00:00:00: [Musik]
00:00:20: Herzlich willkommen im sonnigen November und herzlich willkommen zu Folge 59 von
00:00:25: Hertingfm der Podcast für Recht Technologie und Medien und wir befinden
00:00:29: uns inzwischen in Folge 5 unser kleinen Sonderstaffel zu IP et Herting, also zu
00:00:35: allem was oder einigem kann man ja eigentlich sagen was wir bei Herting
00:00:40: Rechtsanwälte zum im gewerblichen Rechtschutz zu treiben und bei mir sitzt
00:00:44: heute mein geschätzter Partner und Freund Robert Goldz, hallo lieber Robert.
00:00:48: Grüß dich. Robert ist Partner seit vielen Jahren in unserem IP-Team und auch im
00:00:54: Kernbereich des IP-Wesens tätig. Vielleicht sagst du bevor wir zu dem spannenden
00:01:00: Thema von heute kommen mal kurz was du hier seit wie vielen Treibs? Das habe ich neulich auch
00:01:05: überlegt, dass ab und zu einigern der LinkedIn, aber ich bin tatsächlich der
00:01:09: der fünf älteste in der ganz Leih, nach dir Nico, Christian und Christoph.
00:01:14: Ja ja ja, ne Farbe am Ort davor. Ne Farbe an, also rein also nicht als Anwalt zum
00:01:20: Glück aber tatsächlich als Student. Dienst ältester, wir sprechen von Dienst ältester
00:01:24: und über Alter schweigen wir uns aus. Ja, ne, genau ich bin bei uns Teil des
00:01:29: Großteams IP und da im Subteam wenn man so sagen möchte Medien und Event
00:01:36: zuständig für klassisches Medien-Uheberrecht und dort halt wie der Name schon sagt auch
00:01:43: wirklich der Kernbereich des Urheberrechts, Fotorechts, Softwarerecht,
00:01:47: Filmrecht und Recht an Sprachwerken, all das was da schönes zu schützen gilt und
00:01:53: auf der anderen Seite gehört mein mein Herz und die Leidenschaft nimmt einen
00:01:56: großen Teil meiner Erzieltigkeit, dass das Presserecht ein und das
00:01:59: Ausungsrecht. Also die Frage, wie man findet sich im Teil einer aus seiner
00:02:06: Sicht unbar empfunden Berichterstattung wieder oder eben auf der
00:02:10: anderen Seite auch Präpopulationsprüfung für Verlage im Hinblick auf
00:02:15: Persönlichkeitsrechtsverletzung von Dritter bei Dokumentarfilmen oder einfach
00:02:19: bei Veröffentlichung im Allgemeinen. Hört sich jetzt eine sehr viel sehr
00:02:22: unterschiedlich an, aber aus Sicht des IT-Rechts ist irgendwie alles ein,
00:02:26: das Urheberäußerungspreisrecht. Die haben dann doch, die gibt es
00:02:32: sind jetzt zum einen so ein Zitat des einen und selben Fachanwalt-Lehrgangs, aber
00:02:38: auch gerade zwischen dem Urheberrecht und dem Fotorecht und dem Recht am eigenen
00:02:41: Bild und dem Persönlichkeitsrecht gibt es immer wieder Überschneidungen und
00:02:46: immer auch den Versuch zum Beispiel über das Urheberrecht vielleicht
00:02:50: unliebsame Pressepublikationen dann irgendwie einzufangen. Und das Instrumentarium
00:02:55: jetzt prozessual ist ja auch sehr ähnlich, der Abmahnung eines für
00:02:58: Verfügung. Viel einsweiliger Rechtsschutz, es muss schnell gehen, man muss
00:03:02: fristen kennen, man muss die Handwerksmittel dort beherrschen, um
00:03:06: schnell und effektiv zu agieren und dann was ja auch schon mal Thema hier war
00:03:11: mit Jan Möniches, auch die Frage PR, Litigation PR, die Begleitung und auch
00:03:16: die das hineinversetzen, dass nicht immer das ergreifendes Gerichtsweg ist, die
00:03:21: beste Hilfe ist für die Mandanten, wenn man dagegen sich unliebsame Berichterstattung
00:03:26: ausgesetzt sieht oder Vorwürfe gegen das eigene Produkt oder das eigene
00:03:30: Unternehmen. Genau und du bist hier um über einen deiner Kernbereiche zu sprechen,
00:03:35: über das Urheberrecht, genau genommen über das Fotorecht. Wir haben uns
00:03:39: vorgenommen mal zwei aktuelle und eine legendäre oder eine häufig zitierte
00:03:44: Entscheidung zu besprechen. Es geht also um drei BGH Entscheidungen und
00:03:50: jedenfalls unter Urheberecht lernen ein bisschen für die Verauferung gesorgt, aber
00:03:55: doch man hat es zur Kenntnis genommen und spricht darüber und schreibt Videoanwälte
00:04:01: und Wissenschaftler zu machen, man schreibt darüber. Als erstes geht es um einen
00:04:07: BGH-Fall zum Thema Fototapete, eine, wenn man den Sachverhalt nicht kennt, schon
00:04:12: einigermaßen absolut anmutende Entscheidung, der aber viele divergierende
00:04:17: untergerichtliche Entscheidungen zugrunde liegen. Ich glaube drei Entscheidungen
00:04:22: hat der BGH da getroffen, vielleicht sagst du mal kurz, Robert, einführen
00:04:25: sozusagen, worum es da bei dem Fall geht und dann können wir uns damit ein bisschen
00:04:28: auseinandersetzen, wie das funktioniert mit dem Fotorecht.
00:04:31: Ja und noch der kleine Einschub, sagen gibt es Ärger, Sportrecht ist natürlich auch eine.
00:04:35: Aber sei beruhigt, Farben hat es auch vergessen gestern.
00:04:38: Ja, ich dachte, Farben hat es schon zur Exenzivität, ja, das Sportrecht mit dem Sportrechtspodcast
00:04:43: Liebling Boosmann an der Stelle nochmal ans Herz gelegt, die Hörer, der Hörer und Hörerin.
00:04:48: Also insofern, genau, das wollte ich nicht verschweigen. Fototapete, ja, was war
00:04:54: passiert, ein klassischer Fall in der Konstellation jetzt im Allgemeinen, dass
00:05:01: eine kleine Unternehmerin hier war, es ein Medium und spirituelle Lebensberaterin,
00:05:08: hatte, hatte gedacht, sie hat irgendwie so ein kleines Video gedreht, was sie dann
00:05:13: auf unter anderem auch auf sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook,
00:05:16: verwendet hat, um ihre Dienste zu bewerben und hatte das an ihren, in ihren
00:05:20: Räumlichkeiten vorgenommen, in ihrer kleinen Praxis, wo würde ich es jetzt mal nennen,
00:05:24: und hatte dabei bewusst oder unbewusst eben eine recht doch auffällig gestaltete
00:05:32: Fototapete im Hintergrund eben an der Wand, die zeigt eine Steinmauer,
00:05:37: kann wo auch immer sein, ist jetzt nichts, nichts sonderlich interessantes
00:05:43: erkennbar, es ist einfach eine klassische Fototapete, wie man sie wahrscheinlich
00:05:47: in den siebten, achter Jahren häufiger hatte. Also wenn mein Eltern hingehen ein Wald,
00:05:50: das erinnere ich mich noch dunkel? Die Wald bei meinen Großeltern auch, und seitdem habe ich sie
00:05:55: eigentlich, und dann vielleicht wieder in ironischer Weise ist sie dann irgendwie
00:05:58: zurückgekommen, aber auf jeden Fall hatte sie jetzt das Pech dort eben diese,
00:06:05: diese Fototapete mit diesem Motiv dieser Steinmauer im Hintergrund zu sehen
00:06:09: bei, in ihrem Video, und sich dann der Kleger hier in der Bildrechtsagentur, wo der
00:06:17: Fotograf, der die Aufnahme dieser Steinmauer angefertigt hatte, und dann die
00:06:22: Nutzungsrechte an seinem Foto an diesem Tapetenhersteller vergeben hatte, sich an
00:06:28: der Darstellung seiner aus Sicht nicht berechtigten Fotografie auf dieser
00:06:35: Fototapete in dem Video auf Facebook störte und sagt, also da, dass dem habe
00:06:40: ich nicht zugestimmt, die Nutzungsrechte, die man halt braucht, um, wenn man
00:06:44: urheberrechtlich schutzfähige Inhalte in bestimmten Form verwenden möchte, wie habe
00:06:49: er dem Medium und spirituellen Lebensbarat drin nicht eingeräumt und
00:06:54: deshalb verlange er da jetzt Unterlassung und Scharnsersatz und Erstattung von
00:06:59: Abmannkosten und die Unterlassungserklärung, die man ja immer abgeben
00:07:04: muss, um Wiederholungsgefahr auszuräumen, um nicht dann gerichtlichen Anspruch
00:07:08: genommen zu werden, vielleicht im WGD1, zwei in Befügen, die hatte sie abgegeben
00:07:11: und es ging eigentlich jetzt nur noch um die Kosten im Scharnsersatz,
00:07:16: Lizenzscharnsersatz und die Abmannkosten, die ja auch immer nicht ganz, nicht ganz
00:07:21: unbeträchtlich sein können. Genau, es gibt noch zwei Parallelfälle, die
00:07:24: wir, die so ähnlich sind, wahrscheinlich der gleiche Kläger, gleicher Fotograf.
