HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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00:00:00: [Musik]

00:00:20: Von einer klitzekleinen Ausnahme abgesehen haben wir es jetzt mit einer Premiere zu tun,

00:00:25: obwohl Christian Willard, der heute bei mir sitzt, hallo lieber Christian.

00:00:28: Guten Tag Martin.

00:00:29: Obwohl Christian schon lange in der Kanzlei ist, länger als ich nehme,

00:00:32: und das Arbeitsrecht einen großen Raum in unserer Beratung einnimmt,

00:00:35: haben es arbeitsrechtliche Themen nur einmal ganz kurz im Rahmen unserer Folge zum KI-Tag

00:00:40: in diesem Podcast geschafft, insofern also Premiere und umso mehr Freude

00:00:43: des unserer Chef des Arbeitsrechts-Teams.

00:00:46: Heute bei mir ist bei Arbeitsrecht@Hertingfm der Podcast für Recht, Technologie und Medien.

00:00:53: Ja, noch mal hallo, stellen das du hier in Folge 67.

00:00:59: Das erste Mal hat es gedauert.

00:01:02: Genau, du machst ja praktisch, oder ich versuche es sehr großartig,

00:01:07: deine Arbeit macht das Arbeitsrecht aus und jetzt haben wir in den ersten drei Folgen hier von

00:01:10: Litigation@Hertingfm viel über zivilrechtliche, meist IT-rechtliche Streitigkeiten gehört.

00:01:17: Arbeitsrecht hat ja schon relativ viele Besonderheiten und bevor wir da mal zu deinen Fällen kommen,

00:01:22: vielleicht sprechen wir darüber mal, was so die Hauptunterschiede sind zu den Zivilverfahrenen.

00:01:27: Allerdings, ja genau, vielleicht ganz kurz zu mir, ich bin wirklich schon sehr, sehr lange da

00:01:32: und von Anfang an an Arbeitsrecht immer gemacht.

00:01:34: Eigentlich fast schon seit Gründung der Kanzlei.

00:01:38: Seit 1996, ich muss mal jetzt nicht mehr sagen.

00:01:42: Aber ja, es ist richtig und ja, wir sind ein Team neben mir von drei Berufsträgerinnen und Berufsträgern

00:01:50: und befassen uns tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Themen.

00:01:57: Die natürlich auch irgendwie viele Schnittstellen aufweisen, insbesondere auch im Hinblick auf Datenschutz

00:02:02: und auch im Bereich IT, wo man weiß ich natürlich die Arbeitswelt ganz rasant verändert

00:02:08: und immer mehr technische Mittel oder Instrumente auch verwendet werden

00:02:14: und das merkt man eben, dass es dazu zu Verzahnungen kommt.

00:02:17: Aber du hast für dich recht, Martin.

00:02:20: Das Arbeitsgerechtgericht ist etwas anders als das Zivilgericht.

00:02:24: Das fängt vielleicht schon mal damit an, dass was man vielleicht sagen muss, ist,

00:02:27: dass das Arbeitsrecht ein sehr formalisiertes Recht ist.

00:02:30: Also man ist im Grunde genommen wird der Arbeitgeber, also wir haben ja ganz überwiegend Arbeitgeber, als man nannte,

00:02:38: eigentlich dazu gezwungen zu Gericht zu gehen, weil die gesetzliche Intention ist,

00:02:43: dass arbeitsrechtliche Dinge schnell geregelt werden sollen und dann häufig eben auch mithilfe des Gerichts.

00:02:49: Es ergibt sich einmal eben aus beispielsweise Königungsschutzgesetz.

00:02:51: Also man hat es immer mit kurzen Fristen zu tun.

00:02:54: Kündigung muss innerhalb von drei Wochen seit Zugang gerichtlich überprüft werden,

00:03:00: wenn man das möchte.

00:03:01: Also das heißt, da bleibt gar nicht so viel Zeit.

00:03:04: Und man ist natürlich in fast jedem Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag

00:03:07: oder in jeder Triebsvereinigung es gar nicht gebe, dass da Ausschlussfristen geregelt sind.

00:03:12: Also sprich, beide Parteien müssen ihre Ansprüche zügig gelten machen,

00:03:16: nämlich in der Regel innerhalb von drei Monaten.

00:03:18: Und das geht wirklich relativ schnell.

00:03:19: Und das heißt, deshalb ist es dieses Rechtsgebiet, also ein sehr gerichtsrechtliches Rechtsgebiet.

00:03:25: Und also eigentlich so von unserer Erfahrung her, wir sind bestimmt vier, fünf Mal die Woche bei Gericht und Fahnen dort.

00:03:33: Und das ist also gravierender Unterschied zu allem, wenn wir hier der Christoph erzählt,

00:03:38: er hätte Verfahren, wo bis zum erst instanzlichen Urteil acht Jahre vergehen, das hat man hier nicht.

00:03:45: Das ist ja schon ein sehr effektives Verfahren dann auch.

00:03:47: Das ist ein absolut effektives Verfahren.

00:03:49: Und das muss man auch wirklich sehen, dass die Arbeitsgerichte und wir haben,

00:03:53: können ich da, glaube ich, schon auf eine deutsche und weite Erfahrung zurückgreifen,

00:03:57: sowohl von der technischen Ausstattung her sehr, sehr gut sind.

00:03:59: Also es findet in der Zwischenzeit wirklich viel auch über Videoverhandlungen statt.

00:04:03: Und es geht eben recht schnell, weil bei bestimmten Verfahren, wie beispielsweise in Bestandsschutzsteitigkeiten,

00:04:09: also alles, was Kündigungen betrifft, geht der Beschleunigungsgrundsatz.

00:04:12: Sprich, also man muss innerhalb von drei bis vier Wochen hat man bereits den ersten Termin.

00:04:16: Wir haben hier die Besonderheit, dass es anders jetzt als beim Landgericht oder beim Amtsgericht gibt.

00:04:22: Es ist nicht nur einen Termin, sondern beim Arbeitsgericht sind es in der Regel zwei,

00:04:26: nämlich die Güteverhandlung.

00:04:28: Die schließt sich ganz, ganz schnell an nach Einreichung der Klage.

00:04:32: Und wie schnell kann man das sagen?

00:04:34: Und es kommt also, also jetzt beispielsweise Berlin ist drei bis vier Wochen.

00:04:38: Also wirklich sehr, sehr schnell.

00:04:40: Also sprich, sechs Wochen nach der Königung kann sein, dass man da schon am Magdeburger Platz steht.

00:04:46: Und über die Berechtigung der Königung verhandelt.

