HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

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00:00:00: [Musik]

00:00:20: Guten Tag und herzlich willkommen zu Folge 58 von HertingSM, der Podcast für

00:00:24: Recht Technologie und Medien. Und Folge 58 ist zugleich Folge vier unserer kleinen

00:00:29: IP@HertingSM-Staffel und bei mir sitzt kein geringerer als unser Head of IP,

00:00:36: kann man wohl sagen, Fabian Reinholtz. Hallo, liebe Fabian. Hallo, grüße dich Martin. Und heute

00:00:42: geht es natürlich, kommen wir nicht um das Thema AI rum und heute geht es also um

00:00:47: kützliche Intelligenz und in allen möglichen Schartierungen, vor allem

00:00:51: natürlich zu den urberechtlichen Fragestellungen, die sich da stellen

00:00:56: mögen, bevor wir damit anfangen, vielleicht Fabian, die allermeisten

00:01:01: kennen dich, du warst bei uns im Podcast schon, du hast selber einen Podcast mit

00:01:05: den Sportrechtskollegen Liebling Boosmann, aber vielleicht sagst du

00:01:08: nochmal ganz kurz, ob du schon länger hier bist als zwei Jahre und was du so

00:01:13: machst bei uns. Ich weiß gar nicht mehr wie vier Jahre ich bin hier.

00:01:17: Linz hat mich letztes Jahr erinnert, ist er 27 Jahre her.

00:01:20: Ich glaube nicht, gedanklich vielleicht schon, aber wenn ich mich richtig

00:01:27: entsinne, bin ich im Jahr 2000 zur Kanzlei gestoßen.

00:01:31: Für die, die das 2027 hören, das ist erst 24 Jahre her.

00:01:34: Genau, aber insofern lässt sich das immer gut berechnen für mich und

00:01:39: ja, ich beschäftige mich fast ausschließlich seitdem sehr mit

00:01:46: Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Kanzlei war damals noch

00:01:51: überschaubar, groß, personell und das Thema ist mir so ein bisschen in den

00:01:57: Jo's gefallen. In einer Kanzlei, die sich zu dem damaligen Zeitpunkt sehr

00:02:03: stark auf das Thema digitale Medien und IT ausgerichtet hatte und insofern

00:02:11: hatte ich dann 24 Jahre Gelegenheit, den Bereich gewerblicher Rechtsschutz

00:02:16: auszubauen und was mehr oder weniger geglückt ist.

00:02:22: Also, kurzer Einschub, ihr habt ja jetzt, wenn ihr die IP-Staffel von

00:02:25: vorne gehört habt, schon immerhin drei Kolleginnen und Kollegen gehört, die

00:02:29: in Farh, wenn es Team sind, insofern ganz bisschen gelungen ist.

00:02:33: Also, alleine Werke tu ich da nicht mehr.

00:02:36: Genau, also und kurz gesagt, wir beschäftigen uns da hauptsächlich um

00:02:40: sogenannte Soft-IP-Fragen, die umfassen des Markenrechtes, des Urheberrechtes,

00:02:47: des Designrechtes, das da häufig vergessen wird und zu einem großen Teil

00:02:53: aber auch wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.

00:02:57: So, heute hatte ich schon angekündigt, geht es um IP und KI und da drängt sich ja

00:03:04: erst mal die Frage auf, was ob denn dieses KI-Thema in eurer IP-Praxis schon

00:03:09: angekommen ist. Gibt es da Fälle, die ihr da macht? Gibt es Dinge, die du bachst,

00:03:14: ja, aus der sozusagen aus dem Daily Business?

00:03:18: Ja, es kommt so langsam an, muss man sagen.

00:03:24: Ich glaube, also woran es liegt, das hängt möglicherweise damit zusammen,

00:03:30: dass auf gesetzgeberischer Ebene da zu den IP-Rechlichen Fragen noch nicht so viel

00:03:36: existiert, zu dem man beraten kann, aber dazu vielleicht später ein bisschen mehr.

00:03:42: Was überwiegend zu uns kommt oder wo Mandanten Fragen an uns stellen sind,

00:03:51: wenn KI angewendet wird in Unternehmen oder auch durch Einzelpersonen,

00:04:01: ob im Zuge der Anwendung möglicherweise Urheberrechte verletzt werden,

00:04:06: sei es beispielsweise durch das Trainieren von KI, sei es durch die

00:04:09: Nutzung eines KI-Outputs, sei es durch das Prompten oder sei es generell durch die

00:04:18: Erzeugung von KI-Inhalten, die dann beispielsweise von Marketingabteilungen

00:04:24: verwendet werden. Da sind dann ganz häufig die Bitten

00:04:30: um Training oder Workshops zu absolvieren und die Leute ein bisschen auf die

00:04:34: Thematik einzuschwören und ein bisschen sensibel zu machen oder Leitfäden zu

00:04:39: erstellen, interne, in denen solche Fragen beleuchtet werden.

00:04:45: Ja, sehr gut, das ist ja auch ein bisschen das Ziel dieser heutigen Veranstaltung,

00:04:49: die ihr ja also ein Kron hören könnt, wenn ihr wollt, aber ein bisschen zu

00:04:56: sensibilisieren ist, glaube ich, ein gutes Stichwort und du hast ja jetzt

00:05:00: über die vier Bereiche, wo vielleicht auch nur drei sind oder mehr vier

00:05:06: herausgehoben einerseits und vielleicht gehen wir die mal so ein bisschen durch

00:05:10: und kommen dann an allen möglichen spannenden Themen vorbei, aber nach

00:05:13: dem Motto Urheberrechtsverletzung durch Training von KI, indem ich also irgendwelche

00:05:18: Sachen dort ja nicht wir, die das alle ja im Software gar nicht machen, sondern

00:05:23: Leute, die LLMs entwickeln, Leute, die irgendwelche KI-Engines entwickeln, die

00:05:28: für Special Purpose also Vertical-Engines entwickeln, mit irgendwelchen

00:05:33: Daten trainieren kann man da sozusagen Urheberrechtsverletzungen begehen, wer

00:05:37: das eine chronologisch wäre, dann wohl das nächste bei der Nutzung solcher KI-Systeme

00:05:44: ja kann ich dort Urheberrechte dritter verletzen, indem ich Prompt kreiere und

00:05:51: ja wenn man so will, hochlade und dann die dritte Frage wäre, ist denkbar, dass

00:05:58: ich mit dem Output irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begehe und

00:06:02: dann kann man natürlich auch, dass du gerade schon angedeutet die umgekehrte

00:06:04: Frage stellen, ja wenn ich jetzt ein Bildgenerierungsprogramm, ein KI

00:06:11: generiertes Bild erstelle, hatte es eigentlich Urheberrechtsschutz, kann ich

00:06:15: dann anderen verbieten und das gleiche kann ich ja mit Prompt auch wiederum fragen.

00:06:19: Also Urheberrechte ist ja schön, hat ja immer beide Facetten, einerseits bin ich

00:06:25: Urheber und kann ich damit anderen verbieten meinen Werk, wenn es dann

00:06:29: eins ist zu nutzen und umgekehrt verletz ich irgendwie rechte Dritter, so ist

00:06:34: doch ungefähr der. Genau, das hast du gut zusammengefasst, ich habe dabei festgestellt,

00:06:39: dass ich sogar einen Punkt eben unterschlagen hatte, nämlich tatsächlich

00:06:42: die Frage, ob und inwieweit KI Output überhaupt urheberrechtlich

00:06:48: schutzfähig ist und wem dann der Schutz überhaupt zusteht. Okay, das hatte ich

00:06:51: mit reingehört bei den Marketingabteilungen, weil die wollen natürlich beides,

00:06:54: die wollen einerseits möglichst keine Rechte verletzen oder jedenfalls nicht

00:06:58: aber erwischen lassen und andererseits stampfen sie mit den Füßen auf, wenn

00:07:01: Inhalte, die sie doch durch sehr intelligentes Prompt inkreiert haben,

00:07:05: auf einmal nicht geschützt sein sollen. Aber gehen wir mal die Reihe nach vor und

00:07:09: gucken mal auf das Training von KI und gibt es da nicht, oder man hört dem

00:07:16: das nicht so tun, als würde ich es nicht wissen, man hört ja schon mal so ein bisschen

00:07:18: ein Aufschrei von Kreativen, die sagen jetzt wären hier meine Werke, Obst-Text-Werke

00:07:25: oder Bilder sind quasi missbraucht oder jedenfalls mal kommerziell verwendet,

00:07:30: verwertet dadurch, dass sie zum Training verwendet werden. Ist das nur

00:07:34: beizweiligstung? Also das ist zugleich das momentan kontroverseste Thema in der

00:07:42: Diskussion zwischen juristischen Fachleuten und der technischen

00:07:48: Wissenschaft und so mit aus bestimmten Gründen auch das problematischste.

