HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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Transkript

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00:00:00: [Musik]

00:00:20: Nachdem wir in der vergangenen Woche schon im Arbeitsrecht waren und über

00:00:24: Besonderheiten bei Veranstaltungen gesprochen haben, landen wir in dieser

00:00:27: Woche nun endgültig im grünen Bereich. Es geht um IP Litigation und bei mir

00:00:30: sitzt mal wieder mein Partner, Freund und Kollege Fabian Reinholz. Hallo, lieber

00:00:34: Fabian. Hallo, lieber Martin. Freue mich hier zu sein.

00:00:37: Ihr kennt Fabian schon. Er war nämlich schon ein paar Mal bei uns im Podcast,

00:00:41: fast zuletzt unter dem schönen Titel "Killing Me Softly" im November zu KI und

00:00:47: Ulberrecht. Fabian ist selbst Podcaster und hat mit den Kollegen Holger Jakob und

00:00:51: Robert Golds den Sportrechtspodcast Lieblich Bossmann, der den Zuhörenden mit

00:00:56: ein bisschen Interesse für Sport, ehrlicherweise für Fußball und

00:00:59: Fußballrecht ans Herz gelegt sei. Heute geht es nicht um das Sportrecht und so

00:01:03: weit ich das sehe auch nicht um KI, sondern um Fabians Erfahrungen für

00:01:06: Mandanten um Wettbewerbsmarken oder urheberrechtliche Streitigkeiten

00:01:10: vor Gericht tätig zu sein. Ja, willkommen nochmal. Hallo, lieber Fabian.

00:01:15: Ja, hallo.

00:01:16: Nochmal. Jetzt machen wir nochmal hallo hallo. Sehr schön. Sehr schön. Ja, hier spricht

00:01:19: Martin Schoenbach bei HardingFM, der Podcast für Recht Technologie und Medien

00:01:24: und meine erste Frage ganz kurz, wie ist bei dir so das Verhältnis von

00:01:29: außergerichtlicher Beratung zu gerichtlichen Verfahren, wenn du sowieso

00:01:32: deinen Tagesablauf so anguckst oder den Wochenablauf?

00:01:37: Ich würde mal sagen grob ein Drittel, zwei Drittel, ein Drittel Litigation,

00:01:41: zwei Drittel Beratung. Ja, ihr merkt so ein bisschen, also bei mir Null, also Null

00:01:46: Litigation, hundertprozent Beratung bei dem Kollegen aus dem Litigation Team,

00:01:51: dem Unruhs, dem Christoph, den Lasse, ja, wird es eher anders herum aussehen.

00:01:55: Bei euch bei IP ist es nochmal ein bisschen verteilt, aber ihr eben auch nicht

00:02:00: nur forensisch, also sprich gerichtlich tätig seid. So, auch dir hatte ich ja

00:02:04: die Frage gestellt, welche drei leereisten allerbesten schönsten Verfahren

00:02:09: du so in den vergangenen 240 Jahren Reinholz als Anwaltsgeschichte dir so

00:02:16: einfallen. Drei Fälle hast du mitgebracht, wie gibt es einen gemeinsamen Nenner,

00:02:20: kann man irgendwie sagen, unter welcher Rubrik die fallen? Ja, bevor ich das tue,

00:02:26: sage ich einmal kurz, dass es mir durchaus schwer gefallen ist, drei Fälle zu

00:02:30: extrahieren, weil das in unserem Bereich, ehrlich gesagt, häufig auch so ist, dass

00:02:36: man drohende Verfahren irgendwie abwenden kann, indem man sich vorher

00:02:40: vergleicht, also gerade im Marken und im Wettbewerbsrecht passiert es häufig,

00:02:43: dass man dann irgendwie eine Lösung findet. Wenn aber nicht, dann geht es meist

00:02:49: hoch her. Mit anderen Worten, also die Verfahren, die ich so hatte, die waren

00:02:52: dann eigentlich fast alle spannend, so aus meiner sehr subjektiven Sichtweise.

00:02:59: Und ich habe jetzt drei rausgesucht, die noch nicht so alt sind. Zwei davon sind

00:03:05: auch noch gar nicht richtig abgeschlossen, beziehungsweise eins davon

00:03:08: ist sehr, sehr kürzlich. Und ja, was eint sie? Also ich sage erst mal, was sie nicht

00:03:15: eint, die Rechtsgebiete an sich, die habe ich so ausgesucht, dass es drei

00:03:22: verschiedene sind, nämlich einmal das Wettbewerbsrecht, einmal das Markenrecht

00:03:24: und einmal das Urheberrecht. Aus Sicht des IT-Rechs ist es ja ein Bereich,

00:03:28: der grüne Bereich. Und es waren alles sehr komplexe Verfahren.

00:03:34: Okay. Warum komplex? Da kommen wir ja vielleicht mal gleich dazu. Sie sind jedenfalls,

00:03:40: du hast mir jedenfalls mal die Namen vorher verraten, sie sind alle so

00:03:44: spannend und groß, dass ich sie auch kenne, sozusagen von der Seitenlinie. Insofern

00:03:48: habe ich davon jeweils auch schon mal gehört. Ja, stellen wir mal einen mit dem

00:03:52: ersten Fall. Und ja, vielleicht kann man ganz kurz einführen, worum es da ging.

00:03:58: Und dann sprechen wir mal ein bisschen darüber, was daraus, was da eigentlich so

00:04:01: spannend war. Es ging um den sogenannten ergänzenden Leistungsschutz im

00:04:08: Wettbewerbsrecht. Immer gut mit dem schwierigsten anzufangen.

