganze Äußerungsrecht ist schon ein Schwerpunkt der Anachterigkeiten,
00:03:04: das kann man ohne Übertreibung sagen.
00:03:08: Genau, seit Jahren und mit, wie gesagt, du hast es schon eingegangen, zu sagen, die besondere
00:03:15: Prisanz ist dort die Schnelligkeit und Schwierigkeit und auch die heulklinthenen Themen und das
00:03:21: macht es tatsächlich auch bei der Ausfälle der drei Fälle nicht ganz einfach, weil das
00:03:25: Presse- und Äußerungsrecht dort im Besonderen die Fähigkeit erfordert im Geheim ein bisschen
00:03:31: zu agieren, sprich Ziel der Übung ist, dass eben gerade etwas aus der Öffentlichkeit,
00:03:37: je nachdem auf welcher Seite man steht, verschwindet und eben gerade nicht den Weg in die Öffentlichkeit
00:03:41: oder vor die Gerichte findet, das Idealziel und das insofern macht es uns ein bisschen
00:03:44: schwer jetzt Fälle heraus zu picken und zu besprechen ohne dort Ross und Reiter nennen
00:03:50: zu müssen.
00:03:51: Du bist nicht der einzige, den ich dieses Problem verschafft habe in meiner Frage, sehr gut,
00:03:56: dass dir das auch so geht und stellen wir mal ein in den ersten Fall und das nicht Ross
00:03:59: und Reiter nennen ist auch ein Problem, was ich jetzt mit den Kollegen schon hatte.
00:04:03: Ja, vielleicht sagst du kurz, der erste Fall, den du ausgesucht hast, worum es da geht und
00:04:09: dann gucken wir mal, wo die Schwierigkeiten lagen.
00:04:12: Genau, bei dem ist sogar unsere Vertretung öffentlich bekannt geworden, trotzdem werde
00:04:17: ich jetzt wirklich vermeiden, den Mandantenabend zu nicken.
00:04:21: Dort, in der, das ist der presserechtliche Fall, in dem Dreier Triompirat hier, da haben wir
00:04:30: einen schulästischen Verein vertreten, der hat auf seiner, betreibt eine Webseite mit
00:04:36: einem Online-Magazin und hatte dort über eine Pressemitteilung eines Landesverbandes
00:04:44: berichtet, der wiederum warnte vor einem Verein, der relativ streng ärzkonservative Ansichten
00:04:52: vertritt, unter anderem auf dem Schubetrieb tätig war und Programme wie Umholungsmaßnahmen
00:04:59: und ja, solche, also dem Ansatz vertreten, dass man irgendwie glauben könnte, man könne
00:05:07: schulästische Menschen irgendwie, ein Anzungszeichen umeziehen und das tatsächlich auch in Teilen
00:05:12: in Sachsen, in den Schulalltag einzuckerfunden hat.
00:05:17: Und vor diesem, also schon kritische Themen und allein unser Mandant hatte lediglich auf
00:05:22: diese Warnung im Internet hingewiesen auf dem Verband und was unser Mandant damals nicht
00:05:28: wusste, ist das der Verband zwischenzeitlich aus prozess-taktischen Gründen oder warum
00:05:33: immer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat in Bezug auf einzelne Aussagen in dieser,
00:05:39: in dieser Anfangszeichen Warnung gegenüber diesem ärzkonservativen Verein, sodass dieses
00:05:46: verschweigen Anfangszeichen der dann abgegebenen Unterlassungserklärung der Verein zum Andersen
00:05:53: nahm unser Mandanten eine unverständliche Berichterstattung vorzuwerfen, weil eben dort diese abgegebenen
00:05:59: Unterlassungserklärung nicht erwähnt wurde, die zum Zeitpunkt des Erscheins, des Artikels
00:06:04: bei unserem Mandanten noch gar nicht abgegeben war und von der zu dem Zeitpunkt noch gar keine
00:06:08: Kenntnis hatte.
00:06:09: Und dann war die rechtlich sehr spannende Frage, die im Einzweiligen Verfügungsverfahren
00:06:14: vom Landgericht Köln bis zum OLG Köln entschieden wurde und seinem Hauptsachverfahren die Frage
00:06:21: musste quasi das Medium, also hier unser Verlag als Publikation, diese nachträglich bekannt
00:06:29: werdende Informationen über die abgegebenen Unterlassungserklärung, die im Artikel in
00:06:33: der Form beifügen oder sich zur Unterlassung dieses Artikels ohne diesen Hinweis verpflichten.
00:06:39: Und da haben uns wie gesagt durch alle Einzweilige Rechtsschutzinstanzen gestritten, vom OLG
00:06:45: Köln haben wir verloren bis in den beiden Instanzen, als dann der ever Schluss, da habe
00:06:49: ich noch eine Gehörstrüge eingelegt, weil es da noch andere Prozesse oder Probleme gab,
00:06:55: also der versucht das noch, dieses Verfahren weiter am Lebensverhalten, eine Verfassungswürste
00:07:00: wäre das auch eingelegt worden.