00:07:28: Genau, diese Agentur. Genau und sage ich noch ein bisschen anders, aber im Kern
00:07:33: geht es darum, dass an einer Wand, zum Beispiel im Hotel, ein weiterer Fall,
00:07:37: eine Fototapete hängt und das Hotel hat dann seine Bilder auf, seine Hotel
00:07:41: auf Booking angeboten oder auf der eigenen Website und da war natürlich
00:07:45: Überraschung, diese Bilder im Hintergrund zu sehen und daran stöhrte sich
00:07:48: halt der Fotograf. Jetzt braucht es für einen Scharnsersatz
00:07:54: Anspruch nach dem Urüberrecht, einerseits ein urberechtlich geschütztes Werk,
00:07:59: für zweim Regelfall und Urüberrechtsverletzung und es darf keine
00:08:04: Schranke jetzt dann eben doch ausnahmsweise die Nutzung sozusagen oder
00:08:10: in deine Nutzungsrechtseinräumung vorlegen, die die Nutzung im
00:08:13: Ausnahmssersatz doch zulässig macht. Sprechen wir mal über das erste und
00:08:17: in meinen Seminaren sage ich ja immer, also urberechtlich geschütztes Werk liegt
00:08:20: vor, wenn eine schöpferische Eigenleistung, eine schöpferische Leistung
00:08:25: vorliegt. Wer die die vergangene Folge von mit Fabian Reinholz zu dem KI und
00:08:32: KI-generäten Bildern gehört hat, erinnert sich vielleicht auch, dass da den
00:08:35: KI-generäten Werken die Werkkwalität abgesprochen wird, weil eben die
00:08:40: schöpferische Eigenleistung fehlt. Ja, jetzt habe ich gerade, wenn auch einen
00:08:44: schlechten schwarze Weißausdruck in dem BH-Urteil gesehen, aber dass das jetzt
00:08:48: besonders schöpferisch ist, ja, da mag man muss man sich schon genau überlegen,
00:08:53: ob man da hinkommt. Aber, Rube? Ja, die Schöpfung ist ja immer ein spannendes
00:09:00: Thema, gerade auch bei kurzen Texten, kürzlich jetzt auch gerade, wir sind
00:09:05: Papst als Schutz, wie ich angesehen, also normalerweise sagt man, es braucht schon
00:09:09: eine gewisse kreative schöpferische Auseinandersetzung, die quasi über
00:09:15: dem das Reihenbeschreibende hinausgeht und eben ein bisschen kreative Elemente
00:09:19: in die Wohnen und bei wir sind Papst, die kürzer, die Aussagen, desto schwieriger
00:09:22: schutzfähig, dort aber angenommen, weil man da gesagt hat, das Weicht ist halt so
00:09:26: auswöchentlich und so quasi unerwartet, dass das in der Form dann eben auch nicht
00:09:32: nur rein beschreibend ist. Beim Foto ist es komplett anders, da sparen wir uns diese
00:09:36: ganz schöne Differenzierung im Wesentlichen. Es gibt das Lichtbildwerk, das kann
00:09:42: eben, da liegt den gleichen Schöpfungsvoraussetzung wie andere Werke,
00:09:46: dass man eben sagt, also es braucht die kreative Besonderheit, die sich
00:09:50: dann irgendwie manifestiert in der besonderen Linsenwahl, den besonderen
00:09:54: Abstand, Beleuchtungsparameter, die man da verwenden kann. Aber der Gesetzgeber hat
00:09:59: hier gesagt, nee, es gibt auch den Lichtbildschutz und der greift im
00:10:04: Prinzip bei ihm. Also das ist vom Schnappschuss mit dem Handy verwackelt am
00:10:08: Strand von der Ostsee, bisschen zu Newton, irgendwie das perfekt
00:10:12: ausgeleuchtete schwarz-weiß Foto im Studio für mehrere Tausend Euro Equipment.
00:10:17: Da sind wir komplett immer im Anwendungsbereich und es gibt nur
00:10:21: Nuancen, die sich dann in der Rechtsanwendung ein bisschen zwischen
00:10:24: Lichtbild und Lichtbildwerk unterscheiden, so beim Schanzersatz Höhe und ein bisschen
00:10:28: bei Fragen der Urheberschaft und beim Dauer des Schutzes. Aber im Prinzip so
00:10:34: für die klassische aus unternehmerischer Sicht und für den Rechtsverkehr ist
00:10:37: das im Prinzip die Unterscheidung fast belanglos. Und hilft halt den
00:10:41: Fotografen, den man wahrscheinlich als die Fotografie irgendwann mal aufkam, den
00:10:45: Lichtbildschutz, den gibt es ja schon eine ganze Weile, um die Fotografen zu helfen
00:10:49: und ihnen sozusagen diese Argumentation, ja aber das ist ja nicht so, wie
00:10:55: jeder gemacht hätte, sondern da steckt eine ganz viel geistige Schöpfung
00:10:58: von mir drin, um diese Argumentation zu ersparen, weil wenn man sich an so einen
00:11:01: alten drei Fuß erinnert, wie früher Fotos gemacht worden sind, wenn es
00:11:04: erst mal stand, dann ist ja ein bisschen egal, wer da auf dem Auslöser drückt, um
00:11:08: diese Diskussion zu vermeiden, hat man den Lichtbildschutz gefunden mit
00:11:14: der Folge oder geschaffen mit der Folge, dass jetzt also jedes Bild
00:11:19: ueberrechtlich geschützt ist. Genau, bei der KI war es ist ja noch die
00:11:24: besondere, als Ergänzung, war sicherlich, dass da kein Mensch der
00:11:28: Schöpfungsprozess, da muss eben halt ein Mensch am Auslöser stehen und da ist
00:11:32: jetzt die Frage, wer promptet der Mensch, was ist Hilfsmittel, was ist, was ist
00:11:37: wo tatsächlich der Mensch in dieser Gestaltung? Aber gestern auch kurz, also
00:11:41: für uns gestern, für euch schon ein paar Tage her wahrscheinlich, diskutiert die Frage
00:11:46: ob jetzt, ja ob das jetzt vergleichbar ist, das Prompting und ja gerade der, der
00:11:52: irgendwie anderthalb Wochen an dem perfekten Prompt gefeilt hat, der findet
00:11:55: es vielleicht ungerecht, dass sozusagen der Druckoffenauslöser beim iPhone
00:12:00: jetzt irgendwie besser geschützt sein soll als seine Leistung.