00:04:49: Genau. Und man hat den Gütertermin.

00:04:52: Da versucht das Gericht mit den Parteien eine einvernehmliche Regelung zu finden,

00:04:58: kann man sich irgendwie einigen.

00:05:00: Da muss man auch dazu sagen, dass dann auch tatsächlich sehr, sehr viele Streitigkeiten.

00:05:06: Ich glaube, so unsere Quote ist so um 75 Prozent vielleicht in der Güterende.

00:05:11: Also das heißt, es ist auch relativ zügig wieder vorbei.

00:05:13: Und es dann kommt auch gleich der weitere Vorteil,

00:05:16: nämlich dass dieses Verfahren gerichtskostenfrei bleibt.

00:05:19: Also das heißt, wenn man sich einigt, zahlt weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Gerichtskosten.

00:05:25: Es kommt also nicht darauf an, wer ob siegt oder wer verliert.

00:05:28: Der staatliche Leistung sozusagen.

00:05:29: Der staatliche Leistung, ja, anders als beim Landgericht oder beim Amtsgericht.

00:05:32: Da ist ja ganz klar eben ob siegen unterliegen.

00:05:34: Und wie gesagt, man hat auch ganz schnell einen vollstreckbaren Titel.

00:05:39: Und das muss man auch wissen, arbeitsgerichtliche Urteile sind in der Regel

00:05:42: in der ersten Instanz bereits vorläufig verstreckbar.

00:05:45: Also das heißt für Arbeitgeber besteht natürlich die Gefahr, dass man schauen muss,

00:05:48: dass man sich hier nicht dann ein Urteil einhandelt, was man sicherlich in der Berufung angreifen kann.

00:05:53: Aber wo der Arbeitnehmer dann schon seine Vergütung oder was auch immer dagegen stand des Verfahrens,

00:05:58: ist dann im Wege der Versteckung beitreibt.

00:06:00: Die man dann im Prinzip auch, also nicht im Prinzip, sondern die man dann erstmal zahlen muss.

00:06:04: Die man erstmal zahlen muss und dann natürlich sich mühsam versuchen muss, wieder zurückzuholen.

00:06:09: Da haben wir auch solche Fälle und das ist in der Tat nicht so leicht.

00:06:13: Okay. Genau. Und dann eine Besonderheit, die ich auch immer ganz bemerkenswert finde,

00:06:19: ist, dass gar nicht so furchtbar viel geschrieben wird.

00:06:22: Man klagt gegen die Königung, man muss sicherlich da ein bisschen beibringen,

00:06:25: was das Arbeitsfeld ist und wahrscheinlich den Vertrag vorlegen.

00:06:27: Genau, das muss man sagen.

00:06:30: Also wenn wir jetzt hier eine Bestandsschutzstreitigkeit haben, dann ist es in der Tat,

00:06:34: das ist ein relativ kurzer, knapper Schriftstatt, wo das Arbeitsverhältnis und die Parteien kurz geschildert werden.

00:06:44: Und sicherlich ist es so, wenn man, also die Kündigungsschutzklage erhebt ja immer der,

00:06:51: oder ganz überwiegend, natürlich der Arbeitnehmer.

00:06:55: Und der hat es natürlich einfach, weil da geht ganz klar die Beweislastverteilung.

00:07:00: Der Arbeitgeber muss beweisen, ist die Kündigung wirksam oder nicht.

00:07:02: Und deswegen kann sich der Arbeitnehmer erst mal zurücklehnen und sagen,

00:07:05: zeig mir doch mal, was sind jetzt eigentlich hier die Gründe.

00:07:08: Und dann ist es eben nach der abgestuften Beweislast wie so ein Pink-Pong-Spiel,

00:07:12: wenn das Verfahren weitergeht, muss halt eine Partei liefern, die andere kann dann darauf erwidern.

00:07:17: Und so geht es dann also bis zum Kammertermin.

00:07:19: Aber es ist richtig, es wird bis zur Güteverhandlung im Grunde genommen,

00:07:26: also auf der Arbeitgeberseite erst mal gar nichts gesagt und das natürlich auch

00:07:30: als prozesstaktischen Gründen, weil möglicherweise finden irgendwelche Äußerungen statt,

00:07:36: die man später nicht mehr zurückkühlen kann und die im Kammertermin dann nachteilig sind.

00:07:41: Also sprich, wenn man geht dann zu dem Güttetermin, sind da die Arbeitnehmer anwältlich vertreten?

00:07:46: Ist da anwärts?

00:07:47: Die meisten Arbeitnehmer sind anwältlich vertreten.

00:07:51: Das glaube ich ergibt sich allein durch Rechtsschutzversicherungen,

00:07:53: also wirklich der ganz überwiegende Teil.

00:07:55: Diese Prozesse sind in der Zwischenzeit auch schon, das muss man schon sagen, allein.

00:08:00: Also wenn auf Arbeitgeberseiten ein Anwalt sitzt oder ein Anwältin,

00:08:03: dann ist es schwierig auf Seiten des Arbeitnehmenden das alleine zu machen,

00:08:07: weil es dann schon auch sehr, sehr speziell ist.

00:08:09: Die Richterin oder Richter darf auch nur im einen geschenken Maß dann da unterstützen.

00:08:15: Ja, ja auch.

00:08:17: Rechtsprechend.

00:08:18: Also man hat das schon im Grunde genommen, es sind es dann schon auch,

00:08:22: also die ganz, ganz überwiegende Anzahl, es sind Anwaltsprozesse.

00:08:26: Und was ich immer den Vorteil hier finde, ist das oder das Tolle beim Arbeitsgericht ist,

00:08:31: dass man natürlich, also wer sich für Wirtschaft interessiert, bekommt einen Einblick in

00:08:35: Grundung, wenn ein Vielfalt vom Broschen und überall geht es natürlich bis hin anders zu.

00:08:39: Und bei größeren Arbeitsgerichten, also hier Berlin ist ja das größte in Deutschland,

00:08:43: die haben natürlich auch entsprechende Spezialkammern nach einzelnen Gewerben dann begründet.

00:08:49: Und wo sich dann auch das Gericht entsprechend auskennt, um was es da geht.

00:08:54: Also so die Verhältnisse sind dann dort schon bekannt.

00:08:56: Okay.

00:08:57: Und ja, vielleicht, wenn man das noch sagen kann, und es ist eigentlich,

00:09:00: finde ich, ein ganz, also diese Gerichtssimine sind eigentlich auch ganz angenehm,

00:09:05: weil dort immer irgendwie ein fachlicher Austausch stattfindet.