00:07:02: Und dann ging es ins Hauptsachverfahren vom Landgericht Köln und dann ging es auch ganz
00:07:05: schnell.
00:07:06: Vielleicht einmal ganz kurz, Robert, stopp an der Stelle nochmal einzelne Verfügungsverfahren,
00:07:10: das ist ein bisschen aufgedröselt.
00:07:12: Jetzt diejenigen unter den Zuhörn, die ihr ausstattet haben, mögen es uns nachsehen,
00:07:18: aber vielleicht mal ganz kurz aufgedröselt, was ist der Unterschied und warum gibt es
00:07:21: sozusagen über die gleiche Sache zwei verschiedene Verfahren und warum kann es dann möglicherweise
00:07:27: wie hier sogar sein, dass du das eine gewinnst und das andere verlierst.
00:07:30: Ja, das ist eine Art Schnellverfahren, eine Wohnung, eine, sagen wir mal, somarische, leidenhaft
00:07:40: gesprochene Oberfläche, Prüfung, der der Ansprüche stattfindet, häufig ergehen und
00:07:45: im Ideal für sich das Antrag schneller ist die dorthigen Entscheidungen im Beschlusswege,
00:07:49: das heißt es findet keine mündliche Behandlung statt.
00:07:51: Man kriegt teilweise sehr schnell einen Titel, der dann auch versteckt werden kann und der
00:07:57: Gegner wird, wenn man die Antragsstift entsprechend gut vorbereitet und vorher abgemahnt hat,
00:08:04: auch gar nicht vorher unter Umständen abgemahnt.
00:08:07: Also sprich man kriegt auf diesen Wege teilweise weniger Tage, wenn je nach Gericht, dass
00:08:13: man anruft, nennt schnell einen Titel, den man dann verstreckt und der dann erst mal
00:08:18: Tatsachen schafft.
00:08:19: Der ist dann eben halt noch kein rechtskräftiger, gleichwertiger Titel wie in einem Hauptsache
00:08:25: Verfahren, in einem Klage Verfahren, kann dem aber relativ schnell so gleichgestellt
00:08:29: werden, je nachdem wie die Gegenseite darauf reagiert.
00:08:31: Also wenn man eine einstfällige Verfügung kassiert auf, als Antragsgegner kann man dagegen
00:08:36: eben halt Widerspruch einlegen und dann gibt es eine mündliche Behandlung, gibt es einen
00:08:42: Urteil, dass das entweder bestätigt, die im beschlussfähigen Ergang eine einstfällige
00:08:47: Verfügung oder eben aufhebt und dagegen ist dann eben halt auch nochmal für beide Seiten
00:08:51: die Berufung je nach Ausgaben möglich und dann schließt sich daran, eben weil das kein
00:08:57: Abschließender, weil es eben nur ein schnell Verfahren war und die Gegenseite vielleicht
00:09:01: gar nicht gehört wurde, besteht eben die Möglichkeit, dass im Klage, im Hauptsache Verfahren dann
00:09:07: alles noch einmal vor der gleichen Kammer in der Regel prüfen und entscheiden zu lassen
00:09:13: mit den Instanzenzügen, die es dann dort im Hauptsache Verfahren gibt.
00:09:18: Genau, und dort dann eben nicht nur kursorisch geprüft wird, sondern dann ins Detail und
00:09:25: mit detaillierter Beweisaufnahme, wenn das Not tut und so weiter und in unserem Fall hier
00:09:28: hätte es also heißen können, je nachdem ob siebt oder verliert, dass sie dann eindertes
00:09:33: vorläufig wegen eines von Verfügung diese Aussagen, die ihnen da verboten werden sollten
00:09:40: oder diese unvollständige Berichterstattung unterlassen müssen, bis sie dann möglicherweise
00:09:46: eine Hauptsache dann noch gewinnen.
00:09:48: Also das ist sozusagen, ja die Vorläufigkeit ist dann in vielen Fällen ja dann schon relativ
00:09:54: lang anhaltend, aber man hat dann eben die Möglichkeit, das dann im Hauptsache Verfahren
00:09:58: noch anders ausgehen zu lassen.
00:10:00: Genau, und so war es bei uns auch, also wir hatten das alles durch beide Instanzen verloren
00:10:05: vom Instanzenzügen und Verfahren und das Landgericht Köln, die gleiche Kammer hatte
00:10:09: dann in dem Hauptsache Verfahren relativ schnell dann auf einmal seine Meinung geändert, weil
00:10:14: ja dann waren so Sachverhaltsfragen angeblich dann auf einmal unstreitig bzw. streitig
00:10:22: berührend für uns ausführlich gestritten haben und es am Ende war so stellt es zumindest
00:10:27: die Kamera eigentlich ein kleines Missverständnis über den anzunehmen und so rechtlich zu
00:10:32: bewertenen Sachverhalt komplett abwegig und lächerlich und deswegen auch die Gegenstand
00:10:39: zum Teil in meiner Gehörsurge, die dann aber so kann es halt laufen.
