HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

Transkript

Zurück zur Episode

00:00:00: [Musik]

00:00:20: Herzlich willkommen im sonnigen November und herzlich willkommen zu Folge 59 von

00:00:25: Hertingfm der Podcast für Recht Technologie und Medien und wir befinden

00:00:29: uns inzwischen in Folge 5 unser kleinen Sonderstaffel zu IP et Herting, also zu

00:00:35: allem was oder einigem kann man ja eigentlich sagen was wir bei Herting

00:00:40: Rechtsanwälte zum im gewerblichen Rechtschutz zu treiben und bei mir sitzt

00:00:44: heute mein geschätzter Partner und Freund Robert Goldz, hallo lieber Robert.

00:00:48: Grüß dich. Robert ist Partner seit vielen Jahren in unserem IP-Team und auch im

00:00:54: Kernbereich des IP-Wesens tätig. Vielleicht sagst du bevor wir zu dem spannenden

00:01:00: Thema von heute kommen mal kurz was du hier seit wie vielen Treibs? Das habe ich neulich auch

00:01:05: überlegt, dass ab und zu einigern der LinkedIn, aber ich bin tatsächlich der

00:01:09: der fünf älteste in der ganz Leih, nach dir Nico, Christian und Christoph.

00:01:14: Ja ja ja, ne Farbe am Ort davor. Ne Farbe an, also rein also nicht als Anwalt zum

00:01:20: Glück aber tatsächlich als Student. Dienst ältester, wir sprechen von Dienst ältester

00:01:24: und über Alter schweigen wir uns aus. Ja, ne, genau ich bin bei uns Teil des

00:01:29: Großteams IP und da im Subteam wenn man so sagen möchte Medien und Event

00:01:36: zuständig für klassisches Medien-Uheberrecht und dort halt wie der Name schon sagt auch

00:01:43: wirklich der Kernbereich des Urheberrechts, Fotorechts, Softwarerecht,

00:01:47: Filmrecht und Recht an Sprachwerken, all das was da schönes zu schützen gilt und

00:01:53: auf der anderen Seite gehört mein mein Herz und die Leidenschaft nimmt einen

00:01:56: großen Teil meiner Erzieltigkeit, dass das Presserecht ein und das

00:01:59: Ausungsrecht. Also die Frage, wie man findet sich im Teil einer aus seiner

00:02:06: Sicht unbar empfunden Berichterstattung wieder oder eben auf der

00:02:10: anderen Seite auch Präpopulationsprüfung für Verlage im Hinblick auf

00:02:15: Persönlichkeitsrechtsverletzung von Dritter bei Dokumentarfilmen oder einfach

00:02:19: bei Veröffentlichung im Allgemeinen. Hört sich jetzt eine sehr viel sehr

00:02:22: unterschiedlich an, aber aus Sicht des IT-Rechts ist irgendwie alles ein,

00:02:26: das Urheberäußerungspreisrecht. Die haben dann doch, die gibt es

00:02:32: sind jetzt zum einen so ein Zitat des einen und selben Fachanwalt-Lehrgangs, aber

00:02:38: auch gerade zwischen dem Urheberrecht und dem Fotorecht und dem Recht am eigenen

00:02:41: Bild und dem Persönlichkeitsrecht gibt es immer wieder Überschneidungen und

00:02:46: immer auch den Versuch zum Beispiel über das Urheberrecht vielleicht

00:02:50: unliebsame Pressepublikationen dann irgendwie einzufangen. Und das Instrumentarium

00:02:55: jetzt prozessual ist ja auch sehr ähnlich, der Abmahnung eines für

00:02:58: Verfügung. Viel einsweiliger Rechtsschutz, es muss schnell gehen, man muss

00:03:02: fristen kennen, man muss die Handwerksmittel dort beherrschen, um

00:03:06: schnell und effektiv zu agieren und dann was ja auch schon mal Thema hier war

00:03:11: mit Jan Möniches, auch die Frage PR, Litigation PR, die Begleitung und auch

00:03:16: die das hineinversetzen, dass nicht immer das ergreifendes Gerichtsweg ist, die

00:03:21: beste Hilfe ist für die Mandanten, wenn man dagegen sich unliebsame Berichterstattung

00:03:26: ausgesetzt sieht oder Vorwürfe gegen das eigene Produkt oder das eigene

00:03:30: Unternehmen. Genau und du bist hier um über einen deiner Kernbereiche zu sprechen,

00:03:35: über das Urheberrecht, genau genommen über das Fotorecht. Wir haben uns

00:03:39: vorgenommen mal zwei aktuelle und eine legendäre oder eine häufig zitierte

00:03:44: Entscheidung zu besprechen. Es geht also um drei BGH Entscheidungen und

00:03:50: jedenfalls unter Urheberecht lernen ein bisschen für die Verauferung gesorgt, aber

00:03:55: doch man hat es zur Kenntnis genommen und spricht darüber und schreibt Videoanwälte

00:04:01: und Wissenschaftler zu machen, man schreibt darüber. Als erstes geht es um einen

00:04:07: BGH-Fall zum Thema Fototapete, eine, wenn man den Sachverhalt nicht kennt, schon

00:04:12: einigermaßen absolut anmutende Entscheidung, der aber viele divergierende

00:04:17: untergerichtliche Entscheidungen zugrunde liegen. Ich glaube drei Entscheidungen

00:04:22: hat der BGH da getroffen, vielleicht sagst du mal kurz, Robert, einführen

00:04:25: sozusagen, worum es da bei dem Fall geht und dann können wir uns damit ein bisschen

00:04:28: auseinandersetzen, wie das funktioniert mit dem Fotorecht.

00:04:31: Ja und noch der kleine Einschub, sagen gibt es Ärger, Sportrecht ist natürlich auch eine.

00:04:35: Aber sei beruhigt, Farben hat es auch vergessen gestern.

00:04:38: Ja, ich dachte, Farben hat es schon zur Exenzivität, ja, das Sportrecht mit dem Sportrechtspodcast

00:04:43: Liebling Boosmann an der Stelle nochmal ans Herz gelegt, die Hörer, der Hörer und Hörerin.

00:04:48: Also insofern, genau, das wollte ich nicht verschweigen. Fototapete, ja, was war

00:04:54: passiert, ein klassischer Fall in der Konstellation jetzt im Allgemeinen, dass

00:05:01: eine kleine Unternehmerin hier war, es ein Medium und spirituelle Lebensberaterin,

00:05:08: hatte, hatte gedacht, sie hat irgendwie so ein kleines Video gedreht, was sie dann

00:05:13: auf unter anderem auch auf sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook,

00:05:16: verwendet hat, um ihre Dienste zu bewerben und hatte das an ihren, in ihren

00:05:20: Räumlichkeiten vorgenommen, in ihrer kleinen Praxis, wo würde ich es jetzt mal nennen,

00:05:24: und hatte dabei bewusst oder unbewusst eben eine recht doch auffällig gestaltete

00:05:32: Fototapete im Hintergrund eben an der Wand, die zeigt eine Steinmauer,

00:05:37: kann wo auch immer sein, ist jetzt nichts, nichts sonderlich interessantes

00:05:43: erkennbar, es ist einfach eine klassische Fototapete, wie man sie wahrscheinlich

00:05:47: in den siebten, achter Jahren häufiger hatte. Also wenn mein Eltern hingehen ein Wald,

00:05:50: das erinnere ich mich noch dunkel? Die Wald bei meinen Großeltern auch, und seitdem habe ich sie

00:05:55: eigentlich, und dann vielleicht wieder in ironischer Weise ist sie dann irgendwie

00:05:58: zurückgekommen, aber auf jeden Fall hatte sie jetzt das Pech dort eben diese,

00:06:05: diese Fototapete mit diesem Motiv dieser Steinmauer im Hintergrund zu sehen

00:06:09: bei, in ihrem Video, und sich dann der Kleger hier in der Bildrechtsagentur, wo der

00:06:17: Fotograf, der die Aufnahme dieser Steinmauer angefertigt hatte, und dann die

00:06:22: Nutzungsrechte an seinem Foto an diesem Tapetenhersteller vergeben hatte, sich an