00:09:07: Also das ist natürlich, wird ja auch mit ganz starken Geschwert an diesem Moment gehandelt.

00:09:15: Und oft geht es natürlich auch, ja wo gearbeitet wird, vor allem Späne.

00:09:19: Also oft wird auch auch von der Sprache her versucht natürlich hier so ein bisschen

00:09:24: seine Interessen durchzusetzen.

00:09:25: Aber am Ende des Tages versucht man dann zu sprechen und das Ganze auch im Rahmen eben dieser

00:09:31: Gerichtsverhandlung, die eben doch die Richterin oder Richter moderiert wird.

00:09:35: Ja gut, wenn ihr drei, vier, fünf mal die Woche bei Gerichtssättern wollte ja nicht,

00:09:38: dass die schon schlechte Laune kriegen, wenn ihr aufkreutzt beim nächsten Mal.

00:09:41: Insofern muss man sich ja wahrscheinlich ein bisschen wohlverhalten.

00:09:43: Nur noch eins, wenn der Arbeitgeber gar nicht so furchtbar viel schreibt vor dem Gütertermin,

00:09:51: das wird dann, da geht es dann tatsächlich nur, ich sag jetzt mal ums Geld bei den Gütertermin

00:09:56: und nach dem Motto ja, also oder geht es dann schon um die Berechtigung der Königung.

00:10:00: Also wird da überhaupt juristisch argumentiert oder geht es nur um die Frage einer Einigung

00:10:03: kann man jetzt so fangen?

00:10:04: Also es ist richtig juristisch argumentiert, glaube ich, muss man ehrlich sein, geht es

00:10:08: in der Güterverhandlung nicht.

00:10:09: Da geht es erst mal ums Geld.

00:10:11: Da muss man natürlich auch sagen, dass sich die oder lange Jahre, das ändert sich möglicherweise

00:10:16: jetzt auch bisschen, aber wirklich lange Jahre ist die Beschäftigungsmöglichkeit ja quasi

00:10:20: sehr, sehr gut und das ist auch heute in überwiegenden Branchen auch noch so.

00:10:24: Also das heißt, Mitarbeiter, die ihre Position verlieren, finden auch oder haben bis jetzt

00:10:29: relativ zügig nur einen Arbeitsplatz gefunden.

00:10:31: Deswegen geht es natürlich am Ende des Tages um die Abfindung.

00:10:33: Aber wir haben jetzt doch aus Auffälle, wo Arbeit nehmen, die sich nicht mehr einigen

00:10:38: wollen und sagen, ich kämpfe hier um den Arbeitsplatz.

00:10:40: Ich bin hier bleiben und ja mit allen Vor- und Nachteilen, die das hat.

00:10:46: Also das kann man im Augenblick beobachten, dass sich das etwas ändert aufgrund der allgemeinen

00:10:51: wirtschaftlichen Situation.

00:10:52: Okay.

00:10:53: Sehr gut.

00:10:54: Ja, vielen Dank für diesen Einstieg.

00:10:56: Auch dich hätte ich gebeten, mal drei Fälle mitzubringen, die in einem Formen besonders

00:11:00: sind, Lieblings- oder Lehrreichfälle sind.

00:11:05: Was hast du denn als erstes hier dabei?

00:11:07: Was ich habe hier drei Fälle mitgebracht, vielleicht mal als Einstieg einen Klassiker

00:11:14: vielleicht.

00:11:15: Was man sagen muss, Arbeitsrecht ist wahnsinnig formalistisch.

00:11:19: Da schlägt natürlich auch so ein bisschen die Regulierungswut der Regierung durch.

00:11:24: Jetzt ist ja Gott sei Dank dieses Jahr im Januar das Gesetz in Kraft getreten, um die

00:11:33: Wirtschaft etwas von Bürokratie zu entlasten.

00:11:35: Und das schlägt sich auch auf Arbeitsverhältnisse durch.

00:11:40: Also beispielsweise war Deutschland in der EU lange Zeit das einzige Land, was Arbeitsverträge

00:11:46: in der Schriftform haben wollte.

00:11:48: Also sprich die Original-Unterschrift, so viel zur Digitalisierung.

00:11:52: Und aufgrund der neuen Regelung können zumindest jetzt umbefristete Arbeitsverträge in Textform

00:11:59: geschlossen werden.

00:12:00: Das gilt bei Befristeten noch nicht, aber zumindest bei den Unbefristeten.

00:12:04: Aber wo das eben auch nicht gilt, ist es bei Kündigungen.

00:12:08: Und bei Kündigungen ist eben auch die elektronische Form ausgeschlossen, was dann bedeutet, dass

00:12:14: man sich also wirklich überlegen muss, wie kriege ich die Kündigung wirksam dann gestaltet

00:12:22: und wie bekomme ich die auch entsprechend dann an den Arbeitnehmenden zugestellt.

00:12:26: Und in diesem Fall ging es so, da ist eigentlich, eigentlich ist da alles falsch gelaufen, was

00:12:32: falsch hat laufen können.

00:12:34: Das hatte angefangen in dieser Fall als ganz normale Probezeitkündigung ein Leiharbeitnehmer,

00:12:39: der nach Auffassung des Arbeitgebers, den wir hier vertreten haben, nicht richtig gearbeitet

00:12:46: hat.

00:12:47: Der sollte also im Rahmen der Probezeit gekündigt werden.

00:12:50: Das ist ein Unternehmen mit mehr Niederlassung in Deutschland.

00:12:52: Und man hat dann schon dort den ersten, sagen wir mal, ein Anfangszeichen Fehler gemacht,

00:13:00: die Kündigung nämlich nur per E-Mail zu schicken.

00:13:03: Also das kommt auch, obwohl es eigentlich bekannt ist, dass es der Schrift von Bedarf

00:13:08: ist, die Kündigung per E-Mail zugegangen.

00:13:11: Das war auch dann wie häufig der Fall ist, aber am Ende der Probezeit, ich glaube, irgendwie

00:13:15: zwei Wochen vor den, bevor die sechs Monate ausgelaufen sind, der Arbeitnehmer hat dann

00:13:20: erst mal abgewartet und hat dann nichts gemacht.

00:13:24: Und erst, als die Probezeit dann vorbei war, ging er zum Arbeitgeber und hat gesagt, die

00:13:30: ist ja wohl hier nicht wirksam.

00:13:32: Also ganz kurz, Schriftformerfordernis heißt dann eben, es ist wirksamerfordernis für

00:13:36: die Erklärung, für die Kündigung.