00:10:43: Manchmal kann es sogar auch gehen, dass das einzige Verfügungsverfahren, was eigentlich
00:10:48: das Schnellverfahren ist, noch in der Berufungsinstanz hängt und gleichzeitig aber schon das Hauptsache
00:10:52: Verfahren parallel betrieben wird und vielleicht sogar zu einer schnelleren Anzahlung kommt.
00:10:56: Also das ist gerade ein Schnellum.
00:10:57: Wenn du bei der gleichen Kammer bist, aber denkbar ist das.
00:11:02: Also wer zeigt, das muss man sicherlich sagen, ist schon die Ausnahme, dass das Hauptsache
00:11:10: Verfahren anders ausgeht als das EV-Verfahren, weil die Leute ja sich schon, also man darf
00:11:15: sie nicht vorstellen, dass die Gerichte jetzt irgendwie beim Kaffee trinken, sich ganz
00:11:18: kurz durchdenken ohne mal ins Gesetz zu gucken, wie jetzt der Fall wohl ausgeht, sondern die
00:11:22: Prüfende sehr schon.
00:11:23: Es gibt auch häufig in den Einspfer-Verfügungsverfahren eine mündliche Verhandlung.
00:11:27: Wenn es Widerspruch gibt, alle mal in der Berufung dann eben geben, falls hat man noch eine zweite
00:11:32: Instanz.
00:11:33: Insofern ist es jetzt schon nicht, dass das jetzt irgendwie kann, also ich kann ja angucken,
00:11:36: so richtig.
00:11:37: Aber zum Beispiel, ja klar gibt es auch da Beweiserhebung, wenn es nur tut, Prosentezeugen
00:11:43: und so weiter, aber das Level an Befassung kann dann schon intensiver sein in der Hauptsache
00:11:49: und dann kann es eben schon sein, dass man dann doch noch das Gericht umstimmt.
00:11:52: Genau, ja.
00:11:53: Sehr schön.
00:11:54: Und so ist es euch hier gelungen und ja, jetzt hattest du prozessual noch ein paar Sachen
00:12:03: gesagt, verfassst du Beschwerde, Gehörsrüge, sagt vielleicht Einsatz, was ist die Gehörsrüge
00:12:08: oder warum braucht man die überhaupt?
00:12:10: Ja, das ist, weil wie gesagt, nur einst wenn es ein Verfügungsverfahren ist beim olieglichen
00:12:15: Schluss, da gibt es keinen Rechtsweg, keine Instanz da drüber und auch keinen nicht zulassungsbeschwerde
00:12:20: zum BGH oder so was.
00:12:22: Und da war der Vorwurf eben, dass wenn man eine Gehörsverletzung, also ein rechtliches
00:12:29: Gehör, weil man mit dem entsprechenden Vortrag, der vielleicht übergangen wurde in dem Hotel
00:12:33: oder so was, nicht entsprechend durchdrehen konnte bei der Kammer in der Entscheidung,
00:12:37: dass man dann dort oder bei dem Szenar, dass man dort dann unter Umständen doch diesen
00:12:42: Instanzenzug nochmal aufbrechen kann und eine Fortsetzung und der medizinwarnelung vielleicht
00:12:48: erwirkt.
00:12:49: Ja, minus.
00:12:50: Das so wie ...
00:12:51: Keine Erfolgen.
00:12:52: Wie immer oder?
00:12:53: Wie oft hast du mit Gehörsrügen schon Erfolg gehabt?
00:12:56: Es ist extrem, extrem schwer, weil die Gerichte sich dann zu Recht, rechtlicherweise darauf
00:13:03: zurückziehen können, wo ist denn tatsächlich der nachgewiesen Gehörsverstoß und es geht
00:13:07: halt eben nicht darum, nochmal das materielle Recht neu aufzubohren und zu sagen, ich sehe
00:13:11: es aber ganz anders als das entscheidende Gericht, sondern da geht es halt wirklich um
00:13:15: die grundrelevante Gehörsrechtsverletzung und übergangene Vortrag und das ist nicht
00:13:21: ganz einfach zu berühren.
00:13:22: Und die Verfassungsbeschwerde, die habe ich dann letztlich auch für erledigt erklärt,
00:13:25: weil mit dem gewonnenen landgerichtlichen Verfahren und die Gegenseite hat keine
00:13:30: Prüfung mehr eingelegt, war die Sache dann durch und dann fehlt auch jegliche Beschwerde
00:13:34: und keine Auffordung des Da, das Bundesverfassungsrecht weiter entscheiden zu lassen.
00:13:39: Was ohnehin jetzt nicht das schnellste Organ bei der Entscheidungsfindung ist, wenn Sie überhaupt
00:13:43: die Entscheidung annehmen.
00:13:44: Gut, und Ihr habt ja jetzt eine endgültige Regelung für das Hauptsacheverfahren, dann
00:13:49: ja, musst du möglicherweise sogar völlig erklären.
00:13:51: Okay, sehr schön.