00:04:11: Ja, genau. Aber dann haben wir es hinter uns. Und zwar, ergänzender Leistungsschutz ist

00:04:18: eine Spielwiese, die gar nicht so häufig gespielt wird und immer dann in Betracht

00:04:25: kommt, wenn jemand ein Erzeugnis vertreibt und sich aber nicht auf Urheberschutz

00:04:34: oder Designschutz berufen kann. Das aus verschiedenen Gründen, weil die

00:04:38: Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder kann Design angemeldet wurde oder so.

00:04:42: Und dann kann man sich unter Umständen auf den sogenannten ergänzenden

00:04:46: Leistungsschutz an einem Produkt berufen, wenn man nachweisen kann, dass dieses

00:04:52: Produkt wettbewerbliche Eigenrate hat. Also das sozusagen eine besondere, aufgrund

00:04:56: seiner Gestaltung, seiner Produktaufmachung, sich besonders von dem am

00:05:01: Markt abhippt, was es sonst noch gibt und besondere wirtschaftliche Erfolge

00:05:06: durch den Produktvertrieb erzielt wurden. Also wenn man das sehr erfolgreich,

00:05:10: dass er erfolgreich etwas verkauft. Ist ja vielleicht ganz kurz da doch zum

00:05:13: materielrechtlichen schwieriges Gebiet deshalb, weil man ja ein bisschen

00:05:17: vorsichtig sein muss, wenn jetzt sozusagen man hat keine Marke, man hat vielleicht

00:05:20: auch keinen Urheberrechtsschutz, keinen Patent und dann sagt man aber ja,

00:05:23: aber aus UVG, da ist noch irgendwas, da darf man auch nicht, sagen wir mal, aus

00:05:26: gesamtgesellschaftlicher, wirtschaftlicher Sicht nicht allzu freizügig mit sein.

00:05:30: Sonst haben wir nachher alle Ansprüche und da lassen die Ansprüche aus dem UVG.

00:05:34: Genau, also das Problem mit einem ergänzenden Leistungsschutz ist, dass man dieses Recht

00:05:38: eigentlich erst dann hat, wenn man einmal sich das Gerichtlich hat bestätigen lassen.

00:05:42: Vorher weiß man es halt einfach nicht, weil man kann nichts eintragen, man

00:05:46: kriegt nichts zertifiziert oder so, sondern es ist letztlich ein Recht,

00:05:50: das man darlegen und nachweisen muss durch Absatzerfolge, auf den Nenner kann

00:05:58: man es runterbrechen. Und hier in dem konkreten Fall ging es um Kinderklettertyrme.

00:06:02: Also das, was ich hätte schon gesagt, wir alle, aber stimmt nicht, aber das, was

00:06:07: viele im Garten haben, für eine bestimmte Dauer jedenfalls, bis die Kinder so

00:06:13: groß sind, dass sie damit nicht mehr spielen, aber diese...

00:06:17: Der grünste mich an, weil er weiß, dass wir kein Garten haben.

00:06:20: Im Hof gibt es best nicht so gut, den Spielturm aufzustellen.

00:06:24: Komm mal theoretisch auch, aber selbst wir haben, wir haben zwar einen Garten,

00:06:29: aber wir haben keinen Spielturm, aber ich kann jetzt sagen, dass ich nach diesem

00:06:34: Rechtsstreit, sagen wir mal, einen relativ guten Überblick habe, was es da so am

00:06:37: Markt alles an Erzeugnissen gibt. Jedenfalls...

00:06:41: Durch trotzdem, sorry, noch mal unterbauen, durch trotzdem dagegen entschieden hast,

00:06:44: eins zu kaufen für deine Kinder.

00:06:46: Ja, das ist so... Nee, Trauma trifft es jetzt nicht ganz, weil traumatisch waren die

00:06:50: Erlebnisse nicht eher das Gegenteil davon. Aber...

00:06:55: Du wirst dich jeden Morgen erinnert werden daran.

00:06:57: Ich glaube, meine Kinder waren auch schon zu alt und wie, als wir uns gestritten

00:07:02: haben, da einen Rechtsstreit. Also, Ausgangslage ist, es gibt einen

00:07:07: Hersteller von solchen Spielturmen und unsere Mandanten waren Händler,

00:07:13: also mehrere Händler, die verschiedene Spielturm und Modelle vertrieben haben

00:07:20: und abgemahnt und in Anspruch genommen wurden aufgrund vermeintlicher Verletzungen

00:07:25: dieses... dieses Rechts nach dem ergänzenden Leistungsschutz, das UWG.

00:07:33: Und zwar deshalb, weil der Hersteller der Meinung war, dass seine Spielturme eine

00:07:38: Besonderheit haben am Markt, insbesondere aufgrund der Ausgestaltung und

00:07:42: eben aufgrund der Absatzerfolge und die Modelle, die unsere Mandanten

00:07:46: vertrieben hatten, zu nah dran gewesen seien. Und das...

00:07:54: Ja, vielleicht damals zum Prozessual Interessanten oder Spannenden dabei.

00:08:03: Also, letztlich hat man sich erstmal darum gestritten, ob das denn überhaupt der Fall ist,

00:08:07: nämlich ob diese Türme überhaupt wettbewerbliche Eigenart haben.

00:08:12: Sie waren halt, sagen wir mal, sehr minimalistische Erzeugnisse.

00:08:17: Also, da war nicht viel dran, sondern es waren im Prinzip so vier-eckige

00:08:20: Ställe aus Holz mit Leiter und mit Rutsche dran und die wurden aber sehr,

00:08:28: sehr erfolgreich verkauft. Unsere Mandanten wurden dann ja in Anspruch genommen.

00:08:35: Eine Mandantin sogar über eine einstweilige Verfügung, die wurde auch relativ schnell erlassen.

00:08:41: Das Ganze spielte vor den Kölner Gerichten. Und das Problem, was wir hatten, war,

00:08:47: dass diese Klägerin schon sehr, sehr viele Entscheidungen eingesammelt hatte

00:08:52: gegen andere Spielturmvertriebe in der Vergangenheit vor den Kölner Gerichten,

00:08:58: sodass diese Rechtsprechung schon sehr festgefahren war.

