HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

Transkript

Zurück zur Episode

00:00:00: [Musik]

00:00:20: Nach dreimal IT-Richt und unserem instruktiven Ausflug ins Arbeitsrecht kommt in den nächsten

00:00:25: drei Folgen von Litigation@Herting auch unser Team IP zu Wort, denn auch unsere Marken,

00:00:30: Urheber, Presse und Eventrechtler gehen oft und gerne zu Gericht. Den Anfang macht

00:00:34: den Ausgabe 68 von Hertings M. der Podcast für Recht, Technologie und Medien unser

00:00:38: lieber Kollege Philipp Schröderringe, hallo lieber Philipp.

00:00:41: Hallo lieber Martin und vielen Dank für die Einladung.

00:00:44: Für die erneute Einladung, denn Philipp erscheint hier eigentlich immer, wenn es um Musik und

00:00:48: Kultur, vielleicht auch um Spaß und Freude geht. Ja, wenn es um Clubs geht, um Festival,

00:00:54: um Veranstaltungen hört mal rein in die Folge 30 und 60 für einen Einblick in Philipps Arbeit

00:00:59: und wenig überraschend wird es dann eben auch heute um Events im weiteren und engeren

00:01:04: Sinne gehen. Und damit haben wir auch schon die Klammer für die drei Fälle, die du mitgebracht

00:01:11: hast, die ich auch dich gebeten habe mitzubringen. Wir hatten ein kleines Sortierthema, weil

00:01:18: ich dich gebeten habe, das Verwaltungsrecht außen vorzulassen, was dir erst mal schwer

00:01:22: ist. Aber am Ende doch gar nicht so. Am Ende dann doch gar nicht so, weil natürlich

00:01:26: wenn wir an Events denken und das haben wir in der Vergangenheit auch in diesem Podcast

00:01:30: schon besprochen, hat man es häufig zu tun mit Lärmemissionen, mit Genehmigungen und

00:01:35: der Frage, wo kriege ich denn jetzt meine Genehmigung her, was es, wenn sie versagt

00:01:39: wird. Das heißt, man ist im Verwaltungsverfahren, hat eine Behörde auf der anderen Seite,

00:01:43: doch diese Fälle wollen wir jetzt heute auch ausklammern, weil sie, das habe ich, glaube

00:01:46: ich, an einer oder anderen Stelle schon erwähnt, wir nochmal ein Special machen wollen zum Verwaltungsrecht,

00:01:51: wo es auch um Verwaltungsrecht im Event-Richt geht. Da werdet ihr also Philipp dann schon

00:01:55: wieder hören, aber bis dahin ist es noch ein, zwei Monate hin. Jetzt geht es erst mal um

00:02:01: es, ja man kann fast sagen, civilrechtliche Event-Richt, oder?

00:02:04: Kann man schon sagen, ja. Ich habe drei Fälle rausgesucht. Es war gerade beim ersten gar

00:02:10: nicht so schwer, den zu identifizieren. Passt ja wie die Faust aufs Auge.

00:02:14: Ja, dann schießt man los.

00:02:16: Also man stelle sich folgendes Bild vor. Man steht im Zielbereich einer großen Laufveranstaltung

00:02:28: in Berlin. Die im September stattfindet.

00:02:33: Ja, und wo man ungefähr zwei Stunden laufen muss, um durchs Ziel zu kommen und dort in

00:02:40: das Ziel herein läuft ein Sportler auf dem Weg, den neuen Weltrekord zu laufen.

00:02:46: Und wenn ich kurz dich unterbreche, dann darf dieser Sportler braucht zwei Stunden,

00:02:50: andere Sportler, unter anderem anwesende Sportler brauchen deutlich länger.

00:02:53: Wir haben ein bisschen länger gebraucht. Das Jahr sind wir glaube ich nicht gelaufen.

00:02:58: 14 sind wir gelaufen.

00:03:00: Ja, 14 sind wir gelaufen. Martin ist mal in der Haltung gelaufen. Ich habe mich hinterher

00:03:04: gequält mit gebührendem Abstand. Das ist auch ins Ziel geschafft. Und noch andere Kollegen.

00:03:10: Also das war gut. Deswegen passt es auch so wie die Faust aufs Auge, dass ich diesen

00:03:14: Fall mitbringe. Also sprich wir sind beim Marathon und jeder, der den einmal gelaufen ist,

00:03:20: weiß, wie man sich freut, wenn man ins Ziel kommt. Aber keiner von uns kann sich vorstellen,

00:03:25: wie groß die Freude ist, wenn man dann auch noch den neuen Weltrekord anpeilt, wie das

00:03:30: damals Wilson Kipsang gemacht hat. Also er läuft mit einem unglaublichen Vorsprung

00:03:36: auf das Ziel hinzu, wo dann das Band gehalten wird. Und hinter ihm ist nichts außer Sonnenschein,

00:03:43: blauer Himmel und das Brandenburger Tor. Kein Gegner zu sehen. Alle Kameras sind auf ihn

00:03:47: gerichtet. Er ist kurz vor dem Ziel, hebt schon die Arme und dann springt direkt vor ihm

00:03:52: eine auf die Zielgerade und reißt selber die Arme hoch und im Vollsprint ins Ziel hinein.