00:12:03: Gut, also dann haben wir hier Urbrichtsschutz und dann braucht man eine
00:12:09: überrichtliche relevante Handlung, hier die Verfielfältigung und damit könnte
00:12:12: der Fall schon zu Ende sein, weil eine Verfielfältigung ist es ja wohl, also eine
00:12:16: Fotografie eines Fotos. Genau, hier halt auch in der konkreten Form der
00:12:22: öffentlichen Zugänglichmachung, also du hast die das anbieten über das
00:12:27: Internet, auf das Einstellen dann auf die Social Media Kanäle, hier Facebook ist
00:12:31: dann eben halt 19a Urheberrechtsgesetz die öffentliche Zugänglichmachung, die
00:12:35: beinhaltet eine Verfielfältigung nach 16, weil du ist ja irgendwie speichern musst
00:12:39: auf dem Server, an dem Moment hast du halt da eine, ein wirtschaftlich nicht
00:12:44: separat klar verwertbaren eigene Verletzungenhandlungen, aber die ist
00:12:48: trotzdem dann auch immer Gegenstand der Anträge, weil sie schon auch
00:12:51: ein gewisserweise dann davon losgelöst verfolgt werden kann und auch unten
00:12:56: wirtschaftlichen Wert auch hat, also es wird nicht wie konsumiert oder so, da geht
00:13:00: daran vollends auf, sondern die Rechtsprechung BGH sagt immer schon
00:13:03: ne, ist auch berechtigt hier die wegen der Verfielfältigung, also der physischen
00:13:08: Anfertigung einer Kopie da auch vorzugehen, aber der Kern, der ist
00:13:13: das Vorwurf, sie liegt tatsächlich in dem, man kann es als Internetrecht
00:13:16: bezeiten, also das klassische öffentliche Zugänglichmachung, wo das Werk auch
00:13:20: gespeichert wird, anders als vielleicht beim, bei der klassischen Verlinkung oder
00:13:24: beim Framing. Genau, ja also merke, dass Clown die Übernahme eines fremden
00:13:31: Fotos uns einstellen auf die eigene Website ist keine gute Idee, verletzt die
00:13:35: Rechte des Vorgrafen gleich in doppelter Hinsicht, man verfielfältig, man kopiert
00:13:38: das Bild und macht es öffentlich zugänglich, also stellt es ins Internet
00:13:41: gleich zwei Rechtsverletzungen, die man da begeht. So jetzt war das mir von
00:13:48: Anfang an komisch dieses Ergebnis, das kann auch nicht sein, dass ich sozusagen
00:13:51: hier ein Foto mache, das an irgendeinen Tapetenhersteller verkaufe, der
00:13:55: Tapetenhersteller verkauft diese Tapeten und anschließend gehe ich rum und mahn
00:14:00: alle Leute ab, die diese Fototapete fotografiert haben. Wie ist denn, kommt
00:14:07: man raus oder wenn ja wie? Ja, offensichtlich der BGH hat eine Lösung
00:14:13: gefunden, nur noch kleine Ergänzung, zweite Ritterrechtsverletzung an
00:14:17: Erkennung der Urheberschaft. Urheberpersönlichkeitsrecht, auch das
00:14:21: war Gegenstand hier der Vorwurf, das ist meistens wird immer mitverfolgt, wenn
00:14:24: man die klassischen Verletzungshandlungen hat, die eben die
00:14:27: urbeutlich schutzfähigen Verwertungshandlungen beeinträchtigt sind und
00:14:31: man in dem Zusammenhang auch nicht auf den Urheber hingewiesen hat, dann hat
00:14:34: man eben auch ein Verstoß der Gegen- und Urheberpersönlichkeitsrechte, das damit
00:14:39: beschäftigen wir uns später, glaube ich, noch kurz mit der dritten Entscheidung.
00:14:42: Ja, wie kommt man raus? Wir haben das Wort viel vorhin schon mal, der erste
00:14:49: Versuch ist immer über die Schranken. Der Gesetzgeber hat sich ausgedacht, ja, es
00:14:53: muss vielleicht nicht alles, jedes einzelne Schutzfähigewerk muss vielleicht
00:14:58: im Sinne einer vertraglichen Vereinbarung über Nutzungsrechte geregelt werden,
00:15:02: vielleicht kann es auch Konstellationen geben, wo im Sinne der Allgemeine
00:15:05: der Fortentwicklung von Gesellschaften in Interesse daran haben, dass Werk
00:15:09: gebenutzt werden dürfen, ohne dass der Urheber ausdrücklich zustimmt.
00:15:13: Und da fällt hier eigentlich so aus, auch ein Klassiker der Rechtsprechung,
00:15:19: die für mir kam die Frage des unwiesentlichen Beiwerks in den Sinn,
00:15:25: das macht der BGH relativ kurz tot, diese Akumentation, sage ich gleich noch was
00:15:31: dazu und stattdessen bemühte er einen, sagen wir mal so, dogmatisch etwas
00:15:38: gewagtes, im Sinne dann aber im Sinne der Rechtsfortbildung und vielleicht auch
00:15:44: im Sinne der Praxis berechtigtes und zulässiges Mittel, nämlich er sagte, ja, ja,
00:15:50: es stellt einer einen Griff in die Urheberrechte dar, eben hier in die
00:15:55: öffentlich zugängliche machen und die Anerkennung der Urheberschaft und der
00:15:58: Verfietungsverfältigungsrecht, aber es sei quasi im Sinne einer schlichten
00:16:04: konkludenten Einwilligung hier gerechtfertigt, weil eben als der
00:16:08: Fotograf die Lizenzrechte der an die Tapetenfirma zur Nutzung seines Fotos
00:16:13: einräumte, er stillschweigend auch quasi das Recht für alle weitere Nutzungsformen
00:16:18: dieser Tapete mit eingeräumt hat, spricht, dass sie in irgendeiner Form im
00:16:23: Hintergrund, die eben dann doch mal in dem Foto sich wiederfindet, weil sie
00:16:26: faktisch an der Wand klebt. Mit der Argumentation, man könne ja jetzt nicht,
00:16:29: nur weil man Fotos von seinem Raum-Hotelzimmer im Internet bewerben möchte,
00:16:33: da irgendwie die Tapete verkleiden oder abreißen, wenn man dann ein Foto vom
00:16:36: Raum machen möchte oder die abdecken oder verpixeln, weil dann der Rechtsverkehr
00:16:40: auch zu Recht sagen, oder ja, das sieht ja ganz anders aus, als ich es auf dem Foto
00:16:45: gesehen habe. Das war doch noch so eine hässliche Tapete. Das war so eine schöne,
00:16:48: deshalb habe ich es noch eigentlich, in der vor dieser Steinhöllenwand hätte ich
00:16:53: das Zimmer nicht gebucht, wenn ich wusste, wie es da aussieht. Und ja, das ist,
00:16:57: ich sage ein bisschen gewagt, weil eigentlich aus meiner Sicht schon, also
00:17:02: das Urheberrecht ist gerade im Hinblick auf die Schrankenregelungen nach
00:17:07: europäischen Vorgaben, sind diese Schranken zurückhaltend auszulegen. Also
00:17:12: sprich, der Schutz des Urheberrechts hat schon primat und man muss vorsichtig
00:17:17: sein und zurückhaltend, ebenweilig, anwendend verschranken. Und das eigentlich
00:17:21: hätte hier nahegelegen, das über das unwesentliche Beilwerk zu regen, weil man
00:17:25: sagt, also da muss man halt immer schauen, ist unwesentliches Beilwerk heißt, man
00:17:30: hat zum Beispiel ein Foto und im Hintergrund ist eben ein schutzfiges
00:17:33: Werk, eine Vase oder ein Bild oder eine Skulptur oder eben ein Foto an der Wand,
00:17:39: in Form einer Foto-Tapete. Man fragt sich dann, hat dieses, dieses Werk im
00:17:43: Hintergrund des Bildes einen so prägenen Eindruck auf die Gesamtwirkung des
00:17:47: Fotos, dass man sagt, es tritt nicht in den Hintergrund, sondern verblasst und
00:17:51: ist austauschbar. Und das sind diese ganzen diversen Fälle, da gab es auch Möbelkatalog,
00:17:56: Fall wo dann bei eine Möbelkatalog ein sehr prägnantes urwechlich geschütztes
00:18:01: Bild im Hintergrund hing und dann hat er damals das Gericht gesagt, nee, das Bild
00:18:05: ist so präsent und hat so farbtechnische Einwirkungen auf den Gesamtcharakter,
00:18:09: das unter Umständen vielleicht doch Kunden diese Möbel beworben, die Möbelstücke
00:18:13: kaufen, weil dieses Gesamtwirkung dieses Fotos so angenehm ist. Und hier hat
00:18:17: der das BGH auch relativ schnell gesagt, nee, kein unwissentliches Beiberg, weil
00:18:22: diese Foto-Tapete ist so prägnant.