00:07:59: Aufhänger des Ganzen ist eine Situation, die durchaus nachvollziehbar ist, nämlich

00:08:06: die Kreativwirtschaft, die fürchtet, dass ihr die Fälle wegschwimmen durch

00:08:11: Einsatz von KI, das ist eine ganz einfache Rechnung. Man hat das

00:08:18: Szenario vor Augen, dass kreativer Output künftig, also jedenfalls weit

00:08:24: überwiegend, das menschliche Schaffen ersetzen wird und das bedeutet

00:08:31: natürlich auch wirtschaftlich eine etwas unschöne Aussicht für diejenigen

00:08:37: Menschen, die sich momentan damit beschäftigen, die davon leben und die

00:08:43: sogar einen wesentlichen Teil ihres Lebens damit verbracht haben, sich diese

00:08:47: Künste anzulernen. Insofern ist da eine, ich würde jetzt einfach mal sagen,

00:08:54: begründete Angstbefürchtung, dass man da irgendwann auf dem Abstellgleis steht

00:09:00: vorhanden und dann kommt hinzu ein gewisses Frustrationsmoment auf dieser

00:09:06: Seite, wenn die nämlich feststellen, dass ihre eigenen Schöpfungen mehr oder

00:09:12: weniger dazu dienen, die KI in die Lage zu versetzen, ihnen die Arbeit abzunehmen.

00:09:16: Insofern schreit die Kreativwirtschaft auf und tritt wenig überraschend auch

00:09:24: lobbyistisch auf den Plan, um ihre Pfründe zu sichern, ihr Feld abzustecken,

00:09:31: ihre Rechte durchzusetzen und deswegen besteht da auch wenig überraschend die

00:09:39: Auffassung, dass schon des Trainieren von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken

00:09:43: die Rechte der Urheber verletzt. Und da gibt es nun ein breit angelegtes Feld

00:09:51: von Diskussionen, von zu Papier gebrachten Meinungen, verschiedener Juristen,

00:09:58: Vereinigungen bis hin zu bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren, die in diese Richtung gehen.

00:10:05: Vielleicht mal kurz nochmal Kreativwirtschaft, also die Leute, die du da gerade

00:10:11: umschrieben hast, das können Kreative sein, ich habe gerade zufällig gedacht

00:10:15: an dem Bruder eines gemeinsamen Freundes, der Musik komponiert für Filme, das scheint

00:10:21: mehr auch ein Feld zu sein, was relativ sicher, je nachdem wie toll und wie wichtig die Musik

00:10:29: für den Film ist, aber ersetzt werden kann und wenn der jetzt auch noch mit ansehen

00:10:33: muss, dass seine früheren Werke dazu benutzt werden, um der KI zu sagen, wie sich so eine

00:10:39: gute Musik anhört, aber es betrifft natürlich auch uns. Unsere Schriftsätze, unsere Aufsätze,

00:10:44: unsere Gutachten mögen auch dazu dienen, eine Jura KI zu trainieren und uns arbeitslos zu machen

00:10:54: oder jedenfalls uns mit anderer Arbeit zu versorgen, als wir sie jetzt haben. Genau. Und ja,

00:11:02: wachst du da einen oder du hast gesagt, das sind so ge- verfahren anhängig, was gibt es da so für

00:11:08: Verfahren? Also, es geht los damit, dass die, also zunächst mal ist die Gesetzeslandschaft in dieser

00:11:25: Hinsicht noch etwas, ja, ich will sagen unspezifisch, wenn nicht rückständig, aber auch nicht absichtlich

00:11:34: rückständig, sondern die, das Gesetz hier in Deutschland in Form des Urheberrechtsgesetzes,

00:11:42: aber auch in anderen Ländern ist bislang nicht darauf eingestellt Fälle, wie sie sich jetzt

00:11:50: zeigen, wie sie sich jetzt entwickeln angesichts des Einsatzes von KI und angesichts der Durchschlagskraft,

00:11:57: die die KI jetzt auf den Märkten auch entwickelt hat, zu lösen. Deswegen muss man erstmal mit dem

00:12:02: klar kommen, was es da gibt und da gibt es verschiedene, verschiedene gesetzliche Tatbestände aus dem

00:12:11: Urheberrecht, die eine Rolle spielen können. Es gibt auch Tatbestände, die die Nutzung von

00:12:17: Urheberrechtlich geschützten Content erlauben ausdrücklich. Im Urheberrecht nennt man das die

00:12:23: sogenannten Schrankenbestimmungen. Also wie zum Beispiel, das kennen die meist die Privatkupi-Schranke,

00:12:28: die es erlaubt für private Zwecke eben Kupinen anzufertigen. So und da gibt es eben auch ein paar

00:12:35: Schranken, die im Hinblick auf die Nutzung von Werken für das Training von KI eventuell Anfindungen

00:12:42: finden könnten. So und die, da jetzt die gesetzgeberische Landschaft eben noch nicht so weit ist,

00:12:50: insbesondere auch der AI-Act des Urheberrecht weitgehend ausgeklammert hat, wird man jetzt

00:12:55: erstmal darauf angewiesen sein, dass die Rechtsprechung solche Fälle löst. Und wie so oft sind

00:13:01: die Amerikaner dort vorweiter. Da gibt es also schon seit längerem anhängige Verfahren, wo

00:13:07: beispielsweise sich ein Zutammschluss von Striftstellern, von Autoren, die sogenannten

00:13:14: Authors gilt, gegen OpenAI gerichtet hat und dort von New Yorker Gericht verklagt wegen der

00:13:22: Verwendung von Daten für Trainingszwecke auch Getty Images, ist glaube ich im Streit mit

00:13:30: Stability AI umrechter an Fotos und die New York Times ist glaube ich auch gegen, zieht auch gegen

00:13:38: OpenAI zu Felde. Da sind nach meiner Kenntnis noch keine Entscheidungen getroffen worden,

00:13:43: das sind Verfahren, die länger dauern. Da werden wahrscheinlich auch aufwendige Beweisaufnahmen

00:13:49: durchgeführt werden müssen, denn es muss ja der Beweis erbracht werden, dass dort überhaupt

00:13:53: urheberrechtlich relevante Content in der KI enthalten ist und dann ist das Ganze ihnen noch

00:13:59: rechtlich zu würdigen. Okay, genau, du hast natürlich zu Recht erst mal gesagt, bevor wir

00:14:05: jetzt hier irgendwie zu Gericht gehen, ich hätte ja nach anhängigen Verfahren gefragt, müssen wir

00:14:08: erstmal gucken, was steht eigentlich im Gesetz und da könnte man ja fast noch einen Schritt zurück

00:14:11: gehen und sagen, naja, also erst mal muss eine urheberrechtliche relevante Handlung vorliegen,

00:14:15: das hast du ja gemacht. Also, man muss die Frage ist, ob wenn ich irgendwie einen Text nehme oder

00:14:21: ein Bild oder ein Musikstück nehme und das Verwende um eine KI zu trainieren, findet da überhaupt

00:14:27: eine Verfielfältigung, die wird es ja im Zweifel sein. Start finde ich wenig, was dagegen spricht,

00:14:34: ehrlich gesagt. Also, warum sollte das keine Kopie sein, wenn ich das, wenn ich sogar ein lokales