00:06:28: der Darstellung seiner aus Sicht nicht berechtigten Fotografie auf dieser

00:06:35: Fototapete in dem Video auf Facebook störte und sagt, also da, dass dem habe

00:06:40: ich nicht zugestimmt, die Nutzungsrechte, die man halt braucht, um, wenn man

00:06:44: urheberrechtlich schutzfähige Inhalte in bestimmten Form verwenden möchte, wie habe

00:06:49: er dem Medium und spirituellen Lebensbarat drin nicht eingeräumt und

00:06:54: deshalb verlange er da jetzt Unterlassung und Scharnsersatz und Erstattung von

00:06:59: Abmannkosten und die Unterlassungserklärung, die man ja immer abgeben

00:07:04: muss, um Wiederholungsgefahr auszuräumen, um nicht dann gerichtlichen Anspruch

00:07:08: genommen zu werden, vielleicht im WGD1, zwei in Befügen, die hatte sie abgegeben

00:07:11: und es ging eigentlich jetzt nur noch um die Kosten im Scharnsersatz,

00:07:16: Lizenzscharnsersatz und die Abmannkosten, die ja auch immer nicht ganz, nicht ganz

00:07:21: unbeträchtlich sein können. Genau, es gibt noch zwei Parallelfälle, die

00:07:24: wir, die so ähnlich sind, wahrscheinlich der gleiche Kläger, gleicher Fotograf.

00:07:28: Genau, diese Agentur. Genau und sage ich noch ein bisschen anders, aber im Kern

00:07:33: geht es darum, dass an einer Wand, zum Beispiel im Hotel, ein weiterer Fall,

00:07:37: eine Fototapete hängt und das Hotel hat dann seine Bilder auf, seine Hotel

00:07:41: auf Booking angeboten oder auf der eigenen Website und da war natürlich

00:07:45: Überraschung, diese Bilder im Hintergrund zu sehen und daran stöhrte sich

00:07:48: halt der Fotograf. Jetzt braucht es für einen Scharnsersatz

00:07:54: Anspruch nach dem Urüberrecht, einerseits ein urberechtlich geschütztes Werk,

00:07:59: für zweim Regelfall und Urüberrechtsverletzung und es darf keine

00:08:04: Schranke jetzt dann eben doch ausnahmsweise die Nutzung sozusagen oder

00:08:10: in deine Nutzungsrechtseinräumung vorlegen, die die Nutzung im

00:08:13: Ausnahmssersatz doch zulässig macht. Sprechen wir mal über das erste und

00:08:17: in meinen Seminaren sage ich ja immer, also urberechtlich geschütztes Werk liegt

00:08:20: vor, wenn eine schöpferische Eigenleistung, eine schöpferische Leistung

00:08:25: vorliegt. Wer die die vergangene Folge von mit Fabian Reinholz zu dem KI und

00:08:32: KI-generäten Bildern gehört hat, erinnert sich vielleicht auch, dass da den

00:08:35: KI-generäten Werken die Werkkwalität abgesprochen wird, weil eben die

00:08:40: schöpferische Eigenleistung fehlt. Ja, jetzt habe ich gerade, wenn auch einen

00:08:44: schlechten schwarze Weißausdruck in dem BH-Urteil gesehen, aber dass das jetzt

00:08:48: besonders schöpferisch ist, ja, da mag man muss man sich schon genau überlegen,

00:08:53: ob man da hinkommt. Aber, Rube? Ja, die Schöpfung ist ja immer ein spannendes

00:09:00: Thema, gerade auch bei kurzen Texten, kürzlich jetzt auch gerade, wir sind

00:09:05: Papst als Schutz, wie ich angesehen, also normalerweise sagt man, es braucht schon

00:09:09: eine gewisse kreative schöpferische Auseinandersetzung, die quasi über

00:09:15: dem das Reihenbeschreibende hinausgeht und eben ein bisschen kreative Elemente

00:09:19: in die Wohnen und bei wir sind Papst, die kürzer, die Aussagen, desto schwieriger

00:09:22: schutzfähig, dort aber angenommen, weil man da gesagt hat, das Weicht ist halt so

00:09:26: auswöchentlich und so quasi unerwartet, dass das in der Form dann eben auch nicht

00:09:32: nur rein beschreibend ist. Beim Foto ist es komplett anders, da sparen wir uns diese

00:09:36: ganz schöne Differenzierung im Wesentlichen. Es gibt das Lichtbildwerk, das kann

00:09:42: eben, da liegt den gleichen Schöpfungsvoraussetzung wie andere Werke,

00:09:46: dass man eben sagt, also es braucht die kreative Besonderheit, die sich

00:09:50: dann irgendwie manifestiert in der besonderen Linsenwahl, den besonderen

00:09:54: Abstand, Beleuchtungsparameter, die man da verwenden kann. Aber der Gesetzgeber hat

00:09:59: hier gesagt, nee, es gibt auch den Lichtbildschutz und der greift im

00:10:04: Prinzip bei ihm. Also das ist vom Schnappschuss mit dem Handy verwackelt am

00:10:08: Strand von der Ostsee, bisschen zu Newton, irgendwie das perfekt

00:10:12: ausgeleuchtete schwarz-weiß Foto im Studio für mehrere Tausend Euro Equipment.

00:10:17: Da sind wir komplett immer im Anwendungsbereich und es gibt nur

00:10:21: Nuancen, die sich dann in der Rechtsanwendung ein bisschen zwischen

00:10:24: Lichtbild und Lichtbildwerk unterscheiden, so beim Schanzersatz Höhe und ein bisschen

00:10:28: bei Fragen der Urheberschaft und beim Dauer des Schutzes. Aber im Prinzip so

00:10:34: für die klassische aus unternehmerischer Sicht und für den Rechtsverkehr ist

00:10:37: das im Prinzip die Unterscheidung fast belanglos. Und hilft halt den

00:10:41: Fotografen, den man wahrscheinlich als die Fotografie irgendwann mal aufkam, den

00:10:45: Lichtbildschutz, den gibt es ja schon eine ganze Weile, um die Fotografen zu helfen

00:10:49: und ihnen sozusagen diese Argumentation, ja aber das ist ja nicht so, wie

00:10:55: jeder gemacht hätte, sondern da steckt eine ganz viel geistige Schöpfung

00:10:58: von mir drin, um diese Argumentation zu ersparen, weil wenn man sich an so einen

00:11:01: alten drei Fuß erinnert, wie früher Fotos gemacht worden sind, wenn es

00:11:04: erst mal stand, dann ist ja ein bisschen egal, wer da auf dem Auslöser drückt, um

00:11:08: diese Diskussion zu vermeiden, hat man den Lichtbildschutz gefunden mit

00:11:14: der Folge oder geschaffen mit der Folge, dass jetzt also jedes Bild

00:11:19: ueberrechtlich geschützt ist. Genau, bei der KI war es ist ja noch die

00:11:24: besondere, als Ergänzung, war sicherlich, dass da kein Mensch der

00:11:28: Schöpfungsprozess, da muss eben halt ein Mensch am Auslöser stehen und da ist

00:11:32: jetzt die Frage, wer promptet der Mensch, was ist Hilfsmittel, was ist, was ist

00:11:37: wo tatsächlich der Mensch in dieser Gestaltung? Aber gestern auch kurz, also

00:11:41: für uns gestern, für euch schon ein paar Tage her wahrscheinlich, diskutiert die Frage

00:11:46: ob jetzt, ja ob das jetzt vergleichbar ist, das Prompting und ja gerade der, der

00:11:52: irgendwie anderthalb Wochen an dem perfekten Prompt gefeilt hat, der findet

00:11:55: es vielleicht ungerecht, dass sozusagen der Druckoffenauslöser beim iPhone

00:12:00: jetzt irgendwie besser geschützt sein soll als seine Leistung.