00:18:24: Keine allgemeine ganze Wand.
00:18:25: Ja und das finde ich halt, ja, das ich finde, dass an der Diskussion hätte man sich
00:18:30: vielleicht ein bisschen länger aufhalten und dann vielleicht mal diese Schranke
00:18:33: ein bisschen definieren können, anstatt eine sehr diffuse, schwer greifbare
00:18:38: Einwilligungslösung zu konstruieren, wo man mit, mit konkludent und stillschweigend
00:18:43: und hätte wissen müssen, was hat der Empfänger verstanden, als er sich das
00:18:46: Recht hat einräumen lassen, was ist erwartet der Rechtsverkehr und so was.
00:18:50: Also immer Sinne, immer Ergebnis, richtig, weil er hätte sonst eine
00:18:54: fürchterliche, unangenehme und nervige Abmannwelle wahrscheinlich ausgelöst,
00:18:57: oder hat die auch dem Einhalt geboten. Rechtsdokmatisch ein bisschen, finde ich es
00:19:03: ein bisschen schwierig.
00:19:04: Zumal man ja vielleicht noch sagen kann, okay, jetzt betrifft es hier deine was-was-i-f
00:19:09: spiretuelle Meisterin, die die Tapete selbst gekauft und selbst fotografiert oder
00:19:14: ein Film umgesetzt hat und dann eben auf Facebook hochgeladen hat.
00:19:17: In diesem anderen Fall betraf es ja eine Werbeagentur, die ein, ich glaube ein
00:19:24: Tennis-Center oder so ein Sportstudio ausgestattet hat, unter anderem dort
00:19:28: diese Tapete dann angebracht hat, wo ich gar nicht so sicher bin, glaube die hatten
00:19:32: mit der Tapete gar nichts zu tun, die haben dann nur dieses sozusagen als
00:19:36: Referenzkunde auf ihrer Website diese Agentur oder diese Fitness-Center dort
00:19:42: mit aufgenommen und auf diesem Bild war eben diese Tapete zu sehen.
00:19:47: So, jetzt sagt der BGH also auch in diesem anderen Fall, die Einwilligung
00:19:52: erstreckt sich davon profitiert, der jetzt eben auch diese Werbeagentur, die
00:19:56: nichts mit der Fototapete zu tun hat, die halt quasi nur völlig zufällig ein
00:20:00: Foto macht von dieser Tapete und damit nach unserem wohl nicht Verständnis, wie
00:20:05: wir es auch am Anfang gesagt haben, eben ein Foto von einem Foto, eine
00:20:08: Vervielfältigung ist, ja und wenn man mal das Beibergthema weglässt, was es dann
00:20:12: da offenbar auch nicht war, ja soll sich halt diese Einwilligung des
00:20:16: Fotografen auch darauf beziehen, was dann irgendwie dritte, vierte, fünfte diese
00:20:22: Agentur halt mit der Tapete dort machen, wenn es sich im Rahmen dessen
00:20:28: hält, was man eben so erwarten darf als freie Benutzung, nämlich ein Foto
00:20:31: machen von diesem Fitness-Center, wozu vielleicht die Tapete drauf sind,
00:20:34: unterschied zu ein Foto von der Fototapete machen und die wieder
00:20:37: verkaufen, das wäre natürlich dann nicht gedeckt, aber da sieht man schon, ja,
00:20:42: ob wir da nicht jetzt noch mehr Schwierigkeiten uns ins Haus holen, also
00:20:47: der Tapete siehst du ja nicht an, ob der Fotograf vielleicht sich diese
00:20:51: Rechte genau vorbehalten hat, ja oder der dem Fototapetenhersteller dieses
00:20:55: recht Expresseswerbes nicht eingeräumt hat, dann wäre er ja schnuss damit.
00:20:58: Genau, das hat der BGH auch gesagt, also es ist halt nichts vertraglich geregelt
00:21:02: gewesen, natürlich wird jetzt in Zukunft, gut, ob er das vertraglich durchgesetzt
00:21:06: kriegt, ist eine andere Frage, weil natürlich wenn ich eine Fototapete mit
00:21:09: meinem Fotobestück, dann ist das die Hauptleistung und unter Berufung auf
00:21:13: dieser BH-Respression dann, dass der Lizenz niemals dann sagt, ja also ich
00:21:17: klar, die Leute müssen das auch irgendwie in ihrer Vier-Wenn-Klebe und auch dann
00:21:20: irgendwie im Rahmen einer normalen Nutzung irgendwie abbilden dürfen.
00:21:24: Theoretisch könnte er dem aber widersprechen und sagen, ich räume euch
00:21:28: hier nur die zum Abdruck auf den Fototapeten, aber eben nicht zur...
00:21:31: Dann freuen wir uns auf die Fälle spirituelle Meisterin gegen Tapetenverkäuferinnen
00:21:38: über die mangelhafte Fototapete, weil ihr nicht alle Rechte eingeräumt wurden, die
00:21:42: sie dachten, die sie hat. Gut, aber machen wir da mal einen Hakenbranden,
00:21:46: toller Fall wie ich finde, der so ein bisschen zeigt, dass es im Urheberrecht
00:21:51: halt schon Fälle gibt, wo das eigentlich angesagte Ergebnis einem
00:21:56: störend vorkommt und der BH dann schon aber den Weg findet hier eben diese
00:22:01: stillschweigende Einwilligung, die sonst sehr selten ist. Aus dem Hut zaubert
00:22:06: möchte man fast sagen und sagt, na ja, damit war der schon einverstanden.
00:22:11: Er hat es schon einmal gemacht, also nicht mit dem Vorschaubilder 1 und 2,
00:22:15: mit Lex Google quasi, auch im Sinne des eines funktionierenden etablierten
00:22:21: Suchmaschinen-Rechtsverkehrs zu sagen, also auch da wäre Bilder ins Netz
00:22:25: und dann nicht technische Maßnahmen ergreifen, damit der Googlecrawler
00:22:29: darauf nicht zugreift, der will ich dann eben auch ein, dass sie in
00:22:32: Rahmen dieser Vorschau-Suche angezeigt werden.
00:22:35: Genau, also für uns, vor allem für die Urheberrichtler wie Robert, weil das jetzt
00:22:41: keine riesige Überraschung, dass es so kommt. Es gab ja auch die vergehenden
00:22:44: Vorentscheidungen, aber das wird auch, glaube ich, immer gesagt, das ist okay.
00:22:47: Und die anderen Kölner gesagt, nee, ja, insofern war schon klar, dass man das so
00:22:51: sehen kann, der Weg dahin ist dann halt immer spannend wie der BGH das löst.
00:22:56: Ein zweiter Fall, wahrscheinlich aus meiner Sicht weniger, vielleicht
00:23:01: dogmatisch weniger spannend, aber auch praxisrelevant ist ganz aktuell
00:23:09: 23.10.2024 die andere Entscheidung jetzt aus dem September, also auch noch sehr
00:23:14: frisch, hat der BGH entschieden, was eigentlich mit Drohnenbilder ist, geht
00:23:20: aber bis in eine andere Richtung rechtlich, aber vielleicht sagst du
00:23:24: damals kurz den Sachverhalt erstmal. Genau, über alle Berge heißt sie.
00:23:29: Über alle Berge?
00:23:31: Dort war Gegenstand der Aufregung ein der definitiver "Haldenführer-Hur-Gebiet".
00:23:40: Das Buch enthält mittels einer Drohne gefertigte Lichtbildaufnahme,
00:23:46: von Installationen. Also ein Buch, der Führer.
00:23:50: Hier sind wir im klassischen Buch, soll es auch noch geben, immer selten, also weg aus dem Internet.