00:14:38: Speichern auf meinem Rechner eine Kopie ist, warum sollte das dann keine Kopie sein, wenn ich dieses

00:14:43: Werk nehme, um meiner KI zu sagen, so kann man es machen. Aber so dass meines Erachtens viel,

00:14:51: das ist ja auch gesagt, im Bereich der Schranken spielt, vielleicht gehen wir da noch mal kurz

00:14:58: drauf ein, also die Privatschranke, die ist es ja hier nun sicher nicht, wenn open R1 Milliarden

00:15:04: gefandet, ein LLM entwickelt. Was könnte es denn sonst sein? Also, wie können die denn eigentlich

00:15:11: jetzt mal aus autoren Creator Perspektive gesagt, wie können die denn allen Ernstes sagen, das dürfen

00:15:17: wir. Wenn ich trotzdem noch mal einen Schritt zurückgehen dürfte auf das Thema der Verfielfältigung,

00:15:24: weil ganz so einfach ist das nämlich nicht, die Frage der, also nach unserem Rechtsverständnis

00:15:32: setzt eine Verfielfältigung voraus, dass irgendwo eine Kopie abgelegt wird, irgendwo gespeichert wird

00:15:37: auf irgendeinem Datenträger, das ist bei einer künstlichen Intelligenz gar nicht so selbstverständlich.

00:15:41: Es gibt zahlreiche Aufsätze dazu, es gibt eine wissenschaftliche Studie, auf die ich gleich

00:15:48: nochmal zurückkomme, die sich das näher angeschaut hat. Ich war bei einer Vorstellung dieser

00:15:53: wissenschaftlichen Studie, die interdisziplinär durchgeführt wurde und in der ein technische

00:15:59: Wissenschaftler sich der Frage gewidmet haben, ob und inwieweit Verfielfältigung eigentlich

00:16:03: stattfind innerhalb der KI, dass was ich dort mitnehme, ist, dass das jedenfalls nicht selbstverständlich

00:16:08: ist, dass dort dauerhaft angelegte oder auch für ein vorübergehender Zeitpunkt relevante

00:16:14: Verfielfältigung stattfinden, worauf man aber bislang darauf schließt, dass es Verfielfältigungen

00:16:21: gibt, ist, indem man die KI dazu bringt, bestimmte Ergebnisse auszuwerfen, die sie nur

00:16:27: auswerfen kann, wenn sie mit dem entsprechenden Werken trainiert worden ist. Also beispielsweise

00:16:33: ist in dem Verfahren der Authors gilt, gegen OpenAI geht es unter anderem um Werke wie

00:16:40: Game of Thrones oder so. Und dort hat man Folgendes gemacht, man hat dann die KI einfach gefüttert

00:16:50: mit Lückentexten aus diesem Werk und hat geguckt, ob die KI in der Lage ist, diese

00:16:56: Lückentexte zu schließen. Und die Lücken hat man da an Stellen gelassen, wo beispielsweise

00:17:02: Personen auftauchen, die in der Serie nicht wirklich, oder in dem Werk nicht wirklich

00:17:07: relevant haben, die also die KI nur wissen kann, wenn sie damit trainiert worden ist.

00:17:11: Und gerade eine Hacken, wenn sie das lögen konnte, war das halt so generell und so trivial

00:17:17: das es klar ist, was da reinkommt. Ja, also ist es... Auch noch stolz auf euren Schund,

00:17:25: den selbst die KI nachschreiben kann. Es ist, es ist jedenfalls, keinesfalls so klar, aber

00:17:31: ich glaube mit der Verfielfältigung haben die Rüsten noch die wenigsten Probleme. In

00:17:37: der Tat stellt sich dann die Frage, ob sogenannte Schranken einschlägig sind und während man

00:17:44: in den Vereinigten Staaten da so ein bisschen mit dieser sogenannten Fair-Use-Doctrine

00:17:49: rumwärkelt, die im Prinzip sehr, ein sehr weit gefasster Rechtfertigungstatbestand ist.

00:17:59: Ist es in Deutschland so, beziehungsweise im europäischen Recht so, dass da nur ganz

00:18:05: bestimmte Schranken in Frage kommen, die gesetzlich definiert sind. Und eine der wichtigsten und

00:18:10: viel diskutierten ist diese sogenannte Text-In-Data-Mining-Schranke, die steht im deutschen Recht, ist die in

00:18:17: 44B-Ohjaberrechtsgesetz verankert und im 60D-Ohjaberrechtsgesetz...

00:18:23: Liebe, liebe Zuhörenden, die nicht ganz so firm sind im Recht, immer wenn Paragraphen

00:18:30: Buchstaben tragen, weiß man, dass sie irgendwann eingeführt worden sind und nicht...

00:18:35: Selbst wenn gibt es das Ohjaberrechtsgesetz, 1904 oder 1920, für mich ist das immer...

00:18:41: Jedenfalls gab es da noch keine so eine Schrange, sondern die 44B-Ohjaberrechtsgesetz

00:18:45: war etwas später eingeführt zum Data-Mining. Genau, die DSM-Richtlinie 2019 war das, glaube

00:18:52: ich, die U-Richt. Also das ist keine Deutsche Besonderheit, sondern ein tatsächlich auf

00:18:56: EU-Richt basierender Paragraph im deutschen Recht. Genau, diese Text-In-Data-Mining-Schranke

00:19:04: ist ein bisschen schwammig. Also genau genommen geht es darum, dass sich der Gesetzgeber

00:19:13: gedacht hat, die massenhafte Sammlung von Daten und darunter können dann eben auch

00:19:20: urheberrechtliche relevante Daten, Informationen fallen, es können Texte sein, es können Bilder

00:19:26: sein, es kann Musik sein, es kann alles mögliche sein, was urheberrechtlich den Schutz erfährt.

00:19:29: Die soll jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn diese Informationen mittels zum Zweck

00:19:38: sind, die, sagen wir mal, die technische oder wissenschaftliche Innovation zu fördern.

00:19:45: Also wenn aus der Sammlung dieser Daten bestimmte Schlüsse gezogen werden, die dann weiterverarbeitet

00:19:54: zu idealerweise neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen. So weit so gut das Ganze angewendet

00:20:05: auf künstliche Intelligenz begegnet dann aber eben verschiedenen Bedenken, ob beispielsweise

00:20:14: diese, ja diese Schranke dafür überhaupt geeignet ist oder überhaupt gedacht war, ob der Anwendungsbereich

00:20:23: überhaupt passend ist für das Urheberrecht. Und da gibt es jetzt diese besagte Studie,

00:20:30: die ich vorhin erwähnt habe von den Professoren Dorneß und Stober, eine interdisziplinäre

00:20:36: Studie, die, glaube ich, von der Stiftung Urheberrecht in Auftrag gegeben wurde. So

00:20:41: man könnte jetzt böswillig sagen, das ist ein bisschen so eine Lobbyistenstudie, aber

00:20:48: ich empfehle jedem da mal reinzuschauen. Also das ist schon ein...

00:20:51: Und wie können die Show-Notes, wenn ich daran denke?

00:20:53: Sehr umfassendes Werk und die beiden Professoren haben sich wirklich sehr ausführlich mit

00:20:58: den Fragen beschäftigt. Der juristische Teil hat eben zu einem großen Schwerpunkt die

00:21:04: Anwendbarkeit dieser Text- und Datameiningsschranke zum Inhalt. Und da, also die Hauptbedenken

00:21:11: dagegen sind, dass das Urheberrecht oder diese Text- und Datameining vor allem die semanthischen,

00:21:22: die Inhalte in semanthischer Hinsicht unter freien Nutzung stellt. Was bedeutet es?

00:21:30: Semantik ist im Prinzip ein Ausdruck für alles, was mit der Bedeutung von Informationen,

00:21:39: mit der Auswertung von Informationen im Hinblick auf ihre Bedeutung zu tun hat. Also eine KI

00:21:45: soll erkennen, was Korrelationen erkennen soll, Schlüsse ziehen aus bestimmten Daten,

00:21:55: wohin gegen die sogenannte Sündtags eben nicht ausdrücklich Gegenstand der Text- und

00:22:01: Datameiningsschranke sein soll. Sündtags bedeutet die konkrete Ausformung dann in Wort und Schrift.