00:09:01: Und die anderen Händler, die haben ja die Sachen nicht selber produziert,

00:09:05: sondern wiederum von anderen Herstellern bezogen, sodass sie dann auch gegen die Hersteller vorgehen können.

00:09:11: Die waren im Zweifel im Ausland und deshalb ist man in Deutschland gegen die Händler vorgegangen

00:09:15: oder hat beides gemacht möglicherweise?

00:09:17: Ja, in dem Fall hat man nicht beides gemacht, sondern es tatsächlich nur gegen die Händler in Deutschland

00:09:21: vorgegangen, weil die, sagen wir mal, auch am griffbereitesten waren.

00:09:25: Und wie sich eben rausstellte, war das schon ein sehr flächendeckendes Prozedere,

00:09:33: was die Klägerin da gemacht hat. Also da sind einige in Anspruch genommen worden.

00:09:37: Und jetzt kann ich noch ganz genau erinnern, als ich dieses Abmahnschreiben in die Hände bekommen habe

00:09:44: und mir diese Türme angeguckt habe und dachte, wettbewerbliche Eigenart, never.

00:09:50: Ich sehe sie nicht beim besten Willen.

00:09:54: Und ich fand auch die Abstände der Türme untereinander eigentlich relativ evident.

00:10:00: Aber es flatterte dann die Einzwillig-Verfügung auf den Tisch.

00:10:03: Und wir mussten ihm feststellen, dass es schon zahlreiche Urteile gab

00:10:08: gegen andere Wettbewerbsmodelle, die in ähnliche Richtung entschieden wurden.

00:10:13: Das heißt, man stand jetzt vor der Herausforderung zu entscheiden,

00:10:17: kämpft man jetzt aus Überzeugung oder streckt man die Waffen angesichts dessen,

00:10:24: dass da eigentlich kaum Chancen bestanden, diese Rechtsprechung noch zu drehen.

00:10:28: Und was jetzt sozusagen meine persönliche Erfahrung aus diesem Bestreit ist,

00:10:34: ich kann es vorwegnehmen, wir haben es am Ende drehen können,

00:10:37: ist es ein bisschen zum Bundesgerichtshof gegangen,

00:10:40: also nicht zulassungsbeschwerde, dann die zurückgewiesen wurde,

00:10:43: von der nicht zulassenen Beschwerde der Gegenseite.

00:10:47: Wir haben die Rechtsprechung schon in der ersten Instanz drehen können

00:10:53: und die ist dann in zweiter Instanz auch erfreulicherweise aufrecht erhalten worden.

00:10:56: Aber dem ging wahnsinnig viel Arbeit voraus,

00:10:59: denn wir mussten im Prinzip den Gerichten eine komplette Story erzählen

00:11:09: über den Spielturm-Markt und seine Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.

00:11:13: Was die Vorhörigen in Anspruch zu nur noch einen Händler offenbar nicht vermocht haben

00:11:18: oder nicht so gemacht haben, dass sie da jeweils verloren haben,

00:11:22: also die nicht von uns vertretenen Händler, die ganzen Urteile, die da vorher schon eingereicht waren.

00:11:28: Ja, also war jedenfalls mein Eindruck.

00:11:30: Also ich kenne natürlich nicht die Verfahren im Einzelnen, sondern nur die Entscheidungen,

00:11:34: aber da harbete es jedenfalls häufig daran, dass die in Anspruch genommenen,

00:11:44: da zwar viele andere Wettbewerbsmodelle vorgelegt haben, um zum Ausdruck zu bringen.

00:11:48: Hier guckt mal die Besonderheit am Markt für das Klagemodell,

00:11:54: die gibt es doch gar nicht, weil es gibt ja zahlreiche Ähnliche,

00:11:56: aber sie konnten das halt nicht mit Zahlen belegen.

00:11:58: Und das musst du aber, weil du den Gericht gegenüber ja darstellen musst,

00:12:04: dass die vermeintlichen Wettbewerbsmodelle, die ähnlich sind,

00:12:07: eine gewisse wirtschaftliche Relevanz haben im Abstattgebiet.

00:12:10: Und das war sozusagen die zweite problematische Herausforderung.

00:12:15: Wo kriegst du denn die verdammten Zahlen her?

00:12:17: Weil dann musst du dann ja an die Wettbewerber ran.

00:12:19: Im Spielturmverband gibt es das richtig.

00:12:21: Genau, die im Zweifel mit deinem Streit gar nichts zu tun haben

00:12:24: und sagen, könnt ihr uns bitte mal sagen, wie viel ihr so umsetzt im Jahr.

00:12:28: Also Riesenherausforderung.

00:12:30: Und ich kann nur sagen, dass wir wirklich das Glück hatten,

00:12:36: Mandanten zu haben, die bereit waren, diesen Weg zu gehen bis zum Ende.

00:12:41: Also sozusagen das Durchhaltervermögen einmal haben

00:12:44: und natürlich auch so ein bisschen die Kasse haben, um das Ganze zu finanzieren.

00:12:48: Weil das war durchaus auffahnt.

00:12:50: Und wir haben dann tatsächlich mithilfe einer Person,

00:12:58: die das Geschäft gut kannte, die aber jetzt hier weder mit der Klägerin

00:13:02: noch mit der Beklagten irgendwas zu tun hatte,

00:13:05: dass diese Person uns geholfen hat, diese ganze Historie der Spielturm-

00:13:11: Produktionsentwicklung in Deutschland aufzudröseln

00:13:15: und dem Gericht dann in einem umfangreichen Dokument

00:13:19: sehr, sehr anschaulich darzustellen.

00:13:21: Also wir müssen mal überlegen, was wir an Link in die Show nutzten können,

00:13:25: damit man mal so ein Spielturm vor Augen hat.