00:12:03: Gut, also dann haben wir hier Urbrichtsschutz und dann braucht man eine

00:12:09: überrichtliche relevante Handlung, hier die Verfielfältigung und damit könnte

00:12:12: der Fall schon zu Ende sein, weil eine Verfielfältigung ist es ja wohl, also eine

00:12:16: Fotografie eines Fotos. Genau, hier halt auch in der konkreten Form der

00:12:22: öffentlichen Zugänglichmachung, also du hast die das anbieten über das

00:12:27: Internet, auf das Einstellen dann auf die Social Media Kanäle, hier Facebook ist

00:12:31: dann eben halt 19a Urheberrechtsgesetz die öffentliche Zugänglichmachung, die

00:12:35: beinhaltet eine Verfielfältigung nach 16, weil du ist ja irgendwie speichern musst

00:12:39: auf dem Server, an dem Moment hast du halt da eine, ein wirtschaftlich nicht

00:12:44: separat klar verwertbaren eigene Verletzungenhandlungen, aber die ist

00:12:48: trotzdem dann auch immer Gegenstand der Anträge, weil sie schon auch

00:12:51: ein gewisserweise dann davon losgelöst verfolgt werden kann und auch unten

00:12:56: wirtschaftlichen Wert auch hat, also es wird nicht wie konsumiert oder so, da geht

00:13:00: daran vollends auf, sondern die Rechtsprechung BGH sagt immer schon

00:13:03: ne, ist auch berechtigt hier die wegen der Verfielfältigung, also der physischen

00:13:08: Anfertigung einer Kopie da auch vorzugehen, aber der Kern, der ist

00:13:13: das Vorwurf, sie liegt tatsächlich in dem, man kann es als Internetrecht

00:13:16: bezeiten, also das klassische öffentliche Zugänglichmachung, wo das Werk auch

00:13:20: gespeichert wird, anders als vielleicht beim, bei der klassischen Verlinkung oder

00:13:24: beim Framing. Genau, ja also merke, dass Clown die Übernahme eines fremden

00:13:31: Fotos uns einstellen auf die eigene Website ist keine gute Idee, verletzt die

00:13:35: Rechte des Vorgrafen gleich in doppelter Hinsicht, man verfielfältig, man kopiert

00:13:38: das Bild und macht es öffentlich zugänglich, also stellt es ins Internet

00:13:41: gleich zwei Rechtsverletzungen, die man da begeht. So jetzt war das mir von

00:13:48: Anfang an komisch dieses Ergebnis, das kann auch nicht sein, dass ich sozusagen

00:13:51: hier ein Foto mache, das an irgendeinen Tapetenhersteller verkaufe, der

00:13:55: Tapetenhersteller verkauft diese Tapeten und anschließend gehe ich rum und mahn

00:14:00: alle Leute ab, die diese Fototapete fotografiert haben. Wie ist denn, kommt

00:14:07: man raus oder wenn ja wie? Ja, offensichtlich der BGH hat eine Lösung

00:14:13: gefunden, nur noch kleine Ergänzung, zweite Ritterrechtsverletzung an

00:14:17: Erkennung der Urheberschaft. Urheberpersönlichkeitsrecht, auch das

00:14:21: war Gegenstand hier der Vorwurf, das ist meistens wird immer mitverfolgt, wenn

00:14:24: man die klassischen Verletzungshandlungen hat, die eben die

00:14:27: urbeutlich schutzfähigen Verwertungshandlungen beeinträchtigt sind und

00:14:31: man in dem Zusammenhang auch nicht auf den Urheber hingewiesen hat, dann hat

00:14:34: man eben auch ein Verstoß der Gegen- und Urheberpersönlichkeitsrechte, das damit

00:14:39: beschäftigen wir uns später, glaube ich, noch kurz mit der dritten Entscheidung.

00:14:42: Ja, wie kommt man raus? Wir haben das Wort viel vorhin schon mal, der erste

00:14:49: Versuch ist immer über die Schranken. Der Gesetzgeber hat sich ausgedacht, ja, es

00:14:53: muss vielleicht nicht alles, jedes einzelne Schutzfähigewerk muss vielleicht

00:14:58: im Sinne einer vertraglichen Vereinbarung über Nutzungsrechte geregelt werden,

00:15:02: vielleicht kann es auch Konstellationen geben, wo im Sinne der Allgemeine

00:15:05: der Fortentwicklung von Gesellschaften in Interesse daran haben, dass Werk

00:15:09: gebenutzt werden dürfen, ohne dass der Urheber ausdrücklich zustimmt.

00:15:13: Und da fällt hier eigentlich so aus, auch ein Klassiker der Rechtsprechung,

00:15:19: die für mir kam die Frage des unwiesentlichen Beiwerks in den Sinn,

00:15:25: das macht der BGH relativ kurz tot, diese Akumentation, sage ich gleich noch was

00:15:31: dazu und stattdessen bemühte er einen, sagen wir mal so, dogmatisch etwas

00:15:38: gewagtes, im Sinne dann aber im Sinne der Rechtsfortbildung und vielleicht auch

00:15:44: im Sinne der Praxis berechtigtes und zulässiges Mittel, nämlich er sagte, ja, ja,

00:15:50: es stellt einer einen Griff in die Urheberrechte dar, eben hier in die

00:15:55: öffentlich zugängliche machen und die Anerkennung der Urheberschaft und der

00:15:58: Verfietungsverfältigungsrecht, aber es sei quasi im Sinne einer schlichten

00:16:04: konkludenten Einwilligung hier gerechtfertigt, weil eben als der

00:16:08: Fotograf die Lizenzrechte der an die Tapetenfirma zur Nutzung seines Fotos

00:16:13: einräumte, er stillschweigend auch quasi das Recht für alle weitere Nutzungsformen

00:16:18: dieser Tapete mit eingeräumt hat, spricht, dass sie in irgendeiner Form im

00:16:23: Hintergrund, die eben dann doch mal in dem Foto sich wiederfindet, weil sie

00:16:26: faktisch an der Wand klebt. Mit der Argumentation, man könne ja jetzt nicht,

00:16:29: nur weil man Fotos von seinem Raum-Hotelzimmer im Internet bewerben möchte,

00:16:33: da irgendwie die Tapete verkleiden oder abreißen, wenn man dann ein Foto vom

00:16:36: Raum machen möchte oder die abdecken oder verpixeln, weil dann der Rechtsverkehr

00:16:40: auch zu Recht sagen, oder ja, das sieht ja ganz anders aus, als ich es auf dem Foto

00:16:45: gesehen habe. Das war doch noch so eine hässliche Tapete. Das war so eine schöne,

00:16:48: deshalb habe ich es noch eigentlich, in der vor dieser Steinhöllenwand hätte ich

00:16:53: das Zimmer nicht gebucht, wenn ich wusste, wie es da aussieht. Und ja, das ist,

00:16:57: ich sage ein bisschen gewagt, weil eigentlich aus meiner Sicht schon, also

00:17:02: das Urheberrecht ist gerade im Hinblick auf die Schrankenregelungen nach

00:17:07: europäischen Vorgaben, sind diese Schranken zurückhaltend auszulegen. Also

00:17:12: sprich, der Schutz des Urheberrechts hat schon primat und man muss vorsichtig

00:17:17: sein und zurückhaltend, ebenweilig, anwendend verschranken. Und das eigentlich

00:17:21: hätte hier nahegelegen, das über das unwesentliche Beilwerk zu regen, weil man

00:17:25: sagt, also da muss man halt immer schauen, ist unwesentliches Beilwerk heißt, man

00:17:30: hat zum Beispiel ein Foto und im Hintergrund ist eben ein schutzfiges

00:17:33: Werk, eine Vase oder ein Bild oder eine Skulptur oder eben ein Foto an der Wand,

00:17:39: in Form einer Foto-Tapete. Man fragt sich dann, hat dieses, dieses Werk im

00:17:43: Hintergrund des Bildes einen so prägenen Eindruck auf die Gesamtwirkung des

00:17:47: Fotos, dass man sagt, es tritt nicht in den Hintergrund, sondern verblasst und

00:17:51: ist austauschbar. Und das sind diese ganzen diversen Fälle, da gab es auch Möbelkatalog,

00:17:56: Fall wo dann bei eine Möbelkatalog ein sehr prägnantes urwechlich geschütztes

00:18:01: Bild im Hintergrund hing und dann hat er damals das Gericht gesagt, nee, das Bild

00:18:05: ist so präsent und hat so farbtechnische Einwirkungen auf den Gesamtcharakter,

00:18:09: das unter Umständen vielleicht doch Kunden diese Möbel beworben, die Möbelstücke

00:18:13: kaufen, weil dieses Gesamtwirkung dieses Fotos so angenehm ist. Und hier hat

00:18:17: der das BGH auch relativ schnell gesagt, nee, kein unwissentliches Beiberg, weil

00:18:22: diese Foto-Tapete ist so prägnant.