00:22:06: Und die Urheber dieser Studie sagen jetzt aber, naja, wenn dort urheberrechtliche Werke

00:22:10: zu Trainingszwecken reinfließen und eben auch ausgegeben werden können, ganz oder entteilen,

00:22:17: dann betrifft es doch letztlich die Art und Weise der Darstellung, also die Sündtags.

00:22:22: Und das ist aber von der Text- und Datameiningsschranke nicht erfasst. Ich habe es jetzt mal versucht,

00:22:28: so ganz kurz zusammenzufassen. Das steht in dieser Studie auf vielen, vielen Seiten sehr, sehr

00:22:34: ausführlich, wie gesagt, einmal nachlesen, lohnt durchaus und sich dann seine eigene Meinung

00:22:39: darüber bilden, ob das Sinn macht oder nicht. Ja, jedenfalls wird darum sehr heftig gestritten.

00:22:49: Es gibt jüngst auch eine gerichtliche Entscheidung, genau zu dieser Frage. Die erste gerichtliche

00:22:57: Entscheidung in der Europäischen Union vom Landgericht Hamburg ist die Ergangen in

00:23:01: dem sogenannten Lyon-Fall. Auch da hat sich das Gericht mit diesen ganzen Fragen beschäftigt,

00:23:09: unter anderem auch unter Rückgriff auf diese Studie ist aber zu dem Ergebnis gekommen,

00:23:12: dass die Text- und Datameiningsschranke in dem konkreten Fall einschlägig ist.

00:23:17: Wollen wir da kurz noch darauf eingehen, oder sollten wir vielleicht an der Stelle, wenn

00:23:21: das schon erwähnt ist, also auf die Seite von Lyon war der Kollege Heidrich, Grüße gehen raus,

00:23:27: Vertreter. Vielleicht sagst du mal kurz ob er natürlich wieder in jeder Fall und gerade so

00:23:33: ein erster Fall, der natürlich dann voller Besonderheiten ist, aber vielleicht sprechen wir

00:23:38: darüber, ist ja schließlich der erste Fall jedenfalls in der Unsland. Also Lyon ist ein

00:23:43: gemeinnütziges Forschungsnetzwerk und die haben eine Datenbank aufgebaut mit,

00:23:49: glaube ich, über 6 Milliarden Dateninformationen, die betreffen im wesentlichen Bilder und

00:23:59: Bildbeschreibungen. Also es werden Bilder und Bildbeschreibungen zusammengeführt und diese

00:24:04: Datenbank soll wiederum dazu dienen, künstliche Intelligenz zu trainieren. Die Datenbank ist aber

00:24:09: erst mal da, unabhängig davon, ob sie zu Trainingszwecken eingesetzt wird oder nicht.

00:24:13: Und im Gegenstand dieser Datenbank war unter anderem auch ein Fotografie eines Fotografen,

00:24:21: der jetzt hier in diesem Fall der Kleger ist und der sich dagegen gewährt hat mit der Begründung

00:24:27: "Da fände eine Speicherungsstadt" und es sei eine Urheberrechtsverletzung, weil er habe in der

00:24:33: Nutzung dieses Bildes, was wiederum aus einer professionellen Bilddatenbank entnommen wurde,

00:24:38: die aber über diese Rechte, die hier vermeintlich benötigt werden, nicht verfügte, stammt. Und

00:24:44: tatsächlich ist auch weitgehend unstreitig, dass dann eine Verfielfältigung stattgefunden hat,

00:24:50: weil das Bild wurde einmal heruntergeladen, um es dann abzugleichen mit den schon vorhandenen

00:24:58: Bildbeschreibungen und dann zusammenzuführen. Das Landgericht Hamburg hat sich dann eben sehr

00:25:07: intensiv mit den zur Verfügung stehenden Schranken auseinandergesetzt, unter anderem eben mit der

00:25:11: Text- und Datameinig-Schranke und kam zu dem Ergebnis, dass die deshalb in dem konkreten Fall

00:25:17: einschlägig sei, weil jedenfalls der wissenschaftliche Zweck der konkreten Anwendung, hier nämlich

00:25:25: die Bilddateien mit Bildbeschreibungen zusammenzuführen, ein klarer Fall eines Nachverhalts ist, der unter

00:25:32: dieser Schrank gefalle. Was hat das eigentlich bis dahin, kommt der KI noch nicht einmal vor?

00:25:37: Da kommt die KI nur mittelbar vor, weil zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfielfältigung vorgenommen

00:25:47: hatte, noch gar kein KI-Training stattgefunden hat. Das ist auch später einer der maßgeblichen

00:25:52: Gesichtspunkte des Landgerichts Hamburg, die sagen, na ja, die Text- und Datameinig-Schranke kann ja

00:26:02: schon deswegen im Hinblick auf diese Begründungen, na ja, da wird ja auch Sündtags verwendet,

00:26:09: nicht einschlägig sein, weil zu dem Zeitpunkt ja noch überhaupt nicht klar ist, in welcher

00:26:14: Hinsicht dieses dann später folgende Training, zu welchen Ergebnissen das dann führt und

00:26:19: zu welcher Auswertungsform das überhaupt führt. Also es gibt im Grunde erst mal um einen,

00:26:24: dem Training vorgelagerten Fall und der soll halt von der Schranke gedeckt sein. Dazu vielleicht

00:26:28: noch zwei Hinweise. Es gibt beim Text- und Datameinig zwei verschiedene Anwendungsbereiche,

00:26:34: einmal den kommerziellen Anwendungsbereich, der auch von der Schranke erfasst ist und dann den

00:26:39: wissenschaftlichen Bereich, der seine eigene Schranke hat.

00:26:42: Und hier ging es eben vor allem um die wissenschaftliche Schranker.

00:26:46: Okay.

00:26:47: Gut, jetzt haben die in dem konkreten Fall gewonnen.

00:26:50: Ich weiß, du ob schon Berufung eingelegt ist,

00:26:52: aber das würde mich ja sehr wundern, wenn das nicht so eine Art Musterverfahren würde.

00:26:57: Also dass der Fotograf jetzt da sozusagen weiterzieht.

00:27:00: Das Lyon hätte das wahrscheinlich auf jeden Fall gemacht.

00:27:02: Das ist eben auch eine finanzielle Frage, darf man nicht umbeachtet lassen.

00:27:05: Aber eher so, dass uns da sicherlich das OEG noch ein paar Sachen dazu sagen wird

00:27:10: und wer weiß, ob das nicht auch noch weitergezogen werden würde.

00:27:13: Ich weiß es tatsächlich nicht, ob Berufung eingelegt wurde.

00:27:16: Könnte es mir vorstellen, würde man aber in absehbarer Zeit wissen,

00:27:19: weil ich schätze mal, dass da die Berichterstattung auch weitergetrieben wird.

00:27:22: Ja, ist ja auch relativ flott jetzt.

00:27:24: Also das Schnellbegründet ist bei dem Sommer jetzt die Mittelverhandlung erst

00:27:28: und das der jetzt Fulltection vorliegt.

00:27:31: Und dann ab da hat man ja erst eine Monatzeit Berufung einzulegen insofern,

00:27:34: weil ich glaube die Berufungsfrist überhaupt abgelaufen ist.

00:27:37: Genau, also ja, was kann man ziehen aus dem Urteil?

00:27:42: Also erstens, dass es nicht völlig aussichtslos ist,

00:27:45: sich als Trainer oder als Unternehmen, was sozusagen eine KI trainieren möchte,

00:27:51: sich auf diese Schranken zu berufen, auch in Deutschland einerseits.