00:13:27: Wir können sicherlich nicht jetzt hier genau die nehmen,

00:13:29: die da in dem Verfahrengegenstand waren, aber irgendwas wird uns da schon ein,

00:13:33: dass ihr ein bisschen ein Bild vor Augen bekommt.

00:13:37: Ja, also das habe ich jetzt auch von den Kollegen dann schon öfter gehört,

00:13:39: dass natürlich auch auf das Zusammenspiel von Mandant und Anwalt ankommt,

00:13:42: was gut wird und auch natürlich der lange Atem, den man manchmal braucht,

00:13:46: auf Mandantenseite und wie du sagst, die gut gefüllte Kriegskasse,

00:13:50: weil es ja dann jeder Schriftzatz wieder auffahnt ist

00:13:53: und jede Instanz noch mal mehr aufwandt

00:13:55: und dann eben auch noch mal mehr Risiko.

00:13:57: Wenn der BGH das dann doch anders sieht, dann verlierst du halt alles.

00:14:03: Also kann das passieren.

00:14:06: Genau, in dem Fall muss man natürlich auch

00:14:10: dann irgendwann anfangen zu verstehen, wie dieses Geschäft läuft

00:14:14: und womit einem Spielturm mal Geld verdient wird und dass es ganz entscheidend ist,

00:14:19: wie viel Material verwendet wird,

00:14:22: also wie viel Holz, wie dünn das ist, wie dick das ist,

00:14:25: die Abmessung, was für Zubehörteile dann auch verwendet werden und nicht.

00:14:32: Und dann fängt man irgendwann an zu verstehen, wie die Marktteilnehmartik

00:14:36: und das kann man dann auch dem Gericht verständlich machen.

00:14:40: Und als ich wirklich das gesehen habe, was dort dieser

00:14:44: dieser Insider, der

00:14:51: uns da geholfen hat, zu Papier gebracht hat,

00:14:54: hatte ich wirklich erstmals das Gefühl, OK, das kann man schaffen.

00:14:57: Weil wenn man natürlich weiß oder ahnt,

00:15:02: dass das Gericht im Hinblick auf die bisher ergangene Rechtsprechung

00:15:06: den Sachverhalt nicht komplett kannte, dann liegt daran natürlich eine Chance.

00:15:13: War das die gleiche Kammer oder waren es immer die gleiche Kammer?

00:15:17: Also es waren verschiedene Kammern, aber die waren immer gleich besetzt.

00:15:20: Aber um so beeindruckend ist, dann zu drehen.

00:15:23: Und was ich mir am meisten Freude machen würde

00:15:25: in der Regrospective sozusagen ist, dass dein Bauchgefühl richtig war,

00:15:29: dass du sozusagen auf das richtige Gleiche im Anfang dachtest,

00:15:34: es kann eigentlich nicht sein und dann aber eben mit

00:15:36: nicht zulassungsbeschädtem im BGH dann recht bekommen hast.

00:15:39: Ja klar, das ist natürlich dann.

00:15:41: Jut, Fall zwei.

00:15:44: Fall zwei spielt im Kennzeichen und Markenrecht

00:15:50: es ging um eine Internetdomain

00:15:54: und die beiden Parteien, die sich gegenüberstanden

00:16:00: sind sogenannte Gleichnamige, wie man im Markenrecht sagt, also die heißen

00:16:04: gleich die dieselben Firmnahmen, beide nicht

00:16:08: nicht ganz in denselben Branchen unterwegs, gab leicht die Überschneidungen,

00:16:13: spielt jetzt aber keine Rolle.

00:16:16: Unsere Mandantin hatte in jedem Fall das ältere Recht.

00:16:20: Also weil die gab es schon schon länger mit dem Namen am Markt, aber beide

00:16:22: auch schon relativ lange zu der Zeit, als man sich gestritten hat.

00:16:25: Nur der der Gegner hatte die Domain, die unsere Mandantin gerne haben wollte.

00:16:31: Und die Frage war jetzt, wie kriegt man die?

00:16:35: Weil im Domainrecht gilt der Grundsatz bis heute.

00:16:38: Wer zuerst kommt, mal zuerst.

00:16:42: First come, first serve, Nico Herting Internetrecht 1997.

00:16:45: Genau, daran hat sich nicht geändert.

00:16:47: Also heißt wer die Domain schneller war, sich die Domain zu registrieren.

00:16:51: Der hat auch erst mal jedes Recht, sie zu behalten.

00:16:53: Es sei denn es gibt besondere Umstände, die die dazu führen, dass jemand

00:16:59: anders dann letztlich doch das bessere Recht hat.

00:17:01: Und da kann es dann um ein älteres Markenrecht gehen oder es kann darum

00:17:05: gehen, dass jemand eine Domain missbräuchlich registriert hat, schon in dem Wissen,

00:17:09: dass jemand anders da eigentlich ein besseres Recht dran hat.

00:17:10: Bei Gleichnamigen ist es schwierig, weil derjenige, der registriert, der kann

00:17:15: sein eigenes Namen oder Kennzeichenrecht auf den Tisch legen und sagen hier sticht.

00:17:20: Und in dem Fall ging es, ging es dann tatsächlich um die Frage, wer

00:17:25: wer ist älter und unter welchen Umständen wurde die Domain registriert.

00:17:28: Und ehrlicherweise muss ich sagen, wir hatten da jetzt auch gar nicht so große

00:17:35: Chancen uns ausgerechnet in dem Streit.

00:17:38: Deswegen wurde der Gegenseite dann auch.

00:17:42: Eingangs, also bevor man sich gerichtlich gestritten hat, ein relativ großzügiges,

00:17:46: würde ich sagen, Angebot gemacht, die Domain zu kaufen.