00:18:24: Keine allgemeine ganze Wand.

00:18:25: Ja und das finde ich halt, ja, das ich finde, dass an der Diskussion hätte man sich

00:18:30: vielleicht ein bisschen länger aufhalten und dann vielleicht mal diese Schranke

00:18:33: ein bisschen definieren können, anstatt eine sehr diffuse, schwer greifbare

00:18:38: Einwilligungslösung zu konstruieren, wo man mit, mit konkludent und stillschweigend

00:18:43: und hätte wissen müssen, was hat der Empfänger verstanden, als er sich das

00:18:46: Recht hat einräumen lassen, was ist erwartet der Rechtsverkehr und so was.

00:18:50: Also immer Sinne, immer Ergebnis, richtig, weil er hätte sonst eine

00:18:54: fürchterliche, unangenehme und nervige Abmannwelle wahrscheinlich ausgelöst,

00:18:57: oder hat die auch dem Einhalt geboten. Rechtsdokmatisch ein bisschen, finde ich es

00:19:03: ein bisschen schwierig.

00:19:04: Zumal man ja vielleicht noch sagen kann, okay, jetzt betrifft es hier deine was-was-i-f

00:19:09: spiretuelle Meisterin, die die Tapete selbst gekauft und selbst fotografiert oder

00:19:14: ein Film umgesetzt hat und dann eben auf Facebook hochgeladen hat.

00:19:17: In diesem anderen Fall betraf es ja eine Werbeagentur, die ein, ich glaube ein

00:19:24: Tennis-Center oder so ein Sportstudio ausgestattet hat, unter anderem dort

00:19:28: diese Tapete dann angebracht hat, wo ich gar nicht so sicher bin, glaube die hatten

00:19:32: mit der Tapete gar nichts zu tun, die haben dann nur dieses sozusagen als

00:19:36: Referenzkunde auf ihrer Website diese Agentur oder diese Fitness-Center dort

00:19:42: mit aufgenommen und auf diesem Bild war eben diese Tapete zu sehen.

00:19:47: So, jetzt sagt der BGH also auch in diesem anderen Fall, die Einwilligung

00:19:52: erstreckt sich davon profitiert, der jetzt eben auch diese Werbeagentur, die

00:19:56: nichts mit der Fototapete zu tun hat, die halt quasi nur völlig zufällig ein

00:20:00: Foto macht von dieser Tapete und damit nach unserem wohl nicht Verständnis, wie

00:20:05: wir es auch am Anfang gesagt haben, eben ein Foto von einem Foto, eine

00:20:08: Vervielfältigung ist, ja und wenn man mal das Beibergthema weglässt, was es dann

00:20:12: da offenbar auch nicht war, ja soll sich halt diese Einwilligung des

00:20:16: Fotografen auch darauf beziehen, was dann irgendwie dritte, vierte, fünfte diese

00:20:22: Agentur halt mit der Tapete dort machen, wenn es sich im Rahmen dessen

00:20:28: hält, was man eben so erwarten darf als freie Benutzung, nämlich ein Foto

00:20:31: machen von diesem Fitness-Center, wozu vielleicht die Tapete drauf sind,

00:20:34: unterschied zu ein Foto von der Fototapete machen und die wieder

00:20:37: verkaufen, das wäre natürlich dann nicht gedeckt, aber da sieht man schon, ja,

00:20:42: ob wir da nicht jetzt noch mehr Schwierigkeiten uns ins Haus holen, also

00:20:47: der Tapete siehst du ja nicht an, ob der Fotograf vielleicht sich diese

00:20:51: Rechte genau vorbehalten hat, ja oder der dem Fototapetenhersteller dieses

00:20:55: recht Expresseswerbes nicht eingeräumt hat, dann wäre er ja schnuss damit.

00:20:58: Genau, das hat der BGH auch gesagt, also es ist halt nichts vertraglich geregelt

00:21:02: gewesen, natürlich wird jetzt in Zukunft, gut, ob er das vertraglich durchgesetzt

00:21:06: kriegt, ist eine andere Frage, weil natürlich wenn ich eine Fototapete mit

00:21:09: meinem Fotobestück, dann ist das die Hauptleistung und unter Berufung auf

00:21:13: dieser BH-Respression dann, dass der Lizenz niemals dann sagt, ja also ich

00:21:17: klar, die Leute müssen das auch irgendwie in ihrer Vier-Wenn-Klebe und auch dann

00:21:20: irgendwie im Rahmen einer normalen Nutzung irgendwie abbilden dürfen.

00:21:24: Theoretisch könnte er dem aber widersprechen und sagen, ich räume euch

00:21:28: hier nur die zum Abdruck auf den Fototapeten, aber eben nicht zur...

00:21:31: Dann freuen wir uns auf die Fälle spirituelle Meisterin gegen Tapetenverkäuferinnen

00:21:38: über die mangelhafte Fototapete, weil ihr nicht alle Rechte eingeräumt wurden, die

00:21:42: sie dachten, die sie hat. Gut, aber machen wir da mal einen Hakenbranden,

00:21:46: toller Fall wie ich finde, der so ein bisschen zeigt, dass es im Urheberrecht

00:21:51: halt schon Fälle gibt, wo das eigentlich angesagte Ergebnis einem

00:21:56: störend vorkommt und der BH dann schon aber den Weg findet hier eben diese

00:22:01: stillschweigende Einwilligung, die sonst sehr selten ist. Aus dem Hut zaubert

00:22:06: möchte man fast sagen und sagt, na ja, damit war der schon einverstanden.

00:22:11: Er hat es schon einmal gemacht, also nicht mit dem Vorschaubilder 1 und 2,

00:22:15: mit Lex Google quasi, auch im Sinne des eines funktionierenden etablierten

00:22:21: Suchmaschinen-Rechtsverkehrs zu sagen, also auch da wäre Bilder ins Netz

00:22:25: und dann nicht technische Maßnahmen ergreifen, damit der Googlecrawler

00:22:29: darauf nicht zugreift, der will ich dann eben auch ein, dass sie in

00:22:32: Rahmen dieser Vorschau-Suche angezeigt werden.

00:22:35: Genau, also für uns, vor allem für die Urheberrichtler wie Robert, weil das jetzt

00:22:41: keine riesige Überraschung, dass es so kommt. Es gab ja auch die vergehenden

00:22:44: Vorentscheidungen, aber das wird auch, glaube ich, immer gesagt, das ist okay.

00:22:47: Und die anderen Kölner gesagt, nee, ja, insofern war schon klar, dass man das so

00:22:51: sehen kann, der Weg dahin ist dann halt immer spannend wie der BGH das löst.

00:22:56: Ein zweiter Fall, wahrscheinlich aus meiner Sicht weniger, vielleicht

00:23:01: dogmatisch weniger spannend, aber auch praxisrelevant ist ganz aktuell

00:23:09: 23.10.2024 die andere Entscheidung jetzt aus dem September, also auch noch sehr

00:23:14: frisch, hat der BGH entschieden, was eigentlich mit Drohnenbilder ist, geht

00:23:20: aber bis in eine andere Richtung rechtlich, aber vielleicht sagst du

00:23:24: damals kurz den Sachverhalt erstmal. Genau, über alle Berge heißt sie.

00:23:29: Über alle Berge?

00:23:31: Dort war Gegenstand der Aufregung ein der definitiver "Haldenführer-Hur-Gebiet".

00:23:40: Das Buch enthält mittels einer Drohne gefertigte Lichtbildaufnahme,

00:23:46: von Installationen. Also ein Buch, der Führer.

00:23:50: Hier sind wir im klassischen Buch, soll es auch noch geben, immer selten, also weg aus dem Internet.