00:04:00: Und das war ein Mann, der hat sich eine Startnummer besorgt, eine Frauenstartnummer mit F vorne

00:04:10: und hat sich dann in den Zielbereich irgendwie reingeschmuggelt, ist über den Zaun gesprungen

00:04:15: und hat es eben darauf angelegt, auf die Fotos zu kommen, was er geschafft hatte. Also statt nur

00:04:21: den grandiosen Läufer Kipsang in Weltrekordzeit ging dieses Bild durch die Presse, wo der

00:04:28: Flitzer vor dem etwas verdattert guckenden Weltrekordläufer ins Ziel geht. Und ja, es war

00:04:37: noch eine andere Zeit. Also das Netz war voll, die Zeitung war voll mit diesem Bild und er hat

00:04:43: Werbung gemacht für irgendeine schlüpfrige Sexseite und war damit sehr erfolgreich.

00:04:49: Also kann man sich heute nicht mehr vorstellen, heute werden Flitzer ja gerne ausgeblendet.

00:04:53: Gut, das war live, die Kameras waren ja von vorne drauf, könnte man ja also schwer verhindern.

00:05:00: Ja, stimmt, aber man hätte eher in der Nachberichterstattung ein anderes Foto nehmen können vom Sieger.

00:05:07: Und jetzt ist er auch so, in Stadien wird ja immer von den Flitzern weggefilmt, außer

00:05:12: es sind kleine süße Kinder, die ein Foto mit Ronaldo machen wollen. Die dürfen dann noch.

00:05:16: Man hört es ja nur noch an der Aufregung im Stadion, ohne dass man weiß, was passiert ist.

00:05:20: Genau, das war da anders. Das ging wirklich durch alle Kanäle und der Typ war auch sehr

00:05:31: renitent. Der hatte vorher schon mal so einen Flitzerausflug gemacht, ich glaube in Hamburg im

00:05:37: Stadion, ähnliche Aufmerksamkeit und er hatte dann in einem Video angekündigt, weiterzumachen,

00:05:43: Erwerbung zu machen und hat dann unter anderem angekündigt, in Hannover zu laufen. Das hat

00:05:49: er auch gemacht, da ist aber keinem mehr interessiert. Also die einzigen, die drüber berichtet haben

00:05:53: aus Schadenfreude waren die Braunschweiger. Also in guter Derby-Mann hier, ansonsten hat man dazu

00:05:59: keine Fussgerüste. Hochrisikum, Marathon. Ja, und ja, jetzt hatten natürlich unsere Mandanten das

00:06:06: Problem, dass die Bilder andere waren, als sie sich vorgestellt hatten. Und die wollten auch etwas

00:06:14: dagegen machen, weil er ja, also sie wollten Zeichen setzen, weil er hat angekündigt, so was

00:06:18: wiederzumachen und man hat ja keine Lust auf Nachahmer. Und es stand ja auch noch im Raum,

00:06:26: dass der Läufer selbst vielleicht Ansprüche gelten macht und da war es wichtig, klare Kante zu

00:06:32: zeigen und irgendwas zu unternehmen. Und so kamen die damals zu uns und wir hatten überlegt, was

00:06:39: wir denn machen können und da bietet sicher als erstes an, die Person abzumachen, auf Unterlassung

00:06:46: in Anspruch zu nehmen, einfach aus 1004 BGB. Spricht, den hatte man, also man wusste schon,

00:06:52: wer das ist, man hatte den dann irgendwie festgehalten im Ziel, der ist nicht wieder zurück gelaufen.

00:06:56: Genau, er wurde festgehalten, er wurde dann auch der Polizei übergeben und er war ja auch so schlau,

00:07:02: im Internet weiter für sich Werbung zu machen, also gab es auch eine Adresse und alles. Und die

00:07:08: Herausforderung war dann eher rechtlicher Natur, weil es war ja im öffentlichen Straßenraum und

00:07:14: welche Rechte hat man da als Veranstalter, Veranstalterin aus der Sondernutzung in dem Fall,

00:07:20: also ein bisschen öffentliches Recht habe ich dann doch mitgebracht, zivilrechtlich und ja,

00:07:27: dann ein Zivilgericht davon zu überzeugen, dass jemand einen Anspruch aus einem Hausrecht hat,

00:07:34: was sich aber aus einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzungserlaubnis schmeißt. Also weil es,

00:07:38: die Erzähler auf dem Straßenland ist 17. Juni, das ist, da fahren normalerweise Autos, ja, das ist

00:07:43: also öffentliches Straßenland, was dann eben für diesen Zeitraum dann so zu deiner Argumentation

00:07:48: nicht gilt, weil da der Veranstalter sozusagen wie es Sondernussungsrecht zugewiesen bekommt.