00:17:49: Und das wurde aber nicht angenommen, sodass wir dann irgendwann mit dem

00:17:57: Mandant zusammen festgestellt haben, dann müssen wir das eben auf dem

00:17:59: Klageweg probieren.

00:18:00: Und auch da gab es eine Hürde zu umgehen, weil, wie ich dann rausstellte, hatte es

00:18:09: in der Vergangenheit schon mal einen Kontakt gegeben zwischen den Mandanten,

00:18:13: also die Haare zuvor.

00:18:15: Auch da ging es um den kräuflichen Erwerb der Domain.

00:18:20: Und daraus ergab sich eine Verjährungs- bzw. Verwirkungsproblematik.

00:18:24: Also wenn du sozusagen sich rausstellt, die Anspruchsteller Seite ja schon lange

00:18:29: Kenntnis von der Domain und hat aber nichts gemacht, dann droht dir der

00:18:35: Anspruch zu verhehren bzw. zu verwirken.

00:18:38: Und damit hatten wir zu kämpfen und das war ehrlich gesagt ein, das war fast

00:18:43: ein Killer für den Streit.

00:18:45: Und das macht in dem Fall deswegen so besonders, weil da muss ich ganz

00:18:52: tatsächlich sagen, da hat ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von mir,

00:18:56: hatte dann eine, also hat den Sachverhalt richtig erfasst und hatte dann

00:19:02: eine zündende Idee, der die ganze Sache gedreht hat. Da ging es dann darum, ob diejenige Person,

00:19:09: die damals ihr das Angebot gemacht hat, überhaupt vertretungsbefugt war, so ein Angebot zu machen.

00:19:18: Darum stritt man sich dann, da musste es so keine Beweisaufnahme geben. Das heißt, also dann mussten

00:19:24: von unserer Seite aus, zeugenschaftlich, Geschäftsführung und die Person, die damals da die E-Mail geschrieben hat.

00:19:31: Dann haben wir gesagt, sozusagen, ja, da ist so ein Angebot gemacht worden, aber nur da haben wir nichts zu tun.

00:19:34: Das war ein wild gewordener Mitarbeiter.

00:19:36: Ja, so in der Richtung. Und was ja auch so gewesen war, aber über diesen Weg musste man dann eben gehen.

00:19:46: Und da kann ich mich dann eben noch daran erinnern, dass wir, ich glaube, das war noch mitten in der Pandemiezeit,

00:19:51: da die Beweisaufnahme tatsächlich remote gemacht haben.

00:19:56: Okay. Das war nicht so einfach.

00:19:58: Das war auch nicht so einfach. Man musste irgendwie sichergestellt sein, dass die Zeugen da auch in einem Raum alleine sitzen

00:20:05: und dann nicht irgendwie jemand daneben ihnen sitzt, der ihnen noch was zuflüstert oder so.

00:20:08: Also vielleicht remote, das für die Leute, die jeden Tag in Zoom oder Teamskonferenzen herumhängen.

00:20:14: In der Juristerei ist es noch immer die Ausnahme, nicht die Regel.

00:20:18: Und auch hier in der Kanzlei gibt es Leute, die das super finden, dass man jetzt sich in unser Podcastsimmer zurückziehen kann

00:20:24: und seine Videoverhandlungen führen kann und andere, die sagen, jedenfalls bei einer Beweisaufnahme,

00:20:28: ich ein Zeugen vernehmen will, wie will ich das per Zoom machen oder WebEx, was wir dann bei Gericht haben oder so.

00:20:33: Ja, aber es gibt theoretisch die Möglichkeit, es gibt eine Vorschrift in der CDU, die das möglich macht,

00:20:38: dass man also per Video verhandeln darf, aber auch bei euch eher die Ausnahme als die Regel, oder?

00:20:43: Ja, so und so. Ehrlich gesagt, nehmt das schon ziemlich zu.

00:20:46: Also einfach schon aus den praktischen Gründen heraus, dass es eine Zeiterleichterung ist.

00:20:51: Ja, massiv. Wenn man überlegt, dass irgendwohin der Gegner nicht versäumtes Urteil wäre,

00:20:56: dann wäre es 1,5 Tage weg. Also es gibt sicherlich viele Fälle.

00:21:02: Aber es wird auch Fälle geben, wo man da sechs Stunden verhandelt

00:21:05: und dann sich wünscht, dass hätte man jetzt nicht gegen den Bildschirm sprechen machen müssen.

00:21:09: Ja, also lange Rede kurzer Sinn. Wir hatten das dann in erster Instanz gewonnen.

00:21:13: Es ging dann in die zweite Instanz. Da gab es dann auf der Gegenseite ein Anwaltswechsel

00:21:18: und da kann ich vielleicht auch noch mal sagen, das ist auch nicht ganz unentscheidend gewesen

00:21:24: für das, was rausgekommen ist. Wir haben uns dann nämlich verglichen.

00:21:28: Mandatin hat gezahlt, einen Betrag und die Domain bekommen.

00:21:33: Und tatsächlich sind manchmal die Anwaltskolleginnen oder Kollegen auf der Gegenseite durchaus mitentscheidend,

00:21:41: ob was Gutes bei rauskommt oder nicht. Und in dem Fall war jedenfalls für uns

00:21:46: dieser Anwaltswechsel gut, weil der Kollege, der dann da kam, der war wirklich super.

00:21:51: Also mit dem konnte man reden. Der war auch selber bemüht, die Sache zu einem glimflichen Ende zu bringen,

00:21:59: das irgendwie von den beiden Parteien was haben. Und so ist es dann damals gekommen.

00:22:05: Okay. Sehr gut. Was ja dann eben nicht falsch verstehen,

00:22:11: die muss ja nicht auf unserer Seite, sondern der hat dann eben auch für seine Mandat

00:22:15: was Vernünftiges rausgeholt, weil ja das Risiko war, dass die dann hinten runterfallen,

00:22:19: also hier gewinnt mit der Klage und die Domain verlieren ohne Geld zu bekommen.