00:27:55: Und andererseits darf man aber das Urteil wohl,

00:27:58: gut, langsamer Gerichtsurteil schon mal gar nicht,

00:28:00: aber nicht als Fahrebrief verstehen, dafür jetzt auch so,

00:28:02: na ja, dann sagen wir einfach immer 44B-Jokerkarte,

00:28:05: wir dürfen jetzt alles, weil es eben ein sehr besonderer Fall ist

00:28:08: mit dieser wissenschaftlichen Ansatz und in dieser vorgelagerten Datenbank.

00:28:12: Und andererseits war eben hier unstreitig, was es eben häufig nicht sein wird,

00:28:16: dass die urrechtlich geschützten Inhalte verwendet worden sind.

00:28:20: Das ist ja das, was du vorhin gesagt hattest,

00:28:22: dass es schon nürmig macht und dicke Gutachten braucht,

00:28:25: um überhaupt nachzuweisen, dass ein, irgendein Content es in ein KI-System geschafft hat.

00:28:32: Richtig, also da kann ich mich auch noch gut an die,

00:28:34: vorstellung der Studie der Professorin Dornes und Stober erinnern,

00:28:38: bei dem dann auch die Frage war, oder die Prinzip, die die Frage bejaht wurde,

00:28:49: ob denn nicht, sagen wir mal, die Werke hier einen entscheidenden Vorteil haben

00:28:55: bei der Beweisführung, die weltweit bekannt sind

00:29:00: und die auch unstreitig Werkkarakter haben.

00:29:04: Denn auch das ist ja nicht immer...

00:29:06: Die richtig urwürrechtlich geschützten Inhalte,

00:29:08: die mit der großen Münze vor den kleinen Inseln.

00:29:11: Genau, also die Werke, bei denen auf der Kippe steht,

00:29:13: ob sie überhaupt Urheber schützt, haben die werden da auf jeden Fall Beweisschwierigkeiten haben.

00:29:17: Was ja möglicherweise gar nicht so ein ganz schlechtes Ergebnis ist,

00:29:21: aber egal, will man jetzt nicht in gute und schlechte

00:29:25: oder große und kleine Urheber unterscheiden.

00:29:28: Also ich glaube, da müssen wir mal auch aus Zeitgründen

00:29:30: mal einen Haken dran machen, den wir noch nicht machen können.

00:29:33: Ja, ob das Training von KI-Systemen ging es urberecht verstößt,

00:29:38: wenn dort urberecht geschützte Werke eingeschpeist werden,

00:29:41: ich sage, da kann ich rein kopiert werden.

00:29:44: Ja, es ist offen, es spricht viel dafür,

00:29:47: dass es in vielen Konstellationen der Fall sein wird,

00:29:50: dass man sich da nicht auf diese Schranke berufen kann.

00:29:52: Andererseits zeigt uns dieses Urteil und who knows,

00:29:55: wie das mit den Fair Use in Amerika ausgeht,

00:29:57: andere Urteile, dass man auch anderer Meinung sein kann.

00:30:01: Für diejenigen von uns allen, die jetzt KI jeden Tag nutzen,

00:30:06: sei es mit Dali oder mit Chatchi Pity oder mit Journey

00:30:11: oder irgendwelchen anderen KI-Engines,

00:30:16: die uns bei der Kreation helfen sollen,

00:30:19: was heißt denn die Frage, ob das Training ging es urberecht

00:30:25: verstoßen hat oder nicht für den Output?

00:30:28: Man könnte ja meinen, dass sozusagen alles,

00:30:33: was mittels fremden Werken trainiert worden ist,

00:30:40: automatisch in Urberechtsverletzung ist.

00:30:43: Das wäre dann tatsächlich auf Ebene des Trainings zu klären,

00:30:49: ob das eine Verfielfältigung oder möglicherweise zur Verfügung

00:30:54: Stellung der KI, das habe ich auch wo gelesen,

00:30:59: eine öffentliche Zugänglichmachung der geschützten Werke ist.

00:31:04: Auf der Ebene kommt es allein darauf an,

00:31:08: ob der Output in seiner konkreten Ausgestaltung

00:31:13: einem vorbestehenden Werk entspricht.

00:31:16: So, und da irgendwann kurz Punkt, ja, ein ganz wichtiger Aspekt,

00:31:19: den wir in der Beratung oder ich in meinen Seminaren zum Beispiel

00:31:22: auch häufig habe, man muss eben nicht, als Anwender,

00:31:25: kann es einem jetzt mal auf die Spitze getrieben,

00:31:29: fast ein bisschen egal sein, wie diese Urteile New York Times

00:31:32: gegen ausgehen, weil es jedenfalls nicht so ist,

00:31:36: dass eine etwaige Urberechtswidrigkeit meinen Ergebnis infiziert,

00:31:40: sondern es kommt dann eben darauf an, ob das konkrete Ergebnis,

00:31:44: jetzt wieder eine Verfielfältigung oder eine Zugänglichmachung

00:31:49: noch weniger ist des geschützten Werkers.

00:31:52: Und wenn man weiß, wie KI funktioniert, so ein bisschen ausrechnen,

00:31:55: was jetzt eigentlich die nächste gute Silbe sein könnte

00:31:58: oder was das Pixel daneben sein könnte,

00:32:01: dann ist die Wahrscheinlichkeit überschaubar, oder?

00:32:05: Ja, es kommt wahrscheinlich darauf an, wie man die KI anwendet.

00:32:09: Also es kommt auch unter anderem aus Prompting an auf die Zielsetzung.

00:32:14: Also die schlechteste aller Nachrichten wäre ja,

00:32:18: dass man sozusagen jeden KI-Output darauf checken,

00:32:21: also wenn man ihn denn irgendwie verwendet,

00:32:23: indem man ihn selber dann nochmal öffentlich zugänglich macht

00:32:25: oder verfielfältigt, dass man dann nochmal ein Check vornehmen muss,

00:32:29: ob da möglicherweise ein urheberrechtlich vorbestehendes Werk betroffen ist.

00:32:32: Ist schon Mordsaufwand.

00:32:35: Ja, und doch auch teils schwierig.

00:32:37: Klar, man kann irgendwie versuchen, Plagatscanner anzuwerfen,

00:32:40: aber der wird ja auch nicht alles auswerfen.

00:32:42: Besondere wäre, wenn da irgendwelche Präsentationen,

00:32:45: die im Internet vielleicht gar nicht zu finden sind,

00:32:48: Eingang gefunden haben oder irgendwelche Bücher digitalisiert worden sind,

00:32:51: die man aus gutem Grund online gar nicht verfügbar hat,

00:32:54: weiß ich es ja nicht, ob das jetzt genau dementsprechend

00:32:57: und kann es auch gar nicht so einfach prüfen.

00:32:59: Wenn man sich ein gewisses Risiko ist da,

00:33:01: dann gibt es natürlich immer noch die Überlegung,

00:33:03: dass man sich quasi unwissend,

00:33:05: dass man davor bestehende Werke benutzt hat

00:33:08: oder die KI darauf zurückgegriffen hat,

00:33:10: auf den parallel Schöpfungslehre berufen kann.

00:33:14: Also die da sagt, wenn ich subjektiv

00:33:17: das selbe Werk schaffe wie der Künstler X,

00:33:21: dann ist es keine Urheberrechtsverletzung.

00:33:24: Nur da so richtig weiterhelfen, wird es auch nicht.

00:33:27: Erstens gibt es da wiederum Stimmen, die sagen,

00:33:29: parallel Schöpfung ist hier gar nicht anwendbar,

00:33:31: weil das müsste ja eine männliche Schöpfung sein und nicht KI.

00:33:34: Und außerdem findet da im Prinzip eine Beweislastung Kehrstadt.

00:33:38: Das heißt, ich müsste dann nachweisen,

00:33:41: dass das Werk tatsächlich unabhängig entstanden ist

00:33:45: und nicht durch KI-Trainingssätze vorgefertigt

00:33:50: oder durch meinen Input.

00:33:53: Einfacher ist es natürlich, indem ich selbst steuere,

00:33:56: indem ich vermeide, durch bestimmtes Prompting

00:33:59: das herauskommende Werk sehr stark an vorbestehende Werke anzulehnen,

00:34:04: bzw. das, was dann rauskommt,

00:34:06: einfach nochmal gegen Checker, gegen das, was schon vorhanden ist.