00:13:53: Also ein Verleihens, warum Sie den rausgesucht haben, scheint mir offensichtlich, alleine
00:13:58: wegen der Prozesse allen Besonderheiten auch um zu zeigen, wie das dann eben, dass das
00:14:01: eben auch mal auseinanderfallen kann, dort EV-Verfahren und Hauptsacheverfahren und ja, die ganzen anderen
00:14:09: zusätzlichen Rechtsmittel sind es ja eigentlich nicht im engeren Sinne, die es denn so noch
00:14:13: gibt.
00:14:14: Ja, also die Besonderheit lag die rechtlichen Fragen, die wir halt wirklich in den EV-Verfahren
00:14:18: lange und breit diskutiert hatten, muss und die Folgen, die sich daraus ergeben würden
00:14:23: für die Medien ist, wie weit ist die Nachschubpflicht einer Kulturpflicht seit eines Verlagers, wenn
00:14:31: sie auf irgendeine Art und Weise weitere Informationen zu einem Vorgang erhalten.
00:14:35: Also früher war es halt so, dass wenn etwas zum Zeitpunkt der Veröffentlichung so stimmte,
00:14:39: dann darf es doch erst mal im Internet schmoren, im Archiv oder wo auch immer.
00:14:43: Also es ist immer weiter aufgebrochen worden von der Rechtsprechung, dass man gesagt hat,
00:14:46: nee, ganz so ist es nicht, man muss schon sich dann mal angucken.
00:14:48: Im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenentscheidung hat sich da vielleicht irgendwas verändert
00:14:53: und gibt es vielleicht auch einen Anspruch, die Tatsachen neu zu bewerten und abzuwägen.
00:14:57: Und das war hier so, die Gegensäte wollte das quasi noch eine Spur weiterdrehen und
00:15:02: dem konnten wir dann am Ende entgegentreten.
00:15:05: Ja, weil offensichtlich der Sachverhalt, den das Gericht und die Gegensäte angenommen
00:15:10: hatte, da ist ein Missverständnis vorlag.
00:15:12: Also, nicht oder so.
00:15:14: Gut, Fall zwei.
00:15:17: Genau, Fall zwei ist Fall des Äußerungsrecht, also weg, weg ein bisschen vom klassisch warten
00:15:24: Presserecht, sondern dort dritten sich zwei Ärzte auf Linkt in und zwar hat er, unser
00:15:31: Mandant hatte ein bisschen, so wie Sand und kettrisch und ein bisschen emotional aufgeladen,
00:15:39: und wir haben mal so einen Post einer Kollegin, einer Ärztin in einem Krankenhaus kommentiert.
00:15:46: Das ging dort um, die hatte ein Foto von einem Patienten gepostet und der Mandant ließ sich
00:15:53: zu dem Kommentar hinreisen das DOS.
00:15:56: irgendwie Covid-Vorsorge-Maßnahmen nicht eingehalten wurden,
00:16:01: Persönlichkeitsrechte des Patienten da vielleicht verletzt würden, weil der da
00:16:04: offensichtlich intubiert und nicht ansprechbar präsentiert wurde.
00:16:09: Und da gab es einige etwas schärfere Äußerungen vom Seiten des Mandandens
00:16:15: zu diesem Bild und diesem Posting und das gefiel der Ärztin überhaupt nicht.
00:16:18: Und die verklagte unseren Mandanten dann auf Unterlassung dieser einzelnen
00:16:24: Äußerung und 130.000 Euro Schadensersatz, wobei sie nicht genau die
00:16:31: Kollegen auf der Gegensatz nicht genau beziffert haben, woraus und wie sich
00:16:35: dieser jetzt für das Persönlichkeitsrecht sehr ungewöhnliche
00:16:38: hohe Schadensersatz berechnen sollte.
00:16:41: Und auch die einzelnen Äußerungen, da spielt eben halt eine Rolle, wie es
00:16:46: häufig im Äußerungsrecht unter Presserecht die Abkanzlung zwischen
00:16:49: Meinungsäußerung Tatsachenbehauptung und hier Detailfragen ist das jetzt
00:16:54: eben eine subjektive Einschätzung dessen, was man dort auf dem Foto sieht
00:16:59: und eine Bewertung, die eben dann halt der zulässigen Meinungsäußerung
00:17:03: unterliegt oder sind dort auch Tatsachen in den Raum gestellt, die vielleicht
00:17:07: unwahr sind und die angreifbar sind und dann unter Mandanten zur
00:17:10: Unterlassung verpflichten.
00:17:11: Vielleicht ganz kurz da eingehakt, das haben wir glaube ich auch im Podcast
00:17:15: hier irgendwann schon mal gehabt, diese Abgrenzung.
00:17:17: Ja, wenn es eine Meinungsäußerung ist, dann darf man bis zur Grenze der
00:17:20: Schmähkritik alle sagen, ja, in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.
00:17:24: Das ist auch gut so.
00:17:25: Man kann also da relativ viel äußern.