00:22:24: Insofern, ja und wenn man da einen Sturkopf hat auf der anderen Seite,

00:22:28: dann kann es auch mal am Anwaltscheid an, ein vernünftiger Vergleich,

00:22:33: wenn der jetzt sein Mandat nicht voll umfassend berät.

00:22:38: Ja, damit will ich auch nicht sagen, dass man seinen Mandat noch nicht raten sollte,

00:22:42: Rechtschreitigkeiten mal bis zu Ende zu führen, machen wir ja auch.

00:22:45: Nur aus meiner Warte heraus war das jetzt gut und da war die Gegenseite sicherlich auch nicht schlecht beraten.

00:22:53: Ja und bis zu Ende, ich habe der Jahre lang, ich glaube, für die andere Rennung habe,

00:22:57: prozessiert, also das lief ja schon eine Weile über zwei Instanzen und so weiter.

00:23:00: Ja, gutes Produkt übrigens, was wir jetzt auch wieder nicht nennen können,

00:23:03: aber er steht bei uns im Kühlschrank.

00:23:05: Jut, Fabian, letzter Fall.

00:23:09: Der letzte Fall spielt im Bereich des Urheberrechts.

00:23:13: Das ist auch jetzt der frischeste oder jüngste Fall, der ist gerade,

00:23:19: da ist gerade ein Oter gesprochen worden, in zweiter Instanz.

00:23:23: Worum ging es?

00:23:25: Wir vertreten zwei Architekten, uns auch nicht so ganz unbekannt,

00:23:31: in einem Streit gegen eine Stadt.

00:23:36: Auch nicht ganz unbekannt?

00:23:38: Auch nicht ganz unbekannt.

00:23:40: Und diese Architekten haben in den 90ern, Ende der 90er, ein Wohngebäude entworfen

00:23:51: und ein Wohngebäude für den sozialen Wohnungsbau,

00:23:57: in einem Stil, der den Architekten eign ist,

00:24:02: ist eine relativ große Wohnanlage, die steht auch noch.

00:24:06: Und es ging um die Frage, ob ein Teil dieses Komplexes abgerissen wird oder nicht.

00:24:13: Und diejenigen, die sich mit dem Urheberrecht auskennen,

00:24:17: wissen, dass es zum einen eben auch ein Urheberrecht auf Gebäude geben kann.

00:24:22: Und zum anderen, dass es ein sogenanntes Urheberpersönlichkeitsrecht gibt,

00:24:27: dass den Ideen oder die Urheber berechtigt,

00:24:31: eine Entstellung des Werkes zu widersprechen.

00:24:36: Und im Bereich von Bauwerken ist ein Abriss oder ein Teilabriss,

00:24:44: eine Entstellung gleichzusetzen.

00:24:46: Also mit anderen Worten, wenn so ein Gebäude dem Erdboden gleich gemacht werden soll,

00:24:52: können die Architekten theoretisch die Hand heben und sagen,

00:24:56: da spielen wir nicht mit, das verletzt unser urheberer Persönlichkeitsrecht.

00:25:00: Warum ist es so?

00:25:01: Weil du natürlich als Architekt auch einen Namen hast,

00:25:05: der mit so einem Gebäude verbunden ist.

00:25:07: Und sagen wir mal auch durch die Schöpfung der innere Beziehung zu diesem Werk hast.

00:25:12: Und das Urheberrecht möchte dich eben davor schützen,

00:25:15: dass dieses Band zwischen Urheber und Werk zerschnitten wird.

00:25:21: Also da fangen mir jetzt viele Gegenangumente ein.

00:25:23: Ich habe doch das ist doch mein Haus.

00:25:26: Und wo kommen wir denn da hin, wenn ich den Architekten fragen muss,

00:25:29: ob ich da jetzt...

00:25:30: Also ich könnte ja noch mehr verstehen, wenn man sagt,

00:25:33: man verändert jetzt die Fassade.

00:25:35: Ja und damit wird sozusagen das Werk des Architekten verunstaltet.

00:25:39: Aber wenn ich abreißen muss, vielleicht um was anderes zu bauen,

00:25:43: ist jedenfalls offensichtlich das auch Rechte der Eigentümer da streiten.

00:25:47: Ja das streiten sie sowieso.

00:25:49: Also auch wenn du das in Anführungsschritte verunstaltest,

00:25:52: das ist ja immer eine defini-... eine Sichtfrage der Sichtweise.

00:25:55: Absurd.

00:25:56: Und die Rechtsprechung hat auch tatsächlich früher die Totalvernichtung eines Werkes

00:26:02: als irrelevant angesehen für den Fall der Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten.

00:26:07: Aber sie hat sich dann gewandelt und ist inzwischen dahin gekommen.

00:26:11: Das ist ja jetzt auch BGH-Rechtsprechung, dass Sie sagen.

00:26:13: Also die Totalvernichtung eines Werkes ist halt die krasseste Form der Entsteckung.

00:26:17: Weil das Werk ist einfach nicht mehr da.

00:26:19: Ja.

00:26:20: Und darüber hat man gestritten, warum habe ich auch diesen Fall ausgesucht.

00:26:25: Er war sehr aufwendig und die Ausgangslage war auch ähnlich dem Spielturm-Fall jetzt

00:26:36: nicht ganz optimal.

00:26:37: Weil die Rechtsprechung...

00:26:39: Und zum Zweifel fallen die Domänen auch.

00:26:41: Du hast die schwierigen Fälle, Fabian.

00:26:43: Er ist auch nicht optimal.

00:26:45: Ja deswegen fand ich sie wahrscheinlich so schön.

00:26:48: Im Gegensatz zu den beiden anderen...

00:26:51: Ich ahne, wie es jetzt hier ausgeht.