00:07:53: Genau, die können entscheiden, wer da reinläuft und durchläuft, insbesondere in diesem Bereich,

00:08:00: im Zielbereich, ja, da sind ja auch die, ist ja auch die Laufstrecke abgesperrt, also beim überwiegenden

00:08:07: Teil der Laufstrecke wäre es wohl schwieriger gewesen zu argumentieren, weil da kann ja jeder

00:08:10: auch dann die Straße querern, auch wenn es teilweise über Quährungen gab, aber gerade im Zielbereich

00:08:18: ist ja eindeutig, dass man nur als Läufer auf die Strecke darf. Ja, wahrscheinlich, also meine

00:08:23: die, ich stehe immer bei uns da an der Gleisenaustrasse, da sind dann keine Zäune, aber wahrscheinlich

00:08:30: würde die Polizei dann da auch helfen, wenn da jetzt irgendwelche Leute eine Demo überlegen oder

00:08:34: einen Sitzstreik machen, dann würden wahrscheinlich schnell weg sein, also da kriegst du wahrscheinlich

00:08:38: schon mal richtig. Na ja, aber nicht unser Fall, sondern sein Werbefall war ja eigentlich der

00:08:43: Stein des Anstoßes, ne? Dann habt ihr ihn abgemahnt. Genau, keine Reaktion bekommen. Überraschung.

00:08:50: Überraschung und dann haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt beim zuständigen Gericht

00:08:55: und mit der guten Argumentation haben wir dann auch eine entsprechende Verfügung bekommen und das war

00:09:05: dann auch so der Versuchsballon, wenn das klappt, die durchzusetzen, dann hätte man ja auch noch

00:09:12: Schadenersatz und alles weitere Gelten machen können, was da noch kommt, aber da ging die

00:09:17: Probleme dann los. Also es war halt dann doch schwieriger als gedacht, die Ansprüche dann auch

00:09:24: durchzusetzen. Also einfach, weil wenn man das Typen nicht harphaft wären, dann hätte man jetzt

00:09:30: irgendwie um mehrere Millionen gegangen, hätte man sicherlich noch mehr Anstrengungen machen können,

00:09:34: aber hier ist sicher, ja, das Veranstaltung ging es wahrscheinlich darum, dann mein Zeichen zu setzen,

00:09:39: zu sagen, ja hier wir sind jetzt gegen ihn vorgegangen, hatten auch Erfolg und da jetzt noch

00:09:43: elf Euro Schanzersatz gelten zu machen, zumindest wir hätten den Bezifferungsproblem bekommen

00:09:48: hätten, ist wahrscheinlich dann absolut, dass die gutes Geld schlecht im Hinterherz werfen kann.

00:09:54: Genau, aber natürlich erst nach dem wir uns lange Gedanken darüber gemacht haben, was halt haben

00:09:58: wir denn für Schäden, die hier im Raum stehen und wie du sagst, also in Deutschland ist es ja

00:10:02: sehr schwer, einen Schaden zu beziffern, muss man sich überlegen, was wäre passiert, wenn er nicht

00:10:06: vor ihm durchs Ziel gelaufen wäre. Da haben wir dann am ehesten bei dem Läufer, bei dem Herrn Kipsang

00:10:14: Ansprüche auf, ja, auf sein Zielfoto, was nicht durch die Welt ging, andererseits haben jetzt auch

00:10:22: Zeitungen berichtet über den Marathon und den Zieleinlauf, die sonst nicht berichtet hatten.

00:10:26: Also vielleicht hat er sogar sein Foto öfter noch gesehen als sonst. Wenn auch mit Pono

00:10:32: mit was so alle vor ihm. Genau, mit Pono und ja teilweise hat man auch mal das Foto genommen,

00:10:38: wo er dann wirklich ein bisschen verdattert geguckt hatte und nicht wie der Weltrekord-Eingläufer

00:10:42: und auch eigene Ansprüche, der man dann auch schwierig. Also da hat sich zum Glück Befürchtungen,

00:10:51: dass jemand Vertrauen verlieren könnte in die Veranstaltung, nicht bewahrheit im Gegenteil,

00:10:57: die sind immer mehr Zuschauer geworden, die ... - ... Metallnehmende auch. - Metallnehmende,

00:11:03: genau. Und noch ein paar Weltrekorde mehr seitdem. - In der Tat. Ja, sehr schöner Fall haben wir

00:11:10: verwirr beide und viele, viele Tausende andere Läufer und Läufer verbindender überragende

00:11:14: Erinnerungen mit, ja, so dass das auch schon wieder zehn Jahre her, junger Junge. - Willst du noch mal laufen?

00:11:21: Fall zwei, Philipp. Wo umgeht's denn da? - Nicht um Sport, sondern hier geht's um ein Fall

00:11:37: einer Veranstalterin, großes Festival in Deutschland, international, aufgestellt,

00:11:45: internationale Künstler und internationale Vereinbarungen. Und einer der Vertragspartner,

00:11:51: dem Fall für Merchandise, kam aus England, damals noch vor Brexit-Zeiten und unsere Mandandin

00:12:01: wurde in Anspruch genommen von englischen Kollegen von Solicitors und da wurde dann

00:12:08: die Kündigung erklärt eines Merchandising-Vertrages und es wurden Schadenersatzforderungen in

00:12:15: Raum gestellt in sehr beträchtlicher Höhe und wegen angeblicher Täuschung bei Vertragsabschluss,

00:12:23: also noch bevor der Vertrag geschlossen worden sein soll und für uns hier in Deutschland etwas

00:12:31: ungewöhnliches, es gab immer einen Anschreiben und in einer Einleitung und die ganzen Forderungen

00:12:36: alles stand immer unter dem Vorbehalt "without prejudice and subject to contract" wo uns

00:12:42: wird man vielleicht entwurf drüber schreiben oder vorbehaltlich eine einvernehmlichen Lösung.