00:13:39: Das heißt, ja, die Kündigung wird behandelt, als wäre sie nicht ausgesprochen worden.

00:13:44: Wenn das so hält, dann hat die Schriftformerfordernis nicht eingehalten, fertig.

00:13:49: Genau, also es hat sozusagen diese einseitige Willensoerkklärung, hat rechtlich gar keine

00:13:53: Bedeutung, gar keine Wirkung.

00:13:55: Dann passierte der zweite Fehler, der mitarbeitende oder vermeintlich gekündigte Mitarbeiter kam

00:14:00: dort in den Betrieb, wollte die Kündigung nochmal ausgestellt haben.

00:14:05: Die Niederlassungsleiterin war nicht da und der Mitarbeiterin macht also wieder eine

00:14:09: Kopie und gibt eben die.

00:14:11: Mit der Folge, dass es also auch nicht wirksam war, dagegen wurde dann Kündigungsschutzklager

00:14:17: erhoben.

00:14:18: Weil es nur die Kopie war.

00:14:19: Weil es nur eine Kopie war und natürlich weiter in die Probezeit vorbei war und Kündigungsschutz

00:14:23: galt.

00:14:24: Dann wurde gegen die Berechtigung der Kündigung vorgegangen und ich meine, die Zeit ist natürlich

00:14:29: vorangeschritten.

00:14:30: Ich glaube bis dahin waren dann schon vier, fünf Wochen vorbei.

00:14:33: Dann kam es beim Arbeitgeber an.

00:14:38: Wir müssen also jetzt und da fängt dann das Chaos erst mal richtig an.

00:14:41: Wir müssen und man sieht eben auch, wie schwierig das dann ist aufgrund der Vorschriften, die

00:14:46: hier gelten.

00:14:47: Also wir müssen jetzt versuchen an den Mitarbeitenden eine wirksame Kündigung zuzustellen und das

00:14:53: wurde dann gemacht mit einem einschreiben Brückschein.

00:14:55: Was man wissen muss, ist eine unsichere Zustellungsart, weil es wird ja nur der Einwurf bestätigt,

00:15:03: aber nicht, dass da auch in dem Briefkupp her die Kündigung klagt.

00:15:06: Das wusste der Arbeitnehmer natürlich, wie man sich dagegen verteidigt und dann ging es

00:15:13: also im Gerichtserfahren in der ersten Instanz, im wesentlichen Dadrom, ist dieses Kündigungsschreiben

00:15:18: wirksam zugestellt worden.

00:15:20: Also hat dort oder war dort in dem Briefkupp ja auch tatsächlich die Kündigung gelegen.

00:15:26: Also mit solchen Dingen muss man sich dann da auch auseinandersetzen und da wurde dann

00:15:31: erst mal bei der Deutschen Post nachgeforscht.

00:15:33: Das ist ja auch nicht weiß, was da drin ist.

00:15:35: Es gibt einen Einlieferungsbeleg, dann hatte man natürlich nochmal den, also in mühseligster

00:15:39: Kleinarbeit musste dann der Arbeitgeber über die Post den Zustellen, also den Postboten

00:15:45: oder die Postboten ausfindig machen.

00:15:47: Das gelang nicht in der ersten Instanz mit der Folge.

00:15:52: Es wurde erst mal festgestellt, das Arbeitsverhältnis setzt sich fort.

00:15:56: Und der Arbeitnehmer wusste natürlich, wie solche Dinge funktionieren.

00:16:00: Und nun ganz kurz, weil wir ein bisschen über Sprung haben, diese sechs Monate frisst,

00:16:04: die alle meisten wissen das sicherlich, aber innerhalb der Probezeit hat man eben eine

00:16:09: kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen.

00:16:10: Genau, die sechs Monate frisst, warum?

00:16:12: Also sechs Monate ist im Arbeitsrecht eine ganz magische Zahl, die taucht immer wieder

00:16:16: auf in unterschiedlichsten Konstellationen und unter anderem taucht die auf als maximal

00:16:20: zulässige Probezeit oder eben auch nach dem Kündigungsschutzgesetz.

00:16:24: Also für Betriebe, die mehr als zehn Mitarbeiter haben, gilt dann Kündigungsschutz mit der

00:16:29: Folge.

00:16:30: Ich kann nur noch aus Verhaltenspersonen oder betriebsbedingten Gründen kündigen, die

00:16:34: häufig eben nicht vorlegen.

00:16:35: Ja.

00:16:36: Und das war halt je eben auch so.

00:16:38: In der Probezeit braucht man keinen Grund.

00:16:40: Da kann man jederzeit kündigen, dann später eben nicht mehr.

00:16:43: Und das hat natürlich der Arbeitnehmer in den Ausgenutzt.

00:16:46: Und dann war es eben so, dass bis zum Ende der ersten Instanz, die ging ja dann bis zum

00:16:51: Kammertermin, das dauerte ungefähr sechs, sieben Monate, nicht nachgewiesen werden konnte,

00:16:56: ob die Kündigung wirksam zugestellt worden ist.

00:16:58: Ging dann weiter in die zweite Instanz.

00:17:01: Und dort hatte man dann mit Zeugeneinfarnamen, also in einem riesigen Aufwand und so weiter

00:17:06: dann letztendlich beweisen können, ja, er hat die Kündigung bekommen.

00:17:09: Der hatte natürlich dann auch behauptet, dass andere Personen in dem Haus Dinge aus dem

00:17:14: Briefkast nehmen.

00:17:15: Also absurdeste Geschichten, die aber natürlich dann immer häufig eingewandt werden.

00:17:19: Aber hier zeigt es also, bevor man irgendwelche arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreift, macht

00:17:25: es wirklich Sinn, sich das genau zu überlegen, wie mache ich das, um das eben aufgrund dieser

00:17:30: hohen Formveraussetzungen.

00:17:31: Wie stelle ich beispielsweise die Kündigung richtig zu, wenn der Mitarbeiter nicht mehr

00:17:35: im Betrieb ist.

00:17:36: Der Scheinbrückschein ist eben keine so gute Variante.

00:17:39: Also Scheinbrückschein ist eben keine gute Idee, die wir gerade gesehen haben, sondern der

00:17:41: berühmte Boote, der eben die Kündigung in dem Briefkasten dann schmeißt.

00:17:46: Und auch vorher reinkocht ich, wann man aufhört.

00:17:48: Und vorher anschaut und auch dann auch noch ein Foto macht.

00:17:50: Also das ist sozusagen die sicherste Art.