00:23:56: hin zum tatsächlich dann in einer Buchpublikation und dort war mittels einer Drohne eben Luftbildaufnahmen

00:24:05: erstellt von Kunstwerken, die sich in diesen Halden offensichtlich, ich weiß gar nicht, ob

00:24:09: was Ziel des Luftflugs dort war, ob diese Halden oder tatsächlich die Kunstaufnahmen auf jeden Fall

00:24:15: waren, die dort die ueberrechtlich geschützten Kunstwerke erkennbar auf diesen Fotos. Dafür gab es

00:24:23: jetzt erstmal keine vertragliche Nutzungsrechte, die eingeräumt worden waren an diese Buchpublikation

00:24:30: und daran stört er sich jetzt unter anderem, jetzt muss ich schauen, ein Künstler,

00:24:36: der Werdersgesellschaft, genau, ein Verein, der dort treuhändisch die Nutzungsrechte von

00:24:43: den Malern und Bildhauern benimmt, eine Form der Verwettungsgesellschaft hier und die stört er sich

00:24:53: eben an dieser Buchpublikation und sagte, wie gesagt, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Was jetzt

00:24:59: hier auch wieder Gegenstand war, ist das eben die Frage der Schrankenregelung, also keine vertraglichen

00:25:05: Nutzungsrechte, aber eben vielleicht gibt es einen Fall, dass der Gesetzgeber gesagt hat,

00:25:09: ausnahmsweise zulässig und da gibt es die schöne Panoramafreit, also auch die tollsten

00:25:16: Entscheidungen zu schon gab. Also Panoramafreit sagt, dass das Kunstwerke, die bleibt am öffentlichen

00:25:22: Raum, sich befinden, dann aus der Straßenperspektive wahrnehmbar sind, dann auch in der Form

00:25:29: perfilfertig verbreitet werden dürfen. Ganz kurz nochmal zurück, also ich war gerade

00:25:34: unaufmerksam, aber im Prinzip heißt es, es gibt ueberrechtlich jetzt einem Kunstwerk und ein

00:25:38: Foto von einem Kunstwerk könnte sein, dass es wiederum die Rechte des Künstlers verletzt

00:25:45: daran, dass sein Kunstwerk jetzt einfach vervielfertigt wird. Genau, also jedes Foto von einem Kunstwerk

00:25:53: ist erst mal eine Vervielfältigung nach Paragraph 16 und hier eben auch eine Verbreitung, das ist

00:25:58: eben halt die körperliche, das körperliche Umlauf bringen, halt im Form eines Buches oder

00:26:05: eben alles in physischer, haptischer Form auf dem Flyer oder so was, das Verbreitungsrecht

00:26:10: berührt. Okay, das habe ich unterbrochen und jetzt sind wir bei der Panoramafreiheit und der Frage,

00:26:15: ob man das nicht darf, weil doch das schließlich öffentlich zugänglich ist, wenn man so möchte.

00:26:22: Genau, es gab wie gesagt diverse schöne Entscheidungen, die Christo Entscheidung damals als Christo den

00:26:27: Reichstag füllte, die Berliner werden sich daran erinnern, jeder hat sich so ein kleines Stück

00:26:31: vielleicht noch gesichert von der Umhüllung, die er dort irgendwie angebracht hat und auch

00:26:37: darstellte sich die Frage, da gab es natürlich diverse Fotos und auch Verwertungsformen von

00:26:42: diesem Happening, von dieser Installation und auch da wurde die Panoramafreiheit bemüht, aber da

00:26:48: hat er, haben die richtig gesagt, nee, das ist eben halt nicht bleiben, das ist eine zeitlich

00:26:52: begrenzte Installation, die hier stattfindet und da fällt damit eben nicht der Panoramafreiheit,

00:26:58: also eine Tatbestandsvoraussetzung, das bleibt, war da nicht erfüllt. Was, nur kurze Einschub,

00:27:03: was wenn die Leute jetzt an unserem schönen Bausichhaus hier vorbeilaufen von außen, ja,

00:27:08: dann macht die Fassade, da macht der Architekt Urheberrechtschutz genießen, wobei vielleicht

00:27:15: schon 70 Jahre tot ist. Wissen wir nicht, aber das wäre dann sozusagen ein Typischafffall, wo die

00:27:20: Panoramafreiheit hilft, alles, was man von draußen fotografieren kann, ist dann sozusagen nicht dem

00:27:26: Urheberrechtschutz mehr zugelingen, nicht respektive von dieser Schranke erfasst, so dass der

00:27:30: Urheber sich darauf eben nicht mehr beruhen kann. Und dann eben, wie man vielleicht jetzt langsam

00:27:33: herbt, bisschen mit Sinn und Verstand, um eben die Straßenpfotografien nicht völlig zuvor

00:27:37: möglichen, gibt es so eine Regel, dass man sagt, also du kannst dich dann als Urheber aber nicht

00:27:42: darauf berufen, dass jetzt niemand mehr von deinem Werk eben vorbeige Info machen darf.

00:27:46: Genau, also wenn du es in den öffentlichen Straßenraum entlässt, dann ist gehört es quasi ein bisschen

00:27:51: der Allgemeinheit und darf dann auch zu kommerziellen Zwecken zum Teil verwendet werden, wenn man,

00:27:55: wenn man sich, und das kommen wir hier zu dem Fall, zum Zeitpunkt der Anfertigung, und das

00:28:00: ist Urheberrecht ist immer sehr technisch geprägt, in einer sogenannten, würde ich sagen, Straßenperspektive

00:28:07: befindet. Das heißt, man darf, es war immer schon Gegenstand, nicht mit Hilfsmitteln sich einen

00:28:12: Zugriff und Blick verschaffen, der dem normalen Otto-Normal-Bürger, der auf der Straße entlang

00:28:19: läuft, irgendwie verwährt bleibt, spricht, wenn man ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten

00:28:24: Fassade eines Hauses von einer gegenüberliegenden Hausmacht ist man außerhalb der Panorama frei.

00:28:29: Das sind die...

00:28:30: Oder mein Fall immer in meinen Seminaren mit der Leiter über die Hecke fotografiert, das

00:28:34: gehört dann eben auch nicht.

00:28:35: Das ist ja zum einen ein Spanner und zum anderen...

00:28:37: Nein, deswegen des Springbrunnen.

00:28:39: Achso, ja, ne, das ist genau, die Hilfsmittelleiter, da kann man trefflich drüberstreiten, wie

00:28:43: hoch darf diese Leiter sein, um dann ein technisches Hilfsmittel zu sein.

00:28:46: Nur meine Kleinstürzigkeit ausgleichen, dann ist es okay.

00:28:49: So ungefähr und beim... die Straßenperspektive aus dem gegenüberliegenden Haus sind eben

00:28:54: halt die Hoch-Hundertwasser-Haush Entscheidung, wo eben schräg gegenüber fotografiert wurden,

00:28:59: auch gesagt wurden, nein, ist kein... ist verlassen der Straßenperspektive keine Panorama

00:29:04: frei.

00:29:05: Und die Drohne eben nicht sonderlich überraschend fällt eben auch darunter, weil sie ein Hilfsmittel

00:29:12: ist, die klar die Straßenperspektive verlässt.

00:29:14: Das ist dann immer so ein bisschen die Frage, wie der BGH diese, die Schranken interpretiert,

00:29:19: auch im Sinne der Rechtsfortbildung und um sich auch technischen Neuerungen nicht zu

00:29:22: verschließen.

00:29:23: Aber hier hat er dann relativ unter Berufung auch auf seine... auf seine Christo- und Hochwasser-

00:29:31: Hundertwasser-Haushaus-Entscheidung und...

00:29:34: Erhiderkursmunt und so was, da... ich darf zurückgesonnen gesagt, nee, das verlässt

00:29:38: die Straßenperspektive da.

00:29:40: Und damit muss der Urheber dann auch nicht rechnen und das damit unterfällt es auch nicht

00:29:44: der Panorama-Freiheit.

00:29:45: Okay, gut, also wenn man das hört, was Robert sagt, scheint es jetzt wenig überraschend

00:29:50: zu sein.

00:29:51: Man kann also nicht die Drohne als Hilfsmittel nehmen und die Leiter dadurch ersetzen oder

00:29:55: die... die ist ja eigentlich klar, ne, die Perspektive aus dem gegenüberliegenden Haus, in dem ich jetzt

00:30:00: eine Drohne einsetze.