00:12:47: Also da wurden halt Forderungen in Raum gestellt mit der fertigen Klage und dann hier mit dem

00:12:53: fertigen Forderung schreiben, erst mal wenn man aber sofort eine Klage hätte rausmachen können,

00:12:57: was man aber noch nicht gemacht hat und aber ganz klar war, dass ist das was im nächsten Schritt

00:13:02: kommen würde und wo auch schon angekündigt würde, dass man also Disclosureverfahren macht und dann

00:13:08: vor englischen Gerichten die Herausgabe aller möglichen Unterlagen verlangt und was wäre der

00:13:14: Vorwurf, das habe ich verpasst? Der Vorwurf war eigentlich eine arglistische Täuschung, also die

00:13:21: hat einen Merchandising-Vertrag und da gibt es halt gewisse Zahlungsverpflichtungen und Umsatzbeteiligung

00:13:28: und da kann man so zusammengefasst sagen, haben sich die Erwartungen nicht erfüllt bei der

00:13:34: Gegenseite und die meinte dann, sie sei getäuscht worden über die ursprünglichen Absatzzahlen und

00:13:40: behauptet sie hätte den Vertrag nicht geschlossen, wenn sie gewusst hätte was denn, wie viel sie am

00:13:45: Ende dann verkauft. Kleiner Exkurs, ich habe ja jetzt hier in dieser Reihe schon mehr verangedeutet,

00:13:50: dass sie meine gerichtsliche Erfahrung sich weitgehend erledigt hat, ich schon lange nicht mehr

00:13:54: wirklich bei Gericht war, aber als ich junger Anwalt war, war auch ein großes Event, 2006 nämlich,

00:14:01: Ausla, oder Anlass für die vielen, für viele Klagen die wir dort durchgeführt haben und da ging es

00:14:08: dann auch, wo wir die Mandaten vertreten haben, die dort ein Fest organisiert hatten und dann alle

00:14:14: möglichen Leute ihnen noch Geld schuldeten, die dann auch gesagt haben sie seien getäuscht worden,

00:14:19: dafür aber beweisflichtig waren und das die wenigstens ein Keim gelungen ist,

00:14:24: sodass wir da tatsächlich fast alles recht bekommen haben, aber ja, im Herzen bist du auch ein

00:14:30: die Verrechter am 20. Jahrzehnt. Im Prinzip kann man sagen, ein Event Gerichtsleuer. Ja,

00:14:34: ja, ja, ja, ja, genau, so was steht dann im Raum und hier war halt einfach auch das Risiko

00:14:43: Englisches Gericht, Englisches Recht. Man hat natürlich kein Interesse daran,

00:14:50: jetzt ein Verfahren in England zu führen. Also das ist ja erfahrungsgemäß dann noch teurer und

00:14:57: viel unkalkulierbarer, also jedenfalls aus unserer Sicht. Und mit englischen Kollegen am Board,

00:15:02: ist natürlich da auch ein ganz anderes Kostenrisiko, als wir hier bei uns haben. Und ja,

00:15:10: wir haben das übernommen und haben erst mal geguckt, was ist denn hier wohl das zuständige

00:15:15: Gericht, wenn man mal einfach den Sachfalt der Gegenseite als zutreffend unterstellen würde.

00:15:23: Und dann haben wir dann hier die OIGVVO, kennst du nicht, Zuständigkeitsverordnung,

00:15:30: die dann Anwendung findet. Ja, gibt's bei RUM 1. Genau, und danach kann ja eine Person,

00:15:37: also grundsätzlich an ihrem Wohnsitz vertragt werden, also oder das ist der Grundsatz, aber sie

00:15:41: kann auch woanders vertragt werden, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, also wenn die

00:15:46: Ansprüche aus dem Vertrag an einem anderen Ort, in dem Fall in England zu erfüllen gewesen wären.

00:15:53: Oder die Dienstleistung dazu, hier ging es ja mal in Lizenzvertrag. Und der Lizenzvertrag muss

00:15:59: natürlich auch überlegen, ist ja jetzt auch kein typischer Vertrag, der einfach so ein

00:16:05: Dienstleistungsvertrag ist. Und ja, hier kann man dann überlegen, wer bringt welche Leistung, wo. Die

00:16:11: Gegenseite hat natürlich das ganze Merch gemacht, die haben Rechte eingekauft und haben ihre ganz

00:16:18: T-Shirts, Polis, Schlüssel, aber auch für Nenke Deutschland. Lassen Sie nicht nur in England,

00:16:22: sondern auch für Deutschland das Merchandising übernommen, oder? Genau, genau. Aber verkauft

00:16:29: werden sollte das dann wieder wie in den Jahren zuvor auch hier auf dem Fest, in verschiedenen

00:16:34: Zelten. Und ja, man kann schon sagen, und auf der anderen Seite stehen natürlich auch diese ganzen

00:16:42: Zahlungsverpflichtung, wo dann auch Erfindungs- und Leistungsort auseinander fällt, dann kann man

00:16:48: am Ende schon sagen, ja man kann beides argumentieren. Sowohl Berlin als auch England, wo auch immer

00:16:57: die Gesessen hat. Und der Vertrag gab nichts her, oder? Der Vertrag war nichts geregelt. Was die

00:17:02: Die Ausnahme nicht die Regel ist.