00:17:53: Aber man sieht eben, wie auf Arbeitgeberseite das natürlich auch teuer werden kann, wenn

00:17:57: ich das halt möglicherweise nicht beweise, dann muss ich nachkündigen.

00:18:01: Ich kann natürlich jederzeit eine neue Kündigung aussprechen.

00:18:03: Aber die muss dann halt wieder wirksam sein.

00:18:05: Die muss wirksam sein und auch die Urtigkeit war.

00:18:07: Also die Gehalts-Urtigkeit weiter mit der Folge, dass man eben dann möglicherweise viel Vergütung

00:18:11: macht.

00:18:12: Und der Arbeitnehmer hat die ganze Zeit nicht gearbeitet, weil man die nicht haben wollte?

00:18:14: Der hat natürlich die ganze Zeit nicht gearbeitet.

00:18:15: Also ein höchstes Ärgern ist ganz ehrlich.

00:18:18: Aber immerhin habt ihr dann in der zweiten Nutzung gewonnen, dann ist es ja, oder hat man sich

00:18:22: dann geeinigt?

00:18:23: Nein, wir haben dann gewonnen.

00:18:24: Irgendwann war es dann Schluss.

00:18:25: Okay.

00:18:26: Und dann ist es dann ein Happy End in dem Fall für den Arbeitgeber.

00:18:28: Der Arbeitnehmer hat hoffentlich die ganze Zeit schon woanders gearbeitet.

00:18:31: Aber wie immer, da steigt das Risiko mit der Verfahrensdauer.

00:18:38: Genau.

00:18:39: Und das ist also zum Beispiel eine dieser Fälle, wo man halt wirklich, also Kündigung ist sozusagen

00:18:42: der Präzedenzfall, dafür, dass man auf Arbeitgeberseite schauen muss, dass das

00:18:48: dass es also nach den rechtlichen Vorgaben und Wegsamen gemacht wird.

00:18:50: Ja.

00:18:51: Sonst verliert man vom Arbeitsgericht.

00:18:54: Sonst verliert man, hat man da wenig Chancen.

00:18:56: Ja.

00:18:57: Sehr schön.

00:18:58: Ähm, Fall zwei.

00:18:59: Fall zwei war auch ganz spannend.

00:19:02: Das ist jetzt ein Fall, der eigentlich zur Schnittstelle Arbeitsrecht und Datenschutz

00:19:09: gehört.

00:19:10: Okay.

00:19:11: Und zwar eigentlich auch eine, der Fall ging eigentlich los wieder wahrscheinlich ganz

00:19:16: häufig jeden Tag irgendwie in Deutschland passiert.

00:19:18: Und zwar muss man wissen, gibt es das Entgelt-Vorzahlungsgesetz.

00:19:22: Das behandelt also die Regelungen, wenn man krank ist auf Arbeitnehmer in den Seite.

00:19:26: Und es gibt im Entgelt-Vorzahlungsgesetz einen Paragraphen sechs, der den Arbeitgeber dafür

00:19:33: berechtigt, wenn der Arbeitnehmer verunfallt und dann nicht mehr arbeiten kann.

00:19:39: Den entgangenen Lohn bei den ersten sechs Wochen, das denke ich weiß, jeder besteht

00:19:43: der die Lohn-Vorzahlungspflicht auf Arbeitgeber Seite.

00:19:47: Diesen Schaden, der dann entstanden ist.

00:19:50: Also ich zahle den Lohn oder die Vergütung weiter, habe aber sozusagen nicht das Quarrelat.

00:19:54: Also die Arbeitsleistung ist ja nicht vorhanden, weil der Mitarbeiter krank ist.

00:19:57: Das kann ich mir von dem Schädiger zurückholen, wenn ich den kenne.

00:20:00: Und so war der Fall hier.

00:20:01: Das handelte sich um einen Unfall, der Mitarbeiter ist in einem Autounfall verwickelt worden und

00:20:11: der Schädigende war hier bekannt.

00:20:13: Und dann hatte erst mal der Arbeitgeber die Akte bei der Polizei angefreutert und hatte

00:20:18: dann auch die Daten des Schädigers.

00:20:21: Und um natürlich dann diesen Anspruch entsprechend substantiiert darlegen zu können, muss ich

00:20:27: natürlich so ein bisschen was sagen, wer hier der Schädiger ist.

00:20:30: Also ich muss, wer hier meinen Arbeitnehmer ist, ich muss also die Personen benennen,

00:20:34: ich muss auch die Vergütung benennen und ich muss es im Grunde genau darlegen, was um

00:20:40: diesen Anspruch letztendlich dann auch durchsetzen zu können in einem Schreiben.

00:20:44: Das wurde hier gemacht, eigentlich überhaupt nichts Besonderes.

00:20:47: Hatte die Mitarbeiter aber dann nicht gepasst, weil er meinte, hier würden seine personenbezogenen

00:20:53: Daten also unzulässigerweise vom Arbeitgeber verarbeitet werden, indem die also rausgegeben

00:20:57: werden ohne seine Einwilligung.

00:21:01: Die sind gegangen an den Schädiger?

00:21:02: Genau, das war ein ganz normales Aufforderungsschreiben.

00:21:05: Sie haben den Unfall verursacht, daraufhin wurde Mitarbeiter XY krankgeschrieben vom

00:21:11: Zeitraum A bis B und dann muss man natürlich auch noch so ein bisschen darlegen, wie die

00:21:17: Höhe der Vergütung ist und auch die Sozialabgaben.

00:21:19: Also das heißt, da kommen schon paar Daten zustande.

00:21:24: Ja.

00:21:25: Dagegen hatte sich der Mitarbeiter dann gewährt und einen Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht,

00:21:33: gegenüber dem Arbeitgeber, was natürlich schon erstaunlich ist, im laufenden Arbeitsverhältnis

00:21:36: so was zu machen, kommt eigentlich selten vor.

00:21:40: Aber man sieht, dass da so ein bisschen die Befindlichkeit und vielleicht auch so das

00:21:46: Bewusstsein, dass personenbezogenen Daten doch auch ein hohes Gut ist in der Zwischenzeit,

00:21:52: glaube ich, eine ganz andere Bedeutung haben, als es vielleicht noch vor einigen Jahren

00:21:55: war.

00:21:56: Die Geschichte ging dann so weiter, dass der Mitarbeiter natürlich erstmal versucht hat,

00:22:01: intern zu klären mit dem unschönen Ergebnis, dass das eigentlich überreiternd im Betrieb

00:22:06: bekannt war und letztendlich so der Arbeitgeber erst mal als in Anführungszeichen der Böse

00:22:13: dargestanden ist und dann ging eben die Klage los.