00:23:56: hin zum tatsächlich dann in einer Buchpublikation und dort war mittels einer Drohne eben Luftbildaufnahmen
00:24:05: erstellt von Kunstwerken, die sich in diesen Halden offensichtlich, ich weiß gar nicht, ob
00:24:09: was Ziel des Luftflugs dort war, ob diese Halden oder tatsächlich die Kunstaufnahmen auf jeden Fall
00:24:15: waren, die dort die ueberrechtlich geschützten Kunstwerke erkennbar auf diesen Fotos. Dafür gab es
00:24:23: jetzt erstmal keine vertragliche Nutzungsrechte, die eingeräumt worden waren an diese Buchpublikation
00:24:30: und daran stört er sich jetzt unter anderem, jetzt muss ich schauen, ein Künstler,
00:24:36: der Werdersgesellschaft, genau, ein Verein, der dort treuhändisch die Nutzungsrechte von
00:24:43: den Malern und Bildhauern benimmt, eine Form der Verwettungsgesellschaft hier und die stört er sich
00:24:53: eben an dieser Buchpublikation und sagte, wie gesagt, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Was jetzt
00:24:59: hier auch wieder Gegenstand war, ist das eben die Frage der Schrankenregelung, also keine vertraglichen
00:25:05: Nutzungsrechte, aber eben vielleicht gibt es einen Fall, dass der Gesetzgeber gesagt hat,
00:25:09: ausnahmsweise zulässig und da gibt es die schöne Panoramafreit, also auch die tollsten
00:25:16: Entscheidungen zu schon gab. Also Panoramafreit sagt, dass das Kunstwerke, die bleibt am öffentlichen
00:25:22: Raum, sich befinden, dann aus der Straßenperspektive wahrnehmbar sind, dann auch in der Form
00:25:29: perfilfertig verbreitet werden dürfen. Ganz kurz nochmal zurück, also ich war gerade
00:25:34: unaufmerksam, aber im Prinzip heißt es, es gibt ueberrechtlich jetzt einem Kunstwerk und ein
00:25:38: Foto von einem Kunstwerk könnte sein, dass es wiederum die Rechte des Künstlers verletzt
00:25:45: daran, dass sein Kunstwerk jetzt einfach vervielfertigt wird. Genau, also jedes Foto von einem Kunstwerk
00:25:53: ist erst mal eine Vervielfältigung nach Paragraph 16 und hier eben auch eine Verbreitung, das ist
00:25:58: eben halt die körperliche, das körperliche Umlauf bringen, halt im Form eines Buches oder
00:26:05: eben alles in physischer, haptischer Form auf dem Flyer oder so was, das Verbreitungsrecht
00:26:10: berührt. Okay, das habe ich unterbrochen und jetzt sind wir bei der Panoramafreiheit und der Frage,
00:26:15: ob man das nicht darf, weil doch das schließlich öffentlich zugänglich ist, wenn man so möchte.
00:26:22: Genau, es gab wie gesagt diverse schöne Entscheidungen, die Christo Entscheidung damals als Christo den
00:26:27: Reichstag füllte, die Berliner werden sich daran erinnern, jeder hat sich so ein kleines Stück
00:26:31: vielleicht noch gesichert von der Umhüllung, die er dort irgendwie angebracht hat und auch
00:26:37: darstellte sich die Frage, da gab es natürlich diverse Fotos und auch Verwertungsformen von
00:26:42: diesem Happening, von dieser Installation und auch da wurde die Panoramafreiheit bemüht, aber da
00:26:48: hat er, haben die richtig gesagt, nee, das ist eben halt nicht bleiben, das ist eine zeitlich
00:26:52: begrenzte Installation, die hier stattfindet und da fällt damit eben nicht der Panoramafreiheit,
00:26:58: also eine Tatbestandsvoraussetzung, das bleibt, war da nicht erfüllt. Was, nur kurze Einschub,
00:27:03: was wenn die Leute jetzt an unserem schönen Bausichhaus hier vorbeilaufen von außen, ja,
00:27:08: dann macht die Fassade, da macht der Architekt Urheberrechtschutz genießen, wobei vielleicht
00:27:15: schon 70 Jahre tot ist. Wissen wir nicht, aber das wäre dann sozusagen ein Typischafffall, wo die
00:27:20: Panoramafreiheit hilft, alles, was man von draußen fotografieren kann, ist dann sozusagen nicht dem
00:27:26: Urheberrechtschutz mehr zugelingen, nicht respektive von dieser Schranke erfasst, so dass der
00:27:30: Urheber sich darauf eben nicht mehr beruhen kann. Und dann eben, wie man vielleicht jetzt langsam
00:27:33: herbt, bisschen mit Sinn und Verstand, um eben die Straßenpfotografien nicht völlig zuvor
00:27:37: möglichen, gibt es so eine Regel, dass man sagt, also du kannst dich dann als Urheber aber nicht
00:27:42: darauf berufen, dass jetzt niemand mehr von deinem Werk eben vorbeige Info machen darf.
00:27:46: Genau, also wenn du es in den öffentlichen Straßenraum entlässt, dann ist gehört es quasi ein bisschen
00:27:51: der Allgemeinheit und darf dann auch zu kommerziellen Zwecken zum Teil verwendet werden, wenn man,
00:27:55: wenn man sich, und das kommen wir hier zu dem Fall, zum Zeitpunkt der Anfertigung, und das
00:28:00: ist Urheberrecht ist immer sehr technisch geprägt, in einer sogenannten, würde ich sagen, Straßenperspektive
00:28:07: befindet. Das heißt, man darf, es war immer schon Gegenstand, nicht mit Hilfsmitteln sich einen
00:28:12: Zugriff und Blick verschaffen, der dem normalen Otto-Normal-Bürger, der auf der Straße entlang
00:28:19: läuft, irgendwie verwährt bleibt, spricht, wenn man ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten
00:28:24: Fassade eines Hauses von einer gegenüberliegenden Hausmacht ist man außerhalb der Panorama frei.
00:28:29: Das sind die...
00:28:30: Oder mein Fall immer in meinen Seminaren mit der Leiter über die Hecke fotografiert, das
00:28:34: gehört dann eben auch nicht.
00:28:35: Das ist ja zum einen ein Spanner und zum anderen...
00:28:37: Nein, deswegen des Springbrunnen.
00:28:39: Achso, ja, ne, das ist genau, die Hilfsmittelleiter, da kann man trefflich drüberstreiten, wie
00:28:43: hoch darf diese Leiter sein, um dann ein technisches Hilfsmittel zu sein.
00:28:46: Nur meine Kleinstürzigkeit ausgleichen, dann ist es okay.
00:28:49: So ungefähr und beim... die Straßenperspektive aus dem gegenüberliegenden Haus sind eben
00:28:54: halt die Hoch-Hundertwasser-Haush Entscheidung, wo eben schräg gegenüber fotografiert wurden,
00:28:59: auch gesagt wurden, nein, ist kein... ist verlassen der Straßenperspektive keine Panorama
00:29:04: frei.
00:29:05: Und die Drohne eben nicht sonderlich überraschend fällt eben auch darunter, weil sie ein Hilfsmittel
00:29:12: ist, die klar die Straßenperspektive verlässt.
00:29:14: Das ist dann immer so ein bisschen die Frage, wie der BGH diese, die Schranken interpretiert,
00:29:19: auch im Sinne der Rechtsfortbildung und um sich auch technischen Neuerungen nicht zu
00:29:22: verschließen.
00:29:23: Aber hier hat er dann relativ unter Berufung auch auf seine... auf seine Christo- und Hochwasser-
00:29:31: Hundertwasser-Haushaus-Entscheidung und...
00:29:34: Erhiderkursmunt und so was, da... ich darf zurückgesonnen gesagt, nee, das verlässt
00:29:38: die Straßenperspektive da.
00:29:40: Und damit muss der Urheber dann auch nicht rechnen und das damit unterfällt es auch nicht
00:29:44: der Panorama-Freiheit.
00:29:45: Okay, gut, also wenn man das hört, was Robert sagt, scheint es jetzt wenig überraschend
00:29:50: zu sein.