00:17:03: bei solchen Verträgen. Was man auch durchaus regeln sollte im internationalen Kontext,

00:17:08: das macht Sinn, aber die vertragliche Grundlage war ohnehin auch nochmal, also der Sachverhalt

00:17:15: selbst und welche Vertragsversionen jetzt geschlossen wurde, war auch nochmal ein großes Thema hier.

00:17:19: Ist ja, sagen wir mal so, in dieser Branche, soweit ich da einen Blick habe, auch nicht ganz

00:17:23: unüblich, dass man auf Zuruf per Handschlag oder sonst wie schnell Verträge schließt,

00:17:30: Angebot und machen wir so, das ist dann dieses Risiko, was man hat, dass man dann irgendwann mal

00:17:37: da steht und ich weiß, wo man klagen muss, geschweige denn worauf. Absolut, ja. Ist ja auch

00:17:43: vollkommen in Ordnung, wir versuchen dann immer allen mitzugeben, ihr könnt gerne per Handschlag

00:17:47: Verträge schließen, schreibt doch danach nochmal kurz ein E-Mail. Wenn ihr zu Hause seid, einfach

00:17:52: nochmal kurz Bezug nehmen auf heute und wie verabredet, machen wir folgendes. Wie verabredet,

00:17:58: einigen wir uns auf Gericht an Berlin. Ja, gut, das sind noch einen Schritt weiter. Das würde

00:18:05: man vielleicht vergessen, aber das kann man ja vielleicht über AGB's wenigstens regeln. Wenn man

00:18:14: die hat, ist man auch meistens schon einen Schritt weiter als die auf der anderen Seite. Also das

00:18:20: zuständige Gericht ist schon diskutabel hier oder auf der Insel und das Gleiche gilt auch für

00:18:27: das Anwendbarerecht bei Dienstleistungsverträgen. Da ist dann tatsächlich Rom 1 und da stellen

00:18:36: sich dann ähnliche Fragen. Wo sind die Pflichten zu erbringen, die vertraglichen und die charakteristische

00:18:47: Leistung zu erbringen? Hat hier dann, also jedenfalls wird das argumentiert später, die

00:18:54: gegenseite hier vor Ort, weil also hauptschlicht waren die Merchandise Sachen auch zu verkaufen,

00:18:59: Geld anzunehmen und so weiter. Aber es gibt eben auch gerade bei Lizenzverträgen eine Mindermeinung,

00:19:04: die das genau andersrum sieht. Also jedenfalls bei Exklusivvereinbarung und auch hier großes Risiko.

00:19:14: Also es hätte auch sein können, dass wir vor einem englischen Gericht landen, aber deutsches Recht

00:19:18: anzuwenden ist. Und erfahrungsgemäß hört das Gericht dann nicht auf die Anwälte, die sagen so

00:19:23: und so ist das, sondern dann werden noch teure Gutachten eingeholt von irgendwelchen schlauen

00:19:26: Professoren, die dann die deutsche Rechtslage gutachterlich darlegen. Also es hätte die

00:19:31: Kosten noch weiter hochgetrieben. Also mussten wir uns beeilen, den Sachverhalt halbwegs klarzubekommen

00:19:38: und da stellte sich raus, Mensch, wenn wir hier den Vertrag zugrunde legen, von ausgehen,

00:19:44: dass der geschlossen war, der unsere Mandantin anspruch. Also es war eine Garantiezzahlung vereinbart.

00:19:50: Die fällig wird unabhängig von dem Umsatz, was sich dann auch rausstellte, das war auch das

00:19:56: Problem der Gegenseite, weil sie kamen auf uns zu mit ihrer Forderung im Entwurf, mit dem Ziel entweder

00:20:02: einvernehmliche Auflösung plus Kompensation, seitens unserer Mandante oder neuen Ferienvertrag.

00:20:08: Also und da wollten die auch von dieser Garantiezzahlung weg, die war aber vereinbart und dann haben wir

00:20:13: gesagt, so jetzt sind wir mal ganz schnell und haben hier in Berlin Klage eingereicht,

00:20:17: bevor die das in England machen. Und das hat funktioniert, konnte das Gericht überzeugen,

00:20:24: dass es zuständig ist und dass auch deutsches Recht Anwendungen finden sollte und haben dann

00:20:31: viel über die vertraglichen Grundlagen gesprochen, mit denen dann deutschen Kollegen gar nicht so sehr

00:20:37: über die Frage des anwendbaren Rechts, also die waren dann glaube ich auch beauftragt,

00:20:41: dann der Entscheidung hier herbeizuführen und das Gericht hat dann uns relativ schnell gesagt,

00:20:48: ja das sehen sowohl, dass wir hier Ansprüche haben und dann wurden noch einen Teil abgezogen,

00:20:54: weil das Festival durchgeführt wurde und Merchandising wurde natürlich gemacht und da gab es ein paar

00:20:59: Einnahmen und die wurden dann freundlicherweise verrechnet und von dem Rest, da hat man sich dann

00:21:03: geeinigt, weil man läuft sich immer wieder über den Weg in der Festivalbranche und

00:21:09: überhaupt ist es sinnvoll, häufig sinnvoll gerüchtliche Auseinandersetzung vergleichsweise

00:21:14: zu beenden, habe ich jedenfalls hier von den Kollegen in den vergangenen Folgen das ein oder andere