00:26:53: Den ersten Streit haben wir gewonnen, den zweiten Streit haben wir verglichen.

00:26:55: Was ist im dritten Fall passiert?

00:26:57: Tut, tut, tut.

00:26:58: Wir haben es am Ende verloren.

00:27:00: Aber wir haben gekämpft und die Ausgangslage war nicht so ganz optimal, weil die Rechtsprechung

00:27:08: dann schon eher eigentümerfreundlich ist.

00:27:10: Da stehen sich dann natürlich die Grundrechte gegenüber, Eigentümer, Recht auf Eigentumsgewährung

00:27:18: und die Kunstfreiheit.

00:27:20: Und dem Eigentümer gesteht man schon zu, dass er jedenfalls aus vernünftigen Erwägungen,

00:27:27: das können wirtschaftliche Erwägungen sein, die Entscheidung treffen darf, ein Kunstwerk

00:27:33: oder ein Gebäude eben abzureißen oder zu versetzen oder was auch immer.

00:27:39: Und dann findet eine Interessensabwägung statt und auf Urheberseite fließen dann vor allem

00:27:46: diejenigen Interessen ein, die mit dem Werk zu tun haben, insbesondere mit seiner Schöpfungshilre

00:27:52: und seiner Bedeutung.

00:27:53: Und da gab es eben auch schon diverse Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit, zum Beispiel der Stuttgarter

00:28:01: Hauptbahnhof oder eine Kunst-Einrichtung, einen Kunstwerk in Mannheim oder ein Fahrgebäude,

00:28:16: eine Kirchenanlage, die von den Münchner Gerichten entschieden wurde.

00:28:20: Also es gibt diverse Fälle, die auch bis zum BGH gegangen sind und bei uns kam es am

00:28:26: Ende darauf an, aus unserer Sicht eben nachzuweisen, welche Schöpfungshilre das Werk eigentlich

00:28:33: hat.

00:28:34: Und dabei ging es vor allem um die Frage, ob dieser Wohnkomplex und dazu muss man sagen,

00:28:38: dieser Komplex bestand im Grunde aus drei Bestandteilen, ein Haus, das sozusagen am

00:28:44: Beginn dieses ganzen Komplexes stand, dann eine Reihe, zwei Häuser rein, die sich gegenüber

00:28:52: standen, die einen noch an einem Fluss, einem Wasser.

00:28:59: Und da war eben die Frage, hängen die so miteinander zusammen, dass die als Eins zu

00:29:04: betrachten sind und sozusagen, wenn man an Eins davon abreißt, der verbliebene Teil irgendwie

00:29:09: schwer geschädigt ist oder sind es einzelne Teile, wo man halt sagen kann, wir nehmen

00:29:15: halt Eins raus und bauen da was Neues hin.

00:29:18: Und statt berief sich eben darauf, naja, wir haben akute Wohnungsnot bis in die nächsten

00:29:25: zehn, 15 Jahre hinein.

00:29:26: Wir reißen das ab, das Gebäude ist ohnehin sanierungsbedürftig, würde wahnsinnig viel

00:29:33: Geld kosten, das wieder zu sanieren und dann reißen was ab und stellen was hin und können

00:29:38: irgendwie noch doppelt so viele Wohnungen daraus machen.

00:29:42: Genau, ich war an irgendeinem Punkt, als wir in zweiter Instanz waren und uns der Senat

00:29:51: gesagt hat, wir müssten jetzt nochmal anschaulich, also unter Vorlage von Bildmaterial, dazu

00:30:00: vortragen, warum, was es mit der Schöpfungshöhe dieses Gebäudekomplexes auf sich hat eigentlich.

00:30:07: Und davon hing jetzt ein bisschen das weitere Verfahren ab, ob wir das gleich verlieren

00:30:15: oder ob wir vielleicht noch in eine Beweisaufnahme kommen durch Begehung des Komplexes oder ob

00:30:20: wir das möglicherweise sogar gewinnen.

00:30:21: Und da war ich tatsächlich an dem Punkt, wo ich dachte, ich saß vom Weißen Blatt Papier

00:30:27: und ich wusste nicht, was ich schreiben soll.

00:30:28: Weil dazu muss man sagen, das Verfahren war ja schon durch eine Instanz gegangen und

00:30:32: auch im Berufungsverfahren hatten wir schon mehrere Schriftzätze gewechselt und hatten

00:30:36: eigentlich immer, wir hatten Bildmaterial eingereicht, wir hatten dazu was geschrieben.

00:30:40: Und ich wusste ehrlich gar nicht so richtig, was die jetzt noch von mir wollen.

00:30:43: Das Gericht hatte sich sozusagen nochmal aufgefordert, vorzutragen zur Schöpfungshöhe

00:30:47: und zu sagen, warum das überhaupt als Gesamtheit urrechtlich geschützt ist.

00:30:50: Genau, um sich sozusagen nochmal ein abschließendes Bild machen zu können, worauf beruft ihr euch

00:30:54: hier eigentlich, was sind also so die Kernmerkmale?

00:30:56: Also dann weiß es Blatt keine gute Antwort.

00:30:59: Absolut nicht, es wurden dann auch einige Seiten und ich habe dann natürlich viel mit dem

00:31:06: Mananten gesprochen, wir haben auch überlegt, ob wir da noch eine Drohne nehmen und über

00:31:12: das Gelände fahren lassen und das alles filmen, hat uns dann aber dagegen entschieden.

00:31:16: Die Manantin hatte mir dann aber gesagt, es ist vielen in den vielen Erörterungen,

00:31:29: da haben die Manantin darauf bezog, dass sie sich bei ihrem Bauwerk sehr an sogenannte

00:31:35: strukturalistische Architektur angelehnt hat, die so aus den, ich glaube aus den 50er,

00:31:42: 60er Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammt.