00:29:51: Man kann also nicht die Drohne als Hilfsmittel nehmen und die Leiter dadurch ersetzen oder
00:29:55: die... die ist ja eigentlich klar, ne, die Perspektive aus dem gegenüberliegenden Haus, in dem ich jetzt
00:30:00: eine Drohne einsetze.
00:30:02: Ja, wenn es irgendwann mal so ist, dass jedes Handy eine Drohne ist, wäre ja und man das
00:30:07: hochschmeißen kann und dann tolle Videos von einem macht, dann wird man das möglicherweise
00:30:10: mal überdenken müssen, aber da sind wir ja noch lange nicht.
00:30:13: Ja, es ist dann halt immer die Frage, inwieweit... wie weit soll die... die Monopolisierungsmöglichkeit
00:30:20: des Urhebers gehen, ja, dafür jemand, der einen Springbrunnen im Garten hat, sich hat
00:30:25: bauen lassen und sich dafür rechter einräumen lassen, verhindern, dass das andere fotografieren,
00:30:30: weil er das zum Beispiel gerne selber monetarisieren möchte.
00:30:33: Es gibt ja auch Entscheidungen hier, dass Potsdamer Schlesserpark, ja, ob man das sozusagen über
00:30:37: Nutzungsbedingungen regeln darf und so weiter.
00:30:39: Das sieht uns jetzt hier vielleicht nicht im Einzelnen, also merke, ja, bei Drohnenfotos,
00:30:44: Obacht, bei der Verwertung von Fotografien oder Videos, von urrechtlich geschützten,
00:30:52: ja, Kunstwerken, Gebäuden, ja, kann auch alles mögliche sein, was man da fotografiert,
00:30:57: da können die Urheber etwas dagegen haben und etwas dagegen tun.
00:31:02: So, also jetzt verlassen wir den Bereich der topaktuellen Entscheidungen und gehen ein
00:31:10: bisschen in die Urheberrechtsdokmatik, da verließen sie mich dann auch, ja, wenn sich
00:31:16: die aktuellen Entscheidungen natürlich schon so halbwegs verfolge, das ist besonders, wenn
00:31:19: sie so Internetbezug auch haben, kommen wir jetzt zu einer Entscheidung aus 2018 und
00:31:27: Robert hat ein Einleitengesagt, das sei sozusagen die meist zitierte Entscheidung, wenn es
00:31:35: darum geht, um Abmahnung und um Schadensersatz, also um die Frage, was passiert eigentlich,
00:31:39: wenn nicht nun doch gegen Urheberrechte verstoßen, wie zum Beispiel der Drohnenfotograf, wonach
00:31:44: bemisst sich da eigentlich der Schadensersatz, die Entscheidung Sportwagenfoto und wieder
00:31:49: die Bitte, dass du uns mal kurz sagst, worum es überhaupt geht.
00:31:53: Genau, also das ist, wie du schon sagst, also wenn man die Abmahnung verfasst oder liest,
00:31:58: es darf sie eigentlich nicht fehlen, weil sie da ein paar Flöcke eingerammt hat, was zwischen
00:32:04: bei der Rechtszündung immer ein bisschen fraglich war und wo ein bisschen so ein Graubereich
00:32:09: immer existierte.
00:32:10: Was war geschehen, da hatte jemand ein gutes Geschmack, liegt im Auge des Betreftes, ein
00:32:17: Auto, ein getunetes Auto fotografiert vor einer Veranstaltungsfläche und hatte das dann
00:32:27: benutzt, beziehungsweise es wurde benutzt, um seine eigene Veranstaltung zu bewerben,
00:32:33: unter anderem hier glaube ich wieder auf Facebook oder auf anderen Webseiten.
00:32:38: Wir sind nicht im Jahr 1999 oder 14, sondern 2018 ist die Entscheidung, gab es schon
00:32:47: Facebook.
00:32:48: 2015 ging es tatsächlich, ging die Abmahnung los.
00:32:51: Und das war ein Bild auf der Straße?
00:32:55: Du standest da einfach, also ganz genau kann man das jetzt natürlich alles BGHen, weil
00:33:00: tiefer in die Instanzen bin ich da jetzt auch nicht reingegangen, aber das steht auf,
00:33:04: der Foto zeigt den getunten Auto vor, da nehmen wir es noch einen Einkaufswagen zu
00:33:08: sehen, also die Mühe hätte man sich vielleicht auch mal an den rauszuschneiden.
00:33:12: Der Landwirt, ja.
00:33:14: Ja.
00:33:15: Und auch da war jetzt quasi, stellte sich die Frage, Urheberrechtsverletzung war relativ
00:33:22: klar angenommen, gab auch keine Schranken, die da irgendwie in Betracht kämen, gibt
00:33:27: ja einen ganzen Katalog, der aber im kommerziellen oder im werblichen Bereich nur bedingt hilfreich
00:33:34: ist, schützt halt eben hat da ein bisschen eine andere Stoßrichtung, warum man im Aussamslungsweise
00:33:39: keine Nutzungsrechte sich einräumen lassen muss.
00:33:41: Und die glaubt, das war eigentlich schon der ganze Fall und die Frage war jetzt, wie viel
00:33:48: Lizenzschahnsersatz oder wonach wird der berechnet, wie hoch sind die Abmahnkosten und was ist
00:33:54: der Streitwert, den man ansetzen kann für den Unterlassungswert, der immer wie dieses
00:33:59: Foto zu beziffern ist.
00:34:00: Und das spielt da halt immer, weil dieses über Jahre eine komplett bundesweit uneinheitliche
00:34:11: Annahme von Streitwerten, von Lizenzstreitwerten, von 2000 Euro hier bis Landgriech München,
00:34:18: 10.000 Euro pro Unterlassungsstreitwert pro Foto.
00:34:21: Das heißt nicht, dass man das zahlen muss, sondern der Streitwert bestimmt halt die
00:34:24: anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren und quasi soll den wirtschaftlichen Wert beziffern,
00:34:30: der hinter diesem Unterlassen der zukünftigen Nutzung steht.
00:34:34: Also welches wirtschaftliche Interesse hat das Foto für den rechte Inhaber und das ist
00:34:40: halt, kann man sich hier vorstellen, weil wir vorhin gelernt haben, irgendwie quasi jedes
00:34:43: Foto ist geschützt.
00:34:44: Das ist das über Jahre lang und nach wie vor eine einträgliche Quelle für Abmahnung
00:34:50: und ganz herger Geschäftsmodelle, die das Internet und mittlerweile auch PDFs und alles
00:34:55: durchsuchen nach Foto-Rechtsverletzungen und dann die Frage sich stellt, was ist denn
00:34:59: die Foto-Rechtsverletzung jetzt wert?
00:35:00: Was muss ich zahlen?
00:35:01: Was ist das wirtschaftliche Risiko?
00:35:02: Und da hat diese Entscheidung ein paar Fragen geklärt.
00:35:05: Genau, vielleicht nochmal ganz kurz, du hast es schon so in einem Nebensatz erzählt, aber
00:35:10: warum ist der Gegenstandswert wichtig und wonach vielleicht gerne ein Beispiel, bemisst
00:35:15: der sich denn hier?
00:35:17: Genau, also hier waren es, also man geht halt immer, was ist Gegenstand des Anspruchs,
00:35:27: den man gelten macht.
00:35:28: Bei Urheberrechtsverletzungen ist das eben fast immer der Unterlassungsanspruch, also
00:35:32: dass man sagt, man hat eine identifizierte Verwertungshandlung, eine urheberrechtliche
00:35:37: schutzfähige Handlung, die im Raum steht, die einen wirtschaftlichen Wert hat und die
00:35:40: soll in Zukunft unterlassen werden, dann hat man halt einen Unterlassungsstreitwert,
00:35:44: die sich daran orientiert.
00:35:45: Der muss beziffert werden und da geht es eben halt so ein bisschen, was ist ein Foto
00:35:50: wert?
00:35:51: Da differenziert man wiederum, es ist ein Foto eines professionellen Fotografen oder es
00:35:54: ist eben diese einfache Lichtbildschutz und der Schnapschuss, da kann man schon differenzieren,
00:35:58: da kommt Spitz dann vielleicht doch eine Rolle, ob es die Schöpfungshöhe erreicht oder ob
00:36:03: man hier nur wirklich im klassischen Lichtbildschutz ist.