00:21:19: Mal schon gehört. Genau, hier hat es auf jeden Fall Sinn gemacht, weil es auf der tatsächlichen

00:21:26: Ebene tatsächlich auch nicht ganz klar war mit den ganzen Vertragsversionen, was denn jetzt

00:21:31: eigentlich vereinbart wurde und was wo angerechnet werden muss und so weiter und so fort. Also da hat

00:21:38: es in jedem Fall Sinn gemacht, aber es war ein schönes Ergebnis am Ende von Auweia, jetzt drohen

00:21:45: wir hier nach Englisch oder deutschen Recht vor einem englischen Gericht zu landen mit einer

00:21:50: erheblichen Forderung zu, als haben wir in Berlin einen Vergleich erstritten und unser Mandantin

00:21:56: kriegt noch beträchtlich Geld. Sind die Mandanten glimpflich davon gekommen, obwohl sie vielleicht

00:22:01: keinen ganz optimalen Vertrag geschlossen hatten, aber am Ende sich hat er dann doch durchgesetzt

00:22:06: mit ihren Forderungen weitestellt. Sehr gut. Schön, dritter Fall. Dritte Fall. Marathon ist es

00:22:15: nicht, aber ich frag noch mal, wollen wir noch mal irgendwann? Okay, dritter Fall. Sie sind schon

00:22:24: Leute rausgeflogen vielleicht. Ich brauche jemanden, der mich noch mal motiviert, das regeln wir aber

00:22:28: noch mal separat. Das ist Januar, also nicht zu spät für den September zu trainieren. Nee,

00:22:33: nicht stimmt. Also dritter Vertrag ist, sind wir wieder in der Festivalbranche und zwar in der

00:22:42: unschönen Corona-Zeit angesiedelt, wo eben Festivals gar nicht stattgefunden haben und

00:22:48: Festivals wie auch viele andere kultur schaffende und kulturtreibende Zuwendungen erhalten haben,

00:22:57: aus verschiedenen Töpfen. Und so war es hier auch, nicht von dem Ministerium selbst, wie es so

00:23:04: oft ist, sondern in dem Fall von einer GGMBH, die dazwischen geschaltet ist, die sich dann in der

00:23:09: Branche auskennt und dann nach bestimmten Kriterien Gelder ausgezahlt hat für neustartige Gelder.

00:23:20: Die GGMBH steht für Gemeinnützig, die dann sozusagen dort selber die Befugnis bekommen,

00:23:26: halt anstelle einer Behörde zu verteilen. Genau, und dann werden zivilrechtliche Verträge

00:23:31: geschlossen mit den Letztempfängern, wie man sie dann auch nennen kann, oder Endverwender,

00:23:38: aber eigentlich Letztempfänger. Und ja, da gab es dann, als man dann zu uns kam,

00:23:48: Forderungen, die aufgerufen wurden von der Erstempfängerin, in diesem Fall dieser GGMBH,

00:23:54: und zwar auch in einem ordentlicher Höhe, und zwar weil der Endverwendungsnachweis nicht

00:24:04: eingereicht wurde. Es sind öffentliche Gelder und es macht ja auch durchaus Sinn, dass man am

00:24:08: Ende, wenn man Geld bekommen hat, für ein bestimmtes Projekt, also hier projektbezogene

00:24:12: Förderung für bestimmte Ausgaben, dass man die dann nachweist. Dann am Ende einmal aufführt,

00:24:19: wie die Mittel rein und rausgegangen sind, was man sonst noch für Geld hatte, weil sich

00:24:25: danach auch die Höhe der Förderung berechnet hatte und wofür im Einzelnen Geld ausgegeben

00:24:29: wurde, mit entsprechenden Belegen, damit das nicht irgendwo versickert. Und da fehlte eben diese

00:24:35: Liste mit den ganzen Ausgaben. Da wurde mal eine eingereicht, aber die war nicht vollständig

00:24:42: ausreichend, wie auch immer. Und die Gegenseite hatte, als wir reingekommen sind, schon Rückforderungen,

00:24:49: Gelden gemacht aus dem Vertrag. Und es gab Gespräche und weitere Fristverlängerungen,

00:24:59: also die waren da relativ geduldig. Und das hat aber alles nicht ganz funktioniert und dann

00:25:06: haben die Klage eingereicht. Und wir haben uns das dann angeschaut und wir sehen, okay,

00:25:12: die machen Rückforderungen aus Vertrag geltend, haben aber diese Anspruchsgrundlage im Vertrag

00:25:20: selber nicht gefunden. Tatsächlich hat der Vertrag, der sich auch nach den Muster richtet,

00:25:24: die dann vorgegeben werden von den Geldgebern, also den entsprechenden Ministerien, kommen dann

00:25:28: entsprechende Vorlagen. Und da ist nur geregelt, dass man Rücktrittsrecht hat. Und da bestimmte

00:25:34: Voraussetzung, insbesondere wenn dieser Endverwendungsnachweis nicht eingereicht wird.

00:25:37: Okay, das soll schon Rücktrittsgrund sein sozusagen.