00:34:09: Und da habe ich natürlich gewissen Spielraum,

00:34:12: weil wenn ich jetzt beispielsweise im Bereich der Generierung

00:34:15: von Bilderzeugnissen mich bewege,

00:34:19: dann habe ich insofern Spielraum,

00:34:21: als das Stile, die vorbestehende Werke auszeichnet,

00:34:26: durchs Urreiter nicht geschützt sind.

00:34:28: Also ich kann mich da durchaus anlehnen,

00:34:30: sondern nur das konkrete Erzeugnis

00:34:32: eben keine unfreibe Bearbeitung eines vorbestehenden Werkes sein darf.

00:34:37: Also darf nicht im Grunde nicht zu nah dran sein

00:34:40: bzw. schon gar nicht identisch.

00:34:42: Okay.

00:34:43: Gut, also merke, ein Restrisiko bleibt.

00:34:45: Das haben wir aber auch,

00:34:46: wenn wir den Praktikanten oder eine Auszubildende bitten,

00:34:48: uns Inhalte zu erstellen und die nichts Besseres zu tun,

00:34:51: als Copy-Paste irgendein Beitrag von irgendeiner Website zu nehmen.

00:34:55: Ja, da kann man es vielleicht,

00:34:58: wobei brauchen wir auch klare Anweisungen,

00:35:00: wenn man die nicht gibt,

00:35:01: dann mag da auch Unbild passieren.

00:35:04: Ja, also ein Restrisiko bleibt besonders.

00:35:07: Wahrscheinlich, das muss man schon sagen,

00:35:08: ist eine Urrechtsverletzung durch den Output nicht.

00:35:11: Bevor wir zu der Frage kommen, ob das was daraus kommt,

00:35:15: denn nun wiederum selber Urrechtsschutz genießt,

00:35:18: noch die Frage zum Prompting.

00:35:20: Die finde ich am vergleichs- also einfachsten zu beantworten.

00:35:24: Also ist eine Urrechtsverletzung durch Prompting denkbar.

00:35:27: Also ich füge ein,

00:35:29: weil ich zum Beispiel gestern gemacht habe,

00:35:31: ein Urteil des Urgedrehten,

00:35:33: gelade ich Bad Chat GPT hoch und sage, fass mir mal zusammen.

00:35:37: Letzt lassen wir mal die Besonderheit,

00:35:40: dass es eine Ausnahme im Deutschen Recht für Urteile gibt, weg,

00:35:44: aber wäre das eine Urrechtsverletzung?

00:35:47: Ja, durch das Hochladen findet eine Verfielfältigung statt,

00:35:50: die das Urheberrechtsgesetz unter Strafe stellt.

00:35:56: Und jedenfalls soweit ich das nicht für Privatsäcke gebrauche,

00:36:00: da könnte eventuell noch die Privatkopischranke,

00:36:02: dann wiederum einschlägig sein.

00:36:04: Da habe ich hier eine Urheberrechtsverletzung,

00:36:07: allerdings mit der Maßgabe,

00:36:09: dass das Entdeckungsrisiko relativ gering ist.

00:36:12: Also so steht es auch auf meinem Folien,

00:36:14: dass es relativ oft zählige Urrechtsverletzungen sein wird,

00:36:17: häufig, wenn man nicht eine Schranke findet,

00:36:19: oder eben dann doch nicht das gesamte Werk kopiert.

00:36:21: Und nun gibt es natürlich viele Schattierungen,

00:36:23: aber Entdeckungsrisiko sehr überschaubar.

00:36:27: Aber auch da gilt natürlich, dass ich dann eben gucken muss,

00:36:30: wenn der Auftrag ist, das Urteil, wie in meinem Fall, zusammenzufassen,

00:36:35: muss ich natürlich gucken,

00:36:37: dass das dann nicht wiederum eine Kopie des Originals ist,

00:36:41: die man mir vorwerfen kann, wie man sie mir vorwerfen könnte,

00:36:44: wie ich es selber erstellt hätte.

00:36:46: Gut, dann schon angekündigt die spannende Frage,

00:36:49: die viele Mandanten auch immer interessiert,

00:36:53: so sehr wie alle dann Frank- und frei urrechtlich geschützte Inhalte

00:36:58: gerne verwenden, um daraus eigene Inhalte zu erstellen.

00:37:01: Wollen Sie dann aber andererseits, dass die Creatives,

00:37:04: die daraus kommen, jetzt nicht von allen ex-beliebigen Wettbewerbern

00:37:08: oder Dritten kopiert werden, Output geschützt als urrechtlich geschütztes Werk?

00:37:16: Ja, die Antwort auf diese Frage scheint so ein bisschen im Wandel zu sein.

00:37:21: Also ursprünglich war die, also in vielen Rechtsordnungen,

00:37:27: ich will jetzt nicht behaupten, dass es in allen der Fall ist,

00:37:29: aber in vielen Rechtsordnungen war die klare Antwort auf die Frage

00:37:32: Urheberschutz ja, nein, nein, warum?

00:37:36: Weil der Urheberschutz jedenfalls hierzulande voraussetzt,

00:37:42: dass menschliches Schaffen zugrunde liegt.

00:37:45: Und menschliches Schaffen ist bei MKI-Eizeugnis eben nicht gegeben.

00:37:51: Aber ein schöner Prompt, ich habe doch so schön geprompt.

00:37:55: Genau, genau, und da fängt es dann an, interessant zu werden.

00:37:58: Denn also wenn wir einmal die Landschaft des Urheberrechts

00:38:03: Gesetzes durchstreifen, dann stellen wir fest, dass es da auch

00:38:08: bestimmte Schutzrechte gibt für Menschen, die, sagen wir mal,

00:38:14: die Voraussetzung für ein Erzeugnis schaffen, was dann aber letztlich

00:38:20: nur ein Hilfsmittel für ein Ergebnis, also den Einsatz eines Hilfsmittels darstellt

00:38:25: und auch der Mensch eben nur eine Steuerungsfunktion hat,

00:38:28: beispielsweise bei der Software.

00:38:31: Und auch im Bereich der KI kann der Mensch natürlich in gewissem Sinne

00:38:36: beeinflussen, was dort rauskommt, durch sehr aufwendiges Prompting.

00:38:41: Und es wird wahrscheinlich in den kommenden Jahren eine Profession werden,

00:38:46: die so viele Spezialisten hervorbringt, dass man mit bestimmten

00:38:50: Prompting eben weitgehend vordefinierte Ergebnisse schaffen kann.

00:38:54: Entgegen gehalten, also daraus würde man dann den Schluss ziehen,

00:38:58: naja, Urheber-Schutzjahr, weil der Mensch hat ja im Grunde vorbestimmt,

00:39:01: was die KI machen soll. Und wenn die KI nur noch Werkzeug ist,

00:39:04: dann liegt die Menschliches schaffen zugrunde.

00:39:07: Was da aber immer noch durchaus berechtigterweise entgegen gehalten wird,

00:39:11: ist, dass das Ergebnis dann doch in weiten Teilen vom Zufall abhängt,

00:39:16: nämlich von dem, was die KI im Stande ist zu machen.

00:39:20: Das ist einmal der gleiche super tolle Prompt, führt halt nicht zu den

00:39:23: identischen Ergebnissen. Deshalb finde ich es deutlich leichter zu begründen,

00:39:27: dass man so sagen, es fehlt eben an der schöpferischen Leistung.

00:39:31: Ja, natürlich ist der Prompt, darüber kann man auch wieder philosophieren,

00:39:34: aber der Prompt ist natürlich dann überrechtlich zu schützt,

00:39:37: wenn ich der 1,5 Seiten A4, 1,5 A4 Seiten Text hochlade und das ganz ausgefeilt habe,

00:39:44: gibt ja auch schon die ersten Entscheidungen dazu,

00:39:46: diesen Bild, können wir nochmal die Shownutz tun,

00:39:49: wie es heißt Galaxial, Spatial oder Spatial, ja Opera, egal.