00:22:15: Und dann hat der im laufenden, obwohl er beschäftigt war, bei denen hatte dann Form

00:22:19: Arbeitsgerichtmusee, weil es aus dem Arbeitsfeld ist.

00:22:22: Der hat dann Form Arbeitsgericht, genau.

00:22:23: Der hat dann vom Arbeitsgericht sein Schmerzensgeldanspruch nach der SQVO geltend gemacht.

00:22:25: Okay.

00:22:26: Okay.

00:22:27: Und dann kam dann im Rahmen dieses Verfahrens heraus, dass der Arbeitgeber tatsächlich

00:22:33: sich vielleicht was den Datenschutz betrifft, sich nicht so ganz richtig verhalten hatte,

00:22:39: nämlich das erste, was dort jetzt in Anführungszeichen herauskam, war, dass eine Datenschutzeinformation

00:22:46: nicht erfolgt ist.

00:22:47: Da kannst du ja noch mal kurz was dazu sehen machen.

00:22:50: Wäre besser, wenn sie erfüllt.

00:22:52: Also Artikel 13 DSGVO, oder?

00:22:54: 13 DSGVO.

00:22:55: Wer Daten erhebt oder Vorhaut zu erheben, muss vorher darüber informieren, welche Daten,

00:23:01: zu welchen Zwecken und so weiter verarbeitet werden.

00:23:03: Und ja, das ist wahrscheinlich in euren Arbeitsverträgen standen, anmäßig hinten dran.

00:23:07: Und es ist genau, das ist nämlich genau sozusagen die Crux an dieser Geschichte gewesen, dass

00:23:11: nämlich die Verpflichtung eigentlich besteht, diese DSI, die Datenschutzeinformation, schon

00:23:17: zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erteilen, dass der Mitarbeiter eben weiß, für welche

00:23:21: Zwecke werden eben meine Daten verarbeitet.

00:23:24: Es war also ein Argument zu sagen, ich habe hier in dem Gerichtsprozess, ich habe hier

00:23:28: nie eine richtige Datenschutzeinformation erhalten nach Artikel 13 DSGVO, das begründet

00:23:34: alleine schon einen Schmerzensgeldanspruch, dann schauen Sie das als Anspruch nach Artikel

00:23:38: 82.

00:23:39: Und die weitere Argumentation, die dann dort der anweitliche Kollege vertreten hatte,

00:23:45: war, dass doch die Verpflichtung, also zwei Argumente sozusagen, es hätte die Verpflichtung

00:23:51: bestanden, dieses Schreiben vorher, weil es eben personenbezogene Daten des Arbeitnehmers

00:23:56: betraf, ihm vorher zu zeigen, bevor das versendet wird.

00:24:00: Und man hätte doch so ein bisschen nach dem, aber das ist wie gesagt absolute Argumentation,

00:24:05: aber so wurde das hier in dem Prozess eingeführt, man hätte doch im Rahmen der Datensparsamkeit

00:24:10: doch nicht alles hier, was heißt alles, sondern im Grunde genommen nur ganz kurz das Anspruchsschreiben

00:24:17: erstellen.

00:24:18: Danke.

00:24:19: Und dann eben dann auch an den Schädiger heraussehenden dürfen.

00:24:23: Und da hat man sich also dann auch trefflich vor Gericht gestritten.

00:24:28: Und da ist Gott sei Dank heute auch so ein bisschen eine Änderung, also wir haben den

00:24:33: Fall dann auch gewonnen.

00:24:34: Okay.

00:24:35: Schauen Sie, dass als Anspruch gab es nicht, das war natürlich nicht besonders schön, dann

00:24:38: für den Arbeitnehmern dann da vor Vorgericht zu verlieren.

00:24:41: Und das Gericht hatte sich in dem Fall wirklich sehr, sehr dezidiert mit den Voraussetzungen

00:24:47: des Artikel 82 auseinandergesetzt.

00:24:51: Ich mache glaube ich viele Gerichte in Deutschland, gerade auch die wiegerichte Arbeitsgerichte,

00:24:55: europäische Gerichtshilfe.

00:24:57: Ja.

00:24:58: Und festgestellt, dass sozusagen alleine das Versorbenes des Arbeitgebers hier die Datenschutzinformation

00:25:07: nicht gleich am Anfang des Arbeitsverhältnisses erteilt zu haben, das hat man später natürlich

00:25:10: nachgeholt sofort, als man gemerkt hat, das muss man machen.

00:25:14: Das hat sich nicht dazu führt, dass es hier eine schädigende Handlung ist, weil selbst

00:25:18: wenn diese Informationen vorhanden gewesen wäre, dann hätte sich eine Situation nichts

00:25:27: geändert.

00:25:28: Also das Argument konnte man dann schon mal wegschießen sozusagen und dann die beiden

00:25:36: anderen mit diese Verpflichtung, dass man diese schreiben dann nach Paragraph 6 und

00:25:42: Geldvorzahlungsgesetz dem Arbeitnehmer zeigen muss vorher, die gibt es nicht.

00:25:46: Also das ist sozusagen eine Anwalzerfindung gewesen.

00:25:49: Das ergibt sich aber weder aus dem Entgeltvorzahlungsgesetz noch aus irgendwelchen Fürsorgepflichten

00:25:54: oder sonst irgendwas.

00:25:55: Und auch das ist sozusagen das Letzte, wo man vielleicht auf Arbeitgeberseite ein bisschen

00:26:02: aufpassen muss, welche Daten gibt man dann preis.

00:26:05: Aber in dem Fall war es richtig gemacht, dass natürlich der Name vor und Nachname und dann

00:26:12: die Vergütung und der Beruf und sowas dargestellt werden muss, um das Anspruchsschreiben entsprechend

00:26:16: auch nach den rechtlichen Vorgaben dann richtig zu machen.

00:26:19: Aber da sieht man, dass man auf Arbeitgeberseite heute schon auch ein bisschen aufpassen muss,

00:26:25: was wird bei personenbezogenen Daten dann nach außen gegeben.

00:26:28: Weil möglicherweise, wenn hier die Adresse auch noch dann erschienen wäre, das wäre

00:26:32: dann in der Tat ein Verstoß gewesen.

00:26:33: Ja, Dinge, die man wahrscheinlich jahrelang so gemacht hat.

00:26:35: Ihr muss ja das beitreiben können, das ist wahrscheinlich Standard schreiben.

00:26:38: Da muss man halt mal gucken, ob seine Standardschreiben jetzt noch so passen.