00:25:39: Genau, das ist ein Rücktrittsgrund, aber da muss man auch entsprechende Frist setzen und dann

00:25:44: explizit den Rücktritt erklären. Und das haben sie nicht gemacht. Da haben wir gedacht, ne,

00:25:48: das ist ja interessant. Hier wird also eine Forderung gelten gemacht, die auf einer Grundlage,

00:25:53: die es gar nicht gibt. Und dann haben wir zugesehen, dass wir so schnell wie möglich diesen Endverwendungsnachweis

00:26:00: dann zusammengestellt bekommen. Das Geld wurde auch entsprechend ausgegeben und es konnte alles

00:26:07: nachgereicht werden. Eine reine Formalie, die da fehlte. Genau, das ist das, wo sich die Juristen

00:26:12: dann richtig drüber freuen. Falsche Rechtsgrundlage gewählt sozusagen. Und wir haben es dann alles

00:26:19: eingereicht, ganz freundlich. Und die Gegenseite war erst etwas irritiert. Warum? Wir haben es jetzt

00:26:25: nur einreichen, dann haben wir gesagt, na ja, eben genau deshalb, weil wir der Meinung sind. Und deswegen

00:26:30: haben wir das vorher gerichtig noch nicht gesagt, sondern haben das so lange verzögert, bis die

00:26:34: Unterlagen bei Salmubarn. Und dann haben wir dann gesagt, na ja, hier sind jetzt die Unterlagen und das

00:26:39: müsst ihr berücksichtigen, weil ihr seid dann nicht zurückgetreten. Ihr könnt immer noch zurücktreten,

00:26:44: aber da steht dann wiederum klar drin. Es ist die Sachlage zu berücksichtigen zum Zeitpunkt der

00:26:49: Rücktrittserklärung. Also es ist dann auch darauf abzustellen, welche Unterlagen vorliegen und ob

00:26:54: dann dann nicht wenigstens teilweise die Mittelverwendung dann noch nachgewiesen wird. Jetzt würde

00:26:59: er, würde man nicht sagen, dass sozusagen in der Rückforderung die Rücktrittserklärung liegt?

00:27:04: Ja, kann man auch in der Schlage, also bei der Rückforderung selbst, die vorgerichtlich, bei

00:27:13: der Rückforderung vertraglich, kann man es nicht sagen, weil die haben sich explizit auf Vertrag

00:27:17: gestellt. Und in der Schlage auch. Da war von Rücktritt nicht die Rede. Wir hatten auch noch

00:27:24: zufällig ein Parallelverfahren. Das war dann eine andere Mandantin, aber die gehörten auch zusammen

00:27:31: irgendwo und dementsprechend kannten wir das alles. Und es wurde auch gemeinsam dann verhandelt,

00:27:37: weil die Gesellschafter sich überschnitten haben. Und da war es so, dass sie vorgerichtlich den

00:27:43: Rücktritt erklärt haben, aber auch da wieder nicht formal einwandfrei, weil sie vergessen haben,

00:27:49: unter Fristsetzung das anzugerohnen. Und tatsächlich haben sie ohne Frist Rücktritt

00:27:54: erklärt, also wäre auch unwirksam gewesen. Aber spätestens mit der Schlageerhebung haben

00:27:59: sie ja noch mal konkludent den Rücktritt erklärt. Und ab dem Moment war das Kind im

00:28:03: Brunnen, da konnte man noch nichts mehr nachreichen. Und da blieb uns dann nur die Forderung sofort

00:28:08: anzuerkennen. In dem anderen Verfahren. Genau. Was dann dazu führt, dass sich die, dass die

00:28:14: Gegenseite die Kosten tragen muss. Weil das ist dann das, was wir da im Raum hatten und die

00:28:20: Gerichtsgebühren reduzieren sich noch. Also das ist ja was, was man auch immer mal überlesen kann.

00:28:24: Also nur bei dem, nur dass sie den falschen Hals bekommen, nur bei einem sofortigen Anerkenden

00:28:28: ist. Und man dann sagt, ihr hättet uns gar nicht verklagen müssen. Ihr hättet einfach nur uns

00:28:33: ordentlich auffordern müssen, ordentlich den Rücktritt erklären. Dann hätten wir das auch

00:28:37: sofort gezahlt. Habt ihr nicht gemacht. Deshalb habt ihr quasi nicht umsonst aber vergebensgeklagt.

00:28:44: Ja, ihr kriegt ja das Geld. Aber dafür müsst ihr halt die Gerichtskosten tragen. Das ist dann

00:28:49: sozusagen nochmal eine juristische Möglichkeit. Aber da darf man dann auch nicht mehr als so viel

00:28:52: schreiben. Sondern man muss halt, wie ich's der Name sage, sofort anerkennen. Sofort anerkennen,

00:28:56: ohne Schulter auf das Zürcher in zwei Wochen. So ist das Maximum. Und der eigentliche Fall,

00:29:02: wie habt ihr den gelöst? In dem eigentlichen Fall, genau. Und da hatten wir dann die Diskussionen

00:29:08: darüber, was denn damit jetzt passieren soll und was nicht. Und wir haben dann uns mit der

00:29:19: Gegenseite dann zusammengesetzt und haben die einzelnen Verfahren besprochen und das für und

00:29:25: wieder und Kostenrisiko da. Und da waren ja neben den Hauptforderungen auch noch beträchtliche

00:29:31: Zinsen mit im Raum. Das ist seit Corona ordentlich verzins mit irgendwie 8 plus Prozent. Strafzinsen