00:30:02: Ja, wenn es irgendwann mal so ist, dass jedes Handy eine Drohne ist, wäre ja und man das

00:30:07: hochschmeißen kann und dann tolle Videos von einem macht, dann wird man das möglicherweise

00:30:10: mal überdenken müssen, aber da sind wir ja noch lange nicht.

00:30:13: Ja, es ist dann halt immer die Frage, inwieweit... wie weit soll die... die Monopolisierungsmöglichkeit

00:30:20: des Urhebers gehen, ja, dafür jemand, der einen Springbrunnen im Garten hat, sich hat

00:30:25: bauen lassen und sich dafür rechter einräumen lassen, verhindern, dass das andere fotografieren,

00:30:30: weil er das zum Beispiel gerne selber monetarisieren möchte.

00:30:33: Es gibt ja auch Entscheidungen hier, dass Potsdamer Schlesserpark, ja, ob man das sozusagen über

00:30:37: Nutzungsbedingungen regeln darf und so weiter.

00:30:39: Das sieht uns jetzt hier vielleicht nicht im Einzelnen, also merke, ja, bei Drohnenfotos,

00:30:44: Obacht, bei der Verwertung von Fotografien oder Videos, von urrechtlich geschützten,

00:30:52: ja, Kunstwerken, Gebäuden, ja, kann auch alles mögliche sein, was man da fotografiert,

00:30:57: da können die Urheber etwas dagegen haben und etwas dagegen tun.

00:31:02: So, also jetzt verlassen wir den Bereich der topaktuellen Entscheidungen und gehen ein

00:31:10: bisschen in die Urheberrechtsdokmatik, da verließen sie mich dann auch, ja, wenn sich

00:31:16: die aktuellen Entscheidungen natürlich schon so halbwegs verfolge, das ist besonders, wenn

00:31:19: sie so Internetbezug auch haben, kommen wir jetzt zu einer Entscheidung aus 2018 und

00:31:27: Robert hat ein Einleitengesagt, das sei sozusagen die meist zitierte Entscheidung, wenn es

00:31:35: darum geht, um Abmahnung und um Schadensersatz, also um die Frage, was passiert eigentlich,

00:31:39: wenn nicht nun doch gegen Urheberrechte verstoßen, wie zum Beispiel der Drohnenfotograf, wonach

00:31:44: bemisst sich da eigentlich der Schadensersatz, die Entscheidung Sportwagenfoto und wieder

00:31:49: die Bitte, dass du uns mal kurz sagst, worum es überhaupt geht.

00:31:53: Genau, also das ist, wie du schon sagst, also wenn man die Abmahnung verfasst oder liest,

00:31:58: es darf sie eigentlich nicht fehlen, weil sie da ein paar Flöcke eingerammt hat, was zwischen

00:32:04: bei der Rechtszündung immer ein bisschen fraglich war und wo ein bisschen so ein Graubereich

00:32:09: immer existierte.

00:32:10: Was war geschehen, da hatte jemand ein gutes Geschmack, liegt im Auge des Betreftes, ein

00:32:17: Auto, ein getunetes Auto fotografiert vor einer Veranstaltungsfläche und hatte das dann

00:32:27: benutzt, beziehungsweise es wurde benutzt, um seine eigene Veranstaltung zu bewerben,

00:32:33: unter anderem hier glaube ich wieder auf Facebook oder auf anderen Webseiten.

00:32:38: Wir sind nicht im Jahr 1999 oder 14, sondern 2018 ist die Entscheidung, gab es schon

00:32:47: Facebook.

00:32:48: 2015 ging es tatsächlich, ging die Abmahnung los.

00:32:51: Und das war ein Bild auf der Straße?

00:32:55: Du standest da einfach, also ganz genau kann man das jetzt natürlich alles BGHen, weil

00:33:00: tiefer in die Instanzen bin ich da jetzt auch nicht reingegangen, aber das steht auf,

00:33:04: der Foto zeigt den getunten Auto vor, da nehmen wir es noch einen Einkaufswagen zu

00:33:08: sehen, also die Mühe hätte man sich vielleicht auch mal an den rauszuschneiden.

00:33:12: Der Landwirt, ja.

00:33:14: Ja.

00:33:15: Und auch da war jetzt quasi, stellte sich die Frage, Urheberrechtsverletzung war relativ

00:33:22: klar angenommen, gab auch keine Schranken, die da irgendwie in Betracht kämen, gibt

00:33:27: ja einen ganzen Katalog, der aber im kommerziellen oder im werblichen Bereich nur bedingt hilfreich

00:33:34: ist, schützt halt eben hat da ein bisschen eine andere Stoßrichtung, warum man im Aussamslungsweise

00:33:39: keine Nutzungsrechte sich einräumen lassen muss.

00:33:41: Und die glaubt, das war eigentlich schon der ganze Fall und die Frage war jetzt, wie viel

00:33:48: Lizenzschahnsersatz oder wonach wird der berechnet, wie hoch sind die Abmahnkosten und was ist

00:33:54: der Streitwert, den man ansetzen kann für den Unterlassungswert, der immer wie dieses

00:33:59: Foto zu beziffern ist.

00:34:00: Und das spielt da halt immer, weil dieses über Jahre eine komplett bundesweit uneinheitliche

00:34:11: Annahme von Streitwerten, von Lizenzstreitwerten, von 2000 Euro hier bis Landgriech München,

00:34:18: 10.000 Euro pro Unterlassungsstreitwert pro Foto.

00:34:21: Das heißt nicht, dass man das zahlen muss, sondern der Streitwert bestimmt halt die

00:34:24: anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren und quasi soll den wirtschaftlichen Wert beziffern,

00:34:30: der hinter diesem Unterlassen der zukünftigen Nutzung steht.

00:34:34: Also welches wirtschaftliche Interesse hat das Foto für den rechte Inhaber und das ist

00:34:40: halt, kann man sich hier vorstellen, weil wir vorhin gelernt haben, irgendwie quasi jedes

00:34:43: Foto ist geschützt.

00:34:44: Das ist das über Jahre lang und nach wie vor eine einträgliche Quelle für Abmahnung

00:34:50: und ganz herger Geschäftsmodelle, die das Internet und mittlerweile auch PDFs und alles

00:34:55: durchsuchen nach Foto-Rechtsverletzungen und dann die Frage sich stellt, was ist denn

00:34:59: die Foto-Rechtsverletzung jetzt wert?

00:35:00: Was muss ich zahlen?

00:35:01: Was ist das wirtschaftliche Risiko?

00:35:02: Und da hat diese Entscheidung ein paar Fragen geklärt.

00:35:05: Genau, vielleicht nochmal ganz kurz, du hast es schon so in einem Nebensatz erzählt, aber

00:35:10: warum ist der Gegenstandswert wichtig und wonach vielleicht gerne ein Beispiel, bemisst

00:35:15: der sich denn hier?

00:35:17: Genau, also hier waren es, also man geht halt immer, was ist Gegenstand des Anspruchs,

00:35:27: den man gelten macht.

00:35:28: Bei Urheberrechtsverletzungen ist das eben fast immer der Unterlassungsanspruch, also

00:35:32: dass man sagt, man hat eine identifizierte Verwertungshandlung, eine urheberrechtliche

00:35:37: schutzfähige Handlung, die im Raum steht, die einen wirtschaftlichen Wert hat und die

00:35:40: soll in Zukunft unterlassen werden, dann hat man halt einen Unterlassungsstreitwert,

00:35:44: die sich daran orientiert.

00:35:45: Der muss beziffert werden und da geht es eben halt so ein bisschen, was ist ein Foto

00:35:50: wert?

00:35:51: Da differenziert man wiederum, es ist ein Foto eines professionellen Fotografen oder es

00:35:54: ist eben diese einfache Lichtbildschutz und der Schnapschuss, da kann man schon differenzieren,

00:35:58: da kommt Spitz dann vielleicht doch eine Rolle, ob es die Schöpfungshöhe erreicht oder ob

00:36:03: man hier nur wirklich im klassischen Lichtbildschutz ist.