00:17:29: Ja, wenn es die Tatsachenbehauptung ist, dann ist die schon unzulässig, wenn
00:17:34: sie falsch ist, mehr oder weniger, egal wie gravieren die jetzt dann in
00:17:38: irgendwelche Rechte eingreift und die Abgrenzung kann man sich vorstellen, ist
00:17:41: dann nicht immer einfache, wahrscheinlich auch in dem Fall nicht.
00:17:44: Ob das jetzt sozusagen, ja, wenn ihr ihr vorwerfen würde, es wäre ein
00:17:49: Verstoß gegen irgendwelche Berufspflichten, ja, dann könnte das
00:17:52: die Behauptung sein, dass sie eine Rechtsverletzung begangen hat, eine
00:17:57: Tatsachenbehauptung, die man beweisen kann, können aber auch seine
00:18:00: Meinung sein.
00:18:00: Also das ist so ein bisschen, da sieht man schon wie es verschwürmt,
00:18:03: wahrscheinlich.
00:18:04: Ja, also da ist tatsächlich die Einordnung, also rechtliche
00:18:09: Einordnung ist eigentlich fast immer Meinungsäußerung.
00:18:13: Es wird dann immer komplizierter, weil auch jeder, jeder Meinungsäußerung
00:18:17: braucht einen gewissen Grundsatz an Tatsachengrundlage, um überhaupt
00:18:21: als zulässige Meinungsäußerung zu gehen.
00:18:24: Das kennt man aus den Bewertungsfällen, also dass das Sternebewertung und so
00:18:29: was gerade ohne Kommentare halt immer zulässige Meinungsäußerungen sind,
00:18:33: aber voraussetzen, dass eben auch eine Bewertungsgrundlage, sprich, ein
00:18:37: geschäftlicher oder medizinischer Kontaktbeobvorgelegen hat.
00:18:40: Das ist so ein bisschen so das Equivalent.
00:18:42: Und das gibt es halt bei der klassischen Meinungsäußerung auch ein bisschen
00:18:45: Anknüpfungstatsachen heißt es dann immer braucht man halt für zur
00:18:49: Meinung.
00:18:49: Ja, und hier hier war das bei einzelnen zwar drei oder vier Äußerungen, die
00:18:53: angegriffen wurden.
00:18:55: Und wir haben uns dann länger, es war ein Hauptsacheverfahren, also nicht
00:19:00: ein, zwei, der Rechtsschutz war eben auch Scharnsersatz durchgesetzt werden
00:19:04: sollte und Anwaltskosten, was man im Einzweiligen verfügungsfahren eben
00:19:07: nicht kann.
00:19:07: Das ist auch noch eine Besonderheit.
00:19:08: Dort gibt es halt immer regel nur um Unterlassungsansprüche, weil eben
00:19:13: keine Vorwegnahme der Hauptsache geschehen darf, sprich, es ist ein
00:19:16: einzweilig zu regelnah Zustand, der aber überprüfbar bleiben muss und
00:19:20: nicht zu nachzählen führend kann, die eben da nicht mehr zu revidieren
00:19:24: sind in einem Hauptsacheverfahren.
00:19:25: Ja, mein Ergebnis war das war das, wie gesagt, eine sehr, ohne jetzt
00:19:32: Kollegen Schelte zu betreiben.
00:19:33: Aber es war eine handwerklich, handwerklich sehr schlecht vorgebrachte
00:19:38: Klage, die dann auch damit darin mündete, die Höchststrafe aus
00:19:42: anwendlicher Sicht, dass das Gericht der Gegenseite der Kligen im
00:19:45: Dort empfohlen hat, die Klage zurückzunehmen.
00:19:47: Also da gar keine Aussichten auf Verfolgssache, wir haben lange
00:19:51: da diskutiert in der mündlichen Verhandlung, aber auch die Scharnsersatzberechnung
00:19:55: ist im Persönlichkeitsrecht in der Höhe gänzlich fernliegend gewesen.
00:20:00: Also sie hat auch nicht in Job verloren gehabt oder so was, das hätte
00:20:02: das vielleicht noch ansatzweise irgendwie rechtfertigen können.
00:20:04: Aber die Äußerungen hatten nicht einen Schmähcharakter, einen Grad erreicht,
00:20:09: dass man hier auch von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
00:20:11: sprechen kann und nur dann gibt es auch einen Geldentschädigungsanspruch.
00:20:16: Das ist eigentlich fast nur so bei Veröhnlich von Nacktaufnahmen oder
00:20:21: wirklich massiv die Persönlichkeitsrechtsverletzungen, bleibt die Persönlichkeit
00:20:24: das einzelnen Verletzenden Äußerungen oder Bildnissen der Fall.
00:20:28: Also das hat mir hier nicht ansatzfrei.