00:29:39: gab es auch noch, die man auch noch Geld machen kann, wenn man ab dem Moment das dann wirklich

00:29:44: ein vertraglicher Anspruch, wenn man den Endverwendungsnachweis nicht einreicht, alles was nach

00:29:49: der Frist dann kommt, die ist auch vorgegeben gewesen, hätte zahlen müssen. Und so haben wir

00:29:55: dann einen Gesamtvergleich gemacht und haben es dann uns darauf geeinigt, dass sie gegenseite

00:30:02: diesen Endverwendungsnachweis dann auch prüft, wie es es auch sonst hätte machen können. Und

00:30:08: wir auch dann noch die Möglichkeit haben, nochmal eine Schleife zu fahren, nochmal nachbessern. Und

00:30:14: das, was dann am Ende übrig bleibt, das wird dann auch gezahlt. Also quasi auf Null gesetzt. Und

00:30:19: mit Zinsen und Gerichtskosten und so haben wir auch eine gute Lösung für alle. Zinsen

00:30:24: vielleicht als letzten Punkt finde ich noch ganz spannend. Das ist ja also ein bisschen

00:30:32: unterschätztes Gebiet eigentlich. Also man schreibt dann immer in die Anträge zuzüglich

00:30:36: Zinsen von la, la, la. Und dann geht es in die erste Instanz. Dann haben wir von unseren IT-Rechtskollegen

00:30:41: schon gehört, das kann nochmal acht Jahre dauern. Dann geht es in die zweite Instanz,

00:30:45: nochmal zwei Jahre weg oder drei. Und auf einmal sind die Zinsen nahe der Hauptforderung. Also das

00:30:53: ist jetzt nicht so ein bisschen peanuts und unsere 1,2 Prozent, die wir auf ein Tagesgeldkonto

00:30:57: kriegen, sondern das leppert sich dann. In der Tat. Also auch hier fünfstellige Beträge über die

00:31:03: wir da sprechen. Also das ist immer etwas, was man auf jeden Fall mit dem Kopf haben muss. Und

00:31:08: dann immer auch. Weil der ein oder andere Vergleich ist auch schon an den Kosten gescheitert. Ob das

00:31:12: nur die Anwaltskosten sind oder die Zinsen, die je nachdem auf welcher Seite man ist, gerne mal

00:31:18: ins Card gedrückt werden sollen. Aber nee, es sollte man von Anfang an mit einpreisen und offen

00:31:24: besprechen. Prima. Gut. Ja, hat's dir dank, lieber Philipp, für dir eine drei Top-Veranstaltungsrechtlichen

00:31:33: ohne Verwaltungsrechtlichen. Nur ein bisschen Verwaltungsrecht. Bei Marathon. Und jetzt hier zum

00:31:38: Schluss, na ja, ein bisschen öffentliches Geld. Aber gut, dass das seid ihr all gestattet. Prima. Ja,

00:31:45: also ich glaube, ihr habt einen guten Einblick bekommen auch, was im Eventrecht neben dem

00:31:50: Emissionsschutz und Bau-Genehmigungsrecht, worüber wir vielleicht beim letzten Mal gesprochen haben,

00:31:54: alles so noch passieren kann. Wo wir auch, du und dein Team, da viel beraten. Natürlich dann auch

00:32:01: häufig im Vorgriff. Also es ist bei weitem nicht so, dass du schnell zu Gericht gehst oder was

00:32:07: würdest du sagen, mehr als die Hälfte deiner Zeit oder also Gerichtsverfahren. Da ist es schon schon

00:32:11: weniger. Also versuchen sie ja doch zu vermeiden. Also da ist dann im öffentlichen Bereich,

00:32:17: ist man dann öfter. Wenn Marathon-Empfte nicht. Da sprechen wir dann wie gesagt in unserer kleinen

00:32:24: Verwaltungsrechtsstaffel. Also nochmal, herzlichen Dank für deinen kommen und hier zur Verfügung

00:32:30: stehen. Nächste Woche gibt es dann noch zwei weitere Folgen zum Kern-IP-Thema, nämlich Farbe

00:32:35: in Rheinholz zu UWG Domainrecht und einem spannenden Fall zum Architekten-Urberrecht und am Donnerstag

00:32:40: macht der Kollege Robert Golds mit dem Presserecht in einem Ausflug in das 1. Falle-Verfügungsverfahren,

00:32:47: den Abschluss unserer kleinen Staffel. Bis dahin bleibt uns gewogen und hört weiterhin gerne

00:32:53: Herding F.M. der Podcast für Recht Technologie und Medien. Ciao Ciao. Tschüss.

00:32:58: * Musik *

00:33:01: * Musik *

00:33:04: * Musik *

00:33:07: * Musik *

00:33:10: * Musik *

00:33:13: * Musik *

00:33:16: * Musik *

00:33:19: * Musik *

00:33:22: * Musik *

00:33:25: * Musik *

00:33:28: * Musik *

00:33:31: * Musik *

00:33:34: * Musik *

00:33:37: * Musik *

00:33:40: * Musik *

00:33:43: * Musik *

00:33:46: * Musik *

00:33:49: * Musik *

00:33:52: * Musik *

00:33:55: * Musik *

00:33:58: * Musik *

00:34:01: * Musik *

Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

Abonnieren

Follow us