00:39:57: Natürlich auch in die Shownutz, ja, ein durchaus eindrucksvolles Bild,

00:40:00: wo sich dann aber der Gewinner dieses Preises dann anhören musste,

00:40:04: dass das aber als KI generiert dann am Ende keine schöpferische Eigenleistung ist,

00:40:11: auch ein US-Amerikanischer Fall, der aber hier genauso entschieden würde,

00:40:14: wenn sich nicht durchsetzt, was Fabian jetzt angedeutet hat,

00:40:17: als ein vorsichtiger Schiff in diesen juristischen Ansichten dazu.

00:40:23: Meine Prognose wäre mal, dass das jetzt erst mal dabei bleibt,

00:40:26: weil es hofft, dass auch so was daraus kommt,

00:40:28: ist halt nicht so ohne weiteres urrechtlich geschützt,

00:40:31: so dürfte das jetzt hier auch bleiben.

00:40:34: Wobei, vielleicht darf ich da kurz ein Schweng machen,

00:40:37: weil wir ja vorhin über gerichtliche Entscheidungen gesprochen haben.

00:40:40: Es gibt tatsächlich dann mit der vergienenen Ergebnissen Entscheidungen

00:40:44: aus ausländischen Rechtsordnungen beispielsweise.

00:40:50: Es gibt ein Verfahren in China vor dem Beijing Internet Court.

00:40:57: Da kam raus, ich habe die Entscheidungen jetzt freilich nicht gelesen,

00:41:02: aber eine Zusammenfassung, eine Abstract davon,

00:41:07: dass KI-Bilder dem Urheberrechtschutz nach chinesischem Urheber recht zugänglich,

00:41:13: sind Urheber wäre dann eben der Promter.

00:41:17: Also in China ist man der Meinung, das ist möglich.

00:41:20: Wohingegen es ein Verfahren in Tschechien gab,

00:41:26: von dem Bezirksgericht Prag, da kam man genau zu dem gegenteiligen Ergebnis.

00:41:29: Es gibt, wie ich zufällig weiß, ein Beitrag auf unserer Website,

00:41:33: wo das glaube ich ziemlich genau so steht.

00:41:35: Jetzt sind wir den Tschechien im Zwerfel näher als den Chinesen.

00:41:46: Aber zeigt natürlich schon auch das Dilemma.

00:41:50: Da kommen wir vielleicht im ganzen Schluss, wenn wir noch Zeit haben,

00:41:53: dazu, wie man dem eigentlich begegnet.

00:41:56: Aber auch an der Stelle zeigt sich eben,

00:41:58: dass da einfach unterschiedliche Meinungen vertreten werden,

00:42:02: dass das ein Novum ist, das ist ja auch irgendwie für uns

00:42:04: und unsere Rechtsanwendung toll, dass man da noch ein bisschen argumentieren kann.

00:42:09: Gut, da werden wir, erwarten wir mal vorsichtig,

00:42:12: weitere Urteile in den nächsten Monaten, jahren zu dienen von uns

00:42:18: jetzt geschilderten Fragen, vielleicht eines noch,

00:42:22: weil das ein Dauerbrenner ist, auch bei unserer Beratung,

00:42:26: AI-Act und so weiter, was ist mit Kennzeichnungspflicht.

00:42:30: Muss ich irgendwo Kennzeichnen, dass ein Creative, ein Bild,

00:42:36: ein Text KI generiert ist?

00:42:38: Bislang nicht.

00:42:40: Weder ergibt sich aus dem AI-Act eine derartige Kennzeichnungspflicht

00:42:44: noch aus anderen insbesondere nationalen Gesetzen,

00:42:49: also soweit ich das jedenfalls für den, für das deutsche Recht beurteilen kann.

00:42:53: Gibt es das nicht, dass wäre, also es gibt Kennzeichnungspflichten,

00:42:58: so weißt du auch, die gehen aber so mehr in die Richtung von deepfakes

00:43:02: oder wenn ich öffentliche Informationen preisgebe oder veröffentliche,

00:43:09: dann muss ich darauf hinweisen, wenn die von der KI erstellt wurden,

00:43:13: einfach um so diese Form der Irreführung zu vermeiden.

00:43:18: Nein, also für KI-generierte Werke gibt es das aus dieser Urheberrechtsbrille eben noch nicht.

00:43:26: Denkbar wäre eine solche Verpflichtung, weil es natürlich schon unter gewissen Umständen

00:43:31: eine Rolle spielt, ob ein Werk KI erzeugt ist oder nicht.

00:43:35: Also zum Beispiel der Fall, den du da genannt hast,

00:43:39: wenn Teilnehmer an Wettbewerben Preise gewinnen für Fotos, die aber KI generiert sind.

00:43:46: Gut, da hast du es vielleicht über deine sozusagen Ausschreibungsbedingungen,

00:43:50: Teilnahmebedingungen in der Hand.

00:43:52: Aber dass es jetzt sozusagen eine allgemeine Pflicht gebe, sozusagen zu Kennzeichnen, gibt es nicht.

00:43:59: Aber ja, Teilnahmebedingungen ist das eine, aber zum Beispiel META hat ja jetzt schon eine Pflicht,

00:44:04: KI-generierte Inhalte zu Kennzeichnen.

00:44:07: Also die Instaposts meines Fußballvereins, meines Herzens sind jetzt alle mit KI-Info gebrannt markt,

00:44:15: obwohl die Garantie nicht viel mit KI machen.

00:44:18: Ich weiß gar nicht, was da überhaupt KI dran sein soll,

00:44:20: wenn wir von dem Trainingplatz Bilder machen, da steht dann irgendwie KI-Info drüber.

00:44:24: Ja, weil es eben jetzt bei META so vorgesehen ist,

00:44:27: dass man also diese Möglichkeit und dann wohl auch die Pflicht nach den Teilnehmern, also nach den

00:44:32: Nutzungsbedingungen dann eben zu einer Kennzeichnungspflicht hat, wenn da irgendwie KI eingeflossen ist.

00:44:39: Ist vielleicht auch gar nicht so schlecht, aber wir sind ja hier nicht im Bereich des,

00:44:47: ja, von Wahlen oder von politischer Beeinflussung und ob jetzt ein Bild,

00:44:51: ja, ich habe gestern ein Bild hochgeladen auf Instagram, kann man sich auch fragen,

00:44:55: ist das jetzt KI-generiert, weil ich da ein Filter drübergelegt habe oder mit Leitwunbe arbeitet habe,

00:45:00: mit KI irgendwie das Gegenlicht weggezaubert habe, müsste ich das jetzt Kennzeichnen,

00:45:05: finde ich irgendwie so ein bisschen random, warum.

00:45:07: Ja, und dann fragen wir uns dann natürlich dann wirklich, was ist denn jetzt noch alles KI,

00:45:11: ja, wenn nicht das nicht iPhone-Fotoschung KI?

00:45:14: Ja, also es scheint mir in Fall von Übervorsicht beim Meta im Zweifel kennzeichnet,

00:45:22: man ist eben, was soll denn schon passieren, aber das kann natürlich dann im urheberrechtlichen Sinne

00:45:27: schon mal interessante Fragen aufhörfen, werfen, dass wenn ein Bild KI gekennzeichnet ist,

00:45:32: heißt es dann automatisch, dass auf dieses Bild kein Urheberschutz drauf ist

00:45:36: und man es dann frei verwenden kann und was ist, wenn sich die Rechtsprechung mal in die Richtung entwickelt,

00:45:41: dass man eben KI-Erzeugnisse durchaus Urheber-Oberhäschens haben können, was besagt dann so eine Kennzeichnung.

00:45:48: Ja, okay, ja, stimmt, es spricht natürlich auch noch was dagegen, das zu kennzeichnen,

00:45:52: weil dann jeder weiß, dass es dem Urheberrecht nicht zu wenig ist, nach der Zeit, die Gimdiktion, sehr gut.