00:26:41: Und dann nach DSGVO.

00:26:42: Und wie du sagst, ja, die Rechte sind wahrscheinlich gar nicht so furchtbar für anders.

00:26:47: Man braucht ja schon mal eine Rechtsgrundlage, wenn man personenbezogenen Daten weitergeben

00:26:50: möchte.

00:26:51: Ja, bloß die berechtigten Interessen reichen dann vielleicht gar nicht so weit nach DSGVO

00:26:58: oder man kommt mit Datenminimierung und sagt, nein, du hättest ja erst mal schreiben können,

00:27:01: wir wollen hier 7.344 Euro.

00:27:04: Und erst wenn der sagt, warum, dass man dann Datenpreis gibt, aber so ist dann offenbar

00:27:08: der Fall jedenfalls nicht.

00:27:09: Also Gott sei Dank ging das Gericht hier nicht so weit, weil man natürlich eben für die

00:27:17: Darlegung ist, das ist ja sozusagen...

00:27:18: Da muss ja ja die Substante ihr noch in so einem Anspruch schreien.

00:27:20: Muss substantiiert werden und immer den Grund und der Höhe nach.

00:27:22: Und natürlich muss man das auch bis hin darlegen.

00:27:24: Und das hat dann das Gericht eben auch.

00:27:26: Also selbst wenn, wenn man da sicherlich auch zu Recht dann eher streng ist bei der Verarbeitung

00:27:33: von den personenbezogenen Daten, aber so weit ging es dann nicht.

00:27:35: Und Gott sei Dank hatten sie in diesem Schreiben dann doch nur das Notwendigste, was man eben

00:27:41: braucht, um den Anspruch zu begründen.

00:27:42: Aber hier zeigt sich eben auch auf Arbeitgeberseite aufpassen, weil weil man natürlich auch gerade

00:27:49: im Arbeitsrecht ist, glaube ich, einer der Bereiche, wo dann auch besonders sensitive

00:27:53: Daten da natürlich auch vorhanden sind, insbesondere Gesundheitsdaten usw.

00:27:58: Und ja, dass man da schon auch so ein bisschen so ein Augenmerk hat.

00:28:00: Dass man nicht gleich noch den Krankenbetausbericht befindet.

00:28:04: Genau.

00:28:05: Okay.

00:28:06: Spannend.

00:28:07: Und ja, hast du noch einen dritten Fall für mich?

00:28:11: Genau, einen dritten Fall.

00:28:12: Der ist auch so ein bisschen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Datenschutz.

00:28:17: Und der spielt im Bereich des Hinweissgeberschutzes.

00:28:21: Okay.

00:28:22: Im Grunde nun mal ein ganz absurder Fall.

00:28:25: Aber so spielt das Leben.

00:28:27: Die Mitarbeiterin hatte Verstöße im Unternehmen entdeckt.

00:28:32: Dass ihr Vorgesetzter hier eine andere Mitarbeiterin, insbesondere finanziell, bevorzugt, was

00:28:40: nicht so ganz erklärlich war, warum nicht.

00:28:42: Warum das dann so war, hatte sich dann irgendwie etwas später herausgestellt, als sie nämlich

00:28:47: zufälligerweise die beiden in einer eindeutigen Situation auf der Straße entdeckt hatte.

00:28:52: Und dann war also klar, dass hier wohl private Interessen den beruflichen oder den Firmeninteressen

00:28:58: überwiegen.

00:28:59: Und die Mitarbeiterin hatte das dann an das Hinweissgebersystem die Meldung gegeben,

00:29:04: um damit das intern aufgeklärt wurde.

00:29:07: Wo will dich die hatten immerhin eines?

00:29:09: Das sind ja noch nicht alle Leute, die nicht das richtig hören.

00:29:12: Genau.

00:29:13: Das ist also auch nochmal, hier könnte man auch nochmal ein extra Podcast rausmachen, was

00:29:16: damit zu tun ist, was Hinweissgeber betrifft.

00:29:19: Aber und dann war auch der Arbeitgeber vielleicht nicht ganz so geschickt, weil da bestehende

00:29:27: auch bestimmte Vorgaben zu informieren, was passiert mit dem Hinweis, was kam am Ende

00:29:31: des Tages dabei raus, wie ist man damit umgegangen.

00:29:33: Das ist dort alles nicht gemacht worden, sondern hat sich vielleicht nicht so geschickt verhalten,

00:29:37: nämlich eigentlich die Mitarbeitende, die das gut gemeint hat, eher so ein bisschen bestraft

00:29:42: und gesagt hat, naja, das ist was du hier gemacht hast, ist eigentlich so ein bisschen an den

00:29:47: Pranger stellen und das macht man nicht und so weiter.

00:29:50: Und die hatte aber dann eigentlich auch schon so ein bisschen den richtigen Riechermaltern.

00:29:54: Na ja, also das kann doch jetzt wohl nicht sein.

00:29:56: Ich habe hier meine Arbeitgeber und werde in Anführungszeichen bestraft dafür, ist dann

00:30:00: auch zu Gericht gegangen und hatte dann auch auf unter anderem, also da wurde es dann

00:30:08: ganz hoch angehängt, nämlich auf eine EU-Richtlinie, die den Hinweisgeberschutz betrifft und dann

00:30:14: auf §83 BetaVG.

00:30:16: Das ist also ein Auskunftsanspruch des Betriebsrates und wieder auf Artikel 15 DSGVO.

00:30:22: Das muss man ja leider sagen, das Artikel 15 DSGVO.

00:30:25: Das ist der Auskunftsanspruch im Hinblick auf die personenbezogenen Daten.

00:30:30: Im Arbeitsrecht leider sehr, sehr inflationär bemüht wird und so war das auch hier.

00:30:36: Also auf diese drei Anspruchgrundlagen wollte sie dann relativ weitgehend Informationen erhalten.

00:30:43: Was mit diesem, also im Grunde, was ist mit dem Hinweis passiert?

00:30:49: Was hat der Arbeitgeber hier gemacht?

00:30:51: Hat er tatsächlich dann investigative Maßnahmen im Betrieb bei den entsprechenden Personen

00:30:59: unternommen, um eben den Vorfall aufzuklärten?

00:31:02: Das hat er jetzt schon nicht anonym gemeldet, sondern das, weil das ...

00:31:05: Die hat das ...

00:31:06: Ja, okay, die hat einfach das System genutzt, ohne sich da jetzt ...

00:31:09: Ohne sich da, genau.

00:31:10: Das ist ja auch die Empfehlung, eigentlich das jetzt nicht unbedingt anonym zu machen.