00:36:06: Also auch, weil es eben, wenn ich ein Foto mache, außer Hüfte geschossen und jemand
00:36:11: verwendet ist, kopiert ist, dann habe ich ein ganz anderes Interesse, das ist für mich
00:36:14: deutlich weniger wichtig, als wenn jemand, der damit sein Geld verdient, Foto macht
00:36:19: und da diesen Investitionen geleistet hat und dieses Foto dann nicht mehr verwenden, nicht
00:36:23: mehr weiter eigen selber verwerten kann, weil irgendjemand nichts Besseres zu tun hat,
00:36:27: als es überall inzwischen Media zu verbreiten.
00:36:29: Tatsächlich differenzieren die Gerichte, aber beim Unterlassungsstreitwert gar nicht groß
00:36:33: zwischen.
00:36:34: Gut, kommt später eine Rolle für den Scharnsersatzberechnung, aber aus meiner Erfahrung ist, wird
00:36:38: das Lichtbildschutzwerk eines schlecht fotografierten Schranks auf eBag Leinern zeigen, auch erstmal
00:36:46: von vielen Gerichten mit, wie gesagt, Berlin kann man gerät 6000 Euro, München lange
00:36:50: Zeit, 10.000 Euro, dann alles zwischendurch Köln und alle Ausreiseentscheidungen, die
00:36:54: es ja immer gab.
00:36:55: Und dem hat ein bisschen der BGH jetzt hier eine Richtung vorgegeben und gesagt, also
00:37:00: das ist einmal festgezelt, dass man einmal schaut, wer hat das Foto erstellt, professioneller
00:37:05: Fotograf oder Leinfotograf, das spielt wiederum für die Frage dann auf jeden Fall eine Rolle,
00:37:12: welchen Lizenzscharnsersatz man aufrufen kann.
00:37:14: Und da gibt es ja unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten, die Klassische ist die Lizenzanalogie, dass
00:37:19: man schaut, was würden normale verständige Lizenznehmer, Lizenzgeber in dieser Situation
00:37:25: für die konkrete Nutzung an Lizenzwert vereinbaren.
00:37:28: Und das kann man sich orientieren an vergangenen Lizenzpraxen des Rechteinhabers oder eben
00:37:36: an Vergleichswerten, die es im Fotobereich anhand der MFM-Tabellen zum Beispiel gebildet
00:37:42: werden, die werden immer angezogen.
00:37:43: Und das sind Tabellen vom Lobbyverband der Fotografen oder eine Gemeinschaft für Mittelstand,
00:37:51: wo ich den Mittelstandsgenau Namen hierin, ich vergesse die MFM-Tabellen immer nur die
00:37:56: Abkürzung benutze.
00:37:57: Und dann die MFM-Empfehlung, Mittelstandsgemeinschaft, Foto, Marketing oder so.
00:38:04: Foto Medien, Foto Medien, egal.
00:38:05: Wie tun Sie die schon uns?
00:38:07: Was heißt wir denn nach?
00:38:08: Aber ihr findet es eh besser unter MFM-Empfehlung.
00:38:11: MFM, kein Cam in Schreibt es aus.
00:38:13: Alle wissen, was gemeint ist und die haben eben für konkrete Nutzungsformen redaktionell,
00:38:17: werblich, Handelsprodukte, Nutzungszeitraum, Nutzungsart, Nutzungsgröße, Richtwerte entwickelt,
00:38:23: an denen sich die Gerichte orientiert haben und immer überwiegend.
00:38:27: Ein paar haben auch gesagt, das sind einseitiger Lobbyinteressenverbandsregelungen, die machen
00:38:32: wir uns nicht zu eigen.
00:38:33: Und hier hat der BGH jetzt mal gesagt, dass die jedenfalls im nicht professionellen Bereich
00:38:38: keine Anwendungen finden.
00:38:39: Also sprich, hier war es eben kein professioneller Fotograf und deshalb musste der sich jetzt
00:38:42: nicht auf MFM-Tabellen festhalten lassen, sondern da ging es halt um vom Gericht zu schätzen
00:38:48: der Lizenz Scharnsersatzhöhe.
00:38:50: Wie ist es im Zweifel niedriger?
00:38:52: Und hier hat der BGH eben gesagt 100 Euro.
00:38:55: 100 Euro?
00:38:56: 100 Euro immerhin kannst du ansetzen für das Foto plus dann nochmal 100 Euro, weil
00:39:03: eben Anerkennung der Urheberschaft quasi dann immer zu einer quasi Verdoppelung des
00:39:08: anzusetzenen Lizenz Scharnsersatzes, wenn der Urheber zusätzlich nicht genannt wurde.
00:39:13: Ja.
00:39:14: Und vielleicht dazu ist es, also der Scharnsersatz ist ja in Deutschland relativ klar, ich mache
00:39:19: einen Vergleich, wie ich stehe mit dem Schädigen in der Ereignis und wie ich stehe ohne das
00:39:24: Schädigen in der Ereignis, wie ich stünde ohne das Schädigen in der Ereignis.
00:39:27: Hier ist das Schädigen in der Ereignis, jemand hat mein Foto geklaut und online gestellt.
00:39:30: Ich stehe hier erstmal genauso.
00:39:31: Also wo kommt da der Schaden her?
00:39:35: Da hast du drei, wie gesagt drei Berechnungsmöglichkeiten.
00:39:39: Die Klassische, was du ansprichst, wäre dann quasi der, dass man sagt, der Verletzer gewinnen.
00:39:45: Man schöpft das an, was der andere, wie der profitiert, dass er jetzt eben halt den Foto
00:39:51: dort verwendet, klassischer Fall oder was auch schon hatten hier, dass ein Foto auf
00:39:56: eine Jacke gedruckt wurde, die dann in den Handel gelangt ist und dann einen hohen Umfang
00:40:00: verkauft wurde.
00:40:01: Und dann schaut man sich halt an, wie prägnant ist jetzt oder wie verantwortlich ist jetzt
00:40:07: halt dieses Foto auf der Jacke für den Erfolg der Jacke.
00:40:10: Und dann würde man auf Auskunft erstmal gehen und gucken, sich die Zahlen ziehen in einem
00:40:14: Gerichtsverfahren, wie viel Jacke wurden verkauft und dann runter rechnen und probieren zu begründen,
00:40:19: was ist jetzt der Anteil, der auf mein Foto zurückzuführen ist und da den Verletzergewinn
00:40:24: abschimpfen.
00:40:25: Oder man muss halt darlegen, dass man einen eigenen konkreten Schaden hat, was auch schwer
00:40:30: darstellbar ist.
00:40:31: Und das Einfassste ist dann eben halt diese dritte Methode zu 95 Prozent, wird sie angewandt,
00:40:35: die eben diese Lizenzanalogie, dass man sagt, was ist denn ein aus微, denn ein fairer,
00:40:41: gerechter, marktüblicher Preis für die Verwendung des Fotos, für diese Veranstaltung gewesen.
00:40:47: Und ist es nicht ein bisschen aus Sicht des Fotografen, wie man ein Tochter rufen würde,
00:40:52: ungerecht nach dem Motto, die probieren es erstmal so, nehmen ein Foto und wenn sie dann,
00:40:57: wenn ich dann komme und sage, hey, wie kommst du dazu, das Foto zu nehmen ohne Lizenz, dann
00:41:00: zahlen sie das, was sie mir sowieso hätten zahlen müssen, wenn sie mich vorher gefragt
00:41:04: hätten, ist es nicht ein bisschen streng.
00:41:07: Du hast natürlich nicht daneben immer noch den Unterlassungsansporn, also sprich wenn
00:41:11: du irgendwie eine Werbekampagne fährst und irgendwie Flyer gedruckt hast oder Bücher
00:41:15: vertrieben hast mit einem Foto, was du nicht nehmen durftest, dann kommt erst mal eine
00:41:20: einzweilige Verfügung und der sagt dir den Vertrieb.