00:45:57: Ich möchte noch jetzt zum Schluss sozusagen den Bogen wieder zum Anfang spannen

00:46:01: und ja, da hatten wir gesagt, also ob jetzt das KI-Training eine Urheberrechtsverletzung ist

00:46:07: und ich wisse, wenn nicht so richtig, können wir so oder so sehen,

00:46:11: unbefriedigend für diejenigen, die gewöhnt sind, ihre Bücher zu verkaufen,

00:46:16: die gewöhnt sind, ihre Musik zu verkaufen, gewöhnt sind, ihre Kunst zu verkaufen,

00:46:22: ist es sicherlich, dass das nun in große Systeme-Eingang findet,

00:46:28: gibt es denn aus deiner Sicht Wünschenswerte, mehr vorhersehbare Lösungen dafür,

00:46:38: also gibt es eine, ist eine Gesetzgebung im Schwange, wo man sagt,

00:46:46: dieses, dieses Interessenkonflikt, den es da gibt, zum Ausgleich zu bringen

00:46:50: und Leute, deren Werke dort verwendet werden, zu beteiligen an den zu erwartenden Erlösen,

00:46:57: die zum Beispiel eine OpenAI macht?

00:46:59: Also wahrscheinlich nicht in absehbarer Zeit.

00:47:02: Die Kunstschaffenden, so wie ich sie vorhin bezeichnet habe, haben natürlich eine starke Lobby,

00:47:10: weil in der Kreativwirtschaft hängen natürlich ganz ein Verlage drin,

00:47:16: da hängt die Musikwirtschaft drin, die Filmwirtschaft, das sind schon große Player

00:47:22: und die werden auch einige Druck auf die Politik machen, damit da was passiert

00:47:27: und das vielleicht flankiert von der Rechtsprechung, führt möglicherweise dazu,

00:47:31: dass wir in den nächsten 24 Monaten da schon entscheidende Schritte vorankommen,

00:47:35: aber der Gesetzgebungsprozess wird noch eine ganze Weile dauern, also da gehe ich mal von aus,

00:47:41: dass das mindestens ein, zwei Legislaturperioden dauert, bis da der EU-Gesetzgeber an den Start geht.

00:47:49: Es wäre ja auf keinen Fall etwas, was man jetzt dem Deutschen Gesetzgebungsprozess empfehlen würde,

00:47:53: da irgendwie daran eine Hand anzulegen, sondern wenn dann müsste das jedenfalls mal EU-weit einheitlich geregelt werden,

00:48:00: dann könnte man sich was für sich, eine Verwertungsgesellschaft, Leistungsschutzrecht oder so vorstellen,

00:48:05: was eben die Kreativen davor auch enthebt, immer nachweisen zu müssen,

00:48:10: dass es nun ausgeregte Eingang gefunden hat, welche Schwierigkeiten das beruht,

00:48:13: haben wir ja vorhin schon gesehen, insofern.

00:48:15: Dann ist es immer noch nicht so leicht sozusagen...

00:48:18: Genau, also erstmal ein bisschen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es erleichtern,

00:48:25: festzustellen, ob wir hier Urheberrechtsverletzungen haben oder nicht.

00:48:28: Das führt schon schwierig genug und dann stellt sich die Frage danach, wie dieser Ausgleich eigentlich aussehen soll.

00:48:34: Also die Verwertungsgesellschaften bringen sich da wahrscheinlich schon in Stellung,

00:48:40: weil die witternden dann natürlich das etwas ist, was sozusagen unter ihrem Mantel gemacht werden könnte.

00:48:48: Man könnte vielleicht auch denken an Zwangsabgaben, wie bei der Videorekorderabgabe damals,

00:48:58: also das sozusagen beim Einsatz von KI-Modellen dann einfach regelmäßig eine Zwangsabgabe zu leisten ist,

00:49:05: glaube ich aber nicht, dass das so favorisiert wird.

00:49:08: Ja, auch an wen? Also da musst du dich dann da wieder anmelden.

00:49:12: Es hat ja auch zurzeit jeder selbst, jetzt bleiben wir mal auf dem Website,

00:49:18: jeder selber in der Hand zu entscheiden, welcher Boot darf da jetzt drauf,

00:49:21: in der Hoffnung, dass sich dann auch alle dran halten.

00:49:23: Aber da wäre dann jedenfalls der 44B raus, das haben wir vorhin nicht gesagt.

00:49:27: Wenn ich sozusagen zur Erkennengebe, Maschinenlesbar zur Erkennengebe,

00:49:30: dass es jetzt aber nicht erwünscht ist, dass da jetzt KI-Systeme trainiert werden,

00:49:34: dann muss das auch beachtet werden.

00:49:37: Also ja, es ist nicht einfach und schon deshalb wird es sicher nicht schnell passieren.

00:49:45: Also da sind ja immer noch nicht alle einig, dass das überhaupt der Riesen-Hype bleibt, wie er jetzt ist,

00:49:51: und dass es jetzt so dazu kommt. Ich glaube das schon, aber ja.

00:49:56: Okay, jo, ich glaube damit haben wir einen guten Rundumschlag gemacht.

00:50:04: Vielleicht wollen wir zusammen versuchen, noch einmal kurz zusammenzufassen.

00:50:08: Also die vier, ich versuche mal die vier Punkte.

00:50:13: Also Ulberechtsverletzung durch KI-Training, ja, nein, vielleicht.

00:50:18: Vielleicht?

00:50:19: Vielleicht, sehr gut, toll. Das machen wir jetzt immer weiter.

00:50:21: Ulberechtsverletzung durch Prompting.

00:50:23: Sehr wahrscheinlich, ja.

00:50:25: Ulberechtsverletzung durch Output.

00:50:28: Möglich, aber eher selten.

00:50:31: Und Last but least, Ulberechtsschutz von KI-Generäten-Inhalten.

00:50:37: In der westlichen Hemisphäre eher daumen runter.

00:50:40: Geht nach China, Leute, das habt ihr es besser.

00:50:43: Ja, vielen Dank Fabian für diesen tollen Einblick.

00:50:47: Wer mehr erfahren möchte zu KI, soll zu unserem, schauen ob es noch letzte freie Plätze gibt

00:50:56: und sich zum KI-Tag am 28.11.2024 bei events@herting.de anmelden.

00:51:03: Wer konkrete Fragen hat zum Ulberecht und KI soll Fabian ansprechen,

00:51:09: wer sich dafür interessiert und denkt, dass dieses ganze AI-Thema in seinem Unternehmen,

00:51:16: ihrem Unternehmen vorangebracht werden sollte, hat auch die Möglichkeit,

00:51:20: mal zu schauen, ob die Ausbildung, die wir gemeinsam mit Blackboard anbieten,

00:51:23: nämlich unter ai-office.io, etwas für euch ist.

00:51:27: Da mal rauf schauen, ein sehr kompakter Zweithageskurs mit einem möglichen Einzelheiten.

00:51:35: Ja, und überhaupt die rubrik-künstliche Intelligenz auf unserer Website

00:51:39: ist eine der dynamischsten zurzeit wenig überraschend.

00:51:42: Da findet immer wieder neue Hinweise und neue Urteile, so sie sehen gibt

00:51:46: und neue Dinge, die wir uns überlegt haben dazu.

00:51:50: Folge 57 von "Herting.fm" der Podcast für Recht, Technologie und Medien

00:51:54: ist damit zu einem Ende gekommen.

00:51:56: Wenn es euch gefallen hat, abonniert und/oder liked, was ihr gehört habt im Podcast Player eurer Wahl.

00:52:03: Und ich weiß aus gut unterrichteter Quelle, dass es in der nächsten Ausgabe,

00:52:10: die ja schon in wenigen Tagen rauskommen wird, um Fotos und Ulberecht gehen wird.

00:52:15: Wir versuchen dann ohne ai auszukommen mit dem Kollegen Robert Golds.

00:52:20: Bis dahin kommt gut durch diesen grauen November und bis bald.

00:52:24: Danke dir, Fabian.

00:52:25: Ich danke dir. Tschüss.

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Über diesen Podcast

Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce.

Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.

von und mit Dr. Martin Schirmbacher

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