00:20:30: Hier mit. Da schließt sich in gewisser Weise der Kreis zu dem Beginn unserer
00:20:35: kleinen Litigation at Herting-FM-Reihe, wo der Urs Lücke berichtet hat über ein
00:20:39: Fall, wo er den, wo auch ein horrender Scharnsersatz gelten gemacht
00:20:46: worden war, ohne dass man irgendeine Bezifferung zugrunde lag,
00:20:49: geschweige denn die Kausalität nachgewiesen war.
00:20:52: Und man und er meinte, das sei so ein typischer Fall gewesen, wo die Leute,
00:20:57: wo die Kläge einfach mal geklagt haben, um irgendwas rauszuholen.
00:21:00: Hier scheint es ja so ein bisschen verletzte Ehre gewesen zu sein und mal ganz
00:21:04: hochrandes zu gehen. Aber gut, wenn sie daraufhin die Klage ganz zurücknimmt,
00:21:07: das hat sie nicht so viel gekonnt.
00:21:08: Ja, schlecht verletzte Ehre und schlechte Kombination aus, er verletzt
00:21:15: einen Mandant und vielleicht nicht in dem Rechtsgebiet so bewanderte
00:21:18: Kollegin, die dann dem Mandanten auf so einer Klageschütze und sagt,
00:21:21: also realistisch macht man erst mal vielleicht nur das geltend und
00:21:25: treibt den Scharnsersatz und damit den Streitwett nicht nötig in die
00:21:29: Höhe und Verursacht kosten, hätte man alles und auch vorgerichtig
00:21:33: anders regeln können.
00:21:34: Uns hat es, der Mandant war glücklich, weil natürlich die Sorge, dass man
00:21:40: weiß nie, wie ein Gericht entscheidet, dann doch mal mitschwingt.
00:21:42: Und da ging es natürlich um eine erhebliche Summe.
00:21:45: Und da wäre auch eine Runde dann vor dem nächsten Gericht teuer und
00:21:50: aufwendig geworden, insofern fühlen auskam.
00:21:53: Sehr gut. Gut. Damit Fall drei.
00:21:57: Und da sind wir, wenn ich es richtig sehe, mal Kleger.
00:21:59: Da sind wir mal Kleger genau.
00:22:03: Auch dort spielt der Fall beim bei LinkedIn Mandant, rechts
00:22:09: öffentlich bekannter Arzt.
00:22:14: Er sah sich dort konfrontiert mit einer mit seinem Bildnis, mit seinem
00:22:20: mit seinem Aus- und Erscheinungsbild in Form eines LinkedIn-Posts und
00:22:25: einer Agentur mitsitzender Schweiz, die dort quasi ihn als
00:22:29: halbwegs bekannte Person irgendwie vor Beratungsleistung vorgespannt
00:22:33: hatte und ein bisschen so den Anschein erweckte.
00:22:36: Er sei so eine Art Testimonial für diese, für die Leistung, die dort
00:22:41: angebieten wurden.
00:22:42: Also beklagte die Agentur nicht, die nicht LinkedIn und dann nur
00:22:47: das Ummisverständnis vorzubeugen.
00:22:49: Nein, der dort der entsprechende LinkedIn-Nutzer.
00:22:54: Ja, wie gesagt, hier ein bisschen die Besonderheit.
00:22:58: Beklagte in der Schweiz nicht immer ganz trivial, dann auch
00:23:02: anwendbar aus Recht und Zuständigkeit zu begründen.
00:23:04: Und die Besonderheit, die ist hier jetzt auch gerade zuletzt
00:23:09: öffentlich auch debattiert mit dem Böhmermann Fall.
00:23:12: Da gab es den B-Wushing-Fall.
00:23:14: Da hatte ja ein Imker, war Sport und Hohn ein bisschen und einer
00:23:19: kritischen Auseinandersetzung in der Böhmermann-Fernte-Sendung
00:23:23: ausgesetzt und hatte dann den Spieß umgedreht und hatte Böhmermanns
00:23:26: Kontafeil genutzt und auf seinen Honig gedruckt und dann damit
00:23:30: ein bisschen die Werbetrommel berührt und das Gefühl Böhmermann war
00:23:33: dann wieder um mich zu klagen und dass eine ähnliche Konstellation
00:23:36: bei uns auch nur mit dem Unterschied, als wir gewonnen haben und
00:23:40: dann Böhmermann verloren.
00:23:41: Und mit dem kleinen Unterschied, dass unser Arzt nicht vorher
00:23:45: den die Agentur durch den Kakao gezogen hatte.
00:23:48: Aber gut. Das ist das Entscheidende, weil wie gesagt, hier,
00:23:52: wir gingen um Bildnis. Bildnisschutz ist Bedarf, wenn jemand in die
00:23:55: Öffentlichkeit gezogen wird mit seinem Bildnis, dann muss da
00:23:59: man nach dem KOG die Einwähnung erforderlich oder man kann sich
00:24:02: eben auf eine der vier Außenamt stützen.