00:36:06: Also auch, weil es eben, wenn ich ein Foto mache, außer Hüfte geschossen und jemand

00:36:11: verwendet ist, kopiert ist, dann habe ich ein ganz anderes Interesse, das ist für mich

00:36:14: deutlich weniger wichtig, als wenn jemand, der damit sein Geld verdient, Foto macht

00:36:19: und da diesen Investitionen geleistet hat und dieses Foto dann nicht mehr verwenden, nicht

00:36:23: mehr weiter eigen selber verwerten kann, weil irgendjemand nichts Besseres zu tun hat,

00:36:27: als es überall inzwischen Media zu verbreiten.

00:36:29: Tatsächlich differenzieren die Gerichte, aber beim Unterlassungsstreitwert gar nicht groß

00:36:33: zwischen.

00:36:34: Gut, kommt später eine Rolle für den Scharnsersatzberechnung, aber aus meiner Erfahrung ist, wird

00:36:38: das Lichtbildschutzwerk eines schlecht fotografierten Schranks auf eBag Leinern zeigen, auch erstmal

00:36:46: von vielen Gerichten mit, wie gesagt, Berlin kann man gerät 6000 Euro, München lange

00:36:50: Zeit, 10.000 Euro, dann alles zwischendurch Köln und alle Ausreiseentscheidungen, die

00:36:54: es ja immer gab.

00:36:55: Und dem hat ein bisschen der BGH jetzt hier eine Richtung vorgegeben und gesagt, also

00:37:00: das ist einmal festgezelt, dass man einmal schaut, wer hat das Foto erstellt, professioneller

00:37:05: Fotograf oder Leinfotograf, das spielt wiederum für die Frage dann auf jeden Fall eine Rolle,

00:37:12: welchen Lizenzscharnsersatz man aufrufen kann.

00:37:14: Und da gibt es ja unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten, die Klassische ist die Lizenzanalogie, dass

00:37:19: man schaut, was würden normale verständige Lizenznehmer, Lizenzgeber in dieser Situation

00:37:25: für die konkrete Nutzung an Lizenzwert vereinbaren.

00:37:28: Und das kann man sich orientieren an vergangenen Lizenzpraxen des Rechteinhabers oder eben

00:37:36: an Vergleichswerten, die es im Fotobereich anhand der MFM-Tabellen zum Beispiel gebildet

00:37:42: werden, die werden immer angezogen.

00:37:43: Und das sind Tabellen vom Lobbyverband der Fotografen oder eine Gemeinschaft für Mittelstand,

00:37:51: wo ich den Mittelstandsgenau Namen hierin, ich vergesse die MFM-Tabellen immer nur die

00:37:56: Abkürzung benutze.

00:37:57: Und dann die MFM-Empfehlung, Mittelstandsgemeinschaft, Foto, Marketing oder so.

00:38:04: Foto Medien, Foto Medien, egal.

00:38:05: Wie tun Sie die schon uns?

00:38:07: Was heißt wir denn nach?

00:38:08: Aber ihr findet es eh besser unter MFM-Empfehlung.

00:38:11: MFM, kein Cam in Schreibt es aus.

00:38:13: Alle wissen, was gemeint ist und die haben eben für konkrete Nutzungsformen redaktionell,

00:38:17: werblich, Handelsprodukte, Nutzungszeitraum, Nutzungsart, Nutzungsgröße, Richtwerte entwickelt,

00:38:23: an denen sich die Gerichte orientiert haben und immer überwiegend.

00:38:27: Ein paar haben auch gesagt, das sind einseitiger Lobbyinteressenverbandsregelungen, die machen

00:38:32: wir uns nicht zu eigen.

00:38:33: Und hier hat der BGH jetzt mal gesagt, dass die jedenfalls im nicht professionellen Bereich

00:38:38: keine Anwendungen finden.

00:38:39: Also sprich, hier war es eben kein professioneller Fotograf und deshalb musste der sich jetzt

00:38:42: nicht auf MFM-Tabellen festhalten lassen, sondern da ging es halt um vom Gericht zu schätzen

00:38:48: der Lizenz Scharnsersatzhöhe.

00:38:50: Wie ist es im Zweifel niedriger?

00:38:52: Und hier hat der BGH eben gesagt 100 Euro.

00:38:55: 100 Euro?

00:38:56: 100 Euro immerhin kannst du ansetzen für das Foto plus dann nochmal 100 Euro, weil

00:39:03: eben Anerkennung der Urheberschaft quasi dann immer zu einer quasi Verdoppelung des

00:39:08: anzusetzenen Lizenz Scharnsersatzes, wenn der Urheber zusätzlich nicht genannt wurde.

00:39:13: Ja.

00:39:14: Und vielleicht dazu ist es, also der Scharnsersatz ist ja in Deutschland relativ klar, ich mache

00:39:19: einen Vergleich, wie ich stehe mit dem Schädigen in der Ereignis und wie ich stehe ohne das

00:39:24: Schädigen in der Ereignis, wie ich stünde ohne das Schädigen in der Ereignis.

00:39:27: Hier ist das Schädigen in der Ereignis, jemand hat mein Foto geklaut und online gestellt.

00:39:30: Ich stehe hier erstmal genauso.

00:39:31: Also wo kommt da der Schaden her?

00:39:35: Da hast du drei, wie gesagt drei Berechnungsmöglichkeiten.

00:39:39: Die Klassische, was du ansprichst, wäre dann quasi der, dass man sagt, der Verletzer gewinnen.

00:39:45: Man schöpft das an, was der andere, wie der profitiert, dass er jetzt eben halt den Foto

00:39:51: dort verwendet, klassischer Fall oder was auch schon hatten hier, dass ein Foto auf

00:39:56: eine Jacke gedruckt wurde, die dann in den Handel gelangt ist und dann einen hohen Umfang

00:40:00: verkauft wurde.

00:40:01: Und dann schaut man sich halt an, wie prägnant ist jetzt oder wie verantwortlich ist jetzt

00:40:07: halt dieses Foto auf der Jacke für den Erfolg der Jacke.

00:40:10: Und dann würde man auf Auskunft erstmal gehen und gucken, sich die Zahlen ziehen in einem

00:40:14: Gerichtsverfahren, wie viel Jacke wurden verkauft und dann runter rechnen und probieren zu begründen,

00:40:19: was ist jetzt der Anteil, der auf mein Foto zurückzuführen ist und da den Verletzergewinn

00:40:24: abschimpfen.

00:40:25: Oder man muss halt darlegen, dass man einen eigenen konkreten Schaden hat, was auch schwer

00:40:30: darstellbar ist.

00:40:31: Und das Einfassste ist dann eben halt diese dritte Methode zu 95 Prozent, wird sie angewandt,

00:40:35: die eben diese Lizenzanalogie, dass man sagt, was ist denn ein aus微, denn ein fairer,

00:40:41: gerechter, marktüblicher Preis für die Verwendung des Fotos, für diese Veranstaltung gewesen.

00:40:47: Und ist es nicht ein bisschen aus Sicht des Fotografen, wie man ein Tochter rufen würde,

00:40:52: ungerecht nach dem Motto, die probieren es erstmal so, nehmen ein Foto und wenn sie dann,

00:40:57: wenn ich dann komme und sage, hey, wie kommst du dazu, das Foto zu nehmen ohne Lizenz, dann

00:41:00: zahlen sie das, was sie mir sowieso hätten zahlen müssen, wenn sie mich vorher gefragt

00:41:04: hätten, ist es nicht ein bisschen streng.

00:41:07: Du hast natürlich nicht daneben immer noch den Unterlassungsansporn, also sprich wenn

00:41:11: du irgendwie eine Werbekampagne fährst und irgendwie Flyer gedruckt hast oder Bücher

00:41:15: vertrieben hast mit einem Foto, was du nicht nehmen durftest, dann kommt erst mal eine

00:41:20: einzweilige Verfügung und der sagt dir den Vertrieb.

00:41:22: Das ist ja zum einen unschön und zum anderen, ja aber es ist ein Risiko, wenn ich es überall

00:41:29: draufgedruckt, der mit seinen Jatten, da ist der Chance, dass er zum Zauber nicht ist

00:41:32: schlimme.