00:31:44: Es gibt so viele Vorbilder, die in der Weise gebaut haben, vor allem in den Niederlanden

00:31:49: und Belgien und da geht es kurz gesagt darum, inwieweit sagen wir mal, bauen nur funktional

00:31:59: sein muss, also einfach, dass da Leute drin wohnen oder ob dann nicht noch viel mehr

00:32:04: drin steckt und so hat sich so eine Bauweise entwickelt, die davon ausging, dass man in

00:32:11: Gebäuden nicht nur wohnt, sondern dass Menschen dort auch zusammen wohnen und miteinander

00:32:15: kommunizieren und dann dementsprechend die Gebäude ausgestaltet in verschiedenster Art.

00:32:22: Und da ist dann tatsächlich in mehrere Nachtschichten ein sehr umfangreicher Schrift Satz draus geworden,

00:32:30: dem vorausging, dass wir uns da sehr intensiv mit dieser Architektur beschäftigt haben,

00:32:36: um das dem Gericht zu erklären, auch sehr anschaulich zu erklären, dann auch noch bezogen

00:32:40: auf Bildmaterial von dem Gelände, um das es geht und es hat immerhin dazu geführt,

00:32:46: dass wir dann das Gericht am Ende eine Beweisaufnahme angeordnet hat durch Ortsbegehung.

00:32:50: Und was will ihr dann beweisen?

00:32:52: Also die Ortsbegehung, sozusagen die Schöpfung zugekommen oder was habt ihr?

00:32:57: Also Ortsbegehung heißt das Gericht, sprich der Senat, ist dann da in voller Montur mit

00:33:02: Robbe hinmarschiert und hat sich die Häuser angeschaut.

00:33:06: Genau, der komplette Senat kommt dann, die Valin Anwälte kommen, dann in Begleitung noch

00:33:12: weiterer Personen, die dann die Mandanten sind oder auch jemand, der da irgendwie noch die

00:33:18: Schlüsselgewalt hat, um da gegeben, falls irgendwie noch mal irgendwo aufzuschließen.

00:33:22: Und dann geht man das ganze Gelände ab.

00:33:25: Ehrlicherweise muss ich sagen, ich war bei dem Termin leider nicht dabei, ich hatte nämlich Corona,

00:33:29: ich war krank.

00:33:30: Sieht sich hier ein bisschen durch unsere Serie, ich glaube in jedem zweiten von der kleinen

00:33:35: Episode, unser Kleinstaffel, hat irgendwann gings um Corona.

00:33:39: Ja, das ist ...

00:33:40: Gut, hast du dich, sonst hättet ihr das natürlich gewonnen, Fabian, wenn ich das jetzt mal so

00:33:45: sagen darf.

00:33:46: Nein, muss jetzt die Kollegen entschieden nehmen.

00:33:48: Nein, natürlich nicht.

00:33:49: Ich hatte ja auch in dem Fall Kollegen, die auch an dem Fall mitgearbeitet hatten, ich

00:33:53: habe mich Freude auch kannten und dann damit dabei waren.

00:33:56: Nein, wir haben es am Ende nicht gewinnen können, wir haben es glaube ich bis dahin,

00:34:05: also mehr konnten wir nicht erreichen, natürlich gewinnen, aber wir haben es schon sehr, sehr

00:34:09: weit gebracht.

00:34:10: Ja, also es ist eine sehr spannende Materie und das kann ich noch kurz erwähnen, da

00:34:19: hatte ich vorhin vergessen.

00:34:21: Es gab ja noch einen anderen Fall, der ist vielleicht den Berlinern vor allem bekannt,

00:34:25: der Hauptbahnhoffall damals im Jahr 2006, wo von Gerkan, das Architekturbüro, das bekannte

00:34:33: erfolgreich vom Landgericht Berlin gegen Deutsche Bahnen oder man könnte wahrscheinlich eher

00:34:37: sagen gegen Hartmut Medaun geklagt hat, weil Medaun damals angeordnet hat, dass die vom

00:34:43: Architekten entworfen eine Überdachung des Hauptbahnhofs einfach ein bisschen kürzer

00:34:46: gemacht wird.

00:34:47: Die Poste war doch, dass wenn ich aus der ersten Klasse aus dem ICE-Aussteiger als

00:34:53: einziger im Regen stehe, weil man bis dahin das Geld der Bahn nicht gereicht hat.

00:34:57: Genau, man hat sich dort viel Geld gespart und am Ende hat es dann glaube ich, also nachdem

00:35:04: das Landgericht schon geruhteilt hat, hat es dann glaube ich einen Zahlungsvergleich gegeben,

00:35:07: also man hat das nicht nochmal nachgebaut.

00:35:09: Der Regen bleibt.

00:35:10: Aber die Deutsche Bahn musste dann in die Tasche greifen.

00:35:13: Das ist vielleicht einer der sogar bekanntesten Fälle, der in diesem Becken spielt.

00:35:22: Sehr schön.

00:35:24: Ja, prima.

00:35:25: Vielen Dank, Fabian, in den intensiven Ausflug in den grünen Bereich und dann drei Lieblingsfälle

00:35:33: oder sehr unterschiedlichen Fälle.

00:35:36: Folge 69 von Herting F.M.

00:35:38: Der Podcast für Rechte Technologie und Medien und eben auch Litigation ist damit am Ende

00:35:43: angekommen.

00:35:44: In der nächsten Folge sprechen wir mit Robert Gohls über das Presserecht.

00:35:49: Ich würde mich freuen, wenn ihr auch da wieder einschaltet und sage, vielen Dank, Fabian.

00:35:53: Und bis demnächst.

00:35:54: Ciao, ciao.

00:35:55: Danke, tschüss.

00:35:56: [Musik]

00:36:01: (Musik)

00:36:14: (Musik)

00:36:42: (Musik)

00:37:10: (Musik)

00:37:38: (Musik)

Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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