00:24:04: Und hier spielte ein bisschen die Frage, die Rolle ist es ein Bildnis
00:24:09: der Zeitgeschichte, weil eben ein vielleicht dieser Arzt als
00:24:14: Medienperson in irgendeiner Form öffentlich aufgefehlt ist und quasi
00:24:17: dann zum Gegenstand auch einer werblichen Verwendung werden
00:24:22: durfte und bei uns war das sicherlich auch ein kleiner
00:24:26: Grenzfall. Aber da sprach eben doch im Ergebnis mehr dafür, dass man
00:24:31: sagt, es wurde der vorgespannt und quasi mehr oder weniger als
00:24:37: Testimonie eingefangen, ohne dass er dem zugestimmt hatte und es
00:24:41: gab in den nicht das zeitgeschichtliche Ereignis als
00:24:44: Aufhänger um hier eine Diskussion, analog auch der Sixth Werbung
00:24:48: oder sowas, jemand, eine prominente Person, einzuspannen und
00:24:50: sich an einem aktuellen Thema abzuarbeiten, eben das
00:24:53: Tagesgeschichtliche Ereignis, Zeitgeschichtliche Ereignis,
00:24:56: das gab es bei uns in dem Fall nicht. Eben erst als bei
00:24:59: Böhmermann, der diese Retourkutsche dort, ja, sich dem
00:25:03: dann auch verloren hat, weil er sich das gefallen lassen musste und
00:25:07: es dort eben dieses Zeitgeschichtliche Ereignis gab.
00:25:09: Okay.
00:25:10: War das hier E-Verfahren oder Hauptsache?
00:25:13: Das war Hauptsache, weil wir auch noch einen nicht ganz
00:25:18: unbeträchtlichen, tatsächlich Lizenz, Scharnsersatz verlangt
00:25:22: und auch erhalten haben.
00:25:23: Okay.
00:25:23: Aber nicht 130.000 Euro in dem anderen Fall.
00:25:27: Nee, leider etwas realistisch war.
00:25:31: Sinnvoller Rangegang. Okay. Vielleicht mehr zu kurz, weil du ja
00:25:34: auch gesagt hast, E-Verfahren hat so seine Vorteile, geht schnell
00:25:37: und so weiter und du kriegst Scharnsersatz nicht, dann bist
00:25:40: du zu den Separatklagen.
00:25:41: Aber sag nochmal, E-Verfahren hat ja eine zusätzliche Hürde,
00:25:46: über die wir noch gar nicht gesprochen haben. Du brauchst
00:25:48: den verfügungsanspruch, den brauchst du sowieso, aber eben
00:25:55: auch den verfügungsgrund. Vielleicht sagst du dazu nochmal
00:25:57: kurz, was quasi eine zusätzliche Voraussetzung ist beim
00:26:00: E-Verfahren.
00:26:01: Ja, du brauchst im Halt eine besondere Dringlichkeit.
00:26:06: Das muss belegt sein, dass das eben quasi es nicht
00:26:10: abgewartet werden kann, die anfolge jetzt in einem etwas
00:26:13: langwierigen Hauptsauerfahren klären zu lassen, sondern es droht
00:26:15: eben halt eine Rechtsverletzung, die nicht mehr umgekehrt
00:26:19: waren und im Rahmen derer die verletzten Rechte des Antragstellers,
00:26:23: die des Antragsgegenders überwiegen, sodass eben halt die
00:26:27: Entscheidung jetzt dort ergehen muss und gleichzeitig eben die
00:26:30: Gefährdung der Rechte des Antragsgegenders nicht so stark
00:26:33: sind, dass das jetzt nicht im Verfahren stattfinden kann.
00:26:38: Also das ist da, dann ist man im Presserecht in der Regel, es
00:26:41: gibt keine Stahl am Fristen, aber in der Regel ist es ein
00:26:44: Monat, in Hamburg sind es fünf Wochen, aber so ein Monat
00:26:48: Abkenntnis erlangende Rechtsverletzung muss man eben
00:26:51: halt eine Abmahnung ausgesprochen haben, die auch im
00:26:55: Umfang im Prinzip dem Antrag dann später entspricht, weil sonst
00:26:58: nach entsprechendes Bundesverfassungsgerichts die
00:27:00: das rechtliche Gehör der Gegenseite nicht eingehalten
00:27:04: wurde, weil die Gegenseite wissen muss, was wird
00:27:07: Gegenstand des Verfügungsantrags sein und es
00:27:09: hier entsprechend momentan sehr, sehr streng, was man da
00:27:11: einhalten muss, noch nicht einheitlich, aber das bläht
00:27:15: diesen gesamten Vorgang immer mehr auf und da muss es dann
00:27:19: wirklich schnell, man muss schnell eilischstattliche
00:27:21: Versicherung einholen, das ist eben das Beweismittel im
00:27:24: einzelnen Verführungsverfahren, was so im Hauptschauprozess
00:27:27: da nicht mehr zur Verfügung steht und da kann dann eben
00:27:29: halt auf der Antragsteller selber die eilischstattliche
00:27:32: Versicherung abgeben und etwas bezeugen und zum Beispiel
00:27:37: als Geschäftsführer einer GmbH kann er das später im
00:27:39: Prozess dann nicht mehr als Zeuge auftreten, weil dort ist
00:27:42: der dann Partei, also da gibt es ein paar...