00:41:33: Ja, genau, also das ist dann wesentlich, spielt mehr Musik tatsächlich im Unterlassungsanspruch.

00:41:38: Ja, beim Schaden, es gibt jetzt keinen Bestrafungsschadensersatz, es gibt jetzt keine Punitive

00:41:44: Damages, sondern es wird das, der Verletzer, der Verletzte soll nicht besser stehen, als

00:41:50: wenn die Fotoverwendung nicht stattgefunden hätte.

00:41:52: Also es gibt keine Pönalisierungsansatz hier, sondern es, er muss dann halt eben noch die

00:41:58: Verdoppelungen kaufen, wenn die Urheber schafft, irgendwie nicht aufgelegt wurde.

00:42:02: Was hier meistens nicht wird, ne?

00:42:05: Ja, bzw. tatsächlich gibt es immer noch die Annahme unter professionelleren Agenturen,

00:42:11: dass wenn man auf den Urheber hinweist, man Fotos aus dem Minter nehmen könne.

00:42:15: Man habe ja darauf hingewiesen, wo man es herhat oder den Quellen verwiesen.

00:42:18: Da können wir jetzt noch mit einer mehr aufräumen, eigentlich sind wir schon ein bisschen am Rande

00:42:21: unserer Zeit, aber ja, das eine ist, ich habe doch gesagt, wo es her ist und zweitens,

00:42:27: da gibt es doch so ein Zitatrecht, ich habe es doch nur zitiert und angegeben, wo es

00:42:31: herkommt.

00:42:32: Zitatrecht gibt es, aber braucht ein Zitatzweck, der sicherlich nicht darin besteht, ein fremdes

00:42:37: Bild einfach zu Illustration meiner Produkte zu verwenden.

00:42:42: Also das ist tatsächlich die absolute Ausnahme, dass man bei Fotos schon mal mehr, bei Texten

00:42:48: schon eher denkbar, aber das reicht nicht zu sagen, wo es herkommt oder wo es herkoppiert

00:42:53: herarbeitet, das ist ganz klar.

00:42:54: Gut, aus deiner Sicht die Entscheidung erschöpfen behandelt oder es gibt noch Aspekte, die

00:43:01: du da anbringen willst.

00:43:02: Nö, also wie gesagt, den 6000 Euro Unterlassungsstreit wird hat der BGH bestätigt, kann man nur

00:43:08: überstreiten, ob das nicht nach wie vor ein bisschen viel ist für einfache Fotonutzung

00:43:12: und warum dann nicht klarer differenziert wird zwischen professionellem Foto und Schnappschuss.

00:43:16: Weil wie gesagt, also das ist schon, und gerade wenn Unwissenheit schützt für Strafe nicht,

00:43:22: aber wir haben schon häufiger Mandantenfälle gehabt, wo dann mehrere hundert Fotos in Klammern

00:43:29: versehentlich übernommen wurden.

00:43:30: Und man sich schon ein bisschen die Frage stellt, ist das jetzt, die Lizenzwerte, die

00:43:37: auf einem normalen Markt keiner zahlen würde, da immer noch angesetzt werden über die MFM

00:43:41: Tabellen und ja, diese Fotos sind so leicht herstellbar und so beliebig, teilweise also

00:43:47: mal losgelöst von den klassischen wirklich professionellen Profifotos, aber ja, da hätte

00:43:56: man vielleicht auch die Chance ergreifen können, da mal ein bisschen stärkeren Riegel

00:43:59: vorzuschehen.

00:44:00: Also das ist halt ja wie bei allem, wir haben es beim Urrecht das Monopolrecht, ja da muss

00:44:06: man bis es sensibel eingreifen, wenn man ihn die ein oder andere Sicht da eingreifen

00:44:11: möchte.

00:44:12: Ja je höher man den Streitwert ansetzt und so ungerechter werden teilweise die Einzelfälle

00:44:17: ebenfalls schnell passiert, dass man, ob mit Absicht oder aus Versehen, hunderte Fotos

00:44:23: oder Videos oder ja in alten Napsterzeiten ja MP3 runter und dann auch wieder hochgeladen

00:44:31: hat, da vervielfacht sich dann der Streitwert sicherlich durch übertrieben.

00:44:36: Andererseits, wenn ich den Gegenstandswert deutlich runter setze, ja dann lohnt halt die

00:44:42: Verfolgung eines Einzelverstoßes kaum noch, dann ist es dann auch wieder dem Urwarschiff

00:44:48: nicht dienlich.

00:44:49: Ich glaube ja, mit den 6000 Euro kann man glaube ich ganz gut nehmen.

00:44:53: Jedenfalls tut Robert diese Entscheidung in alle seine Abmahnungen und sagt immer, also

00:44:58: hier 6000 Euro aus immer zu 10 Bilder verwendet, also 60.000 Euro erhöht auch die Anwaltsrechnung

00:45:03: und hat den nötigen Abschreckungseffekt dann auch wirklicherweise.

00:45:06: Wenn erforderlich, dann auch das ja.

00:45:09: Wenn erforderlich, ja, sehr gut.

00:45:12: Prima, dann sind wir aus meiner Sicht am Ende unserer Folge zu den Fotorecht.

00:45:19: Ich habe mich zu der Verwendung von Fotos, ob im Internet oder offline Kontext, für verschiedene

00:45:24: Zwecke angekommen.

00:45:26: Ich habe von eingangs gesagt, Merkel nicht einfach Fotos übernehmen, sagt auch den Leuten,

00:45:32: die ihr um Konterterstellung bittet, das ist keine gute Idee, ist Fotos einfach irgendwo

00:45:36: herzuklauen und dann geringfügig zu bearbeiten.

00:45:40: An der Stelle kommen dann immer die 10 Fragen zu, wie doll darf ich bearbeiten und so weiter,

00:45:45: die können wir heute nicht mehr beantworten.

00:45:47: Und die beiden neuen Entscheidungen nochmal in Erinnerung gerufen, falls ihr den tollen

00:45:52: Fall habt, dass ihr mal eine Fototapete fotografieren müsst, dann habt ihr eine gewisse Chance,

00:45:57: dass mir damit durchkommt.

00:45:58: Anders als wenn es ein Fotos ist, wo es ums Foto geht.

00:46:04: Und das Thema Drohnen hatten wir kurz behandelt und da auch kurz gesagt, dass es eben nicht

00:46:09: mehr der Panoramafreiheit unterfällt und die Schranke der Panoramafreiheit verlässt, wenn

00:46:15: ich eine Drohne Fotos von urrechtlich geschützten Werken erstelle und zum Beispiel in einem

00:46:20: Buch oder auch im Internet veröffentliche.

00:46:22: Vielen lieben Dank, Robert, für den einen Blick in deinem tägliches Leben, soweit nicht

00:46:28: das Presserecht sozusagen betroffen ist, ins Urberrecht.

00:46:32: Gibt es eigentlich den Buch noch?

00:46:35: Robert hat mal ein Buch geschrieben zum Fotorecht, davon hört man gar nicht mehr.

00:46:38: Fotos recht sicher nutzen im Internet, ja.

00:46:40: Also das ist auch noch zu haben, aber wie meint es zum Online-Marketing-Gerecht wahrscheinlich

00:46:44: etwas in Jahre gekommen?

00:46:45: Es ist tatsächlich ja, aber nach wie vor eigentlich ein treuer und sicherer Begleiter

00:46:51: im Dschungel der Fotorechts.

00:46:53: Fotorechts-Dschungel, auch da schieb man den affiliate Link in die Show Notes und guck

00:47:00: mal wieviel ich damit einnehme.

00:47:02: Und du dann.

00:47:04: Also vorgenonertfünfzig von Hertingfm, der Podcast für Recht Technologie und Medien

00:47:08: ist am Ende angekommen.

00:47:10: Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit bis hierhin.

00:47:13: Er bleibt uns gewogen, kommt gut durch den Rest des November und bis zum nächsten Mal.

00:47:18: Bye bye, danke dir, ciao Robert.

00:47:20: [Musik]

00:47:22: [Musik]

00:47:50: [Musik]

Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

Abonnieren

Follow us