00:31:14: Und das hatte man natürlich auch außergerichtlich alles abgewährt und auch dort kamen,

00:31:21: erstaunlicherweise, bei einem doch eher auch sensiblen Thema dann die Klage und mit dem

00:31:27: unschönen Effekt, dass dann im Gerichtszahl auch die Vielzahl der Belegschaft dort dann

00:31:32: saß und diese Gerichtsverhandlungen mit Teil genommen hat.

00:31:37: Eine Gossenteil haben wir, eine Gossenteil.

00:31:38: An welche Straße noch mal war das?

00:31:40: Genau und auch dieses Verfahren konnte man Gott sei Dank dann abwehren, weil diese Richtlinie,

00:31:48: die war in Deutschland nicht umgesetzt, deswegen konnte man sich darauf nicht berufen.

00:31:52: Auf diesen Betriebsverfassungsrechtlichen Auskunftsanspruch konnte man auch sich oder

00:31:58: konnte sich die Individualmitarbeitende nicht berufen, weil es eben den Betriebsrat betrifft

00:32:03: und Art. 15, die ist eigentlich grundsätzlich ja, aber dann doch wieder nein, weil dann

00:32:08: natürlich die Interessen des Arbeitgebers jetzt in diesem Fall überwiegend.

00:32:11: Aber auch hier sieht man also Achtung, was beispielsweise im Fall jetzt von Wusseldlauersystemen und

00:32:21: Hinweisgeber passiert, dass man das auch mit der Geburt im Ernst und Sorgfalt, weil das

00:32:26: ist ja auch häufig kommen oder werden auch tatsächlich wichtige Dinge gemeldet und auch

00:32:32: da immer so ein bisschen aufpassen, wie geht man dann eben mit?

00:32:34: Man braucht halt ein Konzept, wie bei allem, man dachte immer, man macht das alles richtig,

00:32:38: aber ja, wir haben ja einige Wusseldlauersysteme eingeführt beim Mandanten, ja und da gehört

00:32:43: natürlich die datenschutzrechtliche Beratung und dann eben auch die Frage, was machen

00:32:49: wir denn, wenn hier wirklich mal jemand irgendwas meldet dazu?

00:32:52: Das muss man dann mal durchspielen und sich dann überlegen, ob wen man da jetzt wie informieren

00:32:56: muss.

00:32:57: Das natürlich kommt auf den Fall an, wenn es ein Geldwäsche-Fall ist, was anderes als

00:33:00: wenn sexuelle Belästigung gemeldet wird und so weiter, aber man muss schon ein bisschen

00:33:04: Konzept haben und dann nicht hektisch werden.

00:33:06: Auf jeden Fall und auch hier sieht man eben, wie jetzt die unterschiedlichsten Rechtsbereiche,

00:33:13: also da auch wieder eben das Arbeitsrecht mit dem Datenschutz zusammenwächst und im Grunde

00:33:17: genommen eigentlich nur gemeinsam auch betrachtet werden kann, um das sozusagen aus einer jetzt

00:33:22: kompläen Sicht oder ganzheitlichen Sicht dann auch richtig zu machen.

00:33:26: Ja, sehr schön, Christian.

00:33:28: Also Arbeitsrecht ist ein bisschen mehr echtes Leben als IT-Rechts.

00:33:34: Definitiv.

00:33:35: Das kann man sagen.

00:33:36: Das ist das Mitnehmen im Leben.

00:33:37: Schon alleine, dass die Frequenz, die ihr habt, bei Zugriff zu gehen und dann immer

00:33:42: wieder die ja dann doch Einzelschicksale, weil es ja nun um Arbeitsverträge geht, die

00:33:46: Arbeit wichtig ist für die Leute, dann eben dann da jeweils wenn auch aus Arbeitgeber sich

00:33:51: dann dazu begleiten und mitzubekommen.

00:33:53: Und wenn 75% der Fälle bisher ungefähr im Determinen enden, dann ist das eigentlich

00:33:59: auch nicht so schlecht, dass man sich dann noch in die Augen gucken kann und dann da ja

00:34:04: eine Hakenbarn machen.

00:34:05: Ja, was das Spannende ist, ist tatsächlich Martin, was du sagst, das ist wirklich aus

00:34:09: dem Leben und vor allem ist es eben auch, es ist deshalb so aktuell, weil natürlich

00:34:14: das Arbeitsrecht ist ja überall, ja, überall, wo man irgendwie hinschaut, ist irgendwie

00:34:19: Arbeitenpersonen und es ist halt immer ganz nah an der aktuellen Zeit geschehen jetzt.

00:34:25: Ja, also zum Beispiel, also auch KI ist ein ganz, ganz großes Thema gerade.

00:34:29: Was dürfen Arbeitgeber da?

00:34:31: Darf ich so Anreizmodelle, wo Mitarbeiter belohnt werden und so weiter?

00:34:36: Also das ist oder Arbeits ...

00:34:37: Christian erzählt von seinem Schreibtisch, Leute.

00:34:40: Oder Arbeitsrecht 4.0, ja, also mit Remote.

00:34:43: Ich will gar nicht mehr in Betrieb arbeiten, ich möchte eigentlich fern ab an irgendeinem

00:34:48: Strand und das macht es eigentlich auch spannend, weil man halt wirklich irgendwie im aktuellen

00:34:53: Zeit geschehen ist.

00:34:54: Ein Flammen-Display du je fürs Arbeitsrecht.

00:34:57: Auf jeden Fall.

00:34:58: Head of HR, recht.

00:35:00: Christian Willer, vielen Dank lieber Christian, dass du da warst.

00:35:04: Ja, sehr gerne.

00:35:05: Ihr merkt es, Folge 67 von Herting FM, der Podcast für Rechte Technologie und Medien ist am Ende

00:35:10: angekommen.

00:35:11: Wir sind jetzt gerade bergfest, die drei, drei, ein halb Folgen sind sozusagen um, also vier

00:35:19: Folgen sind jetzt oben und drei kommen noch, ja, wenn ihr da wissen wollt, wann die rauskommen,

00:35:24: dann abonniert einfach unseren Podcast im Podcastplayer Eurer Wahl.

00:35:28: Mein Name, das dachte ich, kann ich auch einmal sagen, ist Martin Schoenbacher und ich freue

00:35:33: mich, wenn ihr auch beim nächsten Mal wieder dabei seid.

00:35:34: Vielen Dank, Christian.

00:35:35: Vielen Dank, Martin und bis bald.

00:35:36: Ciao, ciao.

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Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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