00:27:44: Es ist schon ein bisschen Wissenschaft für sich,
00:27:47: eine Impresserecht nochmal mit ein paar Besonderheiten
00:27:49: gegenüber dem Webwerbsrecht, wo wir viel eines für
00:27:52: Verführungsverfahren haben, wo es aber eben auch
00:27:54: Umbringlichkeit geht, wo es dann eben je nach Gericht
00:27:57: unterschiedliche Urterien gibt von irgendwie strengen
00:27:59: vier Wochen bis zwei Monate, sei alles in Ordnung, aber
00:28:02: eben immer die Grundidee, naja, wenn ich das schon so lange
00:28:06: erkenne und mich das jetzt nicht für nötig befunden habe,
00:28:09: da mal wenigstens abzumahnen oder eben dann zu Gericht zu
00:28:11: gehen, dann scheint es ja nicht so dringend zu sein, ja,
00:28:14: dann muss ich eben abwarten bis...
00:28:18: Da muss ich im Hauptsache Klage erheben und muss dann
00:28:21: eben damit leben, dass der beantragende Zustand bis zu
00:28:24: einer Entscheidung in der Hauptsache bestehen bleibt.
00:28:26: Was eben jetzt hier, wenn wir nochmal zurück zu dem ersten
00:28:29: Fall gehen, ja, mit dieser angeblich un...
00:28:33: Nicht ausreichenden Berichterstattung, das wären die
00:28:35: Mandanten, die ja dann korrigiert haben für die Dauer des
00:28:38: Verfahrens oder für die Dauer des Hauptsache Verfahrens,
00:28:42: ja, und, ja, da gibt es dann eben noch, das ist dann noch
00:28:47: die zusätzliche Besonderheit, dann eben den
00:28:50: Schanzersatzanspruch für den Fall, dass sich die
00:28:53: TV im Nachhinein als unzulehrt als falscher
00:28:56: rausstellt, ja, und du hast deswegen einen Schaden,
00:28:58: das ist jetzt die Impresse recht wahrscheinlich eher selten,
00:29:00: aber ein Wettbewerbsrecht, wenn mir eine bestimmte
00:29:04: Werbeausage verboten wird und ich die dann eine Weile
00:29:06: nicht mehr machen kann, dann ist es vielleicht schon eher der Fall.
00:29:10: Sehr gut, Robert. Hast du noch Allgänzungen zu deinen
00:29:16: drei Fällen? Eigentlich ist, glaube ich, ganz gut rübergekommen.
00:29:21: Ja, genau, die nächsten sieben schönen Fälle, aber ich habe
00:29:25: euch ja alle extra auf drei Fälle beschränkt und ich
00:29:29: glaube, das ist auch ganz gut rausgekommen, welche
00:29:31: Besonderheiten es in den verschiedenen Bereichen vom
00:29:34: IT-Recht, übers Arbeitsrecht und das Veranstaltungsrecht
00:29:38: jetzt ein bisschen zu Presserecht so gibt und unsere
00:29:41: kleine Staffel zu Litigation at Harding FM ist damit
00:29:44: zu Ende, ich hoffe ihr habt einiges mitnehmen können und
00:29:46: einen Einblick in unsere ja durchaus vielfältige
00:29:48: richtige Praxis bekommen. Einen kleinen Sneakpeak
00:29:52: möchte ich schon einmal geben, dass wir Mandanten in
00:29:54: IT und IP-Rechtlichen Streitigkeiten eben auch
00:29:56: vor Gericht vertreten. Wißt ihr, spätestens jetzt
00:29:59: wusstet ihr vielleicht vorher schon ein bisschen weniger
00:30:00: bekannt ist, dass wir auch sehr viel Verwaltungsrecht
00:30:03: machen, es wird deshalb demnächst noch eine kleine
00:30:05: Ministaffel zum ja, wenn man so will, Verwaltungsrecht
00:30:07: at Harding geben. Dabei geht es um Datenschutz, aber
00:30:10: auch um Veranstaltungen nochmal, um das IFG, also
00:30:13: das Informationsfreiheitsgesetz und auch um
00:30:15: Mietwagenflotten seit Bespannt. Wenn ihr nichts
00:30:18: verpassen wollt, dann abonniert diesen Podcast und
00:30:20: wenn ihr bis hierher gehört habt und das nicht
00:30:22: völlig schlecht fandet, dann dürft ihr auch gerne
00:30:24: fünf Sterne-Bewertungen im Podcast Player Eurer
00:30:26: Wahl dalassen. Ich bedanke mich bei dir Robert, dass
00:30:29: du jetzt nicht mit mir den grünen Abschluss gemacht
00:30:31: hast. Ja, mal Grüße, mal Grüße gehen raus,
00:30:34: nach Portugal, so viel seid es closed und ja, bis
00:30:39: zum nächsten Mal. Danke dir. Ciao, ciao. Tschüss.
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