00:41:22: Das ist ja zum einen unschön und zum anderen, ja aber es ist ein Risiko, wenn ich es überall
00:41:29: draufgedruckt, der mit seinen Jatten, da ist der Chance, dass er zum Zauber nicht ist
00:41:32: schlimme.
00:41:33: Ja, genau, also das ist dann wesentlich, spielt mehr Musik tatsächlich im Unterlassungsanspruch.
00:41:38: Ja, beim Schaden, es gibt jetzt keinen Bestrafungsschadensersatz, es gibt jetzt keine Punitive
00:41:44: Damages, sondern es wird das, der Verletzer, der Verletzte soll nicht besser stehen, als
00:41:50: wenn die Fotoverwendung nicht stattgefunden hätte.
00:41:52: Also es gibt keine Pönalisierungsansatz hier, sondern es, er muss dann halt eben noch die
00:41:58: Verdoppelungen kaufen, wenn die Urheber schafft, irgendwie nicht aufgelegt wurde.
00:42:02: Was hier meistens nicht wird, ne?
00:42:05: Ja, bzw. tatsächlich gibt es immer noch die Annahme unter professionelleren Agenturen,
00:42:11: dass wenn man auf den Urheber hinweist, man Fotos aus dem Minter nehmen könne.
00:42:15: Man habe ja darauf hingewiesen, wo man es herhat oder den Quellen verwiesen.
00:42:18: Da können wir jetzt noch mit einer mehr aufräumen, eigentlich sind wir schon ein bisschen am Rande
00:42:21: unserer Zeit, aber ja, das eine ist, ich habe doch gesagt, wo es her ist und zweitens,
00:42:27: da gibt es doch so ein Zitatrecht, ich habe es doch nur zitiert und angegeben, wo es
00:42:31: herkommt.
00:42:32: Zitatrecht gibt es, aber braucht ein Zitatzweck, der sicherlich nicht darin besteht, ein fremdes
00:42:37: Bild einfach zu Illustration meiner Produkte zu verwenden.
00:42:42: Also das ist tatsächlich die absolute Ausnahme, dass man bei Fotos schon mal mehr, bei Texten
00:42:48: schon eher denkbar, aber das reicht nicht zu sagen, wo es herkommt oder wo es herkoppiert
00:42:53: herarbeitet, das ist ganz klar.
00:42:54: Gut, aus deiner Sicht die Entscheidung erschöpfen behandelt oder es gibt noch Aspekte, die
00:43:01: du da anbringen willst.
00:43:02: Nö, also wie gesagt, den 6000 Euro Unterlassungsstreit wird hat der BGH bestätigt, kann man nur
00:43:08: überstreiten, ob das nicht nach wie vor ein bisschen viel ist für einfache Fotonutzung
00:43:12: und warum dann nicht klarer differenziert wird zwischen professionellem Foto und Schnappschuss.
00:43:16: Weil wie gesagt, also das ist schon, und gerade wenn Unwissenheit schützt für Strafe nicht,
00:43:22: aber wir haben schon häufiger Mandantenfälle gehabt, wo dann mehrere hundert Fotos in Klammern
00:43:29: versehentlich übernommen wurden.
00:43:30: Und man sich schon ein bisschen die Frage stellt, ist das jetzt, die Lizenzwerte, die
00:43:37: auf einem normalen Markt keiner zahlen würde, da immer noch angesetzt werden über die MFM
00:43:41: Tabellen und ja, diese Fotos sind so leicht herstellbar und so beliebig, teilweise also
00:43:47: mal losgelöst von den klassischen wirklich professionellen Profifotos, aber ja, da hätte
00:43:56: man vielleicht auch die Chance ergreifen können, da mal ein bisschen stärkeren Riegel
00:43:59: vorzuschehen.
00:44:00: Also das ist halt ja wie bei allem, wir haben es beim Urrecht das Monopolrecht, ja da muss
00:44:06: man bis es sensibel eingreifen, wenn man ihn die ein oder andere Sicht da eingreifen
00:44:11: möchte.
00:44:12: Ja je höher man den Streitwert ansetzt und so ungerechter werden teilweise die Einzelfälle
00:44:17: ebenfalls schnell passiert, dass man, ob mit Absicht oder aus Versehen, hunderte Fotos
00:44:23: oder Videos oder ja in alten Napsterzeiten ja MP3 runter und dann auch wieder hochgeladen
00:44:31: hat, da vervielfacht sich dann der Streitwert sicherlich durch übertrieben.
00:44:36: Andererseits, wenn ich den Gegenstandswert deutlich runter setze, ja dann lohnt halt die
00:44:42: Verfolgung eines Einzelverstoßes kaum noch, dann ist es dann auch wieder dem Urwarschiff
00:44:48: nicht dienlich.
00:44:49: Ich glaube ja, mit den 6000 Euro kann man glaube ich ganz gut nehmen.
00:44:53: Jedenfalls tut Robert diese Entscheidung in alle seine Abmahnungen und sagt immer, also
00:44:58: hier 6000 Euro aus immer zu 10 Bilder verwendet, also 60.000 Euro erhöht auch die Anwaltsrechnung
00:45:03: und hat den nötigen Abschreckungseffekt dann auch wirklicherweise.
00:45:06: Wenn erforderlich, dann auch das ja.
00:45:09: Wenn erforderlich, ja, sehr gut.
00:45:12: Prima, dann sind wir aus meiner Sicht am Ende unserer Folge zu den Fotorecht.
00:45:19: Ich habe mich zu der Verwendung von Fotos, ob im Internet oder offline Kontext, für verschiedene
00:45:24: Zwecke angekommen.
00:45:26: Ich habe von eingangs gesagt, Merkel nicht einfach Fotos übernehmen, sagt auch den Leuten,
00:45:32: die ihr um Konterterstellung bittet, das ist keine gute Idee, ist Fotos einfach irgendwo
00:45:36: herzuklauen und dann geringfügig zu bearbeiten.
00:45:40: An der Stelle kommen dann immer die 10 Fragen zu, wie doll darf ich bearbeiten und so weiter,
00:45:45: die können wir heute nicht mehr beantworten.
00:45:47: Und die beiden neuen Entscheidungen nochmal in Erinnerung gerufen, falls ihr den tollen
00:45:52: Fall habt, dass ihr mal eine Fototapete fotografieren müsst, dann habt ihr eine gewisse Chance,
00:45:57: dass mir damit durchkommt.
00:45:58: Anders als wenn es ein Fotos ist, wo es ums Foto geht.
00:46:04: Und das Thema Drohnen hatten wir kurz behandelt und da auch kurz gesagt, dass es eben nicht
00:46:09: mehr der Panoramafreiheit unterfällt und die Schranke der Panoramafreiheit verlässt, wenn
00:46:15: ich eine Drohne Fotos von urrechtlich geschützten Werken erstelle und zum Beispiel in einem
00:46:20: Buch oder auch im Internet veröffentliche.
00:46:22: Vielen lieben Dank, Robert, für den einen Blick in deinem tägliches Leben, soweit nicht
00:46:28: das Presserecht sozusagen betroffen ist, ins Urberrecht.
00:46:32: Gibt es eigentlich den Buch noch?
00:46:35: Robert hat mal ein Buch geschrieben zum Fotorecht, davon hört man gar nicht mehr.
00:46:38: Fotos recht sicher nutzen im Internet, ja.
00:46:40: Also das ist auch noch zu haben, aber wie meint es zum Online-Marketing-Gerecht wahrscheinlich
00:46:44: etwas in Jahre gekommen?
00:46:45: Es ist tatsächlich ja, aber nach wie vor eigentlich ein treuer und sicherer Begleiter
00:46:51: im Dschungel der Fotorechts.
00:46:53: Fotorechts-Dschungel, auch da schieb man den affiliate Link in die Show Notes und guck
00:47:00: mal wieviel ich damit einnehme.
00:47:02: Und du dann.
00:47:04: Also vorgenonertfünfzig von Hertingfm, der Podcast für Recht Technologie und Medien
00:47:08: ist am Ende angekommen.
00:47:10: Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit bis hierhin.
00:47:13: Er bleibt uns gewogen, kommt gut durch den Rest des November und bis zum nächsten Mal.
00:47:18: Bye bye, danke dir, ciao Robert.
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